Die Bebauung der „Planie am Sonnenberg“ rückt näher. In seiner nächsten Sitzung Anfang Juni könnte der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan fällen. Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat jedenfalls einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Schramberg. Kommt der Beschluss, kann eine Bauträgerfirma aus Bludenz in Österreich die geplanten drei Mehrfamilienhäuser auf den ehemaligen Tennisplätzen am Sonnenberg errichten. Damit würde eine jahrzehntelange Diskussion um dieses städtebauliche „Filetstück“ enden.
Anwohner hatten sich immer wieder gegen die Bebauung gewandt, zunächst als dort eine Uhrenmanufaktur entstehen sollte und dann auch gegen eine Wohnbebauung. Im Dezember 2022 allerdings hatte die Stadt das Grundstück im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens an die Jägerbau aus Bludenz vergeben. Unter den drei Gebäuden mit insgesamt 20 Wohnungen wird eine Tiefgarage gebaut.
Beschleunigtes Verfahren
Den Bebauungsplan hat der Investor entwickeln lassen. „Weil es sich bei dem Plan um eine wohnbauliche Nachverdichtung handelt, kann es nach Paragraf 13b im beschleunigten Verfahren abgehandelt werden“, erläuterte Stadtplaner Joschka Joos im AUT.
Im Oktober 2023 habe die Offenlage stattgefunden. Dabei seien Stellungnahmen von verschiedenen Behörden eingegangen. Es seien aber nur redaktionelle Änderungen erforderlich, so Joos. Von den Anwohnern gab es keine Anregungen oder Einwände.
Rücksicht auf Kahlrückige Waldameise und Feuersalamander
Das Landratsamt habe auf potenzielle Winterquartiere des Feuersalamanders in bestehenden Trockenmauern hingewiesen. Außerdem müsse ein Nest der „kahlrückigen Waldameise“, das sich im nördlich angrenzenden Bereich an das Bebauungsplangebiet befinde, während der Bauarbeiten besonders geschützt werden.
Schließlich werden auf Wunsch des Landratsamtes im Textteil des Bebauungsplans Hinweise zum Umgang mit Licht, Vogelschutz an Glas und Umgang mit Schottergärten aufgenommen. Letztere sind schlicht verboten.
Das Polizeipräsidium Konstanz hat vorgeschlagen, die Stellplatzzahl auf zwei je Wohnung zu erhöhen. Das lehnt die Stadt ab mit dem Hinweis, der Stellplatzschlüssel liege mit anderthalb schon jetzt über den gesetzlichen Bestimmungen. Auch die weiteren Hinweise zum Bodenschutz oder zur Kampfmittelbeseitigung machten eine erneute Auslegung nicht erforderlich, heißt es in der Vorlage.
Bauträger fördert öffentlichen Spielplatz
Bevor der Gemeinderat den Satzungsbeschluss fassen kann, sei noch eine Zustimmung zum Durchführungsvertrag nötig. Darin ist festgelegt, dass die Bauträgerfirma innerhalb von sechs Monaten nach dem Satzungsbeschluss einen Bauantrag stellen und dann nach der Baugenehmigung innerhalb von drei Jahren auch die Wohnungen bezugsfertig errichten muss.
Schließlich werde die Firma Jäger der Stadt 25.000 Euro überweisen, damit diese den bestehenden Spielplatz modernisieren kann. Eigentlich müsste die Firma selbst einen Spielplatz anlegen, erläuterte Joos. Es mache aber mehr Sinn, wenn man den direkt gegenüberliegenden öffentlichen Spielplatz verschönere.
Jürgen Kaupp (CDU) war wie alle anderen AUT-Mitglieder einverstanden, wollte aber wegen des Ameisennestes wissen, wie weit außerhalb eines Bebauungsplanes die Naturschutzbehörde nach solchen Arten suche. Da gebe es keine Vorgaben, so Joos. In diesem Falle möchte man nur vermeiden, dass Baufahrzeuge einen solchen Bau versehentlich zerstörten. Deshalb würde der Ameisenhaufen gekennzeichnet.