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    Anonymer Briefeschreiber liegt ab dem zweiten Schreiben falsch

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    Schramberg. Ein anonymer Briefeschreiber hat der Stadtverwaltung Schramberg in den vergangenen Wochen zusätzliche Arbeit beschert (wir berichteten). Wie sich nun herausstellt, lag der angebliche Beamte eines Landratsamts, der aus Schramberg stammen will, nur bei seinem ersten Schreiben richtig. Anschließend irrte er sich gewaltig.

    Am 19. Juli wandte sich die Verwaltung mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin teilte die Verwaltung mit: „Gestern erhielt die Stadt Schramberg eine Kopie eines an das Landratsamt Rottweil gerichteten anonymen Schreibens. In diesem Brief wird die Rechtmäßigkeit der in der Sitzung des Ortschaftsrats Tennenbronn am 9. Juli 2019 gefassten Beschlüsse bezweifelt beziehungsweise in Frage gestellt. Aus Sicht des anonymen Briefeschreibers hätte der stellvertretende Ortsvorsteher, Thomas Ernst, weder die Sitzung einberufen noch leiten dürfen, da mit der Wahl am 26. Mai 2019 die Amtszeit des Ortschaftsrats und der Stellvertreter geendet habe und stattdessen bei Abwesenheit des hauptamtlichen Ortsvorstehers das an Lebensjahren älteste Ortschaftsrat die Sitzung einberufen und leiten müssen. Der Briefeschreiber kommt deshalb zum Ergebnis, dass die in der Sitzung getroffenen Beschlüsse rechtswidrig seien und wiederholt werden müssten.

    Die Stadtverwaltung hat den Vorgang beziehungsweise den Vorwurf eingehend geprüft und kommt nach Abstimmung und Rücksprache mit ausgewiesenen Kommunalrechtlern sowie der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium in Freiburg zu folgendem Ergebnis:

    Die Einberufung zur Sitzung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher, Thomas Ernst, ist rechtsfehlerfrei und nicht zu beanstanden.

    Die Leitung der Sitzung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher, Thomas Ernst, bis einschließlich des Tagesordnungspunkts 4 „Verpflichtung der neuen und wiedergewählten Ortschafsräte“ ist rechtskonform und nicht zu beanstanden.

    Die Sitzungsleitung ab TOP 5 „Vorschlag zur Wahl der beiden Stellvertreter der/des Ortsvorstehers/in“ hätte vom an Lebensjahren ältesten Mitglied des Gremiums übernommen werden müssen.

    In der Konsequenz bedeutet dies, dass die hier in Schramberg bislang gepflegte Praxis der konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte nicht in allen Punkten rechtssicher sein könnte und daher rein vorsorglich einzelne Tagesordnungspunkte der vergangenen Sitzung in einer Sondersitzung erneut beraten werden. Obige Ausführungen gelten auch für den Ortschaftsrat Waldmössingen.

    Daher finden kommende Woche folgende öffentliche Sondersitzungen der Ortschaftsräte statt.“ Soweit die Pressemitteilung der Stadt Schramberg.

    Eine halbe Stunde vor der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Schramberg am Donnerstag, 25. Juli, tagten die Ortschaftsräte Tennenbronn und Waldmössingen erneut. Die Leitung für Tennenbronn hatte Reinhard Günter (BDU), er sich selber scherzhaft als „Ortschaftsrats-Opa“ bezeichnete. In Waldmössingen lag diese Aufgabe bei Roland Weißer (UBL). An den ursprünglich gefassten Beschlüssen änderte sich nichts. Diese wurden erneut gefasst. In Tenennbronn bleibt es bei Manfred Moosmann (Freie Liste) als erstem Stellvertreter des Ortsvorstehers und Patrick Fleig (CDU) als zweiten Stellvertreter des Ortsvorstehers. Der bisherige Ortsvorsteher Lutz Strobel wurde erneut nicht mehr vorgeschlagen. Die Waldmössinger Ortschaftsräte wählten erneut Annette Jauch (UBL) als erste Stellvertreterin des Ortsvorstehers und Adrian Schmid (UBL) als zweiten Stellvertreter des Ortsvorstehers.

    Auf Anfrage der NRWZ bei der Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, Heike Spannagel, bestätigt die Behörde das korrekte Vorgehen der Stadt Schramberg. In der Stellungnahme heißt es: „Nach der regelmäßigen Wahl der Ortschaftsräte alle fünf Jahre müssen sich die Gremien neu konstituieren und mit Vorschlägen für die Position des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin und der Stellvertreter befassen, über die dann der Gemeinderat entscheidet. Der anonyme Briefeschreiber ist nun der Auffassung, hierbei seien Rechtsverstöße begangen worden. Zur Rechtslage ist anzumerken, dass die Gemeindeordnung in der Übergangszeit bis zur Ernennung der neuen Funktionsträger unterschiedliche Formen der Aufgabenwahrnehmung vorsieht (Wahrnehmung durch die bisherigen Amtsinhaber bzw. durch das lebensälteste Mitglied). Der Gesamtzusammenhang der Regelungen ist etwas kompliziert, daher kommt es für eine Beurteilung auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an.

    Die Stadtverwaltung Schramberg hat sich deshalb im vorliegenden Fall auch mit dem Regierungspräsidium in Verbindung gesetzt, um das weitere Vorgehen mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung ist in der Pressemitteilung der Stadt vom 19.07.2019 zutreffend widergegeben.

    Das Vorgehen der Stadt Schramberg ist daher seitens der Kommunalaufsicht beim RP Freiburg nicht zu beanstanden.“

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    Auf Anfrage der NRWZ bei der Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, Heike Spannagel, bestätigt die Behörde das korrekte Vorgehen der Stadt Schramberg. In der Stellungnahme heißt es: „Nach der regelmäßigen Wahl der Ortschaftsräte alle fünf Jahre müssen sich die Gremien neu konstituieren und mit Vorschlägen für die Position des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin und der Stellvertreter befassen, über die dann der Gemeinderat entscheidet. Der anonyme Briefeschreiber ist nun der Auffassung, hierbei seien Rechtsverstöße begangen worden. Zur Rechtslage ist anzumerken, dass die Gemeindeordnung in der Übergangszeit bis zur Ernennung der neuen Funktionsträger unterschiedliche Formen der Aufgabenwahrnehmung vorsieht (Wahrnehmung durch die bisherigen Amtsinhaber bzw. durch das lebensälteste Mitglied). Der Gesamtzusammenhang der Regelungen ist etwas kompliziert, daher kommt es für eine Beurteilung auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an.

    Die Stadtverwaltung Schramberg hat sich deshalb im vorliegenden Fall auch mit dem Regierungspräsidium in Verbindung gesetzt, um das weitere Vorgehen mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung ist in der Pressemitteilung der Stadt vom 19.07.2019 zutreffend widergegeben.

    Das Vorgehen der Stadt Schramberg ist daher seitens der Kommunalaufsicht beim RP Freiburg nicht zu beanstanden.“

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