Grundsteuer: „Wir handeln nach geltendem Recht“

Grundsteuer Stellungnahme der Stadt zu Vorwürfen in Leserbriefen

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Seit die Stadt Schramberg ihre Grundsteuerbescheide verschickt hat, protestieren einige derjenigen, die nun stärker zur Kasse gebeten werden. Das ist zwar verständlich, aber oft argumentieren die Leserbriefschreiberinnen und Schreiber, ohne auf die Fakten zu achten.  Auf NRWZ.de war etwa zu lesen: die Erhöhung des Hebesatzes verstärke „die ohnehin massive finanzielle Mehrbelastung“, die „für viele kaum noch tragbar“ seien.

Im Schwarzwälder Boten forderte ein Leserbriefschreiber gar, man solle die „rechtswidrig Handelnden“ in der Stadtverwaltung entlassen. Er sprach von einer „Bürgerbestehlungsinitiative“ eines „übergriffigen Staats“. Die Stadt Schramberg verstoße gegen geltendes Recht. Er forderte die „Offenlegung der amtlichen Grundsteuereinnahmen“ und meinte, die Bürger müssten Druck machen. „Der deutsche Michel darf nicht alles mit sich machen lassen“, heißt es abschließend.

Schramberg. Wegen all dieser Leserbriefe hat nun die Stadtverwaltung eine Stellungnahme abgegeben und möchte „einige Missverständnisse im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform richtigstellen“, wie Stadtsprecher Hannes Herrmann schreibt.

Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts

Die Grundsteuerreform sei notwendig geworden, „weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft hat.“ Die Grundsteuerreform sei eine bundesweite Vorgabe, die das Land Baden-Württemberg umgesetzt  habe. „Die Stadt Schramberg ist verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Unser Handeln erfolgt in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

Herrmann betont, die Stadt Schramberg erhebe die Grundsteuer aufkommensneutral. „Das bedeutet, dass die neu festgelegten Hebesätze so berechnet worden sind, dass die Gesamtsteuereinnahmen durch die Reform nicht steigen, sondern lediglich eine Umverteilung innerhalb der Grundstückseigentümer erfolgt.“

Hebesatz ist aufkommensneutral gestalten

Dies sei nicht selbstverständlich. Es gebe durchaus Kommunen in Baden-Württemberg, die noch vor der Grundsteuerreform oder während der Umstellung die Hebesätze nach oben angepasst haben. Das sei durchaus legitim, in der aktuellen Finanzmisere, in der sich die Kommunen befänden.

„Die Stadt Schramberg hat sich trotz kritischer Finanzlage an die Empfehlung des Landes, die Reform aufkommensneutral umzusetzen, gehalten“, versichert der Sprecher der Stadt. Die Stadt lege ihre Haushaltszahlen offen und informiere regelmäßig über die Entwicklung der Steuereinnahmen. „Die Grundsteuer wird nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet, und es gibt keine versteckte Steuererhöhung.“

Bürgerinnen und Bürger könnten sich über die Finanzplanung der Stadt in den veröffentlichten Haushaltsplänen informieren. „Wir haben frühzeitig über verschiedene Medien – Presse, Mitteilungsblätter, Homepage, Facebook und Instagram –  zur Grundsteuerreform informiert“, so Herrmann. Die Stadtverwaltung verstehe, dass Steueranpassungen zu Verunsicherung führen können und stehe „für Fragen und persönliche Gespräche zur Verfügung“, heißt es abschließend.

Kommentar: Jahrzehntelang Geld gespart

Der Protest kommt so lautstark, vermutlich von denen, die jahrzehntelang nur eine geringe Grundsteuer zu zahlen hatten. Diese war so niedrig, weil sie auf fiktiven, viel zu niedrigen Immobilienwerten beruhten. Werten, die das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft hatte. Teurer werden insbesondere große, unbebaute Grundstücke. Grundstücke, die die Kommunen für viel Geld erschlossen haben mit Straßen, Strom- und Wasserleitungen. Weil diese Grundstücke nicht bebaut werden, entgehen der Gemeinde Steuereinnahmen. Zugleich muss sie für Bauwillige für viel Geld neue Baugrundstücke erschließen. Die neue Grundsteuer macht die unbebauten Grundstücke teurer. Auf bebaute gibt es nämlich 30 Prozent Abschlag.  

Ja, das Gesetz würde sogar eine Grundsteuer C erlauben, die nur auf unbebaute Grundstücke erhoben wird. So hätten die Kommunen einen stärkeren Hebel, um brachliegende Grundstücke auf den Markt zu bekommen. Doch Schramberg und viele andere Städte und Gemeinden haben bewusst auf diesen Hebel verzichtet. Schaut man sich die Haushaltsdaten an – und das ist dank Internet wahrlich kein Hexenwerk, lösen sich Vorwürfe wie „Bürgerbestehlungsinitiative“ in Luft auf. Es hat noch nie geschadet, wenn man sich erst informiert, bevor man seinen Unmut in die Welt posaunt.

Martin Himmelheber




NRWZ-Redaktion Schramberg

Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de



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