Massive Grundsteuererhöhung in Schramberg
Leserbrief zu "Grundsteuerbescheide unterwegs

Die Grundsteuerreform sollte laut Bundesfinanzministerium keine drastische Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. In Schramberg scheint jedoch genau das Gegenteil der Fall zu sein: Die Grundsteuer für meine Immobilie steigt von 171,76 Euro auf 868,23 Euro pro Jahr – eine Erhöhung um 405,49 Prozent! Diese Entwicklung ist nicht nur für uns, sondern für viele Hausbesitzer und Mieter in der Region existenzbedrohend.
Laut dem Bundesfinanzministerium sollen die Kommunen ihre Hebesätze so anpassen, dass sich das Gesamtsteueraufkommen nicht wesentlich verändert. Wörtlich heißt es: „[…] Sollte sich in einzelnen Gemeinden das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert.“
Trotzdem hat die Stadt Schramberg ihren Hebesatz von 380 auf 470 Prozent erhöht. Diese Entscheidung verstärkt die ohnehin massive finanzielle Mehrbelastung durch die Neubewertung des Messbetrags.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält bereits eine 40-prozentige Erhöhung der Grundsteuer für „deutlich zu hoch“ und wird im Spätsommer 2025 in mehreren Verfahren zur Grundsteuerreform verhandeln. Solange diese Verfahren nicht abgeschlossen sind, bleibt die Rechtssicherheit der derzeitigen Berechnungsmethode fraglich.
Eine Erhöhung der Grundsteuer um mehr als 400 Prozent überschreitet das zumutbare Maß und könnte gegen das Erdrosselungsverbot verstoßen. Die Besteuerung darf die Bürger nicht derart belasten, dass sie ihre wirtschaftliche und persönliche Lebensführung einschränkt.
Mit einer solch drastischen Grundsteuersteigerung wird der Tatbestand „Wohnen“ unverhältnismäßig verteuert. Mieter und Eigentümer stehen vor steigenden Nebenkosten, die für viele kaum noch tragbar sind. Dies steht meiner Meinung nach in direktem Widerspruch zu Artikel 2 und Artikel 11 des Grundgesetzes, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Freizügigkeit innerhalb Deutschlands schützen.
Die Stadt Schramberg hatte den Bürgern zugesichert, dass sie sich an der Empfehlung des Landes orientieren und eine aufkommensneutrale Anpassung anstreben würde. Zumindest lobt das der Text auf der Internetseite der Stadt Schramberg so aus. Dennoch wurde am 12. Dezember 2024 eine Erhöhung des Hebesatzes um 90 Prozentpunkte beschlossen – obwohl bereits bekannt war, dass die neuen Messbeträge die Steuerlast drastisch ansteigen lassen würden.
Diese Entscheidung des Gemeinderats trifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Mieter, die steigende Betriebskosten zu erwarten haben. Eine solche Belastung kann nicht einfach als „notwendige Anpassung“ abgetan werden! Der Wohlstand der Stadtkasse wird gesichert, natürlich stets im Sinne des Gemeinwohls?!
Ich fordere die Stadtverwaltung und den Gemeinderat auf, zu erklären, wie diese drastische Mehrbelastung bei der Grundsteuer gerechtfertigt wird und welche Maßnahmen zur Entlastung der Bürger ergriffen werden können. Die Menschen in Schramberg verdienen eine Politik, die finanzielle Belastungen verhältnismäßig gestaltet – und sicher nicht solche, die ihnen das Leben unnötig erschwert.
Anita Frietsch, Dunningen-Seedorf