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    Schmerzensgeld von Biontech? Richter macht dem Kläger wenig Hoffnung

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    Der Mann leidet. Und er kämpft. Dietmar S. hat auf seinem rechten Auge die Sehkraft fast vollständig verloren – und das nach einer zweifachen Corona-Impfung im Juni 2021 mit dem Impfstoff Comirnaty des Mainzer Herstellers Biontech. Dafür hat er nun Schmerzensgeld von dem Hersteller eingeklagt – 150.000 Euro und die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren Schäden ersetzt werden.

    Es geht unter die Haut, was der 59-Jährige berichtet, der da neben seinem Anwalt Joachim Cäsar-Preller (Wiesbaden) im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Rottweil sitzt. Auch der Anwalt der Gegenseite, Dr. Tobias Bomsdorf aus Frankfurt, kann sich dem nicht entziehen. Ein langer Leidensweg, beginnend am Tag nach der zweiten Corona-Impfung mit Konzentrationsstörungen und „Nebel im Gehirn“ und Schwindel. So schildert S. seine Krankengeschichte. Er, der große Fußballfan, habe sich beim Gespräch am Frühstückstisch nicht mehr an die Namen der Nationalspieler erinnern können. In den darauffolgenden Wochen dann die Probleme mit der Sehkraft, zunächst eine Einschränkung des Sehfelds. Mitte August schließlich wurde bei ihm ein Augeninfarkt festgestellt. Inzwischen hat er nur noch eine dreiprozentige Sehkraft auf dem rechten Auge – und es ist extrem lichtempfindlich, so dass er eine abgedunkelte Brille braucht, die er auch im Gerichtssaal trägt. „Die beste Zeit für mich ist ab der Dämmerung“, schildert er dem Gericht.

    Dazu kommt, dass er in der ersten Jahreshälfte 2021 seine Arbeitsstelle als Werksleiter verloren und seither keinen Job mehr gefunden hat. Was er hauptsächlich der Behinderung seiner Sehkraft zuschreibt – und „natürlich auch dem Alter“, wie er ehrlich zugibt. Eine weitere Folge: Da er mit nur einem gesunden Auge nicht räumlich sieht, hat er einen Fahrradunfall erlitten.

    Eine Augenmigräne, die er vor zwölf Jahren erlitten hatte und die 2019 wieder aufgetaucht sei, habe mit der jetzigen Sache „nichts zu tun“, das sei auf eine Art Muttermal auf der Netzhaut zurückzuführen.

    Rechtliche Hindernisse

    Ebenfalls beeindruckt, wenn auch nicht beeinflusst, zeigte sich der Vorsitzende Richter der Zweiten Zivilkammer, LG-Vizepräsident Dr. Thorsten Hub. Er hatte die Rechtslage schon gründlich geprüft. Das Problem sieht er darin, die Ursächlichkeit der Impfung für den Schaden festzustellen. Ist der Corona-Impfstoff überhaupt geeignet, einen solchen Schaden herbeizuführen? Das wäre beispielsweise zu erfahren, wenn sich mit Beginn der Corona-Impfungen die Zahl der Augeninfarkte signifikant erhöht hätte. Dazu müssten statistische Angaben überprüft werden – und festgestellt, ob ein solcher Anstieg nicht auch andere Ursachen haben könnte.

    Dass bei Dietmar S. Risikofaktoren vorlägen, sei unstreitig, stellte Dr. Hub fest.

    Einen Anspruch werde es womöglich auch dann nicht geben, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs positiv sei – und das hätten die Behörden bei der dauerhaften Zulassung von Korminaty geprüft und festgestellt. In einem vergleichbaren Fall, so sagte Hub, werde das Oberlandesgericht Bamberg ein Urteil fällen, das er und seine Kollegen wohl berücksichtigen werden. Dies soll, wie zwischenzeitlich bekannt wurde, am 14. August verkündet werden. Alles in Allem: Die Anforderungen für eine erfolgreiche Klage „sind extrem hoch“.

    Die Anwälte der Firma Biontech erklärten, die Firma prüfe jeden einzelnen geltend gemachten Anspruch, lehne hier aber die Zahlung ab.

    Schriftliches Verfahren

    Da daher eine vergleichsweise Erledigung der Klage nicht in Frage kam, ordnete das Gericht das schriftliche Verfahren an – so müssen die Anwälte auch nicht aus dem Hessischen nach Rottweil anreisen. In den nächsten Wochen können sie noch Schriftsätze einreichen, eine Entscheidung des Gerichts ergeht am 29. September. Ob das ein Urteil wird oder ein weiterer Beweisbeschluss wie die Beauftragung eines Sachverständigen, ist derweil offen.

    Und weil nach einem Urteil, wann immer es gefällt wird, auch noch eine Berufung möglich ist, kann das Verfahren noch Monate, ja Jahre dauern.

    Großes Medien-Interesse

    Da dies eine der ersten Verhandlungen in Sachen Korminaty bundesweit ist, war das Interesse an dem Prozess groß. Fernseh-Teams mit ihren großen Kameras, Fotografen, die schreibende Zunft – mehr als 20 Personen berichtete aus dem Rottweiler Gericht.

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    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    1 Jahr her

    In der renommierten Wissenschaftszeitschrift Nature wird berichtet, dass sich die beschriebenen Probleme bei Geimpften signifikant erhöht haben gegenüber der Vergleichsgruppe der Ungeimpften:

    https://www.nature.com/articles/s41541-023-00661-7

    Welche juristischen Konsequenzen sich hieraus ergeben mag dahingestellt bleiben. Aber es kann nicht sein, dass diese Veröffentlichung in dieser Zeitschrift, die für jeden Wissenschaftler eigentlich regelmäßige Pflichtlektüre ist, bei BionTech übersehen worden ist!

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    Wolf-Dieter Bojus
    Wolf-Dieter Bojus
    ... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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    Der Mann leidet. Und er kämpft. Dietmar S. hat auf seinem rechten Auge die Sehkraft fast vollständig verloren – und das nach einer zweifachen Corona-Impfung im Juni 2021 mit dem Impfstoff Comirnaty des Mainzer Herstellers Biontech. Dafür hat er nun Schmerzensgeld von dem Hersteller eingeklagt – 150.000 Euro und die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren Schäden ersetzt werden.

    Es geht unter die Haut, was der 59-Jährige berichtet, der da neben seinem Anwalt Joachim Cäsar-Preller (Wiesbaden) im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Rottweil sitzt. Auch der Anwalt der Gegenseite, Dr. Tobias Bomsdorf aus Frankfurt, kann sich dem nicht entziehen. Ein langer Leidensweg, beginnend am Tag nach der zweiten Corona-Impfung mit Konzentrationsstörungen und „Nebel im Gehirn“ und Schwindel. So schildert S. seine Krankengeschichte. Er, der große Fußballfan, habe sich beim Gespräch am Frühstückstisch nicht mehr an die Namen der Nationalspieler erinnern können. In den darauffolgenden Wochen dann die Probleme mit der Sehkraft, zunächst eine Einschränkung des Sehfelds. Mitte August schließlich wurde bei ihm ein Augeninfarkt festgestellt. Inzwischen hat er nur noch eine dreiprozentige Sehkraft auf dem rechten Auge – und es ist extrem lichtempfindlich, so dass er eine abgedunkelte Brille braucht, die er auch im Gerichtssaal trägt. „Die beste Zeit für mich ist ab der Dämmerung“, schildert er dem Gericht.

    Dazu kommt, dass er in der ersten Jahreshälfte 2021 seine Arbeitsstelle als Werksleiter verloren und seither keinen Job mehr gefunden hat. Was er hauptsächlich der Behinderung seiner Sehkraft zuschreibt – und „natürlich auch dem Alter“, wie er ehrlich zugibt. Eine weitere Folge: Da er mit nur einem gesunden Auge nicht räumlich sieht, hat er einen Fahrradunfall erlitten.

    Eine Augenmigräne, die er vor zwölf Jahren erlitten hatte und die 2019 wieder aufgetaucht sei, habe mit der jetzigen Sache „nichts zu tun“, das sei auf eine Art Muttermal auf der Netzhaut zurückzuführen.

    Rechtliche Hindernisse

    Ebenfalls beeindruckt, wenn auch nicht beeinflusst, zeigte sich der Vorsitzende Richter der Zweiten Zivilkammer, LG-Vizepräsident Dr. Thorsten Hub. Er hatte die Rechtslage schon gründlich geprüft. Das Problem sieht er darin, die Ursächlichkeit der Impfung für den Schaden festzustellen. Ist der Corona-Impfstoff überhaupt geeignet, einen solchen Schaden herbeizuführen? Das wäre beispielsweise zu erfahren, wenn sich mit Beginn der Corona-Impfungen die Zahl der Augeninfarkte signifikant erhöht hätte. Dazu müssten statistische Angaben überprüft werden – und festgestellt, ob ein solcher Anstieg nicht auch andere Ursachen haben könnte.

    Dass bei Dietmar S. Risikofaktoren vorlägen, sei unstreitig, stellte Dr. Hub fest.

    Einen Anspruch werde es womöglich auch dann nicht geben, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs positiv sei – und das hätten die Behörden bei der dauerhaften Zulassung von Korminaty geprüft und festgestellt. In einem vergleichbaren Fall, so sagte Hub, werde das Oberlandesgericht Bamberg ein Urteil fällen, das er und seine Kollegen wohl berücksichtigen werden. Dies soll, wie zwischenzeitlich bekannt wurde, am 14. August verkündet werden. Alles in Allem: Die Anforderungen für eine erfolgreiche Klage „sind extrem hoch“.

    Die Anwälte der Firma Biontech erklärten, die Firma prüfe jeden einzelnen geltend gemachten Anspruch, lehne hier aber die Zahlung ab.

    Schriftliches Verfahren

    Da daher eine vergleichsweise Erledigung der Klage nicht in Frage kam, ordnete das Gericht das schriftliche Verfahren an – so müssen die Anwälte auch nicht aus dem Hessischen nach Rottweil anreisen. In den nächsten Wochen können sie noch Schriftsätze einreichen, eine Entscheidung des Gerichts ergeht am 29. September. Ob das ein Urteil wird oder ein weiterer Beweisbeschluss wie die Beauftragung eines Sachverständigen, ist derweil offen.

    Und weil nach einem Urteil, wann immer es gefällt wird, auch noch eine Berufung möglich ist, kann das Verfahren noch Monate, ja Jahre dauern.

    Großes Medien-Interesse

    Da dies eine der ersten Verhandlungen in Sachen Korminaty bundesweit ist, war das Interesse an dem Prozess groß. Fernseh-Teams mit ihren großen Kameras, Fotografen, die schreibende Zunft – mehr als 20 Personen berichtete aus dem Rottweiler Gericht.

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