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    Karrais: Scharfe Kritik am „2G-Regelchaos“

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    Der Rottweiler FDP-Landtagsabgeordneter Daniel Karrais kritisierte am Wochenende die unkoordinierte Arbeit der grün-schwarzen Landesregierung und von Grünen-Sozialminister Manfred Manne Lucha scharf. Dessen Ministerium hat inzwischen reagiert.

    „Das 2G+ Regelchaos in Baden-Württemberg muss sofort beendet werden“, sagte Karrais am Sonntag nach verschiedenen Rücksprachen mit Kollegen aus der FDP/DVP-Landtagsfraktion. „Die häppchenweise Erweiterung der 2G+ Regel für die Gastronomie ist eine bodenlose Frechheit und an Inkompetenz der Landesregierung nicht mehr zu überbieten“, ärgert sich Karrais. Der Abgeordnete habe bereits am Freitag und Samstag viele erboste Mails und Anrufe von Gastronomen bekommen, die sich über das Hin und Her aufregen.

    Am Donnerstag habe die grün-schwarze Landesregierung strengere Regeln für den Zugang unter anderem zu Restaurants sowie Kultur- und Sportveranstaltungen angekündigt: 2G+, also Testpflicht auch für Geimpfte. „Am Freitag meldete dann um 17.45 Uhr der SWR, dass Personen mit Boosterimpfung von der Testpflicht ausgenommen seien. Die Corona Verordnung dazu kam am selben Tag spät nach 21 Uhr durch Notverkündung mit Geltung ab Samstag.“ (Die NRWZ hatte ebenfalls berichtet).

    Viele Wirte hätten sich gefragt, so Karrais weiter, warum denn ein Geboosterter keinen Test benötigt, eine Person, die vor zwei Wochen die zweite Impfung erhalten hat, aber schon. Das habe sich auch für ihn nicht erschlossen.

    Am Samstag um etwa 21 Uhr folgte erneut eine Überraschung: Diverse CDU-Landtagsabgeordnete veröffentlichten in den Sozialen Medien eine einheitliche Kachel mit Text, wonach die Ausnahme von der Testpflicht nun auch für alle gelte, deren Zweitimpfung/Genesung nicht länger als sechs Monate her ist. Eine entsprechende Verordnung oder Ankündigung an den Landtag fehle aber, so der Abgeordnete Karrais. „Offiziell hört man von der Landesregierung gar nichts. Auf Facebook liest man dann bei CDU-Kollegen, dass die offizielle Verkündung der Verordnung am Montag komme. So wird das Chaos deutlich, das die Regierung hinterlässt“, sagte der FDP-Politiker.

    https://www.nrwz.de/rottweil/saenze-karrais-redet-ohne-zu-denken/330951

    Kurz nachdem sich Karrais zu Wort gemeldet hat, reagierte auch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Es habe die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen, heißt es in der Erklärung. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen habe die Landesregierung am Sonntag die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

    • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
    • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
      • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
      • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

    Eine entsprechende Klarstellung wolle die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

    Zudem gibt es nun eine Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche: Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten, so das Ministerium weiter. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

    Im Ergebnis ergebe die Regelung mit 2G+, wobei Personen mit einer Immunisierung, die nicht älter als sechs Monate ist keinen Test benötigen durchaus Sinn, so wiederum Karrais. „Die Salamitaktik mit neuen Verordnungen und Ankündigungen, die kürzer als einen Tag gültig sind, schafft aber jede Menge Verwirrung in der Bevölkerung.“ Auch deswegen habe die Ampelkoalition im Bund dafür gesorgt, dass alle Entscheidungen wieder ins Parlament müssten, „um solche unterirdischen Regierungsaktionen zu vermeiden“, schreibt der FDP-Politiker. „Leider haben Grüne und CDU mit ihrer Mehrheit im Landtag der Regierung eine Vollmacht gegeben, alles selbstständig zu entscheiden“, erklärt er. „Diese ständig wechselnden Regelungen sind eine Zumutung und Respektlosigkeit gegenüber allen Betroffenen, den Anbietern und Gästen in Gastronomie, Kunst, Kultur und Sport. In den bald zwei Jahren der Pandemie wird von Bürgerinnen und Bürgern viel verlangt und die allermeisten bemühen sich redlich, alle Regeln zu befolgen. Da darf von den Regelmachern endlich etwas mehr Professionalität erwartet werden“, betont der Rottweiler Abgeordnete.

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    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    2 Jahre her

    Das ist Deutschland 4.0: Man erlässt ein Gesetz (oder eine untergesetzliche Regelung), setzt diese per Notverkündigung (sind wir im Krieg?) innert zwei Stunden in Kraft um sie anschließend durch ministerielle Aufforderung sogleich wieder teilweise außer Kraft zu setzen in der Weise, dass darin enthaltene Bußgeldvorschriften 7 Tage lang nicht angewendet werden sollen.

    „Es habe die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen, heißt es in der Erklärung“

    Selbstredend nur aus rechtswissenschaftlicher Neugier würde mich mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die Aufforderung zur Nicht-Anwendung explizit gar nicht genau benannter, aber nothverkündeter Bußgeldvorschriften denn so fußt, denn selbst in Zeiten der Monarchie, wo „Wir Wilhelm“ auf dem Thron – ich meine jetzt nicht den kleinsten Raum im Haus – wäre ein Minister für sowas zu klein gewesen.

    Also im Krieg sind wir nicht, aber es wäre gutachterlich zu prüfen, ob vielleicht schon im Narrenhaus – bzw. die Virologen sollten mal prüfen, ob „Omikron“ mit seinen mutierten Spike-Proteinen jetzt noch zusätzlich an Neuronen binden kann!

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    NRWZ-Redaktion
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    Am Donnerstag habe die grün-schwarze Landesregierung strengere Regeln für den Zugang unter anderem zu Restaurants sowie Kultur- und Sportveranstaltungen angekündigt: 2G+, also Testpflicht auch für Geimpfte. „Am Freitag meldete dann um 17.45 Uhr der SWR, dass Personen mit Boosterimpfung von der Testpflicht ausgenommen seien. Die Corona Verordnung dazu kam am selben Tag spät nach 21 Uhr durch Notverkündung mit Geltung ab Samstag.“ (Die NRWZ hatte ebenfalls berichtet).

    Viele Wirte hätten sich gefragt, so Karrais weiter, warum denn ein Geboosterter keinen Test benötigt, eine Person, die vor zwei Wochen die zweite Impfung erhalten hat, aber schon. Das habe sich auch für ihn nicht erschlossen.

    Am Samstag um etwa 21 Uhr folgte erneut eine Überraschung: Diverse CDU-Landtagsabgeordnete veröffentlichten in den Sozialen Medien eine einheitliche Kachel mit Text, wonach die Ausnahme von der Testpflicht nun auch für alle gelte, deren Zweitimpfung/Genesung nicht länger als sechs Monate her ist. Eine entsprechende Verordnung oder Ankündigung an den Landtag fehle aber, so der Abgeordnete Karrais. „Offiziell hört man von der Landesregierung gar nichts. Auf Facebook liest man dann bei CDU-Kollegen, dass die offizielle Verkündung der Verordnung am Montag komme. So wird das Chaos deutlich, das die Regierung hinterlässt“, sagte der FDP-Politiker.

    https://www.nrwz.de/rottweil/saenze-karrais-redet-ohne-zu-denken/330951

    Kurz nachdem sich Karrais zu Wort gemeldet hat, reagierte auch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Es habe die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen, heißt es in der Erklärung. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen habe die Landesregierung am Sonntag die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

    • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
    • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
      • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
      • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

    Eine entsprechende Klarstellung wolle die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

    Zudem gibt es nun eine Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche: Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten, so das Ministerium weiter. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

    Im Ergebnis ergebe die Regelung mit 2G+, wobei Personen mit einer Immunisierung, die nicht älter als sechs Monate ist keinen Test benötigen durchaus Sinn, so wiederum Karrais. „Die Salamitaktik mit neuen Verordnungen und Ankündigungen, die kürzer als einen Tag gültig sind, schafft aber jede Menge Verwirrung in der Bevölkerung.“ Auch deswegen habe die Ampelkoalition im Bund dafür gesorgt, dass alle Entscheidungen wieder ins Parlament müssten, „um solche unterirdischen Regierungsaktionen zu vermeiden“, schreibt der FDP-Politiker. „Leider haben Grüne und CDU mit ihrer Mehrheit im Landtag der Regierung eine Vollmacht gegeben, alles selbstständig zu entscheiden“, erklärt er. „Diese ständig wechselnden Regelungen sind eine Zumutung und Respektlosigkeit gegenüber allen Betroffenen, den Anbietern und Gästen in Gastronomie, Kunst, Kultur und Sport. In den bald zwei Jahren der Pandemie wird von Bürgerinnen und Bürgern viel verlangt und die allermeisten bemühen sich redlich, alle Regeln zu befolgen. Da darf von den Regelmachern endlich etwas mehr Professionalität erwartet werden“, betont der Rottweiler Abgeordnete.

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