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    NRWZ.deSchramberg„Möglicherweise nicht rechtssicher“

    „Möglicherweise nicht rechtssicher“

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    SCHRAMBERG – Die konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte von Tennenbronn und Waldmössingen leiteten die bisherigen stellvertretenden Ortsvorsteher Thomas Ernst und Michael Schneider. Ernst vertrat dabei den erkrankten Ortsvorsteher Lutz Strobel. Schneider leitete die Sitzung, weil es bis dato keinen Nachfolger für die frühere Ortsvorsteherin Claudia Schmid gibt.

    In einem anonymen Schreiben ans Landratsamt hat  nun jemand unter der Überschrift „Mangelhafte Sitzung des Ortschaftsrats Tennenbronn“ erklärt, es gäbe in Tennenbronn das Gerücht, Ernst hätte die Sitzung gar nicht einberufen und leiten dürfen, weil mit der Wahl des neuen Ortschaftsrats am 26. Mai seine Amtszeit geendet habe. „Bei Abwesenheit des Ortsvorstehers muss der an Lebensjahren älteste des Gremiums die Sitzung einberufen und leiten“, schreibt der Anonymus. Deshalb seien die gefällten Beschlüsse rechtswidrig und müssten wiederholt werden.

    Stadt gibt Anonymus in Teilen Recht

    In einer am Freitagnachmittag verbreiteten Pressemitteilung der Stadt Schramberg heißt es dazu, die Stadt Schramberg habe am Donnerstag eine Kopie des an das Landratsamt Rottweil gerichteten anonymen Schreibens erhalten. Die Stadtverwaltung habe den Vorgang beziehungsweise den Vorwurf eingehend geprüft und komme nach Abstimmung und Rücksprache mit ausgewiesenen Kommunalrechtlern sowie der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium in Freiburg zu folgendem Ergebnis:

    „Die Einberufung zur Sitzung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Thomas Ernst, ist rechtsfehlerfrei und nicht zu beanstanden.“ Auch die Leitung der Sitzung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher Thomas Ernst, bis einschließlich des Tagesordnungspunkts 4 „Verpflichtung der neuen und wiedergewählten Ortschafsräte“ sei rechtskonform und nicht zu beanstanden.

    Ab diesem Punkt allerdings könnte sich die rechtliche Lage ändern. Denn Ernst war nicht zur Wahl wieder angetreten und folglich ab diesem Moment, der Verpflichtung der neuen Ortschaftsräte, auch nicht mehr Mitglied des Ortschaftsrates. Dasselbe gilt auch für Michael Schneider in Waldmössingen. Deshalb schreibt die Stadt:

    „Die Sitzungsleitung ab TOP 5 „Vorschlag zur Wahl der beiden Stellvertreter der/des Ortsvorstehers/in“ hätte vom an Lebensjahren ältesten Mitglied des Gremiums übernommen werden müssen.

    In der Konsequenz bedeutet dies, dass die hier in Schramberg bislang gepflegte Praxis der konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte nicht in allen Punkten rechtssicher sein könnte und daher rein vorsorglich einzelne Tagesordnungspunkte der vergangenen Sitzung in einer Sondersitzungen erneut beraten werden.“ Dies gelte auch für den Ortschaftsrat Waldmössingen.

    Zwei neue Sitzungen

    Daher fänden kommende Woche öffentliche Sondersitzungen der Ortschaftsräte statt: Der Ortschaftsrat Tennenbronn trifft sich am Donnerstag, 25.7. um 17.30 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses in Schramberg. Und berät unter Tagesordnungspunkt 1: Vorschlag für die Wahl der beiden Stellvertreter des Ortsvorstehers. Und dann unter TOP 2 erneut über den Vorschlag für die Wahl des Ortvorstehers. In der vergangenen Woche hatte der Ortschaftsrat mit großer Mehrheit den bisherigen Ortsvorsteher Lutz Strobel nicht  wieder für dieses Amt vorgeschlagen.

    …und die Ortsverwaltung Waldmössingen. Archiv-Foto: him

    Auch der Ortschaftsrat Waldmössingen kommt am Donnerstag, 25. Juli um 17.30 Uhr in der Ortsverwaltung in Waldmössingen zusammen. Hier steht lediglich der Vorschlag für die Wahl der beiden Stellvertreter der/des Ortsvorstehers auf der Tagesordnung.

    Das anonyme Schreiben an Landrat Wolf-Rüdiger Michel

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    SCHRAMBERG – Die konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte von Tennenbronn und Waldmössingen leiteten die bisherigen stellvertretenden Ortsvorsteher Thomas Ernst und Michael Schneider. Ernst vertrat dabei den erkrankten Ortsvorsteher Lutz Strobel. Schneider leitete die Sitzung, weil es bis dato keinen Nachfolger für die frühere Ortsvorsteherin Claudia Schmid gibt.

    In einem anonymen Schreiben ans Landratsamt hat  nun jemand unter der Überschrift „Mangelhafte Sitzung des Ortschaftsrats Tennenbronn“ erklärt, es gäbe in Tennenbronn das Gerücht, Ernst hätte die Sitzung gar nicht einberufen und leiten dürfen, weil mit der Wahl des neuen Ortschaftsrats am 26. Mai seine Amtszeit geendet habe. „Bei Abwesenheit des Ortsvorstehers muss der an Lebensjahren älteste des Gremiums die Sitzung einberufen und leiten“, schreibt der Anonymus. Deshalb seien die gefällten Beschlüsse rechtswidrig und müssten wiederholt werden.

    Stadt gibt Anonymus in Teilen Recht

    In einer am Freitagnachmittag verbreiteten Pressemitteilung der Stadt Schramberg heißt es dazu, die Stadt Schramberg habe am Donnerstag eine Kopie des an das Landratsamt Rottweil gerichteten anonymen Schreibens erhalten. Die Stadtverwaltung habe den Vorgang beziehungsweise den Vorwurf eingehend geprüft und komme nach Abstimmung und Rücksprache mit ausgewiesenen Kommunalrechtlern sowie der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium in Freiburg zu folgendem Ergebnis:

    „Die Einberufung zur Sitzung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Thomas Ernst, ist rechtsfehlerfrei und nicht zu beanstanden.“ Auch die Leitung der Sitzung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher Thomas Ernst, bis einschließlich des Tagesordnungspunkts 4 „Verpflichtung der neuen und wiedergewählten Ortschafsräte“ sei rechtskonform und nicht zu beanstanden.

    Ab diesem Punkt allerdings könnte sich die rechtliche Lage ändern. Denn Ernst war nicht zur Wahl wieder angetreten und folglich ab diesem Moment, der Verpflichtung der neuen Ortschaftsräte, auch nicht mehr Mitglied des Ortschaftsrates. Dasselbe gilt auch für Michael Schneider in Waldmössingen. Deshalb schreibt die Stadt:

    „Die Sitzungsleitung ab TOP 5 „Vorschlag zur Wahl der beiden Stellvertreter der/des Ortsvorstehers/in“ hätte vom an Lebensjahren ältesten Mitglied des Gremiums übernommen werden müssen.

    In der Konsequenz bedeutet dies, dass die hier in Schramberg bislang gepflegte Praxis der konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte nicht in allen Punkten rechtssicher sein könnte und daher rein vorsorglich einzelne Tagesordnungspunkte der vergangenen Sitzung in einer Sondersitzungen erneut beraten werden.“ Dies gelte auch für den Ortschaftsrat Waldmössingen.

    Zwei neue Sitzungen

    Daher fänden kommende Woche öffentliche Sondersitzungen der Ortschaftsräte statt: Der Ortschaftsrat Tennenbronn trifft sich am Donnerstag, 25.7. um 17.30 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses in Schramberg. Und berät unter Tagesordnungspunkt 1: Vorschlag für die Wahl der beiden Stellvertreter des Ortsvorstehers. Und dann unter TOP 2 erneut über den Vorschlag für die Wahl des Ortvorstehers. In der vergangenen Woche hatte der Ortschaftsrat mit großer Mehrheit den bisherigen Ortsvorsteher Lutz Strobel nicht  wieder für dieses Amt vorgeschlagen.

    …und die Ortsverwaltung Waldmössingen. Archiv-Foto: him

    Auch der Ortschaftsrat Waldmössingen kommt am Donnerstag, 25. Juli um 17.30 Uhr in der Ortsverwaltung in Waldmössingen zusammen. Hier steht lediglich der Vorschlag für die Wahl der beiden Stellvertreter der/des Ortsvorstehers auf der Tagesordnung.

    Das anonyme Schreiben an Landrat Wolf-Rüdiger Michel

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