Bebauungspläne nach Paragraf 13b: Rolle rückwärts +++ aktualisiert

Bundesbauministerium macht Vorschlag, wie begonnene Pläne doch noch fertig geplant werden können

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Die frühere Bundesregierung wollte das Bauen beschleunigen und hat den Paragraf 13b ins Baugesetzbuch eingefügt. Für kleinere Baugebiete, die eine bestehende Bebauung abrunden, sollten schnellere Verfahren gelten. Im Sommer entschied das Bundesverwaltungsgericht, dieses Verfahren verstößt gegen Europarecht.

Schramberg. Alle so noch zu entwickelnden Baugebiete müssen wieder ins klassische Verfahren. Also haben die Kommunen umgesteuert. Auch in Schramberg hat Stadtplaner Joschka Joos Ortschafts- und Gemeinderäte informiert. Und jetzt kommt aus Berlin die Nachricht: „Rolle Rückwärts – begonnene Planungen sollen die Kommunen noch zwei Jahre fortsetzen können.“

Zwei vor, drei zurück

In Schramberg hat die Stadt zwei Gebiete mit diesem 13b-Verfahren überplant: Bergacker IV in Tennenbronn und Holderstaudenstraße – Greichen in Waldmössingen. Diese sind mehr als ein Jahr abgeschlossen und damit unanfechtbar. Drei weitere Gebiete „Kehlenstraße I“ in Waldmössingen, Gründleseeblick“ in Schönbronn und „Wohnen am Wittumpark“ in Sulgen warten in der Pipeline.

Für die ersten beiden hatte Stadtplaner Joos den Gremien vorgeschlagen, sie im klassischen Verfahren mit Umweltbericht und Ökopunkteausgleichsverfahren, zwei Auslegungen und Anhörungen weiterzuführen. Für beide Wohngebiete gebe es bereits Interessenlisten. Beim Sulgener Vorhaben sei man noch ganz am Anfang. Dieses sollte „vorerst“ zurückgestellt werden.

Rechtzeitig Baugebiete ausweisen

Im Gemeinderat fragte CDU-Rat Jürgen Kaupp, was „vorerst“ bedeute. Joos entgegnete, es gebe „keinen klaren Bedarf“. Der müsse aber für eine Änderung des Flächennutzungsplans nachgewiesen werden. Im Schoren und am Haldenhof seien noch Bauplätze vorhanden. Man dürfe nicht warten, bis alle Bauplätze vergeben seien, kritisierte Kaupp.

Wohnen am Wittumpark werde kurz bis mittelfristig, also drei bis fünf Jahre zurückgestellt, ergänzte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr.
Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) mahnte: „Wer Schwerpunkte setzen will, muss Verzicht üben.“ Die Verwaltung solle erst alle begonnenen Dinge abarbeiten.

Thomas Brugger (CDU) fragte nach den Ressourcen in der Stadtplanung. Eisenlohr versprach, die Verwaltung werde „die nächsten Jahre die Entwicklung beobachten und tätig werden“.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgeschlagenen Plan einstimmig zu.

Doch alles wieder ganz anders?

Aber jetzt könnte sich das Blatt nochmals wenden. Nach einem Bericht der Berliner „Tageszeitung – taz“ hat der Bauausschuss des Bundestags gestern darüber beraten, ob, wie vom Bundesbauministerium vorgeschlagen, Gemeinden zwei Jahre weiter nach 13b planen können, „wenn sie bis Ende letzten Jahres damit begonnen haben“.

Die Bundesregierung wolle ermöglichen, „begonnene Planungsverfahren geordnet zu Ende zu führen“, heißt es in der Vorlage laut taz.

Ob der Bundestag einer solchen Regelung zustimmt, ist offen, zumal Umweltschutzverbände bereits dagegen Sturm laufen. Die 13b-Baugebiete förderten den flächenintensiven Bau von Einfamilienhäusern auf dem Land statt Mehrfamilienhäusern in Ballungsgebieten, lautet die Kritik.

Bauministerium macht Vorschlag zur Güte:

Eine NRWZ-Anfrage beim Bundeswohnungsbauministerium zu den konkreten Plänen zum 13b ist am 8. November beantwortet worden. Hier die Antwort der Pressesprecherin im Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Zu der ‚Reparaturvorschrift‘ zum § 13b BauGB gab es am 6. November 2023 eine öffentlichen Sachverständigenanhörung im Bauausschuss des Bundestages. Unser Regelungsvorschlag zeigt auf, wie Kommunen, die bis Ende vergangenen Jahres ein Verfahren nach § 13b begonnen haben, dies europarechtskonform und in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bis 31. Dezember 2024 zu Ende führen können. Der § 13b wird aufgehoben.“

Bei der Anhörung habe es „keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Regelungsentwurf ergeben“, so die Sprecherin auf eine weitere Nachfrage. Zustimmen müsse der Bundestag im Rahmen des Gesetzesbeschlusses zum Wärmeplanungsgesetzes. Nach dem Bundestagsbeschluss folge wie im Grundgesetz vorgesehen der Beschluss im Bundesrat. „Dessen Sitzung ist am 15. Dezember, danach wird das Gesetz verkündet und soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.“

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.