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    Kann manchen in Rottweil gestohlen bleiben: Tunichtgut wird zum vorbestraften Kleinkriminellen

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    Vor ein paar Tagen hat eine Streife der Rottweiler Polizei einen Mann in einem Mode-Discounter festgenommen. Der ertappte Ladendieb ist den Beamten kein Unbekannter. Erst vor Kurzem war er am Friedrichsplatz tätig – und hat für Aufsehen gesorgt. Die Spur des aus Asien stammenden Asylbewerbers zieht sich derweil durch Süddeutschland.

    Es ist wenigstens die dritte Festnahme ein und desselben Mannes im Rottweiler Stadtgebiet. Er war beim Müller-Markt auffällig, ist dort, nachdem er ertappt worden war, auch handgreiflich geworden. Ebenso am 7. Januar in einer Bäckerei in der Innenstadt. Dort hatte er drei Brote geklaut, wurde der Angestellten gegenüber laut und bedrohlich. Sie holte die Polizei, die nahm ihn mit.

    Und nun der Mode-Discounter am Nägelesgraben. Während zum Bäcker noch zwei Streifen der Polizei gejagt waren, genügte dieses Mal eine: Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen.

    Die NRWZ nannte den Mann auf ihrer Facebookseite nach dem Diebstahl beim Bäcker einen „Tunichtgut“ – und bekam dafür auf den Deckel. Wir meinten: „Ein Tunichtgut ist ein Mensch, der nichts Gutes tut, ein Strolch, Schlitzohr, Gauner und allgemein unleidlicher Zeitgenosse, der wegen seiner schäbigen Art mit Mitmenschen umzugehen und seiner elastischen Beziehung zum Thema Ehrlichkeit allgemein verabscheut wird.“

    „Tunichtgut? … Hauptsache alles verharmlosen“, meinte eine Leserin dazu. Andere fordern „Raus mit dem“ und „Ab mit dem Kopf“. Letzteren Kommentar haben wir gelöscht. Und es stimmt: Der Mann ist längst kein „Tunichtgut“ mehr. Er ist nicht nur polizeibekannt, sondern wegen Ladendiebstahls bereits einschlägig vorbestraft. Das Amtsgericht Stuttgart hat im November 2019 eine Geldstrafe gegen ihn verhängt. Die Spur seiner Delikte ziehe sich durch halb Süddeutschland, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz zur NRWZ. Der Mann sei in der Erstaufnahmestelle in Sigmaringen schon Anfang 2019 auffällig geworden, dann im ganzen Schwarzwald, in Stuttgart und nun eben in Rottweil.

    So stellen sich manche die Fragen: Was ist eigentlich mit solchen Leuten, warum können die immer wieder klauen? Warum packt die Justiz die nicht mal weg?

    „Die wiederholte, penetrante Begehung von Kleinstdelikten ist nach dem Strafprozessrecht kein Haftgrund“, so der Sprecher des Polizeipräsidiums. Täter wie der Mann aus Rottweil kämen nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß.
    Allerdings bliebe ihr Verhalten nicht folgenlos. „Jeder Diebstahl wird als Fall notiert und der Staatsanwaltschaft vorgelegt“, so der Polizeisprecher weiter. Irgendwann komme es zum Prozess, ob wegen einer oder wegen der bisher angelaufenen Taten zusammen. Dann erhalte der Ertappte eine entsprechende Strafe.

    Die aber sei recht überschaubar, im längsten, ihm bekannten Fall, so der Beamte, sei ein notorischer Ladendieb einmal für ein halbes Jahr im Knast gelandet. „Danach kommen die aber wieder raus und es geht wieder von vorne los.“

    Vor allem bei Drogenabhängigen sei dieser Weg vorgezeichnet. Der Konstanzer Beamte berichtet von einem Mann, der allein 200 Mal beim Ladendiebstahl erwischt und entsprechend aktenkundig gewesen sei. Nun könne man die Akte schließen – der stark Drogenabhängige sei gefunden worden. Tot.

    Dennoch könne eine Bestrafung durch ein Gericht beim einen oder anderen etwas bewirken. „Es muss ihm klar werden, dass Diebstahl keine Alternative ist. Wenn von der Sozialhilfe zu wenig bleibe, dann gebe es auch andere Wege. „Es kann nicht sein, dass man auf diese Art seinen Lebensunterhalt verdient.“

    Außerdem: Vom polizeibekannten Mann ist der Täter so zum Vorbestraften geworden. Dann könne es bei der nächsten Festnahme sein, dass er recht schnell im Gefängnis landet – etwa, wenn der Haftantritt noch offen sei, der verhaftende Beamte Bescheid wisse und einen kurzen Draht über die Staatsanwaltschaft zum Haftrichter habe, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz.

    Klar ist derweil, dass die in den betroffenen Rottweiler Läden Beschäftigten genug haben von dem penetranten Kleinkriminellen. Sie fackeln nicht mehr lange und holen sofort die Polizei, wenn wieder etwas vorfällt. Ihnen kann er gerne gestohlen bleiben.

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Vor ein paar Tagen hat eine Streife der Rottweiler Polizei einen Mann in einem Mode-Discounter festgenommen. Der ertappte Ladendieb ist den Beamten kein Unbekannter. Erst vor Kurzem war er am Friedrichsplatz tätig – und hat für Aufsehen gesorgt. Die Spur des aus Asien stammenden Asylbewerbers zieht sich derweil durch Süddeutschland.

    Es ist wenigstens die dritte Festnahme ein und desselben Mannes im Rottweiler Stadtgebiet. Er war beim Müller-Markt auffällig, ist dort, nachdem er ertappt worden war, auch handgreiflich geworden. Ebenso am 7. Januar in einer Bäckerei in der Innenstadt. Dort hatte er drei Brote geklaut, wurde der Angestellten gegenüber laut und bedrohlich. Sie holte die Polizei, die nahm ihn mit.

    Und nun der Mode-Discounter am Nägelesgraben. Während zum Bäcker noch zwei Streifen der Polizei gejagt waren, genügte dieses Mal eine: Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen.

    Die NRWZ nannte den Mann auf ihrer Facebookseite nach dem Diebstahl beim Bäcker einen „Tunichtgut“ – und bekam dafür auf den Deckel. Wir meinten: „Ein Tunichtgut ist ein Mensch, der nichts Gutes tut, ein Strolch, Schlitzohr, Gauner und allgemein unleidlicher Zeitgenosse, der wegen seiner schäbigen Art mit Mitmenschen umzugehen und seiner elastischen Beziehung zum Thema Ehrlichkeit allgemein verabscheut wird.“

    „Tunichtgut? … Hauptsache alles verharmlosen“, meinte eine Leserin dazu. Andere fordern „Raus mit dem“ und „Ab mit dem Kopf“. Letzteren Kommentar haben wir gelöscht. Und es stimmt: Der Mann ist längst kein „Tunichtgut“ mehr. Er ist nicht nur polizeibekannt, sondern wegen Ladendiebstahls bereits einschlägig vorbestraft. Das Amtsgericht Stuttgart hat im November 2019 eine Geldstrafe gegen ihn verhängt. Die Spur seiner Delikte ziehe sich durch halb Süddeutschland, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz zur NRWZ. Der Mann sei in der Erstaufnahmestelle in Sigmaringen schon Anfang 2019 auffällig geworden, dann im ganzen Schwarzwald, in Stuttgart und nun eben in Rottweil.

    So stellen sich manche die Fragen: Was ist eigentlich mit solchen Leuten, warum können die immer wieder klauen? Warum packt die Justiz die nicht mal weg?

    „Die wiederholte, penetrante Begehung von Kleinstdelikten ist nach dem Strafprozessrecht kein Haftgrund“, so der Sprecher des Polizeipräsidiums. Täter wie der Mann aus Rottweil kämen nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß.
    Allerdings bliebe ihr Verhalten nicht folgenlos. „Jeder Diebstahl wird als Fall notiert und der Staatsanwaltschaft vorgelegt“, so der Polizeisprecher weiter. Irgendwann komme es zum Prozess, ob wegen einer oder wegen der bisher angelaufenen Taten zusammen. Dann erhalte der Ertappte eine entsprechende Strafe.

    Die aber sei recht überschaubar, im längsten, ihm bekannten Fall, so der Beamte, sei ein notorischer Ladendieb einmal für ein halbes Jahr im Knast gelandet. „Danach kommen die aber wieder raus und es geht wieder von vorne los.“

    Vor allem bei Drogenabhängigen sei dieser Weg vorgezeichnet. Der Konstanzer Beamte berichtet von einem Mann, der allein 200 Mal beim Ladendiebstahl erwischt und entsprechend aktenkundig gewesen sei. Nun könne man die Akte schließen – der stark Drogenabhängige sei gefunden worden. Tot.

    Dennoch könne eine Bestrafung durch ein Gericht beim einen oder anderen etwas bewirken. „Es muss ihm klar werden, dass Diebstahl keine Alternative ist. Wenn von der Sozialhilfe zu wenig bleibe, dann gebe es auch andere Wege. „Es kann nicht sein, dass man auf diese Art seinen Lebensunterhalt verdient.“

    Außerdem: Vom polizeibekannten Mann ist der Täter so zum Vorbestraften geworden. Dann könne es bei der nächsten Festnahme sein, dass er recht schnell im Gefängnis landet – etwa, wenn der Haftantritt noch offen sei, der verhaftende Beamte Bescheid wisse und einen kurzen Draht über die Staatsanwaltschaft zum Haftrichter habe, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz.

    Klar ist derweil, dass die in den betroffenen Rottweiler Läden Beschäftigten genug haben von dem penetranten Kleinkriminellen. Sie fackeln nicht mehr lange und holen sofort die Polizei, wenn wieder etwas vorfällt. Ihnen kann er gerne gestohlen bleiben.

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