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    NRWZ.deLandkreis RottweilSchenkenzell: Familie Iseni nach Nordmazedonien abgeschoben +++ aktualisiert

    Scharfe Kritik der SPD Bundestagsabgeordneten Türk-Nachbaur / Asylantrag statt Arbeitsvisum / RP Karlsruhe: Kein Härtefallantrag Verwaltungsgericht hat Klage abgewiesen

    Schenkenzell: Familie Iseni nach Nordmazedonien abgeschoben +++ aktualisiert

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    Die Familie Iseni sei gestern nach Nord-Mazedonien abgeschoben worden. Das berichtet die SPD-Bundestagsabegordnete Derya Türk-Nachbaur. “Mitten in der Nacht kamen die Beamten und holten Familie Iseni ab. Refet Iseni, gut integrierter Familienvater und engagierter Malermeister aus dem Landkreis Rottweil, wurde trotz öffentlichen Aufschreis und einer Petition mit über 30.000 Unterschriften, zusammen mit seiner Familie verhaftet und nach Nordmazedonien abgeschoben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Abgeordneten. Die NRWZ versucht die Hintergründe aufzuklären.

    Schenkenzell. Derya Türk-Nachbaur kritisiert in der Pressemitteilung diese „völlig unverständliche Abschiebung aufs Schärfste“. Refet iseni, der seit 2022 im Malerbetrieb von Peter Lachenmaier „fleißig schafft“, habe sich als unverzichtbarer Mitarbeiter erwiesen. Er spreche Deutsch, sei bestens integriert und habe gemeinsam mit seiner Frau und den vier Kindern in Baden-Württemberg eine neue Heimat gefunden.

    Abschiebung trotz Petition

    Türk- Nachbaur kritisiert die schwarz-grüne Landesregierung. Sie habe trotz einer Petition mit über 30.000 Unterschriften es zugelassen, dass eine Familie, die geflüchtet sei, weil sie in ihrer Heimat von Gewalt bedroht waren, erneut in Unsicherheit und Ungewissheit geschickt werde.

    Nordmazedonien seit 2014 „sicheres Herkunftsland“, Asylantrag abgelehnt, Härtefallkommission nicht eingeschaltet

    Seit 2014 ist Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland eingestuft. Eine Entscheidung, die eine Bundesregierung unter SPD-Beteiligung getroffen hat. Wer aus einem sicheren Herkunftsland nach Deutschland kommt, bei dem besteht die Vermutung, dass er nicht verfolgt wird, es sei denn, er kann dafür Beweise vorlegen.

    Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) hatte den Fall Iseni geprüft und war zum Schluss gekommen, dass es keine Beweise für eine Verfolgung gebe und die Familie zur Ausreise verpflichtet. Weil ein erster Bescheid möglicherweise nicht korrekt zugestellt worden war, hatte das BAMF ein weiteres Mal entschieden und der Familie den Bescheid zugestellt.

    Damals im September, als der Fall zuerst publik wurde, war außerdem bekannt geworden, dass die Familie oder ihr Anwalt sich nicht an die Härtefallkommission beim Innenministerium gewandt hatten.

    Asyl ist der falsche Weg

    Nach Auskunft des Landratsamtes und des BAMF habe Refet Iseni den falschen Weg eingeschlagen. Aus einem sicheren Herkunftsland könne man per Arbeitsvisum nach Deutschland kommen.

    Es gebe aber Schlepperorganisationen auf dem Balkan, die den Leuten weismachten, es sei einfacher erst einmal nach Deutschland zu kommen, hier einen Asylantrag zu stellen und abzuwarten.

    Diese Schleuser erklärten den Geschleusten auch, welche Begründungen sie bei den deutschen Behörden angeben sollten. Aussagen wie: „Ich sollte gezwungen werden, Gelder zu veruntreuen“, seien ein „Klassiker“, so ein Insider des BAMF zu NRWZ, „das hören wir hunderte Mal.“

    Anfragen der NRWZ beim Schenkenzeller Malerbetrieb, beim Landratsamt und beim BAMF zur nun erfolgten Abschiebung laufen. Wir werden weiter berichten.

    Landratsamt: Zweiter Asylantrag ebenfalls abgelehnt

    Das Landratsamt Rottweil teilt nun auf Nachfrage mit, dass der Asylantrag von Refet Iseni vom BAMF bereits im September 2023 abgelehnt worden war. „Nachdem das BAMF nicht widerspruchsfrei beweisen konnte, dass diese Ablehnung des Asylantrags dem Anwalt von Herrn Iseni zugestellt worden war, hatte es den Bescheid im September 2024 wieder aufgehoben.“  

    Daraufhin habe Iseni erneut im laufenden Asylverfahren befunden. Deshalb habe das Landratsamt als zuständige untere Ausländerbehörde nochmals eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt, wie dies gesetzlich vorgesehen sei.

    „Mit einer erneuten Zustellung des Ablehnungsbescheids durch das BAMF wurde die Ablehnung rechtskräftig“, so das Landratsamt. Für die eigentliche Abschiebung sei das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.

    Türk-Nachbaur: Unvorstellbarer Schmerz für die Kinder

    Türk-Nachbaur klagt in ihrer Pressemitteilung: “Für die Kinder bedeutet diese Entscheidung unvorstellbaren Schmerz. Kinder, die eigentlich zur Schule gehen sollten, die sich darauf gefreut haben, ihre Freunde zu sehen oder von ihrer Lehrerin für ihre guten Noten gelobt zu werden. Stattdessen wurden sie mitten in der Nacht aus ihrem Bett gerissen und von all dem getrennt, was ihnen Sicherheit gibt.“

    „Stellen Sie sich vor, was es bedeutet, als kleines Kind plötzlich die vertraute Grundschule, die besten Freunde und die Lehrerin zu verlieren – all das, was einem Kind Stabilität und Geborgenheit gibt”, appelliert Türk-Nachbaur.

    Sie kritisiert weiter, dass der Schenkenzeller Handwerksbetrieb in seiner Existenz gefährdet werde, weil Refet Iseni nun abgeschoben worden sei. Allerdings durfte Iseni schon seit Ende Juli nicht mehr arbeiten, weil das Landratsamt die fälschlich erteilte Arbeitserlaubnis widerrufen hatte.

    Appell an Innenminister Strobl

    Die SPD-Bundestagsabgeordnete Türk-Nachbaur fordert schließlich Innenminister Thomas Strobl als für die Abschiebung Verantwortlichen auf: „Erklären Sie den Klassenkameraden der Kinder und dem Arbeitgeber PL Malen und Mehr, warum Sie eine solche Entscheidung getroffen haben.“

    Entscheidung im September – Kein Antrag bei der Härtefallkommission

    Im Zusammenhang mit der Abschiebung hat sich die NRWZ an das zuständige Regierungspräsidium in Karlsruhe gewandt, um zu erfahren, wie das Verfahren seit September bis zur Abschiebung der Familie Iseni weiter gelaufen ist. Die Antworten hat die Pressesprecherin des RP Karlsruhe am 21.November per Mail mitgeteilt:

    Wann wurde der Asylantrag Isenis abgelehnt?

    Der ablehnende Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge datiert vom 14. September 2023.

    Wann hat die Familie davon erfahren?

    Laut Mitteilung des Bundesamtes wurde der Bescheid am 3. September 2024 zur Post gegeben und gilt am 6. September 2024 zugestellt.

    Welche Frist zur freiwilligen Ausreise hatte die Behörde der Familie eingeräumt?

    Der Familie wurde eine Frist von einer Woche nach Bekanntgabe des Bescheids für Migration und Flüchtlinge zur freiwilligen Ausreise eingeräumt. Eine freiwillige Ausreise ist jedoch nicht erfolgt.

    Wie hat die Familie auf die Abschiebungsankündigung reagiert?

    Gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde am 13. September 2024 Klage erhoben sowie ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. September 2024 unanfechtbar abgelehnt. Die Klage wurde wegen Nichtbetreibens mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. November 2024 eingestellt. Die Rechtskraft des Asylverfahren trat somit am 11. November 2024 ein.

    Gab es einen Antrag bei der Härtefallkommission?

    Ein Antrag bei der Härtefallkommission wurde nicht gestellt. Die Familie wurde im Rahmen der Duldungserteilung über die Möglichkeit einer Antragstellung bei der Härtefallkommission belehrt.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Die Familie Iseni sei gestern nach Nord-Mazedonien abgeschoben worden. Das berichtet die SPD-Bundestagsabegordnete Derya Türk-Nachbaur. “Mitten in der Nacht kamen die Beamten und holten Familie Iseni ab. Refet Iseni, gut integrierter Familienvater und engagierter Malermeister aus dem Landkreis Rottweil, wurde trotz öffentlichen Aufschreis und einer Petition mit über 30.000 Unterschriften, zusammen mit seiner Familie verhaftet und nach Nordmazedonien abgeschoben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Abgeordneten. Die NRWZ versucht die Hintergründe aufzuklären.

    Schenkenzell. Derya Türk-Nachbaur kritisiert in der Pressemitteilung diese „völlig unverständliche Abschiebung aufs Schärfste“. Refet iseni, der seit 2022 im Malerbetrieb von Peter Lachenmaier „fleißig schafft“, habe sich als unverzichtbarer Mitarbeiter erwiesen. Er spreche Deutsch, sei bestens integriert und habe gemeinsam mit seiner Frau und den vier Kindern in Baden-Württemberg eine neue Heimat gefunden.

    Abschiebung trotz Petition

    Türk- Nachbaur kritisiert die schwarz-grüne Landesregierung. Sie habe trotz einer Petition mit über 30.000 Unterschriften es zugelassen, dass eine Familie, die geflüchtet sei, weil sie in ihrer Heimat von Gewalt bedroht waren, erneut in Unsicherheit und Ungewissheit geschickt werde.

    Nordmazedonien seit 2014 „sicheres Herkunftsland“, Asylantrag abgelehnt, Härtefallkommission nicht eingeschaltet

    Seit 2014 ist Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland eingestuft. Eine Entscheidung, die eine Bundesregierung unter SPD-Beteiligung getroffen hat. Wer aus einem sicheren Herkunftsland nach Deutschland kommt, bei dem besteht die Vermutung, dass er nicht verfolgt wird, es sei denn, er kann dafür Beweise vorlegen.

    Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) hatte den Fall Iseni geprüft und war zum Schluss gekommen, dass es keine Beweise für eine Verfolgung gebe und die Familie zur Ausreise verpflichtet. Weil ein erster Bescheid möglicherweise nicht korrekt zugestellt worden war, hatte das BAMF ein weiteres Mal entschieden und der Familie den Bescheid zugestellt.

    Damals im September, als der Fall zuerst publik wurde, war außerdem bekannt geworden, dass die Familie oder ihr Anwalt sich nicht an die Härtefallkommission beim Innenministerium gewandt hatten.

    Asyl ist der falsche Weg

    Nach Auskunft des Landratsamtes und des BAMF habe Refet Iseni den falschen Weg eingeschlagen. Aus einem sicheren Herkunftsland könne man per Arbeitsvisum nach Deutschland kommen.

    Es gebe aber Schlepperorganisationen auf dem Balkan, die den Leuten weismachten, es sei einfacher erst einmal nach Deutschland zu kommen, hier einen Asylantrag zu stellen und abzuwarten.

    Diese Schleuser erklärten den Geschleusten auch, welche Begründungen sie bei den deutschen Behörden angeben sollten. Aussagen wie: „Ich sollte gezwungen werden, Gelder zu veruntreuen“, seien ein „Klassiker“, so ein Insider des BAMF zu NRWZ, „das hören wir hunderte Mal.“

    Anfragen der NRWZ beim Schenkenzeller Malerbetrieb, beim Landratsamt und beim BAMF zur nun erfolgten Abschiebung laufen. Wir werden weiter berichten.

    Landratsamt: Zweiter Asylantrag ebenfalls abgelehnt

    Das Landratsamt Rottweil teilt nun auf Nachfrage mit, dass der Asylantrag von Refet Iseni vom BAMF bereits im September 2023 abgelehnt worden war. „Nachdem das BAMF nicht widerspruchsfrei beweisen konnte, dass diese Ablehnung des Asylantrags dem Anwalt von Herrn Iseni zugestellt worden war, hatte es den Bescheid im September 2024 wieder aufgehoben.“  

    Daraufhin habe Iseni erneut im laufenden Asylverfahren befunden. Deshalb habe das Landratsamt als zuständige untere Ausländerbehörde nochmals eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt, wie dies gesetzlich vorgesehen sei.

    „Mit einer erneuten Zustellung des Ablehnungsbescheids durch das BAMF wurde die Ablehnung rechtskräftig“, so das Landratsamt. Für die eigentliche Abschiebung sei das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.

    Türk-Nachbaur: Unvorstellbarer Schmerz für die Kinder

    Türk-Nachbaur klagt in ihrer Pressemitteilung: “Für die Kinder bedeutet diese Entscheidung unvorstellbaren Schmerz. Kinder, die eigentlich zur Schule gehen sollten, die sich darauf gefreut haben, ihre Freunde zu sehen oder von ihrer Lehrerin für ihre guten Noten gelobt zu werden. Stattdessen wurden sie mitten in der Nacht aus ihrem Bett gerissen und von all dem getrennt, was ihnen Sicherheit gibt.“

    „Stellen Sie sich vor, was es bedeutet, als kleines Kind plötzlich die vertraute Grundschule, die besten Freunde und die Lehrerin zu verlieren – all das, was einem Kind Stabilität und Geborgenheit gibt”, appelliert Türk-Nachbaur.

    Sie kritisiert weiter, dass der Schenkenzeller Handwerksbetrieb in seiner Existenz gefährdet werde, weil Refet Iseni nun abgeschoben worden sei. Allerdings durfte Iseni schon seit Ende Juli nicht mehr arbeiten, weil das Landratsamt die fälschlich erteilte Arbeitserlaubnis widerrufen hatte.

    Appell an Innenminister Strobl

    Die SPD-Bundestagsabgeordnete Türk-Nachbaur fordert schließlich Innenminister Thomas Strobl als für die Abschiebung Verantwortlichen auf: „Erklären Sie den Klassenkameraden der Kinder und dem Arbeitgeber PL Malen und Mehr, warum Sie eine solche Entscheidung getroffen haben.“

    Entscheidung im September – Kein Antrag bei der Härtefallkommission

    Im Zusammenhang mit der Abschiebung hat sich die NRWZ an das zuständige Regierungspräsidium in Karlsruhe gewandt, um zu erfahren, wie das Verfahren seit September bis zur Abschiebung der Familie Iseni weiter gelaufen ist. Die Antworten hat die Pressesprecherin des RP Karlsruhe am 21.November per Mail mitgeteilt:

    Wann wurde der Asylantrag Isenis abgelehnt?

    Der ablehnende Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge datiert vom 14. September 2023.

    Wann hat die Familie davon erfahren?

    Laut Mitteilung des Bundesamtes wurde der Bescheid am 3. September 2024 zur Post gegeben und gilt am 6. September 2024 zugestellt.

    Welche Frist zur freiwilligen Ausreise hatte die Behörde der Familie eingeräumt?

    Der Familie wurde eine Frist von einer Woche nach Bekanntgabe des Bescheids für Migration und Flüchtlinge zur freiwilligen Ausreise eingeräumt. Eine freiwillige Ausreise ist jedoch nicht erfolgt.

    Wie hat die Familie auf die Abschiebungsankündigung reagiert?

    Gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde am 13. September 2024 Klage erhoben sowie ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. September 2024 unanfechtbar abgelehnt. Die Klage wurde wegen Nichtbetreibens mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. November 2024 eingestellt. Die Rechtskraft des Asylverfahren trat somit am 11. November 2024 ein.

    Gab es einen Antrag bei der Härtefallkommission?

    Ein Antrag bei der Härtefallkommission wurde nicht gestellt. Die Familie wurde im Rahmen der Duldungserteilung über die Möglichkeit einer Antragstellung bei der Härtefallkommission belehrt.

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