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    „Große Rücksichtslosigkeit“: Gemeinde stellt sich gegen privates Feuerwerk zu Geburtstag, Hochzeit & Co

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    „Geburtstag ist doch nur einmal im Jahr!“ Oder: „Eine Hochzeit ist doch ein einmaliges Ereignis. Da wird man doch wohl noch feiern dürfen!“ So oder so ähnlich argumentieren private Feuerwerker immer wieder, die auf privaten Feiern ihre Raketen und Böller zünden. Die Gemeinde Dietingen stellt sich dem nun entgegen.

    Immer wieder würden anlässlich von privaten Feiern, Hochzeiten und Geburtstagen Feuerwerke abgebrannt, so die Gemeindeverwaltung in einer im Amtsblatt veröffentlichten Text. „Wir müssen deshalb darauf hinweisen, dass außer in der Silvesternacht Feuerwerke während des gesamten Jahres nur auf Anmeldung und nach Genehmigung, die für solche privaten Anlässe regelmäßig nicht erteilt werden, abgebrannt werden dürfen“, heißt es in dem Text weiter. Wer dann ein unangemeldetes Feuerwerk abbrennt, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

    Unbeteiligte, Arbeitnehmer, Tiere: Wen die Feuerwerke alles stören

    Die Begründung liefert die Gemeinde gleich mit. „Wir möchten zu bedenken geben, dass sich an Feuerwerken nur wenige, direkt an der Feier beteiligte Gäste erfreuen. Weitaus mehr Bürgerinnen und Bürger werden durch plötzlichen Lärm und Feuerschein stark beeinträchtigt. Kleine Kinder werden aus dem Schlaf gerissen und ängstigen sich“, so die Gemeindeverwaltung in ihrem Amtsblatt-Beitrag. So manche Mitbürgerinnen oder Mitbürger und auf die Nachtruhe angewiesene Arbeitnehmer würden ebenfalls um den Schlaf gebracht. Nicht zu unterschätzen sei zudem die Verletzungs- und Brandgefahr durch Feuerwerk. Hinzu komme eine große Beeinträchtigung der nachtaktiven Wildtiere wie geschützte Fledermausarten. Auch für Haustiere seien Feuerwerke äußerst schädlich: Sie können sich dem Lärm nicht entziehen. 

    Viele sogenannte Feuerwerker würden argumentieren, dass es sich um eine einmalige Sache handeln würde. Dass es nur etwa um eine Überraschung zu einer Hochzeit oder zu einem runden Geburtstag gehe. „Aber auch dies ist eine große Rücksichtslosigkeit gegenüber denjenigen, die sich beeinträchtigt fühlen oder im Sinne der Allgemeinheit und den geltenden Rechtsnormen an die Regeln halten“, so die Antwort der Gemeindeverwaltung. Und es gehe nicht nur um die Knallerei um Mitternacht, wenn die Gesellschaft etwa in einen Geburtstag hinein feiert: „Auch Feuerwerk am frühen Abend vor 22 Uhr ist unzulässig und gefährlich“, gibt die Gemeinde Dietingen zu bedenken. 

    Was, wenn alle 4100 Bürgerinnen und Bürger böllern würden?

    Die Rathausvertreter machen eine einfache Rechnung auf: „Stellen Sie sich vor, jeder unserer rund 4100 Bürger würde nur ein einziges Mal im Jahr einen ‚absoluten Ausnahmefall‘ für sich geltend machen. Wie häufig dann die unerlaubten Feuerwerke stattfinden würden.“ Dabei sei jedes einzelne unerlaubte Feuerwerk während des Jahres bereits eine „Belastung für die Betroffenen“. 

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    Hans sauer
    Hans sauer
    2 Jahre her

    Es geht doch ganz einfach und legal. Antrag nach § 20 Sprengstoffgesetz stellen, geringe Gebühr bezahlen und der Drops ist gelutscht. Ablehnen kann die Gemeinde den Antrag nur in ganz wenigen Fällen. Und schon kann man in ruhe sein legales Feuerwerk abbrennen. https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/249 Oder man beauftragt gleich einen Profi – dann wird es noch schöner und problemloser.

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    NRWZ-Redaktion
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    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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    Immer wieder würden anlässlich von privaten Feiern, Hochzeiten und Geburtstagen Feuerwerke abgebrannt, so die Gemeindeverwaltung in einer im Amtsblatt veröffentlichten Text. „Wir müssen deshalb darauf hinweisen, dass außer in der Silvesternacht Feuerwerke während des gesamten Jahres nur auf Anmeldung und nach Genehmigung, die für solche privaten Anlässe regelmäßig nicht erteilt werden, abgebrannt werden dürfen“, heißt es in dem Text weiter. Wer dann ein unangemeldetes Feuerwerk abbrennt, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

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    Die Begründung liefert die Gemeinde gleich mit. „Wir möchten zu bedenken geben, dass sich an Feuerwerken nur wenige, direkt an der Feier beteiligte Gäste erfreuen. Weitaus mehr Bürgerinnen und Bürger werden durch plötzlichen Lärm und Feuerschein stark beeinträchtigt. Kleine Kinder werden aus dem Schlaf gerissen und ängstigen sich“, so die Gemeindeverwaltung in ihrem Amtsblatt-Beitrag. So manche Mitbürgerinnen oder Mitbürger und auf die Nachtruhe angewiesene Arbeitnehmer würden ebenfalls um den Schlaf gebracht. Nicht zu unterschätzen sei zudem die Verletzungs- und Brandgefahr durch Feuerwerk. Hinzu komme eine große Beeinträchtigung der nachtaktiven Wildtiere wie geschützte Fledermausarten. Auch für Haustiere seien Feuerwerke äußerst schädlich: Sie können sich dem Lärm nicht entziehen. 

    Viele sogenannte Feuerwerker würden argumentieren, dass es sich um eine einmalige Sache handeln würde. Dass es nur etwa um eine Überraschung zu einer Hochzeit oder zu einem runden Geburtstag gehe. „Aber auch dies ist eine große Rücksichtslosigkeit gegenüber denjenigen, die sich beeinträchtigt fühlen oder im Sinne der Allgemeinheit und den geltenden Rechtsnormen an die Regeln halten“, so die Antwort der Gemeindeverwaltung. Und es gehe nicht nur um die Knallerei um Mitternacht, wenn die Gesellschaft etwa in einen Geburtstag hinein feiert: „Auch Feuerwerk am frühen Abend vor 22 Uhr ist unzulässig und gefährlich“, gibt die Gemeinde Dietingen zu bedenken. 

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