Den, nach eigenen Angaben, immer noch Hauptaktionär von Heckler und Koch drängt es ins Rampenlicht: Andreas Heeschen meldet sich dieser Tage gleich bei mehreren Medien zu Wort. Zuletzt antwortete er sogar der „Bild“-Zeitung und schreibt dieser nachts eine Mail, wie sich die Kollegen wundern. Da steht zwar auch nichts anderes drin, als das, was vorher schon unter anderem die „Welt“ berichtet hat. Aber dass Heeschen sich überhaupt bei den Medien meldet, ist schon ungewöhnlich.
Der Manager sei „extrem öffentlichkeitsscheu“, weiß auch die Bild. Dem widerspricht Heeschen in seiner Stellungnahme. Er habe Interviews gegeben und sei bei Heckler- und- Koch-Betriebsversammlungen und Familienfeiern aufgetreten. Auch habe er im Sommer den neuen Aufsichtsratschef Harald Kujat persönlich im Unternehmen vorgestellt.
Interessanterweise teilte Heeschen schon in einer Pressemitteilung im Juni 2015 mit, er werde „den unter mir eingeschlagenen Weg hin zu verbesserter Unternehmenskommunikation und Transparenz ausbauen“. In der Pressemitteilung kündigte das Unternehmen die Einstellung Nicola Marinellis an. Dazu später mehr.
Nun will Heeschen an die Öffentlichkeit, behauptet, er sei in Großbritannien nachweislich erreichbar. „Ich entziehe mich weder der postalischen Zustellung noch einer offiziellen Ladung als Zeuge vor dem Landgericht Rottweil“, zitiert ihn die Welt.
Halbe Million für ein halbes Jahr?
Das Landgericht Rottweil möchte Heeschen in einer für ihn heiklen Angelegenheit als Zeuge vernehmen. Ex-Geschäftsführer Nicola Marinelli will in einem Zivilverfahren beweisen, dass es bei dem Waffenhersteller zu einem Eigentümerwechsel kam. Marinelli war im Juni 2015 bei Heckler und Koch Geschäftsführer geworden, nachdem das Unternehmen den langjährigen Geschäftsführer Niels Ihloff im Februar 2015 gefeuert hatte. Doch Marinelli blieb nur kurz. Schon Anfang 2016 musste er das Unternehmen wieder verlassen. Bei der Weihnachtsfeier wenige Tage zuvor habe Heeschen ihn noch „über den grünen Klee gelobt“, so Marinelli.
Nun klagt er vor dem Landgericht Rottweil und fordert etwa 500.000 Euro von Heckler und Koch. Es gebe in seinem Vertrag eine sogenannte Change of Control-Klausel. Wenn es einen Eigentümerwechsel gebe und er deshalb gehen müsse, stehe ihm die halbe Million zu, so Marinelli. Er versichert, der französische Investor Nicolas Walewski sei inzwischen derjenige, der über seine Vermögensverwaltung Alken in London die Kontrolle bei Heckler und Koch übernommen habe. Eine Anfrage der NRWZ an Alken blieb unbeantwortet.
Marinelli behauptet, Heeschen habe seine Anteile an Waleski weiter gereicht. Dem widerspricht Heeschen in seiner jüngsten Erklärung: „Ich bin Mehrheitsgesellschafter der H&K AG und übe sämtliche Stimmrechte aus meinen Aktien seit Gründung der AG aus.“ Unbeantwortet lässt er die Frage, „ob er womöglich Aktien als Sicherheiten für Kredite verpfändet hat, die dann in das Unternehmen investiert wurden“, wie die „Welt“ schreibt. Dann behielte er seine Stimmrechte.
Beibringungsgrundsatz
Was hat es mit der vergeblichen Zustellung der Ladungsverfügung auf sich? Heeschens wehrt sich, wie gesagt, gegen den Vorwurf, er entziehe sich „einer postalischen Zustellung oder einer Ladung als Zeuge.“ Dazu betont der Pressesprecher und Vizepräsident des Landgerichts Rottweil Dr. Thilo Rebmann, im Gegensatz zu einem Strafprozess mit dem „Amtsermittlungsgrundsatz“ gelte im Zivilprozess der „Beibringungsgrundsatz“. Zu deutsch, die am Prozess beteiligten Kläger und Beklagte müssen Beweismittel und Zeugen beibringen, nicht das Gericht.
Deshalb habe das Landgericht eine von Marinelli angegebene Adresse an die Kollegen in Großbritannien mit der Bitte um Amtshilfe weiter gegeben. „Das kam unerledigt zurück“, berichtet Rebmann auf Nachfrage der NRWZ. Die britischen Beamten hätten Heeschen an der angegebenen Adresse die Ladung nicht zustellen können.
Prozess zieht sich in die Länge
Heeschen hat angeboten, sich im Ausland befragen zu lassen: „Gegebenenfalls würde ich das wegen Themen der Sicherheit im Rechtshilfeverfahren machen“, schreibt er in seiner Erklärung. Grundsätzlich sei das vorstellbar, so Rebmann. Das müsste Marinellis Verfahrensbevollmächtigter beantragen. Ob das Gericht eine solche Aussage dann akzeptiert, sei offen. Ohne die direkte Begegnung sei die Glaubwürdigkeit eines Zeugen nicht zu beurteilen. „Wenn es darauf ankommt, will das Gericht den Zeugen direkt hören“, so Rebmann.
Das Verfahren Marinelli gegen Heckler und Koch zieht sich seit Jahren hin. Schon im August 2018 wollte das Landgericht Rottweil verhandeln. Auch weil Heeschen bisher nicht erreichbar war, hat das Landgericht das Verfahren mehrfach verschoben. Ob es ein Urteil geben wird, einen Beweis- oder Hinweisbeschluss, wisse er nicht, sagt Gerichtssprecher Rebmann. Aber er fügt an: Auch der von „Bild“ angekündigte 6. Dezember als Verkündigungstermin ist bereits wieder veraltet: „Der Termin ist vertagt auf 13. Dezember um 13.30 Uhr.“