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    „Ekelerregend“ – Rottweiler Lebensmittelkontrolleure werden in Imbiss fündig

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    KREIS ROTTWEIL. Massive Hygienemängel haben Kontrolleure des Landratsamts Rottweil in einem Imbiss in einer Kreisgemeinde festgestellt. Das wurde jetzt bekannt. Die gute Nachricht: Sämtliche vorgefundenen verdorbenen Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle im August 2022 freiwillig entsorgt. Die Prüfung geht offenbar auf einen unzufriedenen Kunden zurück.

    Da vergeht einem die Lust auf den schnellen Imbiss zwischendurch: In einem Betrieb in einer Gemeinde des Landkreises Rottweil haben Lebensmittelkontrolleure nach eigenen Worten „ekelerregende“ Feststellungen gemacht. Der Imbiss bietet Kebab, Schnitzel und Salat, beispielsweise – als im Sommer die Kontrolleure kamen, war einiges an Ungenießbarem darunter. Öffentlich wird das jetzt, weil die Behörden nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches verpflichtet sind, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des verantwortlichen Unternehmens etwa über Verstöße und Hygienemängel zu informieren. Weil diese aber offenbar umgehend behoben wurden, verzichtet die NRWZ auf Namensnennung. Eine Nachkontrolle brachte offenbar keine Verstöße mehr zutage.

    Aber nicht darauf, die Mängel zu beschreiben, als Zitat aus dem Prüfbericht:

    Im Thekenbereich befand sich ein an sämtlichen Stellen verschmutzter Pizzaofen, ein völlig verschmutzter Zutatenkühlschrank, völlig verschmutze Ablagen, ein vergilbtes fleckiges Handwaschbecken mit ekelerregendem Lappen, eine deutlich alt-verschmutzte Saladette mit Zutaten für Pizza.

    In der Spülküche befand sich eine erheblich verschmutzte Teigknetmaschine. Im Kühlschrank des Lagerraums befand sich eine angefangene Packung Butter, welche hochgradig schwarz verschimmelt war.

    Die am 24.08.2022 durch einen Verbraucher vorgelegte Beschwerdeprobe „Baguette mit Sardellen“ (das Lebensmittel war nach einem Bissen durch den Verbraucher ausgespuckt und ein weiterer Verzehr abgelehnt worden) sowie die am 24.08.2022 im Imbiss … durch das Veterinär- und Verbraucher-schutzamt entnommene Verdachtsprobe „Nudeln gekocht“ (nachdem die Nudeln bereits vor Ort durch die Behörde als nicht verzehrsfähig beurteilt worden waren) wurden durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg als nicht zum Verzehr durch den Menschen und somit als nicht sicher beurteilt.

    Die Beschwerdeprobe „Baguette mit Sardellen“ wies einen fischigen, leicht stechendsäuerlichen und tranigen Geruch auf. Der Geschmack der Sardelle wurde als fischig, deutlich tranig und salzig beschrieben. Bei der mikrobiologischen Untersuchung der Verdachtsprobe „Nudeln gekocht“ wurden hohe Keimgehalte an typischen Verderbserregern und Hygieneindikatoren festgestellt. Die ermittelten Keimgehalte insbesondere an Enterobakteriazeen, Pseudomaden, Hefen und aeroben mesophilen Keimen lagen deutlich über den Werten vergleichbarer einwandfreier Erzeugnisse im Probenaufkommen des Chemischen und Veterinärunter-suchungsamts Freiburg.

    Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil.

    Die Veröffentlichung dient laut den Behörden primär der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher aus Gründen behördlicher Transparenz. Sie soll nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden.

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    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    2 Jahre her

    „Weil diese aber offenbar umgehend behoben wurden, verzichtet die NRWZ auf Namensnennung.“
    Für diesen Satz fehlt mir jegliches Verständnis! Warum?

    Die beschriebenen Mängel sind nicht über Nacht entstanden, sondern über längere Zeit. Butter schimmelt nicht in zwei Tagen, ein vergilbtes Handwaschbecken entsteht nicht in drei, vier Tagen. Diese Mängel deuten auf länger anhaltende Verstöße hin, die nicht auf kurzfristigem Stress durch einmal überraschend viele Aufträge beruhen, sondern auf eine nicht akzeptable Haltung gegenüber der Kundschaft hindeuten, deren Gesundheit offenbar unwichtig ist.

    In der Abwägung zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens einerseits und der ebenso berechtigten Interessen des Publikums auf Gesundheitsschutz sollten in so einem Fall die Interessen des Publikums obsiegen, zumal sonst auch nicht beanstandete Betriebe mit ebenso berechtigten wirtschaftlichen Interessen im Landkreis unnötig unter Verdacht geraten! Hier geht es nicht um formale, kleine Verstöße, dass vielleicht Preise nicht genau nach Vorgaben bezeichnet waren oder ein Zusatzstoff vergessen wurde.

    Zumindest hätte man den Fall verlinken können, wer es wissen will, kann ohnehin via Google relativ schnell zum Ergebnis kommen, Geheimhaltung funktioniert also ohnehin nicht und der Gesetzgeber hat die Veröffentlichung aus guten Grund vorgeschrieben, unbeanstandet von den Gerichten:

    https://www.landkreis-rottweil.de/de/Landratsamt/Dienstleistungen/Dienstleistung?view=publish&item=service&id=2027

    Ganz unten einfach die Ergebnisse anklicken.

    Danke @Marvin!

    Stefan Weidle
    Stefan Weidle
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    2 Jahre her

    Hierzu sei auf die dänische Methode als Ideengeber verwiesen, bei welcher der Kunde schon an der Eingangstür sehen kann, wie die letzten drei Prüfungen der quartalsweise stattfindenden Kontrollen, ausgefallen sind. Aber darüber reden wir schon Jahrzehnte und nichts hat sich geändert. Da ist unsere Aufmerksamkeitsspanne nicht berauschender als die der vielgeschmähten Generation YouTube. Bis zum nächsten Skandal. Tipp an das Leader-Programm und die immer vom „ländlichen Raum“ schwadronierenden Politikusse – spendiert uns beim nächsten Mal nicht noch eine Boule Bahn, sondern einen zusätzlichen Lebensmittel Kontrolleur.

    Marvin
    Marvin
    2 Jahre her

    Wie schafft es dieser Imbiss denn mit solchen unfassbaren Zuständen, bei Google eine Bewertung mit 4,6/5 (also sehr gut) hinzukriegen? Leiden die Locherhofer alle unter Corona-Spätfolgen mit Geschmacksverlust?

    Uwe Rutz
    Uwe Rutz
    Antwort auf  Marvin
    2 Jahre her

    Ja genau die Leute müssen wissen wer hier Ihre Gesundheit gefärdet!
    Geht gar nicht.
    Danke Marvin

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    NRWZ-Redaktion
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    Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, Veterinär- und Verbraucherschutzamt Rottweil.

    Die Veröffentlichung dient laut den Behörden primär der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher aus Gründen behördlicher Transparenz. Sie soll nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden.

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