Weil das Gewerbeaufsichtsamt für die Sanierung am Schramberger Gymnasium eine von Experten vorgeschlagene und von der Berufsgenossenschaft gut geheißene Sanierungsmethode zunächst abgelehnt hatte, haben die Vertreter von CDU, SPD-Buntspecht, Freier Liste und ÖDP ans Landratsamt appelliert, die Arbeiten nicht weiter zu verzögern. (Wir haben berichtet.)
Lediglich der Vertreter der „Aktiven Bürger“ hat in einer Stellungnahme, die er nur der örtlichen Tageszeitung, nicht aber der NRWZ zukommen ließ, das Vorgehen der Behörde gelobt, weil dies – sinngemäß – die Gesundheit der im Gymnasium Tätigen schütze.
Nun hat das Gewerbeaufsichtsamt eingelenkt, wie aus einer Vorlage für den Verwaltungsausschuss hervorgeht.
In einer Stellungnahme weist der Sprecher der Stadtverwaltung Schramberg Hannes Hermann, nun dararuf hin, dass Asbest ja nur frei werde, „wenn man mit Baumaßnahmen in die Substanz eingreift. Das heißt, ohne Eingriff besteht keine Gefahr für die Schüler und Lehrer im Gymnasium.“
Die Sanierung laufe grundsätzlich in gemäß den geltenden Verordnungen abgeschotteten Bereichen und dies im Regelfall in den Ferien, so dass keine Personen außer den Arbeitskräften mit den Schadstoffen in Berührung kommen können. „Nach der Sanierung der jeweiligen Abschnitte wird gereinigt und dort, wo erforderlich und vorgeschrieben, durch entsprechende Freimessungen nachgewiesen, dass die Bereiche wieder genutzt werden können. Erst wenn dieser Nachweis geführt wurde darf ein sanierter Bereich wieder frei gegeben werden.“
Wenn die EU eine Absenkung der Grenzwerte plane, dann gehet es ihr also ausschließlich um den Schutz der mit der Sanierung befassten Arbeitskräfte. „Für Schüler und Lehrkräfte hat die Grenzwertabsenkung keine weitere Auswirkung“, so Herrmann abschließend..
„Klärendes Gespräch“
In der Vorlage schreibt Hochbau-Abteilungsleiter Andreas Krause, es habe zwischenzeitlich mit dem Landratsamt Rottweil „ein klärendes Gespräch“ geggeben. Nun soll die Ausschreibung der Schadstoffsanierung auf Basis der durch die BG Bau für die einzelnen Maßnahmen festgelegten Ausführungen umgesetzt werden.
Dabei würden die Bereiche je nach festgestellter Schadstoffkonzentration und den Ergebnissen der durchgeführten Testergebnisse im Schwarz-Weiß-Bereich erfolgen oder mittels zugelassener Verfahren gemäß TRGS 519 für geringe Exposition durchgeführt.
„Nachdem die bereits angesprochene, geplante Grenzwertverschärfung der EU bisher noch keine Gültigkeit hat und daher auch keine Aussagen zur zukünftigen Umsetzung gemacht werden können, schlägt die Stadt vor, Bereiche, in denen Asbestkonzentrationen < 0,1 Prozent festgestellt wurden, nicht flächendeckend zu sanieren, sondern nur dort einzugreifen, wo aufgrund der Baumaßnahmen sowieso größere Eingriffe notwendig werden“, so Krause..