MÜNSTER (him) – Fünfter Verhandlungstag in Münster. Der Vorsitzende Richter Pfeiffer und seine Kammermitglieder, zwei schöffen und zwei Richter, betreten Saal 23 im Landgericht. Kurz zuvor hatten sich die Angeklagten Manon H., Frank R. und Martin B. mit ihren Anwälten Richtung Anklagebank begeben. Die Zuschauerplätze bleiben leer. Auch die Presse scheint das Interesse verloren zu haben. Außer mir ist niemand da. Erstaunlich, geht es in diesem Verfahren doch um „eines der größten mutmaßlichen Betrugssysteme aller Zeiten“, wie die Süddeutsche Zeitung kürzlich schrieb.
Es geht um OneCoin, die angebliche Kryptowährung, die Ruja Ignatova so um das Jahr 2013 gemeinsam mit dem Schweden Sebastian Greenwood „erfunden“ und zu einer globalen Währung ausbauen wollte. Diese beiden und ihre gesamte Organisation sollen schwindelerregende Summen von Investoren abgezockt haben. Greenwood sitzt bekanntlich seit 2018 in Untersuchungshaft in den USA. Sein Verteidiger sprach bei einer Anhörung in den USA von 15 Milliarden US-Dollar.
OneCoin, so sehen es Experten, funktioniere als Pyramidensystem. Neueinsteiger müssen selbst neue Kunden werben, um aufzusteigen. Je höher man in der Hierarchie ist, desto mehr Gewinne streichen die Beteiligten ein. Frank R., aber auch Sebastian Greenwood gelten als Stars in der Multi-Level-Marketing-Szene. Solche Systeme sind nicht per se illegal. Manche Putzmittel, Heilkräuter und Plastikschüsseln werden so an die Frau gebracht.
Geldwäsche für Ruja
In Münster geht es da um andere Summen. Die Eheleute Manon H. und Frank R. aus Greven sollen über ihre Firma International Marketing Services (IMS) von Ende 2015 bis Ende 2016 für OneCoin etwa 320 Millionen Euro von etwa 60.000 Kunden in Deutschland eingenommen und auf andere OneCoin-Konten weiter geleitet haben.
Dafür hätten die beiden ein Prozent als Provision behalten dürfen. Das ganze seien erlaubnispflichtige Finanztransfergeschäfte gewesen. Eine Erlaubnis dafür aber hätten R. und H. nicht gehabt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft laut Pressestelle des Landgerichts Münster.
Der Münchner Rechtsanwalt Martin B., der jahrelang als Ruja Ignatovas persönlicher Anwalt gearbeitet und etliche ihrer Verträge ausgehandelt haben soll, soll Anfang 2016 etwa 20 Millionen Euro der Grevener Firma entgegengenommen haben und „im Auftrag der gesondert verfolgten Frau“, sprich Ruja Ignatova, an eine Londoner Kanzlei weitergeleitet haben.
Diese Kanzlei habe zwei Apartments in London für Ignatova gekauft. Schließlich soll er von Ende Mai bis Ende Juni 2016 etwa 75 Millionen Euro auf die Cayman Islands geschleust und die Herkunft des Geldes verschleiert haben.
Das Landgericht will im Verfahren prüfen, ob die beiden Grevener nicht auch Beihilfe zum Betrug und Geldwäsche begangen haben. Dann nämlich, wenn sie wissentlich und billigend in Kauf genommen haben, dass Ignatovas OneCoin Ltd. von vorneherein ein Schwindel war.
Vom Top-Verkäufer zum ahnungslosen Angeklagten
Frank R., ein Herr im gesetzten Alter, trägt Jeans, Sneakers, sein graues Poloshirt spannt ein wenig um die Körpermitte. Nichts erinnert an seine pompösen Auftritte für OneCoin auf den verschiedensten Großveranstaltungen noch bis Dezember 2017. Da warb er in flammenden Reden für OneCoin und Ignatovas Ideen. OneCoin sei „unstoppable“, sagt er beispielsweise in einem Werbevideo. Dort wird er als „Black Diamond“ vorgestellt, der höchste Rang innerhalb der OneCoin-Hierarchie.
In Münster ist davon nichts mehr zu spüren. Die beiden wirken eher wie ein junggebliebenes Rentnerehepaar, das sich auf die nächste Flusskreuzfahrt freut. Die Anwälte versuchen, seine Frau und ihn als technische Laien darzustellen, die von all den Blockchaingeschichten nichts gewusst hätten.
Was war mit der Blockchain? Und warum ist das wichtig?
Blockchain? Das ist das elektronische Rückgrat einer jeden Kryptowährung. Hochkomplizierte Verknüpfungen zahlloser Rechner und Server miteinander sind nötig, um eine Kryptowährung wie etwa den Bitcoin zu ermöglichen. Dabei werden neue Coins erzeugt, mining genannt. Ein Vorgang, der enorme Stromverbräuche verursacht und große Rechnerleistungen benötigt. Ob Ruja Ignatova und Sebastian Greenwood tatsächlich über solch eine Blockchain verfügt haben?
Zwei Experten des Landeskriminalamts haben in Münster dazu ausgesagt. Der eine hatte die Homepage von OneCoin in den Jahren 2017 und 2018 untersucht. Der andere zwei 2018 in Bulgarien beschlagnahmte Server unter die Lupe genommen. Ja, es habe so etwas wie eine „private Blockchain“ existiert, so der LKA-Beamte.
Dabei hätten sich die Programmierer an der ersten Version des Quellcodes von Bitcoin orientiert, die öffentlich zugänglich sei. Im Gegensatz zu anderen anerkannten Kryptowährungen sei das bei OneCoin aber alles sehr intransparent und manipulationsanfällig gewesen.
Verteidiger: Es gab eine Blockchain
Die beiden Verteidiger von Frank R. und Manon H. geben zu Beginn der Verhandlungen längere Erklärungen zu ebendiesen beiden Expertisen ab. Beide Fachleute hätten die Existenz einer Blockchain bestätigt. Es habe zwar technische Fehler gegeben, aber grundsätzlich sei die Blockchain vollständig gewesen, habe der eine Gutachter erklärt. „Anhaltspunkte für Manipulationen“ habe er nicht festgestellt, „lediglich Auffälligkeiten“.
Auch der andere Gutachter habe auf den zwei beschlagnahmten Servern eine Blockchain bestätigt. Es seien professionelle Programmierer am Werk gewesen. Es sei für einen technischen Laien wie die Angeklagte nicht zu erkennen, ob eine Blockchain existiert. Das spreche gegen ein wissentliches und willentliches Handeln.
Eigentlich müsse Ruja Ignatova vor Gericht stehen. Nun, die ist vor fast genau vier Jahren, am 22. Oktober 2017 am Flughafen in Athen zum letzten Mal lebend gesehen worden.
Auch Frank R.s Verteidiger spricht von einem „extrem komplexen“ Thema im Zusammenhang mit der Blockchain, „höhere Mathematik“ sei dafür vonnöten. Auch für ihn steht fest, es habe eine Blockchain existiert. Entscheidend sei, was der Angeklagte zwischen 2015 und 12017 erkannt haben müsse.
Die Gutachter hätten erklärt, die Verkettungen der Blöcke und der Transaktionen seien „stimmig“ gewesen. Auch dass sich andere an der Bitcoin-Blockchain orientierten, sei „durchaus üblich“. Warum habe OneCoin eine Blockchain gehabt, „wenn doch alles der Täuschung dienen sollte“, fragte der Verteidiger. „Wie hätte R. das erkennen sollen?“
Verräterische E-Mails von Ruja und Sebastian von google rausgerückt
Richter Pfeiffer lässt sich die Erklärungen geben und nimmt sie zu Protokoll. Dann geht es an eine Reihe von E-Mails zwischen Ruja Ignatova und Sebastian Greenwood, die die US-Behörden auf dem E-Mail-Account von Greenwood gefunden haben. Alle drei Verteidiger hatten Einspruch dagegen eingelegt, dass diese E-Mails verlesen und als Beweismittel genutzt werden. Die Kammer habe diesen Antrag zurückgewiesen, so Richter Pfeiffer.
Er schildert, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld beiden US-Ermittlungsbehörden ein Rechtshilfeersuchen gestellt habe und eine DVD mit umfangreichen Informationen zu Ruja Ignatova, Gilbert Armenta und Mark Scott erhalten habe. Armenta war mutmaßlich ein Geldwäscher und zeitweiliger Geliebter Rujas, der später mit dem FBI zusammenarbeitete. Ruja beschimpft ihn deshalb in einem Telefon als „spineless asshole“ (rückgratloses Arschloch). Mark Scott soll 400 Millionen Dollar für Ruja gewaschen haben und wartet auf sein Urteil.
Auf der DVD fanden sich auch E-Mails, von denen 13 in Münster eine Rolle spielen. Die US-Behörden hätten für die Beschlagnahme einen gesetzlich zugelassenen Durchsuchungsbeschluss gehabt. Google habe die E-Mails daraufhin herausgegeben, schreibt US-Staatsanwalt Christopher DiMase an die „lieben Kollegen“ in Bielefeld.
Cooles Konzept, lobt Sebastian
In der ersten von drei Mails, sie stammt vom 12. August 2014, schreibt Ruja Ignatova an Sebastian Greenwood, wie sie sich das OneCoin-Projekt vorstellt. Es gehe darum, Mitglieder für ein Netzwerk zu rekrutieren, die später von OneCoin profitieren können sollen. Sie werde sich um die technische Seite kümmern, Greenwood das Marketing übernehmen. Sie schreibt: „Wir minen im Augenblick nicht, erzählen den Leuten aber Scheiß.“
Gegen das Verlesen, dieser und aller folgenden Mails melden die drei Verteidiger Verwertungswiderspruch an. Richter Pfeiffer lässt dennoch die zweite Mail, Greenwoods Antwort vom 13. August 2014, verlesen. Der findet das Konzept „super cool“. Er fragt aber, ob die Mitglieder vielleicht herausfinden können, dass man ihnen nur Scheiß erzählt und dass „wir nicht minen, sondern nur eine Software.“
Ob die Kunden vielleicht prüfen könnten, ob OneCoin wirklich die nötigen Maschinen gekauft hat. Greenwood ist dennoch überzeugt, dass die Mitglieder begeistert sein werden, und: „Obwohl wir das Minen nur faken, wird es einen Schwarzmarkt geben.“
Was heißt shit?
Der Verteidiger von Martin B. hat ein Problem mit der Übersetzung. Im englischen Original schreibt Ignatova: „We are not mining actually, but telling people shit. “ Ob man „shit“ nicht auch mit „irgendwas“ übersetzen könne. “Also: wir erzählen irgendeine Geschichte.” Eine Übersetzerin im Saal meint, „Unsinn“ wäre auch möglich. „Das Wort lässt mehrere Interpretationen zu.“
Richter Pfeiffer verweist auf Rujas durchaus drastische Ausdruckweise. Eine am Prozess beteiligte Person meint später zur NRWZ, es sei verständlich, dass sich die Verteidiger „an jeden Strohhalm“ klammerten.
Nach einer Verhandlungspause kommt Frank R. am Pressetisch vorbei. „Mühsam“, flüstert er mir zu. Wir unterhalten uns kurz, ich erwähne Ignatovas „außergewöhnliche Karriere“. Frank. R. verdreht ein wenig die Augen.
Fake Coins
In der nächsten Mail beklagt sich Ignatova, dass sie alles alleine machen müsse. So habe sie ein „Fantasie-FAQ“ erarbeitet. Das „Forbes Shooting“ sei nächste Woche schreibt sie. Sie tauchte auf der bulgarischen Ausgabe des US-Wirtschaftsmagazins tatsächlich als „Geschäftsfrau des Jahres“ auf. Damit warb OneCoin lange. Es war allerdings eine bezahlte Anzeige.
Am 21. März 2015 schreibt Ruja an Sebastian: „Wir haben den Leuten virtuelle (keine realen) Coins gegeben.“ Und weiter: „Wir minen keine eigenen Coins, nur das Netzwerk minet.“ Und am 6. August 2015 schreibt sie von „fake coins“: „Ich befürchte, das ist ein Problem. Wir sind gefucked. Das erfordert ernsthafte, ernsthafte Überlegungen.“
Richter Pfeiffer fasst zusammen: „Worüber reden die da? Was bedeutet das mit den Coins? Wir haben nur soundso viele gemint?“ Für Pfeiffer könnte das bedeuten, dass der Umsatz weit über das hinausging, was die Blockchain überhaupt in der Lage war zu produzieren.
Das könnte auch der Grund dafür sein, dass Ignatova eine zweite Blockchain haben wollte, um mehr produzieren zu können, nämlich 120 Milliarden OneCoin.
Und dann ist Mittagspause.
Videoschauen mit Hindernissen
Videogucken ist angesagt, allerdings hat der Berichterstatter mit der Technik im Sitzungssaal zu kämpfen. Drei Videos kündigt der Vorsitzende an, ein kurzes mit dem Titel „Mining Extravaganza“, entstanden am 21. Oktober 2015. Dann ein „Exklusiv-Interview“ von Kari Wahlroos mit Ruja Ignatova vom Mai 2016 und schließlich einen Auszug aus dem Video in Wembley vom 11. Juli 2016.
Ruja und die Blockchain
Im ersten Video, ohne Kommentar und O-Ton, sind Greenwood Ignatova und andere OneCoin-Größen in Hongkong zu sehen.
Im zweiten Video erzählt Ruja dem zeitweiligen „European Ambassador“ von OneCoin, Kari Wahlroos, was OneCoin so besonders macht. Es sei eben keine reine Geldanlage, sondern werde den zwei Milliarden Menschen weltweit, die über kein Konto verfügten, Geldtransfers ermöglichen. Sie erklärt auch, dass Bitcoin viel zu lange brauche. Ein Zahlungsvorgang daure da zehn Minuten. Auch schwanke der Bitcoinwert extrem. Das sei für Händler nicht gut.
Schließlich erläutert Ignatova im Wembley-Video, OneCoin habe bereits eine Marktkapitalisation von 4,5 Milliarden Dollar. Bitcoin liege bei acht Milliarden. Im Unterschied zu Bitcoin werde OneCoin aber eine ganze Welt um die OneCoin erschaffen. „Ein ganz neues Ecosystem.“ Schon jetzt habe OneCoin zwei Millionen Nutzer. In zwei Jahren sollen es zehn Millionen sein und eine Million Händler, die OneCoin annehmen, ruft sie unter dem Jubel ihrer Anhänger in die Halle. „And that is just the beginning.“
120 Milliarden Coins
Man werde sich weiter ausbreiten, nach Indien, Afrika, Südamerika. OneCoin soll der Marktführer werden. Doch da gebe es ein Problem. Bisher reiche die Blockchain nicht, um die erforderlichen Coins herzustellen. Deshalb werde es eine zweite Blockchain geben. „Wir gehen hoch auf 120 Milliarden Coins“, kündigt sie an.
Am 1. Oktober werde man kurz die Homepage abschalten und dann wieder hochfahren. Die lange Warteliste werde von drei bis sechs Monaten auf nur noch ein bis sieben Tage fürs Minen zurückgehen. Es werde nur noch eine Minute Wartezeit geben beim Bezahlen. Und sie verspricht, die OneCoins, die die Mitglieder schon jetzt geschaffen und auf ihren Konten hätten, werde die Firma verdoppeln. Einmalig sei das, „this will never happen again.“
OneCoin sei die transparenteste Firma, die man sich vorstellen könne. Die Behörden würden sie lieben. Und dann: „In zwei Jahren wird niemand mehr von Bitcoin sprechen.“
(Lustigerweise soll sich Ignatova einige Monate zuvor von einem Mitglied der Dubaier Herrscherfamilie, Exzellenz Sheikh Saoud bin Faisal Al Qassimi, ein Konto und mehrere Firmen in Dubai abkaufen lassen – mit 230.000 Bitcoin auf vier USB Sticks.)
Richter Pfeiffer rechnet: Nicht plausibel
Nach dem etwas holprigen Videomarathon erklärt Richter Pfeiffer den Zweck der Übung: Im Video mit Wahlroos habe Ignatova erklärt, wie sie auf den Wert von fünf Euro je OneCoin gekommen war. Es seien die Kosten für den Stromverbrauch und die Computer. Das sei ähnlich wie bei Bitcoin, keine OneCoin-erfindung. Das Mining machten im Übrigen die Kunden selbst nicht die OneCoin-Firma.
Die zweite Blockchain schaffe 50.000 neue Coins in der Minute, habe Ruja Ignatova weiter erklärt. „Das macht drei Millionen Coins in der Stunde, 72 Millionen am Tag, die ab dem 1. Oktober 2015 produziert werden“, rechnet Pfeiffer vor.
Bei fünf Euro pro Coin ist man dann bei 360 Millionen Euro Produktionskosten am Tag oder 10,8 Milliarden Euro im Monat „nach dem von OneCoin selbst festgesetzten Wert“, Und das würde so weitergehen, bis die 120 Milliarden Coins geminet sind. „Das ist nicht plausibel.“
Vielleicht hilft ja ein Geständnis?
Pfeiffer schaut die beiden Angeklagten an. „Wir haben die beiden Gutachter gehört.“ Die beiden 500 Watt-Server hätten den Kunden so etwas wie eine Blockchain angezeigt, es habe aber keine sich steigernden Algorithmen gegeben. Das zu lösende Rätsel sei so simpel gewesen, das es in 400 Millisekunden gelöst war. „Was haben sich die Kunden, was haben sich die Angeklagten gedacht?“ Brauche es dafür Technikverstand?
Als Finanzdienstleister wie Frank R. und Manon H. es ja seien, müsse man da nicht sehen, es werden keine Rechner gekauft, keine Stromrechnungen bezahlt. „Das Geld fließt für ganz andere Dinge in Übersee ab. Muss ich mich da nicht fragen: ’Mache ich da bei einem ganz großen Schwindel mit?‘“
Bislang hätten sich die beiden ja noch nicht geäußert. Sie sollten sich überlegen, ob sie nicht doch etwas zu sich und ihrer Firma IMS sagen wollten. Immerhin hätten sie neun Monate lang mit Ruja Ignatova zusammengearbeitet.
Und dann kommt der Wink mit dem Zaunpfahl: Ein Geständnis in der Frühphase eines Verfahrens könne strafmildernd wirken. „Wenn es später kommt, schmilzt es auf einen ganz kleinen Teil zusammen.“
Nachdenken
Nachdem der nächste Verhandlungstermin abgeklärt ist, schließt Richter Pfeiffer die Verhandlung. Manon H. bleibt einige Zeit stumm sitzen, schaut vor sich ins Leere.
Vor dem Gerichtsgebäude stehen kurz darauf die Anwälte und die beiden Grevener beieinander, tauschen sich aus. Es herrscht Redebedarf.
Frank R.: Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt
Während einer Unterbrechung der Videovorführung hat Richter Hannes Pfeifer einen Ablehnungsbeschluss der Kammer zu einem Antrag von Frank R. verlesen. Der Antrag sei unbegründet. Die von R. beanstandete lange Verfahrensdauer sei kein Verfahrenshindernis. Die Dauer sei wegen der erheblichen internationalen Verwicklungen und des Umfangs des Verfahrens nicht zu beanstanden.
Auch sei das Verfahren nicht unfair. Aus den Akten sei nicht ersichtlich, dass es bei den Ermittlungen zu Verstößen gekommen sei. Auch eine angebliche öffentliche Vorverurteilung sei kein Verfahrenshindernis, so Pfeiffer.