Ab dem 17. September wird vor dem Landgericht in Münster gegen drei Beschuldigte im Zusammenhang mit der angeblichen Kryptowährung OneCoin verhandelt werden. Das Landgericht hatte im Juni diese Anklage zugelassen (wir haben berichtet). Vor Gericht werden dann ein Ehepaar aus Greven und ein Münchner Rechtsanwalt stehen. Das Ehepaar hatte die International Marketing Services (IMS) in Greven geleitet, über die OneCoin-Kunden ihre „Bildungspakete“ bezahlt haben sollen. Das Geld sei dann an Ruja Ignatova, die „Cryptoqueen“, weiter geleitet worden.
Da die Millionen über eine kleine Sparkasse flossen, war den dortigen Mitarbeitern der Verdacht gekommen, dass da Geldwäsche im Spiel sein könnte und sie haben Anzeige erstattet. Das Weiterleiten von Geldern stelle einen Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) dar, so der Sprecher des Landgerichts Münster Dr. Steffen Vahlhaus auf Nachfrage der NRWZ. Die IMS-Leute seien als Finanzdienstleister aufgetreten, ohne dafür zugelassen zu sein. So lautete auch der Vorwurf der ermittelnden Staatsanwälte aus Bielefeld.
320 Millionen in einem Jahr
Doch die Münsteraner Richter gehen noch weiter. Sie gingen nun davon aus, „dass es sich möglicherweise auch um Beihilfe zum Betrug zugunsten der Ignatova handeln könnte“, so Vahlhaus. Wie berichtet, soll von Greven aus über die IMS eine Summe von 320 Millionen Euro umgeleitet worden sein. Ignatova, die wie ihr Bruder Konstantin in Schramberg aufgewachsen und zur Schule gegangen war, hatte ihre OneCoin-Geschäfte in Deutschland gestartet. Zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 erstrecke sich der jetzt verhandelte Tatzeitraum, so Vahlhaus. In dieser Zeit hätten mehr als 50.000 Anleger Geld an OneCoin überwiesen.
Der Münchner Rechtsanwalt muss sich wegen Geldwäsche verantworten. Laut Anklage habe er Gelder von der IMS an Ignatova weiter geleitet. So habe er 20 Millionen Euro nach London für den Kauf einer teuren Wohnung für Ruja gebracht. 75 Millionen Euro habe er auf den Cayman Islands in einen Fonds eingezahlt. Sein Name taucht immer wieder im Zusammenhang mit OneCoin und Ignatova auf.
Betrugsvorwurf ist schwer zu beweisen
Dass das Verfahren rechtlich schwierig sein wird, zeigt, dass das Landgericht Münster bis Ende Mai 2022 Termine angesetzt hat. Allein in diesem Jahr wollen die Richter an 17 Tagen verhandeln. Insgesamt seien 50 Verhandlungstage geplant, so Vahlhaus zur NRWZ. Die Kammer werde „womöglich weitreichend aufklären“. Die Verhandlungsdauer hänge aber auch vom aussageverhalten der Beschuldigten ab.
Der Vorwurf des Verstoßens gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz wird dabei das kleinere Problem sein. Rechtlich schwieriger ist der Nachweis des Betrugs oder der Beihilfe zum Betrug. Entscheidend sei dabei der Vorsatz, so Vahlhaus. Dazu muss den Beschuldigten nachgewiesen werden, dass sie von Anfang an wussten, dass OneCoin eine Betrugsmasche war, bei der die Gründerin Ignatova nie wirklich eine Kryptowährung schaffen wollte. Ignatova hat das in internen Mails an ihren Co-Gründer Sebastian Greenwood schon sehr früh so bestätigt („take the money and run“), doch ob auch die mutmaßlichen Geldwäscher aus dem Münsterland das wussten?