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    NRWZ.deSchrambergLärm bekämpfen - Ruhe schützen: Tempo 30 auf den Durchgangsstraßen

    Stadt legt Lärmaktionsplan vor / Knapp 30 Prozent sind vom Verkehrslärm betroffen

    Lärm bekämpfen – Ruhe schützen: Tempo 30 auf den Durchgangsstraßen

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     Mit einem Lärmaktionsplan will die Stadt Schramberg für mehr Ruhe in der Stadt und den Stadtteilen sorgen. Die Folge wird Tempo 30 in den meisten Durchgangsstraßen bedeuten. Ortschaftsräte, Ausschüsse und Gemeinderat werden sich in den kommenden Wochen mit dem Lärmaktionsplan befassen.

    Schramberg. „Lärm stellt eine große Gesundheitsgefahr für die Menschen dar und kann bei direkt Betroffenen zu großen Einschränkungen im Alltag führen“, heißt es in er Vorlage. Eine bedeutende Lärmquelle, gerade in Ballungsräumen, stelle der Verkehrslärm dar.

    Um diesen künftig zu minimieren, hat man in Deutschland die Lärmaktionsplanung eingeführt. Städte und Gemeinden können so gezielte Maßnahmen beschließen, die die Lärmsituation nachhaltig verbessern und damit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen sollen.

    Umsetzung eines fast 20 Jahre alten Gesetzes

    Mit einem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 hat Deutschland die EG-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

    Dabei ist eine Lärmkartierung und eine Betroffenheitsanalyse für Straßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr oder 8200 Kfz pro Tag erforderlich Die Daten werden in Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) erfasst.

    Daten ermittelt

    Auf dieser Basis der Lärmkartierung müssen die Kommunen Aktionspläne erstellen. „Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege zu untersuchen, um auf dieser Grundlage anschließend Maßnahmen zur Minderung der Lärmbeeinträchtigung festzulegen“, so Veronika Schneider in ihrer Vorlage. In Schramberg betreffe dies zwingend die Bundesstraße 462.

    Aktuell läuft die vierte Runde der Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg. Lärmaktionspläne dieser vierten Runde seien bis zum 18. Juli 2024 aufzustellen. Allerding lägen bis dato noch keine Lärmkarten der LUBW für die Hauptverkehrsweg vor, beklagt Schneider.

    Da sich die Fristen deshalb nicht verlängern, muss Schramberg dennoch handeln. Und kann dies auch, denn das im Juli 2022 von der Stadt mit der qualifizierten Lärmaktionsplanung beauftragte Büro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe  habe „eine vollständige und über die Anforderungen des Landes hinausgehende Lärmkartierung durchgeführt“. So könne sie Stadt die Lärmaktionsplanung weiter vorantreiben.

    Das Regierungspräsidium Freiburg hat vor einem Jahr entschieden, dass ein einfacher Lärmaktionsplan für die in Schramberg vorherrschenden verkehrlichen Verhältnisse mit der viel befahrenen Bundesstraße nicht ausreichend sei. Deshalb hatte der Rat auch direkt die Aufstellung eines qualifizierten Lärmaktionsplans beschlossen.

    Untersuchungsgegenstand

    Die Stadt möchte mit dem qualifizierten Lärmaktionsplan  nicht nur die zwingend und nur wegen der hohen Verkehrsbelastungen zu betrachtenden Straßenabschnitte in Schramberg untersuchen, sondern darüber hinaus alle viel befahrenen Straßenabschnitte im Schramberger Stadtgebiet unter die Lupe nehmen.

    So möchte man ein umfassendes Bild über die Situation des Verkehrslärms in Schramberg ermitteln. Dies sei wegen der in den letzten Jahren zunehmenden Beschwerden über Verkehrslärm in Schramberg wertvoll und hilfreich.

    Diese Straßen sind betroffen

    Das Büro Koehler & Leutwein hat im Auftrag der Stadt folgende Straßenabschnitte in Schramberg untersucht:

     Talstadt und Sulgen: B 462

     Tennenbronn: L 175 (Hauptstraße)

     Talstadt: L 175 (Schillerstraße, Am Mühlegraben, Oberndorfer Straße)

     Talstadt: L 175 (Geißhaldenstraße, Berneckstraße)

     Talstadt: L 108 (Lauterbacher Straße, Leibbrandstraße, Weihergasse)

     Talstadt: L 177 (Kirnbachstraße)

     Sulgen: K 5532 (Mariazeller Straße)

     Sulgen: K 5531 & Gemeindestraße (Heiligenbronner Straße, Sulgauer Straße, Hardtstraße, Schramberger Straße)

     Sulgen: L 419 (Brambach)

     Heiligenbronn: L 419 (Waldmössinger Straße)

     Waldmössingen: L 419 (Heimbachstraße, Vorstadtstraße)

     Waldmössingen: L 422 (Winzelner Straße, Seedorfer Straße)

     Schönbronn: K 5532 (Schönbronn)

    Auf all diesen Straßenabschnitten hat die Stadt über 24 Stunden am Donnerstag, 27. Oktober mit Radarzählgeräten und optischen Zählgeräten an neun Knotenpunkten die Fahrzeuge zählen lassen.

    Aufbereitung der Daten

    Auf Basis der Verkehrszahlen haben die Experten in einem weiteren Schritt mit Hilfe eines Schallausbreitungsmodells eine Lärmkartierung durchgeführt. Hierzu hatte das Ingenieurbüro von Beginn an Berechnungen nach einer aktuellen Berechnungsmethode angestellt.

    Die Unterlagen zur Lärmkartierung, die gleichzeitig als Entwurf zum Lärmaktionsplan dienen, sind nun auf dem neuesten Stand und können als Grundlage für die weitere Lärmaktionsplanung verwendet werden.

    Lärmaktionsplan-Entwurf: Fast 30 Prozent der Schramberger leiden unter Lärm

    In einer Betroffenheitsanalyse werden die Zahlen der Einwohnerinnen und Einwohner aufgelistet, die von der jeweiligen Lärmbelastung betroffen sind. In Schramberg litten insgesamt knapp ein Viertel der Bevölkerung unter hohen und fünf Prozent unter gesundheitsgefährdenden Lärmimmissionen des Straßenverkehrs, so die Analyse.

    Interessant für die künftigen Maßnahmen und damit die Festlegung von künftigen potenziellen Tempo 30-Streckenabschnitten im Stadtgebiet ist eine Tabelle über die Auslösewerte für lärmmindernde Maßnahmen.

    Die Grenzwerte

    Ab Geräuschpegeln von 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts beginnt der gesundheitskritische Bereich. Ab diesen Werten werden in der Regel verkehrsbeschränkende Maßnahmen eingeführt. Maßnahmen müssen aber noch nicht angeordnet werden.

    Ab Geräuschpegel von 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts besteht die Pflicht zur Durchführung verkehrsbeschränkender Maßnahmen.

    Ab Geräuschpegel von 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts besteht eine Gesundheitsgefährdung. Die Lärmbelastung muss zwingend beseitigt werden.

    Je nach Wohn-/Misch- und Gewerbegebiet unterscheidet man nochmals differenzierter zwischen den Immissionspegeln, die Lärmsanierungs- und verkehrsrechtliche Maßnahmen veranlassen.

    Die zuvor genannten Werte und die Tabelle über die Auslösewerte sind entscheidend bei der Interpretation der Karten über die höchsten Fassadenpegel im Tag- und Nachtzeitraum. Wenn mehr als 50 Betroffene entlang einer Straße von zu hohen Lärmwerten betroffen sind, sollten/müssen verkehrsrechtliche Maßnahmen beziehungsweise Lärmsanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dabei wird bei den verkehrsrechtlichen Maßnahmen grob wie folgt unterschieden:

     55-65 dB(A) Tag, grün: Maßnahmen nicht zwingend erforderlich

     65-67 dB(A) Tag, orange: Maßnahmen nach Ermessen durchzuführen

     67-70 dB(A) Tag, rot: Maßnahmen sind durchzusetzen

     > 70 dB(A) Tag, violett: Maßnahmen sind zwingend und sofort durchzuführen

    Für den Nachtzeitraum sind die Werte entsprechend um jeweils 10 dB(A) geringer anzusetzen.

    Die Maßnahmenbereiche

    Für die Ausweisung der neun Maßnahmenbereiche hat Schneider zunächst die Auslösewerte für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen angenommen. Hier ist je nach vorherrschenden Lärmbelastungen eine verkehrsrechtliche Maßnahme in Form einer Temporeduktion auf 30 km/h ganztags oder lediglich im Nachtzeitraum a) zu erwägen, b) zwingend umzusetzen oder c) sofort umzusetzen.

    Demnach seien

    Auf der B 462 in der Talstadt (Am Hammergraben, Bahnhofstraße, Schloßstraße, Oberndorfer Straße) zwingend und streckenweise sofort Tempo 30 ganztags anzuordnen.

    L 175 in der Talstadt (Schillerstraße, Oberndorfer Straße)  zwingend Tempo 30 ganztags

    L 175 in der Talstadt (Geißhaldenstraße, Berneckstraße)  zwingend Tempo 30 ganztags

    L 108 in der Talstadt (Lauterbacher Straße, Weihergasse) zwingend Tempo 30 ganztags

    K 5531 in Sulgen (Heiligenbronner Straße, Sulgauer Straße, Hardtstraße, Schramberger Straße) zwingend Tempo 30 ganztags

    L 419 in Waldmössingen (Heimbachstraße, Vorstadtstraße) zwingend Tempo 30 nachts

    L 422 in Waldmössingen (Winzelner Straße) zwingend Tempo 30 nachts

    L 419 in Heiligenbronn (Waldmössinger Straße) zu erwägende Umsetzung von Tempo 30 nachts

    L 175 in Tennenbronn (Hauptstraße) zu erwägende Umsetzung von Tempo 30 nachts

    „Insgesamt ist auf sehr vielen Streckenabschnitten in Schramberg aufgrund der hohen Lärmwerte und der großen Anzahl an Betroffenen eine zwingend durchzuführende Temporeduktion auf 30 km/h erforderlich“, heißt es in der Vorlage. Lediglich in Heiligenbronn und Tennenbronn könne eine Einführung von Tempo 30 während des Nachtzeitraums abgewogen werden.

    ÖPNV: Fahrzeitverlängerung der Busse in Kauf nehmen

    Als Argument gegen eine Einführung von Tempo 30 im Stadtgebiet würden oft der öffentliche Nahverkehr und der Busverkehr herangezogen. Denn durch die Temporeduktion von 50 km/h auf 30 km/h ergeben sich Fahrtzeitverlängerungen, die von den Busunternehmen und den Fahrgästen nur ungern hingenommen würden.

    Hier müsse allerdings eine Abwägung stattfinden, „wobei letztlich die Gesundheit der Betroffenen als höchstes Gut anzusehen ist“.

    Ruhige Gebiete

    Im Lärmaktionsplan sind ruhige Gebiete als Rückzugsorte für die Bevölkerung und insbesondere für die vom Lärm besonders stark ´Betroffenen auszuweisen. Rechtlich hat dieser „Schutzstatus“ zunächst keine Auswirkungen.

    Im Hinblick auf künftige Entwicklungen sollten jedoch lediglich Flächen als ruhige Gebiete ausgewiesen werden, die künftig nicht in weiterreichende Planungen integriert sind, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

    Die Stadt plant die Offenlage der Unterlagen und außerdem eine Bürgerbeteiligung.

    Keine Flickenteppiche entstehen lassen

    Stadtplanerin Schneiders Fazit besagt, die Lärmaktionsplanung sei „ein anspruchsvolles, für die Gesamtstadt jedoch überaus wichtiges Handlungsinstrument, um die Lärmbetroffenheit im Gesamten, aber auch punktuell, an den besonders exponierten Straßenabschnitten, zu senken“.

    Generell soll die Gesundheit der Bevölkerung so gut als möglich geschützt werden. „Aus diesem Grund sehen wir die Einführung der Tempo 30-Zonen auf den entsprechenden Abschnitten als zwingend erforderlich an.“

    Weiter möchte die Stadt keinen ‚Flickenteppich‘ im Stadtgebiet generieren: deshalb sollte Streckenabschnitte einheitlich als Tempo 30 eingestuft werden, um einem Wechsel unterschiedlicher Richtliniengeschwindigkeiten auf kurzer Strecke vorzubeugen.

    Die Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung durch das Büro Koehler & Leutwein kostet knapp 28.000 Euro. Hinzu kamen im Haushaltsjahr 2022 bereits die Kosten für die Verkehrszählung von 11.305 Euro. Nach den Ortschaftsräten werden sich der Ausschuss für Umwelt und Technik und der Gemeinderat noch im Oktober mit dem Plan befassen.

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    8 Kommentare

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    Klaus Hillmann
    Klaus Hillmann
    1 Jahr her

    Ein großer Teil des Verkehrslärms sind die Abrollgeräusche der Reifen und die sind sehr wohl Geschwindigkeitsabhängig – leider auch beim Elektroauto. Hier wird leider weiter ein Schramberger Flickenteppich konstruiert, schließlich gibt es ja schon viele Beschränkungen. Besser wäre der durchaus mutige Entscheid, Stadt und Stadtteile durchgehend auf Tempo 30 zu reduzieren.
    Und die Aichhalderstrasse fehlt natürlich wieder im Plan.

    Günther Mauch
    Günther Mauch
    1 Jahr her

    Der Wunsch nach Ruhe, auch für die Anwohner, ist verständlich.
    Nur, wenn ein bestimmter Grenzwert in db eingehalten soll, dann ist die Geschwindigkeit in km/h einfach die falsche Bezugsgröße!
    Sinnvoller als alle mit Tempo 30 zu gängeln, sind sogenannte „Lärmblitzer“, wie sie es z.B. in Frankreich gibt. Es wird das Vorbeifahrgeräusch gemessen, wer zu laut ist wird von hinten geblitzt.
    Bei einem Motorrad mit ausgeräumten Auspuff muss also entsprechend vorsichtig (Drehzahl, Gang) gefahren werden, damit der Grenzwert nicht überschritten wird. Andererseits dürften leise Fahrzeuge z.B. Elektroautos auch bei 40km/h unter dem Grenzwert bleiben.

    Fred
    Fred
    1 Jahr her

    Wir stellen fest, es heulen die, die gar nicht davon betroffen sind. Also nicht vorrangig, d.h. keine Anwohner sind. Sondern nur Vorbeifahrer, Vorbeiraser, und nun etwas länger brauchen. Und danach dem Verkehr wieder entfliehen können. Nicht wie die Anwohner, die 24/7 damit leben müssen. Und für die es natürlich SEHR WOHL wirkt. Der Lärm sinkt massiv. Objektiv und subjektiv. Jeder Anwohner, der das mitgemacht hat, kann das bestätigen.

    Ach, und weil – vielleicht, irgendwann, wer weiß – in 20 Jahren nur noch E-Autos fahren, sollen die Anwohner den Terror bis dahin gefälligst noch ertragen und ihr Maul halten. Oder einfach wegziehen, aus ihrem Elternhaus, in dem sie jahrzehntelang wohnen und wo der Verkehr früher natürlich eine ganz andere (kleinere!) Dimension hatte.

    Nikolai
    Nikolai
    Antwort auf  Fred
    1 Jahr her

    Hier noch eine kleine Anmerkung: es gab schon diverse Studien bei denen das Pro & Contra von Tempo 30 und 50 untersucht wurde.
    Eine aus 2015 vom ADAC besagt, dass bei Messungen in Berlin (deutlich mehr Verkehr!!) lediglich ein Unterschied von ca 2 dB ergab. Dieser Unterschied kann vom menschlichen Gehört nicht wahrgenommen werden.
    (und jetzt bitte nicht sagen, der ADAC sei der Lobbyverein der Autofahrer, dem ist nicht so, er fordert ja sogar ein Autobahntempolimit)
    Das der Lärm massiv sinkt, können wir uns nicht vorstellen und wenn Sie meinen, dass durch E-Autos das alles erledigt ist, muss ich Sie leider enttäuschen.
    Auch E-Autos haben Reifen, die beim Abrollen Geräusche verursachen.
    Die Lösung: Flüsterasphalt und besser abgedichtete Fenster in den Häusern!!

    Fred
    Fred
    Antwort auf  Nikolai
    1 Jahr her

    Du und dein Schmusi seid die Laberbacken, die das unsinnige E-Argument gezogen haben. Klärt das intern.

    Und der Rest ist Montagstrommelei.

    Nikolai
    Nikolai
    1 Jahr her

    Tempo 30 im ganzen Stadtgebiet und Sulgen ist doch der größte Schwachsinn aller Zeiten!
    2 Minuten mehr vom Grünen Baum bis zum Ortsausgang??
    Wer’s glaubt, wird selig!
    Die Lärmwerte wurden anscheinend nur nach Berechnungen festgelegt,
    nicht gemessen.
    Wer glaubt, dass mit Tempo 30 weniger Lärm ist, der irrt.
    Denkt lieber mal daran, Flüsterasphalt auf den Straßen einzubauen, das würde mehr bringen. Kostet aber Geld, dann lieber Tempo 30!
    Da lässt sich doch gleich noch die Stadtkasse füllen, zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
    Wenn der Lärm so gesundheitsschädlich ist, warum gelten dann in Industriebetrieben
    bei der Arbeit andere Grenzwerte?? Laut Berufsgenossenschaft, muss der Arbeitsgeber erst bei über 80 dB Gehörschutz zur Verfügung stellen,
    unter 80 dB sind keine Maßnahmen erforderlich. Wie passt das zusammen?
    Frau Eisenlohr und alle Gemeinderäte, die diesen Schwachsinn befürworten, sollten mal eine Woche lang in einem Industriebetrieb ohne erforderlichen Gehörschutz arbeiten.
    Das Ergebnis würde mich dann mal interessieren.

    Frank
    Frank
    Antwort auf  Nikolai
    1 Jahr her

    Und zumal bis in ein paar Jahren eh nur noch E-Autos fahren, die eh fast kein Krach mehr machen.
    Ausserdem jeder Bürger der an einer Hauptverkehrsader wohnt muss einfach mit dem verkehrs lärm rechnen.
    Warum werden eigentlich Kirchenglocken nicht verboten die sind lauter wie der Autoverkehr.

    Florian II
    Florian II
    Antwort auf  Frank
    1 Jahr her

    Ab 30km/h sind die Abrollgeräusche lauter, als die Motorengeräusche, vielleicht abgesehen von den kranken „Sport“-Abgasanlagen. Ob E oder V, spielt also bei dieser Diskussion so gut, wie keine Rolle. Über 30 km/h machen beide gleich viel Lärm.

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    NRWZ-Redaktion Schramberg
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    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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    Das interessiert diese Woche

     Mit einem Lärmaktionsplan will die Stadt Schramberg für mehr Ruhe in der Stadt und den Stadtteilen sorgen. Die Folge wird Tempo 30 in den meisten Durchgangsstraßen bedeuten. Ortschaftsräte, Ausschüsse und Gemeinderat werden sich in den kommenden Wochen mit dem Lärmaktionsplan befassen.

    Schramberg. „Lärm stellt eine große Gesundheitsgefahr für die Menschen dar und kann bei direkt Betroffenen zu großen Einschränkungen im Alltag führen“, heißt es in er Vorlage. Eine bedeutende Lärmquelle, gerade in Ballungsräumen, stelle der Verkehrslärm dar.

    Um diesen künftig zu minimieren, hat man in Deutschland die Lärmaktionsplanung eingeführt. Städte und Gemeinden können so gezielte Maßnahmen beschließen, die die Lärmsituation nachhaltig verbessern und damit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen sollen.

    Umsetzung eines fast 20 Jahre alten Gesetzes

    Mit einem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 hat Deutschland die EG-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

    Dabei ist eine Lärmkartierung und eine Betroffenheitsanalyse für Straßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr oder 8200 Kfz pro Tag erforderlich Die Daten werden in Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) erfasst.

    Daten ermittelt

    Auf dieser Basis der Lärmkartierung müssen die Kommunen Aktionspläne erstellen. „Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege zu untersuchen, um auf dieser Grundlage anschließend Maßnahmen zur Minderung der Lärmbeeinträchtigung festzulegen“, so Veronika Schneider in ihrer Vorlage. In Schramberg betreffe dies zwingend die Bundesstraße 462.

    Aktuell läuft die vierte Runde der Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg. Lärmaktionspläne dieser vierten Runde seien bis zum 18. Juli 2024 aufzustellen. Allerding lägen bis dato noch keine Lärmkarten der LUBW für die Hauptverkehrsweg vor, beklagt Schneider.

    Da sich die Fristen deshalb nicht verlängern, muss Schramberg dennoch handeln. Und kann dies auch, denn das im Juli 2022 von der Stadt mit der qualifizierten Lärmaktionsplanung beauftragte Büro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe  habe „eine vollständige und über die Anforderungen des Landes hinausgehende Lärmkartierung durchgeführt“. So könne sie Stadt die Lärmaktionsplanung weiter vorantreiben.

    Das Regierungspräsidium Freiburg hat vor einem Jahr entschieden, dass ein einfacher Lärmaktionsplan für die in Schramberg vorherrschenden verkehrlichen Verhältnisse mit der viel befahrenen Bundesstraße nicht ausreichend sei. Deshalb hatte der Rat auch direkt die Aufstellung eines qualifizierten Lärmaktionsplans beschlossen.

    Untersuchungsgegenstand

    Die Stadt möchte mit dem qualifizierten Lärmaktionsplan  nicht nur die zwingend und nur wegen der hohen Verkehrsbelastungen zu betrachtenden Straßenabschnitte in Schramberg untersuchen, sondern darüber hinaus alle viel befahrenen Straßenabschnitte im Schramberger Stadtgebiet unter die Lupe nehmen.

    So möchte man ein umfassendes Bild über die Situation des Verkehrslärms in Schramberg ermitteln. Dies sei wegen der in den letzten Jahren zunehmenden Beschwerden über Verkehrslärm in Schramberg wertvoll und hilfreich.

    Diese Straßen sind betroffen

    Das Büro Koehler & Leutwein hat im Auftrag der Stadt folgende Straßenabschnitte in Schramberg untersucht:

     Talstadt und Sulgen: B 462

     Tennenbronn: L 175 (Hauptstraße)

     Talstadt: L 175 (Schillerstraße, Am Mühlegraben, Oberndorfer Straße)

     Talstadt: L 175 (Geißhaldenstraße, Berneckstraße)

     Talstadt: L 108 (Lauterbacher Straße, Leibbrandstraße, Weihergasse)

     Talstadt: L 177 (Kirnbachstraße)

     Sulgen: K 5532 (Mariazeller Straße)

     Sulgen: K 5531 & Gemeindestraße (Heiligenbronner Straße, Sulgauer Straße, Hardtstraße, Schramberger Straße)

     Sulgen: L 419 (Brambach)

     Heiligenbronn: L 419 (Waldmössinger Straße)

     Waldmössingen: L 419 (Heimbachstraße, Vorstadtstraße)

     Waldmössingen: L 422 (Winzelner Straße, Seedorfer Straße)

     Schönbronn: K 5532 (Schönbronn)

    Auf all diesen Straßenabschnitten hat die Stadt über 24 Stunden am Donnerstag, 27. Oktober mit Radarzählgeräten und optischen Zählgeräten an neun Knotenpunkten die Fahrzeuge zählen lassen.

    Aufbereitung der Daten

    Auf Basis der Verkehrszahlen haben die Experten in einem weiteren Schritt mit Hilfe eines Schallausbreitungsmodells eine Lärmkartierung durchgeführt. Hierzu hatte das Ingenieurbüro von Beginn an Berechnungen nach einer aktuellen Berechnungsmethode angestellt.

    Die Unterlagen zur Lärmkartierung, die gleichzeitig als Entwurf zum Lärmaktionsplan dienen, sind nun auf dem neuesten Stand und können als Grundlage für die weitere Lärmaktionsplanung verwendet werden.

    Lärmaktionsplan-Entwurf: Fast 30 Prozent der Schramberger leiden unter Lärm

    In einer Betroffenheitsanalyse werden die Zahlen der Einwohnerinnen und Einwohner aufgelistet, die von der jeweiligen Lärmbelastung betroffen sind. In Schramberg litten insgesamt knapp ein Viertel der Bevölkerung unter hohen und fünf Prozent unter gesundheitsgefährdenden Lärmimmissionen des Straßenverkehrs, so die Analyse.

    Interessant für die künftigen Maßnahmen und damit die Festlegung von künftigen potenziellen Tempo 30-Streckenabschnitten im Stadtgebiet ist eine Tabelle über die Auslösewerte für lärmmindernde Maßnahmen.

    Die Grenzwerte

    Ab Geräuschpegeln von 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts beginnt der gesundheitskritische Bereich. Ab diesen Werten werden in der Regel verkehrsbeschränkende Maßnahmen eingeführt. Maßnahmen müssen aber noch nicht angeordnet werden.

    Ab Geräuschpegel von 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts besteht die Pflicht zur Durchführung verkehrsbeschränkender Maßnahmen.

    Ab Geräuschpegel von 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts besteht eine Gesundheitsgefährdung. Die Lärmbelastung muss zwingend beseitigt werden.

    Je nach Wohn-/Misch- und Gewerbegebiet unterscheidet man nochmals differenzierter zwischen den Immissionspegeln, die Lärmsanierungs- und verkehrsrechtliche Maßnahmen veranlassen.

    Die zuvor genannten Werte und die Tabelle über die Auslösewerte sind entscheidend bei der Interpretation der Karten über die höchsten Fassadenpegel im Tag- und Nachtzeitraum. Wenn mehr als 50 Betroffene entlang einer Straße von zu hohen Lärmwerten betroffen sind, sollten/müssen verkehrsrechtliche Maßnahmen beziehungsweise Lärmsanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dabei wird bei den verkehrsrechtlichen Maßnahmen grob wie folgt unterschieden:

     55-65 dB(A) Tag, grün: Maßnahmen nicht zwingend erforderlich

     65-67 dB(A) Tag, orange: Maßnahmen nach Ermessen durchzuführen

     67-70 dB(A) Tag, rot: Maßnahmen sind durchzusetzen

     > 70 dB(A) Tag, violett: Maßnahmen sind zwingend und sofort durchzuführen

    Für den Nachtzeitraum sind die Werte entsprechend um jeweils 10 dB(A) geringer anzusetzen.

    Die Maßnahmenbereiche

    Für die Ausweisung der neun Maßnahmenbereiche hat Schneider zunächst die Auslösewerte für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen angenommen. Hier ist je nach vorherrschenden Lärmbelastungen eine verkehrsrechtliche Maßnahme in Form einer Temporeduktion auf 30 km/h ganztags oder lediglich im Nachtzeitraum a) zu erwägen, b) zwingend umzusetzen oder c) sofort umzusetzen.

    Demnach seien

    Auf der B 462 in der Talstadt (Am Hammergraben, Bahnhofstraße, Schloßstraße, Oberndorfer Straße) zwingend und streckenweise sofort Tempo 30 ganztags anzuordnen.

    L 175 in der Talstadt (Schillerstraße, Oberndorfer Straße)  zwingend Tempo 30 ganztags

    L 175 in der Talstadt (Geißhaldenstraße, Berneckstraße)  zwingend Tempo 30 ganztags

    L 108 in der Talstadt (Lauterbacher Straße, Weihergasse) zwingend Tempo 30 ganztags

    K 5531 in Sulgen (Heiligenbronner Straße, Sulgauer Straße, Hardtstraße, Schramberger Straße) zwingend Tempo 30 ganztags

    L 419 in Waldmössingen (Heimbachstraße, Vorstadtstraße) zwingend Tempo 30 nachts

    L 422 in Waldmössingen (Winzelner Straße) zwingend Tempo 30 nachts

    L 419 in Heiligenbronn (Waldmössinger Straße) zu erwägende Umsetzung von Tempo 30 nachts

    L 175 in Tennenbronn (Hauptstraße) zu erwägende Umsetzung von Tempo 30 nachts

    „Insgesamt ist auf sehr vielen Streckenabschnitten in Schramberg aufgrund der hohen Lärmwerte und der großen Anzahl an Betroffenen eine zwingend durchzuführende Temporeduktion auf 30 km/h erforderlich“, heißt es in der Vorlage. Lediglich in Heiligenbronn und Tennenbronn könne eine Einführung von Tempo 30 während des Nachtzeitraums abgewogen werden.

    ÖPNV: Fahrzeitverlängerung der Busse in Kauf nehmen

    Als Argument gegen eine Einführung von Tempo 30 im Stadtgebiet würden oft der öffentliche Nahverkehr und der Busverkehr herangezogen. Denn durch die Temporeduktion von 50 km/h auf 30 km/h ergeben sich Fahrtzeitverlängerungen, die von den Busunternehmen und den Fahrgästen nur ungern hingenommen würden.

    Hier müsse allerdings eine Abwägung stattfinden, „wobei letztlich die Gesundheit der Betroffenen als höchstes Gut anzusehen ist“.

    Ruhige Gebiete

    Im Lärmaktionsplan sind ruhige Gebiete als Rückzugsorte für die Bevölkerung und insbesondere für die vom Lärm besonders stark ´Betroffenen auszuweisen. Rechtlich hat dieser „Schutzstatus“ zunächst keine Auswirkungen.

    Im Hinblick auf künftige Entwicklungen sollten jedoch lediglich Flächen als ruhige Gebiete ausgewiesen werden, die künftig nicht in weiterreichende Planungen integriert sind, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

    Die Stadt plant die Offenlage der Unterlagen und außerdem eine Bürgerbeteiligung.

    Keine Flickenteppiche entstehen lassen

    Stadtplanerin Schneiders Fazit besagt, die Lärmaktionsplanung sei „ein anspruchsvolles, für die Gesamtstadt jedoch überaus wichtiges Handlungsinstrument, um die Lärmbetroffenheit im Gesamten, aber auch punktuell, an den besonders exponierten Straßenabschnitten, zu senken“.

    Generell soll die Gesundheit der Bevölkerung so gut als möglich geschützt werden. „Aus diesem Grund sehen wir die Einführung der Tempo 30-Zonen auf den entsprechenden Abschnitten als zwingend erforderlich an.“

    Weiter möchte die Stadt keinen ‚Flickenteppich‘ im Stadtgebiet generieren: deshalb sollte Streckenabschnitte einheitlich als Tempo 30 eingestuft werden, um einem Wechsel unterschiedlicher Richtliniengeschwindigkeiten auf kurzer Strecke vorzubeugen.

    Die Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung durch das Büro Koehler & Leutwein kostet knapp 28.000 Euro. Hinzu kamen im Haushaltsjahr 2022 bereits die Kosten für die Verkehrszählung von 11.305 Euro. Nach den Ortschaftsräten werden sich der Ausschuss für Umwelt und Technik und der Gemeinderat noch im Oktober mit dem Plan befassen.

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