Lärm bekämpfen – Ruhe schützen: Tempo 30 auf den Durchgangsstraßen

Stadt legt Lärmaktionsplan vor / Knapp 30 Prozent sind vom Verkehrslärm betroffen

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 Mit einem Lärmaktionsplan will die Stadt Schramberg für mehr Ruhe in der Stadt und den Stadtteilen sorgen. Die Folge wird Tempo 30 in den meisten Durchgangsstraßen bedeuten. Ortschaftsräte, Ausschüsse und Gemeinderat werden sich in den kommenden Wochen mit dem Lärmaktionsplan befassen.

Schramberg. „Lärm stellt eine große Gesundheitsgefahr für die Menschen dar und kann bei direkt Betroffenen zu großen Einschränkungen im Alltag führen“, heißt es in er Vorlage. Eine bedeutende Lärmquelle, gerade in Ballungsräumen, stelle der Verkehrslärm dar.

Um diesen künftig zu minimieren, hat man in Deutschland die Lärmaktionsplanung eingeführt. Städte und Gemeinden können so gezielte Maßnahmen beschließen, die die Lärmsituation nachhaltig verbessern und damit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen sollen.

Umsetzung eines fast 20 Jahre alten Gesetzes

Mit einem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 hat Deutschland die EG-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Dabei ist eine Lärmkartierung und eine Betroffenheitsanalyse für Straßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr oder 8200 Kfz pro Tag erforderlich Die Daten werden in Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) erfasst.

Daten ermittelt

Auf dieser Basis der Lärmkartierung müssen die Kommunen Aktionspläne erstellen. „Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege zu untersuchen, um auf dieser Grundlage anschließend Maßnahmen zur Minderung der Lärmbeeinträchtigung festzulegen“, so Veronika Schneider in ihrer Vorlage. In Schramberg betreffe dies zwingend die Bundesstraße 462.

Aktuell läuft die vierte Runde der Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg. Lärmaktionspläne dieser vierten Runde seien bis zum 18. Juli 2024 aufzustellen. Allerding lägen bis dato noch keine Lärmkarten der LUBW für die Hauptverkehrsweg vor, beklagt Schneider.

Da sich die Fristen deshalb nicht verlängern, muss Schramberg dennoch handeln. Und kann dies auch, denn das im Juli 2022 von der Stadt mit der qualifizierten Lärmaktionsplanung beauftragte Büro Koehler & Leutwein aus Karlsruhe  habe „eine vollständige und über die Anforderungen des Landes hinausgehende Lärmkartierung durchgeführt“. So könne sie Stadt die Lärmaktionsplanung weiter vorantreiben.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat vor einem Jahr entschieden, dass ein einfacher Lärmaktionsplan für die in Schramberg vorherrschenden verkehrlichen Verhältnisse mit der viel befahrenen Bundesstraße nicht ausreichend sei. Deshalb hatte der Rat auch direkt die Aufstellung eines qualifizierten Lärmaktionsplans beschlossen.

Untersuchungsgegenstand

Die Stadt möchte mit dem qualifizierten Lärmaktionsplan  nicht nur die zwingend und nur wegen der hohen Verkehrsbelastungen zu betrachtenden Straßenabschnitte in Schramberg untersuchen, sondern darüber hinaus alle viel befahrenen Straßenabschnitte im Schramberger Stadtgebiet unter die Lupe nehmen.

So möchte man ein umfassendes Bild über die Situation des Verkehrslärms in Schramberg ermitteln. Dies sei wegen der in den letzten Jahren zunehmenden Beschwerden über Verkehrslärm in Schramberg wertvoll und hilfreich.

Diese Straßen sind betroffen

Das Büro Koehler & Leutwein hat im Auftrag der Stadt folgende Straßenabschnitte in Schramberg untersucht:

 Talstadt und Sulgen: B 462

 Tennenbronn: L 175 (Hauptstraße)

 Talstadt: L 175 (Schillerstraße, Am Mühlegraben, Oberndorfer Straße)

 Talstadt: L 175 (Geißhaldenstraße, Berneckstraße)

 Talstadt: L 108 (Lauterbacher Straße, Leibbrandstraße, Weihergasse)

 Talstadt: L 177 (Kirnbachstraße)

 Sulgen: K 5532 (Mariazeller Straße)

 Sulgen: K 5531 & Gemeindestraße (Heiligenbronner Straße, Sulgauer Straße, Hardtstraße, Schramberger Straße)

 Sulgen: L 419 (Brambach)

 Heiligenbronn: L 419 (Waldmössinger Straße)

 Waldmössingen: L 419 (Heimbachstraße, Vorstadtstraße)

 Waldmössingen: L 422 (Winzelner Straße, Seedorfer Straße)

 Schönbronn: K 5532 (Schönbronn)

Auf all diesen Straßenabschnitten hat die Stadt über 24 Stunden am Donnerstag, 27. Oktober mit Radarzählgeräten und optischen Zählgeräten an neun Knotenpunkten die Fahrzeuge zählen lassen.

Aufbereitung der Daten

Auf Basis der Verkehrszahlen haben die Experten in einem weiteren Schritt mit Hilfe eines Schallausbreitungsmodells eine Lärmkartierung durchgeführt. Hierzu hatte das Ingenieurbüro von Beginn an Berechnungen nach einer aktuellen Berechnungsmethode angestellt.

Die Unterlagen zur Lärmkartierung, die gleichzeitig als Entwurf zum Lärmaktionsplan dienen, sind nun auf dem neuesten Stand und können als Grundlage für die weitere Lärmaktionsplanung verwendet werden.

Lärmaktionsplan-Entwurf: Fast 30 Prozent der Schramberger leiden unter Lärm

In einer Betroffenheitsanalyse werden die Zahlen der Einwohnerinnen und Einwohner aufgelistet, die von der jeweiligen Lärmbelastung betroffen sind. In Schramberg litten insgesamt knapp ein Viertel der Bevölkerung unter hohen und fünf Prozent unter gesundheitsgefährdenden Lärmimmissionen des Straßenverkehrs, so die Analyse.

Interessant für die künftigen Maßnahmen und damit die Festlegung von künftigen potenziellen Tempo 30-Streckenabschnitten im Stadtgebiet ist eine Tabelle über die Auslösewerte für lärmmindernde Maßnahmen.

Die Grenzwerte

Ab Geräuschpegeln von 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts beginnt der gesundheitskritische Bereich. Ab diesen Werten werden in der Regel verkehrsbeschränkende Maßnahmen eingeführt. Maßnahmen müssen aber noch nicht angeordnet werden.

Ab Geräuschpegel von 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts besteht die Pflicht zur Durchführung verkehrsbeschränkender Maßnahmen.

Ab Geräuschpegel von 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts besteht eine Gesundheitsgefährdung. Die Lärmbelastung muss zwingend beseitigt werden.

Je nach Wohn-/Misch- und Gewerbegebiet unterscheidet man nochmals differenzierter zwischen den Immissionspegeln, die Lärmsanierungs- und verkehrsrechtliche Maßnahmen veranlassen.

Die zuvor genannten Werte und die Tabelle über die Auslösewerte sind entscheidend bei der Interpretation der Karten über die höchsten Fassadenpegel im Tag- und Nachtzeitraum. Wenn mehr als 50 Betroffene entlang einer Straße von zu hohen Lärmwerten betroffen sind, sollten/müssen verkehrsrechtliche Maßnahmen beziehungsweise Lärmsanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dabei wird bei den verkehrsrechtlichen Maßnahmen grob wie folgt unterschieden:

 55-65 dB(A) Tag, grün: Maßnahmen nicht zwingend erforderlich

 65-67 dB(A) Tag, orange: Maßnahmen nach Ermessen durchzuführen

 67-70 dB(A) Tag, rot: Maßnahmen sind durchzusetzen

 > 70 dB(A) Tag, violett: Maßnahmen sind zwingend und sofort durchzuführen

Für den Nachtzeitraum sind die Werte entsprechend um jeweils 10 dB(A) geringer anzusetzen.

Die Maßnahmenbereiche

Für die Ausweisung der neun Maßnahmenbereiche hat Schneider zunächst die Auslösewerte für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen angenommen. Hier ist je nach vorherrschenden Lärmbelastungen eine verkehrsrechtliche Maßnahme in Form einer Temporeduktion auf 30 km/h ganztags oder lediglich im Nachtzeitraum a) zu erwägen, b) zwingend umzusetzen oder c) sofort umzusetzen.

Demnach seien

Auf der B 462 in der Talstadt (Am Hammergraben, Bahnhofstraße, Schloßstraße, Oberndorfer Straße) zwingend und streckenweise sofort Tempo 30 ganztags anzuordnen.

L 175 in der Talstadt (Schillerstraße, Oberndorfer Straße)  zwingend Tempo 30 ganztags

L 175 in der Talstadt (Geißhaldenstraße, Berneckstraße)  zwingend Tempo 30 ganztags

L 108 in der Talstadt (Lauterbacher Straße, Weihergasse) zwingend Tempo 30 ganztags

K 5531 in Sulgen (Heiligenbronner Straße, Sulgauer Straße, Hardtstraße, Schramberger Straße) zwingend Tempo 30 ganztags

L 419 in Waldmössingen (Heimbachstraße, Vorstadtstraße) zwingend Tempo 30 nachts

L 422 in Waldmössingen (Winzelner Straße) zwingend Tempo 30 nachts

L 419 in Heiligenbronn (Waldmössinger Straße) zu erwägende Umsetzung von Tempo 30 nachts

L 175 in Tennenbronn (Hauptstraße) zu erwägende Umsetzung von Tempo 30 nachts

„Insgesamt ist auf sehr vielen Streckenabschnitten in Schramberg aufgrund der hohen Lärmwerte und der großen Anzahl an Betroffenen eine zwingend durchzuführende Temporeduktion auf 30 km/h erforderlich“, heißt es in der Vorlage. Lediglich in Heiligenbronn und Tennenbronn könne eine Einführung von Tempo 30 während des Nachtzeitraums abgewogen werden.

ÖPNV: Fahrzeitverlängerung der Busse in Kauf nehmen

Als Argument gegen eine Einführung von Tempo 30 im Stadtgebiet würden oft der öffentliche Nahverkehr und der Busverkehr herangezogen. Denn durch die Temporeduktion von 50 km/h auf 30 km/h ergeben sich Fahrtzeitverlängerungen, die von den Busunternehmen und den Fahrgästen nur ungern hingenommen würden.

Hier müsse allerdings eine Abwägung stattfinden, „wobei letztlich die Gesundheit der Betroffenen als höchstes Gut anzusehen ist“.

Ruhige Gebiete

Im Lärmaktionsplan sind ruhige Gebiete als Rückzugsorte für die Bevölkerung und insbesondere für die vom Lärm besonders stark ´Betroffenen auszuweisen. Rechtlich hat dieser „Schutzstatus“ zunächst keine Auswirkungen.

Im Hinblick auf künftige Entwicklungen sollten jedoch lediglich Flächen als ruhige Gebiete ausgewiesen werden, die künftig nicht in weiterreichende Planungen integriert sind, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Die Stadt plant die Offenlage der Unterlagen und außerdem eine Bürgerbeteiligung.

Keine Flickenteppiche entstehen lassen

Stadtplanerin Schneiders Fazit besagt, die Lärmaktionsplanung sei „ein anspruchsvolles, für die Gesamtstadt jedoch überaus wichtiges Handlungsinstrument, um die Lärmbetroffenheit im Gesamten, aber auch punktuell, an den besonders exponierten Straßenabschnitten, zu senken“.

Generell soll die Gesundheit der Bevölkerung so gut als möglich geschützt werden. „Aus diesem Grund sehen wir die Einführung der Tempo 30-Zonen auf den entsprechenden Abschnitten als zwingend erforderlich an.“

Weiter möchte die Stadt keinen ‚Flickenteppich‘ im Stadtgebiet generieren: deshalb sollte Streckenabschnitte einheitlich als Tempo 30 eingestuft werden, um einem Wechsel unterschiedlicher Richtliniengeschwindigkeiten auf kurzer Strecke vorzubeugen.

Die Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung durch das Büro Koehler & Leutwein kostet knapp 28.000 Euro. Hinzu kamen im Haushaltsjahr 2022 bereits die Kosten für die Verkehrszählung von 11.305 Euro. Nach den Ortschaftsräten werden sich der Ausschuss für Umwelt und Technik und der Gemeinderat noch im Oktober mit dem Plan befassen.

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NRWZ-Redaktion Schramberg
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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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