Die Brandruine der früheren Pizzeria Dolomiti an der Oberndorfer Straße hat Susanne Andreae (SPD-Buntspecht) im Ausschuss für Umwelt und Technik angesprochen. Die Stadträtin wollte wissen, was denn da inzwischen Stand der Dinge sei. Das Ergebnis vorneweg: Es gibt eine Abrissverfügung, die aber noch nicht rechtskräftig ist.
Schramberg. Zur Erinnerung: In der Nacht zum Palmsonntag 2013 war beliebte Lokal an der Oberndorfer Straße ausgebrannt. Mehrere Familien, die im Haus lebten, verloren ihr Obdach. Nach dem Brand stand das Haus länger leer. Zunächst, weil die Versicherung nach der Brandursache suchen ließ.
Sanierungspläne gescheitert
Fünf Jahre später kaufte ein Immobilienhändler aus dem Raum Donaueschingen die Brandruine. Er wollte sechs Wohnungen und einen Gastrobereich in dem Haus einrichten. Die Arbeiten begannen, stockten aber bald schon wieder. Seit 2020 tut sich praktisch nichts.
Als eine Giebelwand einzustürzen drohte, hat die Stadt im Januar 2023 eine Zimmerei einen „Fußgängertunnel“ bauen lassen.
In diesem Jahr hat die Stadt dem Eigentümer Auflagen erteilt, um den „Schandfleck am Stadteingang“ endlich zu beseitigen, wie Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr damals berichtete. Doch still ruht der Bau.
Weil es sich um ein schwebendes Verfahren handle, könne sie nur allgemein antworten, so Eisenlohr zu Susanne Andreae im Ausschuss: „Wenn es so eine Anordnung gibt, kann der Eigentümer dagegen Widerspruch einlegen.“ Dann müsse die höhere Behörde, in diesem Fall das Regierungspräsidium, entscheiden. „Und das kann dauern.“
Regierungspräsidium: Abbruchverfügung ist rechtens – aber noch nicht rechtskräftig
Aus Freiburg heißt es dazu, die Stadt Schramberg habe im Zusammenhang mit dem brandgeschädigten Gebäude unter anderem eine Abbruchanordnung erlassen. „Hiergegen richtet sich der Widerspruch des Eigentümers. Unsere Überprüfung – das Regierungspräsidium Freiburg ist die hier zuständige Widerspruchsbehörde – hat ergeben, dass die Verfügung der Stadt rechtmäßig ist. Daher haben wir den Widerspruch mit Bescheid vom 25. September 2024 zurückgewiesen“, so die Sprecherin des Regierungspräsidium Heike Spannagel auf Nachfrage der NRWZ.
Die Entscheidung sei allerdings noch nicht rechtskräftig. „Der Widerspruchsführer kann hiergegen noch Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erheben.“
Klage möglich
Ob er das tut? Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird es dauern – und so lange, mindestens, bleibt die Brandruine an der Oberndorfer Straße stehen. Telefonisch war der Eigentümer am Dienstagmittag nicht erreichbar. Frühere Anrufe in diesem Februar blieben ohne Reaktion.