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    Container Matt: Stadtverwaltung Schramberg wehrt sich

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    In jüngster Zeit häufen sich offenbar Zeitungsartikel und Karrikaturen in der einzigen lokalen Tageszeitung in Schramberg, in denen das Handeln der Stadtverwaltung kritisiert wird. Bislang hat sich die Stdtverwaltung mit Berichtigungen zurückgehalten. Zu einem Artikel des Schwarzwälder Boten „Gnadenfrist gnadenlos abgeschmettert“ vom Mittwoch, 19. Dezemberg 2018, (online unter einem anderen Titel erschienen) nimmt die Stadt Schramberg nun aber ausführlich Stellung. Wir dokumentieren die Stellungnahme im Wortlaut, damit sich unsere Leser ein eigenes Bild machen können:

    Aufgrund der negativen und ungenügend recherchierten Berichterstattung im Lokalteil des Schwarzwälder Boten, sieht sich die Stadtverwaltung Schramberg gezwungen, Interna zu Vertragsverhältnissen mit Geschäftspartnern öffentlich zu machen. Das entspricht nicht dem Stil der Stadtverwaltung Schramberg und ist bedauerlich.

    • Die Stadt Schramberg hatte mit der Firma Container Matt einen Pachtvertrag über die Fläche am Standort Am Rappenfelsen geschlossen. Das Grundstück hatte die Stadt Schramberg im Jahr 2000 von der Deutschen Bahn als Entwicklungsfläche für die Talumfahrung Schramberg erworben.
    • Im Pachtvertrag vom 24./31.01.2003 wurde eine sechsmonatige Kündigungsfrist vereinbart. Unter § 11 „Rückgabe des Pachtgrundstückes“ ist unter anderem geregelt: „…Insbesondere hat die Pächterin sämtliche Gebäude (ohne Fundamente), Aufbauten und Einrichtungen einschließlich Einfriedung ohne Entschädigung auf ihre Kosten zu entfernen.“
    • Nach telefonischer Ankündigung wurde in einem persönlichen Gespräch am 15.12.2014 seitens der Stadt die Kündigung des Pachtvertrages zum 30.06.2015 ausgesprochen. Als Gründe wurden der unordentliche Zustand der Pachtfläche sowie die erforderliche Flächenverfügbarkeit für die Realisierung der Talumfahrung genannt. Dies wurde auch von der Kommunalpolitik sowie der Stadtgesellschaft vermehrt gefordert.
    • Nach der Kündigung wurde der Firma Matt ein Kontakt zu einem Grundeigentümer im Gewerbegebiet Brambach im Stadtteil Sulgen vermittelt, um den Betrieb dorthin zu verlagern.
    • Nachdem eine Verlagerung bis zum Pachtende am 30.06.2015 mangels einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für das Grundstück im Gewerbegebiet Brambach nicht möglich war, verlängerte der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats in seiner Sitzung am 17.09.2015 auf Vorschlag der Stadtverwaltung die Räumungsfrist um ein Jahr bis zum 30.06.2016. In dieser Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: „Der Firma Matt wird eine Verlängerung der Räumungsfrist für die Einholung einer BImSch-Genehmigung auf dem Alternativgelände gewährt, maximal jedoch bis zum 30. Juni 2016. Voraussetzung hierfür ist eine sofortige Herstellung eines optisch einwandfreien Zustands. Zur Definition des optischen Zustands werden beide Vertragsparteien einen Ortstermin vereinbaren, die Absprachen in Wort und Bild festhalten. Des Weiteren ist ein Zeitplan mit Einzelschritten bis zum Bezug der Firma Matt auf dem Gelände im Brambach zu erstellen. Wenn diese Schritte nicht eingehalten werden, ist zu räumen.“
    • Da bis zum 30.06.2016 keine Räumung des Pachtgrundstücks erfolgte, wurde der Firma Matt eine letzte Frist auf den 17.08.2016 gesetzt. Da auch diese Frist nicht eingehalten wurde, erhob die Stadt am 19.08.2016 Räumungsklage.
    • In der mündlichen Verhandlung am 09.08.2017 vor dem Landgericht Rottweil schlossen die Stadt Schramberg und die Firma Matt einen Vergleich, der u.a. folgendes beinhaltete: Die Beklagte entfernt bis zum 31.05.2018 auf der gemieteten Teilfläche des Flurstücks 2601/1 – Gemarkung Schramberg – sämtliche Gebäude (ohne Fundamente), Aufbauten und Einrichtungen mit Ausnahme der Waage, des Gastanks und der Einfriedungen. Die Beklagte räumt und gibt die im südlichen Bereich des Flurstücks Nr. 2601/1 – Gemarkung Schramberg – gelegene Teilfläche von 4.430 m² nach dem, dem Protokoll angefügten Lichtbild/Draufsicht – dort rot umrandet – zum 30.11.2018 zurück.
    • Bereits die Einhaltung der Frist zum 31.05.2018 musste angemahnt werden. Die Räumungsfrist zum 30.11.2018 wurde ebenfalls nicht eingehalten. Zur Vermeidung möglicher Vollstreckungsmaßnahmen wurde der Firma Matt erneut Zeit bis 31.12.2018 Zeit gegeben.
    • Aus Sicht der Stadtverwaltung hatte die Firma Matt fast vier Jahre Zeit, den Standort Am Rappenfelsen zu räumen. Ferner hatte die Firma Matt ausreichend Zeit eine entsprechende BImSch-Genehmigung für einen Alternativstandort einzuholen. Laut Zeitungsberichten war sie aber nicht bereit im Genehmigungsverfahren notwendige Gutachten vorzulegen. Zuständige Behörde für diese Genehmigung ist das Landratsamt Rottweil.
    • Bezüglich einer weiteren Alternativfläche im Industriepark Seedorf-Waldmössigen wurde der Firma Matt immer kommuniziert, dass die mögliche Fläche für ein anderes Unternehmen reserviert sei und die Verhandlungen sich noch hinzögen.
    • Die Stadt Schramberg, respektive der Städtische Bauhof, entsorgt ihren anfallenden Müll nunmehr bei anderen geeigneten Versorgungsunternehmen.

    Anlass für die Stellungnahme der Stadtverwaltung.

    Die NRWZ berichtet in der Wochenendausgabe noch ausführlich, auch über ein – recht kurzes – Gespräch mit der Container-Matt Geschäftsführerin Susanne Stester.

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    NRWZ-Redaktion Schramberg
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    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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    Aufgrund der negativen und ungenügend recherchierten Berichterstattung im Lokalteil des Schwarzwälder Boten, sieht sich die Stadtverwaltung Schramberg gezwungen, Interna zu Vertragsverhältnissen mit Geschäftspartnern öffentlich zu machen. Das entspricht nicht dem Stil der Stadtverwaltung Schramberg und ist bedauerlich.

    • Die Stadt Schramberg hatte mit der Firma Container Matt einen Pachtvertrag über die Fläche am Standort Am Rappenfelsen geschlossen. Das Grundstück hatte die Stadt Schramberg im Jahr 2000 von der Deutschen Bahn als Entwicklungsfläche für die Talumfahrung Schramberg erworben.
    • Im Pachtvertrag vom 24./31.01.2003 wurde eine sechsmonatige Kündigungsfrist vereinbart. Unter § 11 „Rückgabe des Pachtgrundstückes“ ist unter anderem geregelt: „…Insbesondere hat die Pächterin sämtliche Gebäude (ohne Fundamente), Aufbauten und Einrichtungen einschließlich Einfriedung ohne Entschädigung auf ihre Kosten zu entfernen.“
    • Nach telefonischer Ankündigung wurde in einem persönlichen Gespräch am 15.12.2014 seitens der Stadt die Kündigung des Pachtvertrages zum 30.06.2015 ausgesprochen. Als Gründe wurden der unordentliche Zustand der Pachtfläche sowie die erforderliche Flächenverfügbarkeit für die Realisierung der Talumfahrung genannt. Dies wurde auch von der Kommunalpolitik sowie der Stadtgesellschaft vermehrt gefordert.
    • Nach der Kündigung wurde der Firma Matt ein Kontakt zu einem Grundeigentümer im Gewerbegebiet Brambach im Stadtteil Sulgen vermittelt, um den Betrieb dorthin zu verlagern.
    • Nachdem eine Verlagerung bis zum Pachtende am 30.06.2015 mangels einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für das Grundstück im Gewerbegebiet Brambach nicht möglich war, verlängerte der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats in seiner Sitzung am 17.09.2015 auf Vorschlag der Stadtverwaltung die Räumungsfrist um ein Jahr bis zum 30.06.2016. In dieser Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: „Der Firma Matt wird eine Verlängerung der Räumungsfrist für die Einholung einer BImSch-Genehmigung auf dem Alternativgelände gewährt, maximal jedoch bis zum 30. Juni 2016. Voraussetzung hierfür ist eine sofortige Herstellung eines optisch einwandfreien Zustands. Zur Definition des optischen Zustands werden beide Vertragsparteien einen Ortstermin vereinbaren, die Absprachen in Wort und Bild festhalten. Des Weiteren ist ein Zeitplan mit Einzelschritten bis zum Bezug der Firma Matt auf dem Gelände im Brambach zu erstellen. Wenn diese Schritte nicht eingehalten werden, ist zu räumen.“
    • Da bis zum 30.06.2016 keine Räumung des Pachtgrundstücks erfolgte, wurde der Firma Matt eine letzte Frist auf den 17.08.2016 gesetzt. Da auch diese Frist nicht eingehalten wurde, erhob die Stadt am 19.08.2016 Räumungsklage.
    • In der mündlichen Verhandlung am 09.08.2017 vor dem Landgericht Rottweil schlossen die Stadt Schramberg und die Firma Matt einen Vergleich, der u.a. folgendes beinhaltete: Die Beklagte entfernt bis zum 31.05.2018 auf der gemieteten Teilfläche des Flurstücks 2601/1 – Gemarkung Schramberg – sämtliche Gebäude (ohne Fundamente), Aufbauten und Einrichtungen mit Ausnahme der Waage, des Gastanks und der Einfriedungen. Die Beklagte räumt und gibt die im südlichen Bereich des Flurstücks Nr. 2601/1 – Gemarkung Schramberg – gelegene Teilfläche von 4.430 m² nach dem, dem Protokoll angefügten Lichtbild/Draufsicht – dort rot umrandet – zum 30.11.2018 zurück.
    • Bereits die Einhaltung der Frist zum 31.05.2018 musste angemahnt werden. Die Räumungsfrist zum 30.11.2018 wurde ebenfalls nicht eingehalten. Zur Vermeidung möglicher Vollstreckungsmaßnahmen wurde der Firma Matt erneut Zeit bis 31.12.2018 Zeit gegeben.
    • Aus Sicht der Stadtverwaltung hatte die Firma Matt fast vier Jahre Zeit, den Standort Am Rappenfelsen zu räumen. Ferner hatte die Firma Matt ausreichend Zeit eine entsprechende BImSch-Genehmigung für einen Alternativstandort einzuholen. Laut Zeitungsberichten war sie aber nicht bereit im Genehmigungsverfahren notwendige Gutachten vorzulegen. Zuständige Behörde für diese Genehmigung ist das Landratsamt Rottweil.
    • Bezüglich einer weiteren Alternativfläche im Industriepark Seedorf-Waldmössigen wurde der Firma Matt immer kommuniziert, dass die mögliche Fläche für ein anderes Unternehmen reserviert sei und die Verhandlungen sich noch hinzögen.
    • Die Stadt Schramberg, respektive der Städtische Bauhof, entsorgt ihren anfallenden Müll nunmehr bei anderen geeigneten Versorgungsunternehmen.

    Anlass für die Stellungnahme der Stadtverwaltung.

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