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    Burgenbeleuchtung prüfen? Fraktion erntet Spott und Kritik – für berechtigten Antrag

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    Schramberg –  Viel Spott und Kritik hatte sich die Fraktionsgemeinschaft SPD-Buntspecht im vergangenen November mit einem Antrag eingehandelt. Sie hatte gebeten, die Stadt möge prüfen, ob die nächtliche Beleuchtung der Hohenschramberg, der Ruine Falkenstein und der Schilteck möglicherweise gegen neue Bestimmungen des neuen Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg verstößt.

    Kurz  nachdem der Antrag eingegangen war, versicherte die Stadtverwaltung, man brauche nichts zu ändern. Die CDU befand, die Beleuchtung mit Weihnachtsstern und „Hoorig Katz“ sei „identitätsstiftend“ und stehe nicht im Widerspruch zum Naturschutz.  Die „Hoorig Katz“ schließlich veralberte den Antrag und schlug den Einsatz eines neu entwickelten Gases „Pröbstlium“ vor. Das würde den Insekten das Leben retten.

    Die beleuchtete Ruine Falkenstein mit Weihnachtsstern. Archiv-Foto: him

    Lösungssuche

    Nun hat sich die Verwaltung aber ernsthaft auf Lösungssuche begeben und ist zum Schluss gekommen, der Antrag hatte seine Berechtigung. Denn: „Das Naturschutzgesetz besagt, dass es verboten ist, im Zeitraum vom  1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 30. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr die Fassaden der öffentlichen Hand zu beleuchten, sofern dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder per Gesetz nicht erforderlich ist.“

    Die drei Burgen – öffentliche Gebäude – befänden sich im Landschaftsschutzgebiet Bernecktal beziehungsweise im Natura 2000 Schutzgebiet Schlossberg/Schiltachtal, so Fachbereichsleiterin Petra Schmidtmann in der Vorlage.

    Die Beleuchtungen an den drei Burgen seien unterschiedlich geschaltet:  von 6 Uhr bis  8 morgens, und  von 16 bis  0.30 Uhr  abends  leuchteten Stern und Katze. Die Strahler schalten sich ab 18 dazu, je nach Dämmerung, gekoppelt an die Straßenbeleuchtung.

    Die Burg Schilteck mit Hooriger Katz. Archiv-Foto: him

    Ausweg insektenfreundliche Strahler

    Die Beleuchtung müsse grundsätzlich die Untere Naturschutzbehörde genehmigen. In Schramberg als Großer Kreisstadt sei diese „im eigenen Haus“. Die Naturschutzbehörde habe bestätigt, „dass in Schutzgebieten abgeschaltet werden muss“. Es gibt aber eine Ausnahme: Die Untere Naturschutzbehörde könne nämlich „Ausnahmen … bewilligen, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt“.

    Wenn es der Bevölkerung schwer vermittelbar wäre, wenn die Stadt die Beleuchtung an den drei Burgen abschaltet, dann könnte das ein wichtiger Grund sein. Man müsse dann auf eine insektenfreundliche Beleuchtung umstellen.

    Strahler an der Burgruine Falkenstein. Foto: him

    Ob das möglich wäre und welche Auswirkungen die nächtliche Burgenbeleuchtung tatsächlich auf die Insektenfauna hätte, soll ein Gutachten klären, schlägt Schmidtmann vor. „Sollte dieses zum Ergebnis kommen, dass bei einer Umstellung auf optimierte Beleuchtungssysteme keine Beeinträchtigung oder Schädigung der Insektenfauna vorliegt, könnte die Beleuchtung nach § 21 Abs. 1 NatSchG wie bisher in Betrieb genommen werden.“

    Die Kosten für das Gutachten schätzt die Fachbereichsleiterin auf etwa 3000 Euro. Würden die acht Strahler insektenfreundlich umgestellt, wären dafür weitere 12.000 Euro fällig.

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    Stefan Weidle
    Stefan Weidle
    2 Jahre her

    „Identitätsstiftend“, ein paar an Ruinen geleuchtete Bildchen? Um Himmels Willen, wer guckt denn da noch alles den KiKa bei der CDU? Da kommt doch auch immer so ein Leuchtestern vom Himmel, wenn es nach dem Sandmännchen ins Bettchen geht.
    Aber mal im Ernst. Warum hat man nicht von Anfang an Strahler eingesetzt, welche Insekten schonen? Waren die zu teuer, wenn man nicht von Verordnungen und Untereren/Oberen Behörden gezwungen wird? Kann man nicht selber mal was denken, in Vorleistung gehen?
    Selbst der Schlichteste unter den Werte bewahrenden Konservativen sollte doch langsam begriffen haben, das wir ein eklatantes Problem beim Insektenbestand haben.
    Bedenkt man dann noch allein die jetzt verdiskutierte und vergeprüfte Arbeitszeit, dann wären das wohl problemlos Insekten schützende Strahler vom Feinsten geworden.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Kurz  nachdem der Antrag eingegangen war, versicherte die Stadtverwaltung, man brauche nichts zu ändern. Die CDU befand, die Beleuchtung mit Weihnachtsstern und „Hoorig Katz“ sei „identitätsstiftend“ und stehe nicht im Widerspruch zum Naturschutz.  Die „Hoorig Katz“ schließlich veralberte den Antrag und schlug den Einsatz eines neu entwickelten Gases „Pröbstlium“ vor. Das würde den Insekten das Leben retten.

    Die beleuchtete Ruine Falkenstein mit Weihnachtsstern. Archiv-Foto: him

    Lösungssuche

    Nun hat sich die Verwaltung aber ernsthaft auf Lösungssuche begeben und ist zum Schluss gekommen, der Antrag hatte seine Berechtigung. Denn: „Das Naturschutzgesetz besagt, dass es verboten ist, im Zeitraum vom  1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 30. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr die Fassaden der öffentlichen Hand zu beleuchten, sofern dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder per Gesetz nicht erforderlich ist.“

    Die drei Burgen – öffentliche Gebäude – befänden sich im Landschaftsschutzgebiet Bernecktal beziehungsweise im Natura 2000 Schutzgebiet Schlossberg/Schiltachtal, so Fachbereichsleiterin Petra Schmidtmann in der Vorlage.

    Die Beleuchtungen an den drei Burgen seien unterschiedlich geschaltet:  von 6 Uhr bis  8 morgens, und  von 16 bis  0.30 Uhr  abends  leuchteten Stern und Katze. Die Strahler schalten sich ab 18 dazu, je nach Dämmerung, gekoppelt an die Straßenbeleuchtung.

    Die Burg Schilteck mit Hooriger Katz. Archiv-Foto: him

    Ausweg insektenfreundliche Strahler

    Die Beleuchtung müsse grundsätzlich die Untere Naturschutzbehörde genehmigen. In Schramberg als Großer Kreisstadt sei diese „im eigenen Haus“. Die Naturschutzbehörde habe bestätigt, „dass in Schutzgebieten abgeschaltet werden muss“. Es gibt aber eine Ausnahme: Die Untere Naturschutzbehörde könne nämlich „Ausnahmen … bewilligen, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt“.

    Wenn es der Bevölkerung schwer vermittelbar wäre, wenn die Stadt die Beleuchtung an den drei Burgen abschaltet, dann könnte das ein wichtiger Grund sein. Man müsse dann auf eine insektenfreundliche Beleuchtung umstellen.

    Strahler an der Burgruine Falkenstein. Foto: him

    Ob das möglich wäre und welche Auswirkungen die nächtliche Burgenbeleuchtung tatsächlich auf die Insektenfauna hätte, soll ein Gutachten klären, schlägt Schmidtmann vor. „Sollte dieses zum Ergebnis kommen, dass bei einer Umstellung auf optimierte Beleuchtungssysteme keine Beeinträchtigung oder Schädigung der Insektenfauna vorliegt, könnte die Beleuchtung nach § 21 Abs. 1 NatSchG wie bisher in Betrieb genommen werden.“

    Die Kosten für das Gutachten schätzt die Fachbereichsleiterin auf etwa 3000 Euro. Würden die acht Strahler insektenfreundlich umgestellt, wären dafür weitere 12.000 Euro fällig.

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