Im Streit um angebliche Lärmbelästigungen vom Bernecksportplatz und dem daneben liegenden Kleinspielfeld hat eine Anwohnerin im Bühle nun eine weitere Eskalationsstufe erklommen. Maria Pascual hat am 27. November 2023 eine Petition an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat gerichtet. Darin fordert sie eine Änderung der Benutzungsordnung für das Kleinspielfeld und ein Verbot von Spielen auf dem großen Platz an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr. Sie beruft sich auf die 18. Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Schramberg. Die Petentin, die im Bühle in der Nähe des Personalwohnheims am wohnt, und ihr Ehemann beschweren sich seit dem Umbau des Bernecksportplatzes im Jahr 2007 fortwährend über ihrer Ansicht nach hohe Lärmbelastungen, die von dem Platz ausgingen. Der Bernecksportplatz bekam 2007 ein Kunstrasenspielfeld. In den Jahrzehnten zuvor mussten sich die Fußballer mit einem Hartplatz zufrieden geben.
„Erheblicher Lärmzuwachs“
Pascual beklagt, es gebe durch den Neubau des Kleinspielfeldes und die Abtragung von Gestein an der Westseite des Bernecksportgeländes einen „erheblichen Lärmzuwachs“. Sie und ihr Ehemann führen dies insbesondere darauf zurück, dass neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene das Kleinspielfeld nutzten.
Immer wieder haben die beiden – zum Leidwesen der Beamten – die Polizei gerufen. Dies bestätigt Pascual auch in ihrer Petition, wenn sie schreibt: „Fast tägliche Einsätze der Polizei des Reviers Schramberg führten zu dem Ergebnis, dass die Benutzungsordnung zum 29. April 2016, auf Betreiben der Verwaltung geändert wurde, dahingehend, dass die Altersbegrenzung in der Benutzungsordnung aufgehoben und die Nutzungszeiten erweitert wurden.“
Lärmschutzmatten für gut 6000 Euro angebracht
Um den Beschwerden Abhilfe zu schaffen, hatte die Stadt 2016 für gut 6000 Euro Lärmschutzmatten an den Spielfeldzäunen anbringen lassen. Außerdem hatte der Rat beschlossen, die Altersbegrenzung auszuheben. So sollten Väter mit ihren Kindern kicken können, ohne dass ständig die Polizei auf den Plan gerufen wird.
Der damalige Polizeirevierleiter Erich Moosmann hatte im April 2016 berichtet, dass im Jahr 2015 die Polizei „etwa 20- bis 25-mal ausrücken musste wegen Beschwerden, das Kleinspielfeld werde missbräuchlich von unberechtigten Personen genutzt.“
Pascual schreibt in ihrer Petition, die Stadt habe „einige grüne Matten, ohne wirkliche lärmschluckende Wirkung angebracht“. Sie beklagt, die Gespräche mit der Stadtverwaltung führten „zu keiner merklichen Verbesserung der täglichen Lärmbelastung“. Die Stadtverwaltung hatte allerdings ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben, das keinen Handlungsbedarf ergab.
Pascual bezieht sich in ihrer Petition auf die Baugenehmigung von 2007. Dort seien die Altersgrenzen für die Nutzerinnen und Nutzer des Kleinspielfeldes ausdrücklich geregelt. Die Benutzerordnung stehe nicht über der Baugenehmigung. Pascual fordert die Gemeinderäte in ihrer Petition nun auf, „Altersbeschränkung gemäß der baurechtlichen Genehmigung zu korrigieren, einzuhalten und die Nutzung zu überprüfen.“
Keine Sonntagsspiele zwischen 13 und 15 Uhr
Zudem sollten sie für eine sonn- und feiertägliche Ruhezeit auf dem Bernecksportplatz sorgen: “Nach der 18. BlmSchV ist zudem eine Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 Uhr und 15 Uhr für alle Spielfelder zu berücksichtigen.
Schließlich soll der Rat dafür sorgen, dass die immer noch weitgehend unbewachsene Felswand hinter dem Spielfeld begrünt werde. Dies sei Teil der damaligen Baugenehmigung gewesen. „Frau OBin Eisenlohr hat die Begrünung schriftlich zugesagt und die beteiligten Fachbereiche angewiesen. Passiert ist seit vier Jahren nichts!“
Schließlich appelliert Pascual: „Betreiben Sie die Anlage bitte endlich nach geltendem Recht.“
Änderung in Arbeit
In einer Vorlage für den Gemeinderat bestätigt Fachbereichsleiterin Susanne Gwosch, dass eine Petition an einen Gemeinderat zulässig sei. Würde eine solche Petition an ihn herangetragen, müsse sich der Rat damit befassen.
„Unabhängig von der vorliegenden Petition aktualisiert die Verwaltung derzeit die Benutzungsordnung des Bernecksportplatzes und wird diese zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorlegen“, schreibt Gwosch. Die Anliegen und Forderungen der Petentin würden dabei geprüft und gegebenenfalls auch berücksichtigt. Der Rat wird sich am Donnerstag damit befassen.
"Es kann der Frömste nicht in Frieden leben, wenn es dem (bösen) Nachbarn nicht gefällt°
Die Geschichte erinnert mich an den Rechtsanwalt aus München, der sich im Allgäu ein altes Ökonomie-Gebäude kauft, es zum Sommerfreizeit Wohnsitz umbauen läßt und anschließend die Bergbauern dazu verklagt, daß die weidenden Kühe keine "Glocken" am Hals tragen dürfen, weil das Gebimmel die gesetzliche Mittagsruhe stört!! "Herr wirf Hirn ra"!
Was ist mit Tradition und Kultur? Ja aber nur in dem engen Rahmen der europäischen Gesetzgebung!
Es ist traurig wohin uns die teilweise Überbürokratisierung gebracht hat!
Die menschliche Gesellschaft wird immer blöder und Toleranz gilt immer nur für Andere – zu meinem Vorteil. Als ob wir nicht scon genug andere Probleme hätten die ein harmonisches Miteinander verhindern !?!
Und NEIN ich bin kein Fußball- oder Sport-Fan aber diese Dinge gehören zum täglichen Leben!
Wer sich als Eremit durch unseren gesellschaftlichen Normen gestört fühlt hat die Wahl der Auswanderung!
Da fällt mir nichts mehr ein zwei Jahre Pandemie und jetzt sollen Kinder nicht auf einem Sportplatz sich bewegen und toben dürfen. Fussball Spiele zur Freude aller Menschen sollen so gelegt werden damit Menschen einen Mittagsschlaf machen können. Warum regen sich Menschen über solle Dinge auf wi es auf der Welt so viel Schreckliches passiert . Niemand zur Freund niemand zum Leid damit wir alle was davon haben.
Es ist leider so, ich durfte das auch schon am eigenen Ehrenamtsleibe erfahren.
Der Sportplatz wurde in den 60ern angelegt, die betroffenen angrenzenden Wohnhäuser in den 80ern und obwohl die eigenen Kinder, ja Enkel gar, in dem Verein auf dem Sportplatz spielen, hetzt man dem Verein die Polizei wegen Lärmbelästigung auf den Leib. Es wird so kommen, dass sich die lieben Kindlein nur noch zu offiziell freigegebenen Spielzeiten und ausschließlich zur Durchführung des gestatteten Spielbetriebes, in der Sportstätte aufhalten dürfen, danach ist diese möglichst geräuscharm zu verlassen, von lautstarken Jubelbekundungen während der Ausübung der sportlichen Tätigkeit, ist abzusehen, darüber hat der Verein Gäste und Mitglieder zu unterweisen. Wenn sie da einen Klagefreudigen mit Tagesfreizeit und liquiden Mitteln haben, wickeln Sie den Verein besser gleich ab und betreten sie das Gelände nicht wieder, Sie werden sonst ihres Lebens nicht mehr froh!