Die 20-er-Zone in Rottweil ist für Fußgänger sehr angenehm, für Autofahrer eine Tortur. In Stoßzeiten bilden sich lange Staus. Und nicht wenige Autofahrer zeigen, dass sie sich gegängelt fühlen, dadurch, dass sie mal ordentlich den Motor aufheulen lassen. Oder Zwischenspurts einlegen. Freie Fahrt für freie Alphatiere. Die Freien Wähler haben sich des Problems angenommen. Wer aber glaubt, sie wollten den Verkehr wieder beschleunigen, der irrt.
Noch vor der Vereidigung der neuen Stadträte, noch bevor sie als Fraktion „SPD+FFR“ tatsächlich zusammengehörten, sind die Stadträte der SPD und von FFR vorgeprescht. Sie wollen Rottweil autofrei, verkündeten sie, und das möglichst bis zur Landesgartenschau 2028. Also nicht ganz autofrei, wie eine Tageszeitung auf Facebook verkündete, Anwohner und Lieferanten sollten schon noch in die Innenstadt fahren dürfen. Man kennt das aus mittelalterlichen Städten in Italien.
Bereits im Wahlkampf haben die Orts-Grünen erklärt, dass ihnen eine stadtfreundliche Verkehrswende am Herzen liege.
Nun sind die Freien Wähler mit einer neuen Idee da. Die „Steigerung der Attraktivität der Kernstadt durch Reduzierung des motorisierten Durchfahrts- und Parksuchverkehrs“, haben sie sich auf die Fahnen geschrieben. „Der politische Wille dazu ist in der Stadt spürbar“, halten sie fest.
Das nicht bei allen: Der frischgebackene AfD-Stadtrat Reimond Hoffmann hat Widerstand angekündigt. Doch sonst scheint es im Gemeinderat tatsächlich Konsens zu geben.
Die Freien Wähler haben in ihren Reihen einen Bausachverständigen, Dr. Peter Schellenberg, nämlich. Und unter seiner Ägide nähern sie sich dem Thema Verkehrsberuhigung, wie Bausachverständige das eben tun: Sie denken zunächst an die Straßen und Brücken. So glauben sie, dass der erste Schritt der wäre, aus der bisherigen Landesstraße – der früheren B 27 – eine städtische zu machen. Oder, wie es Schellenberg selbst formuliert:
Bei einer weiteren Verkehrsberuhigung der Kernstadt ist davon auszugehen, dass die Landstraße L 423 im Zuge der Hochbrücktorstraße und Unteren Hauptstraße umgewidmet und somit Eigentum der Stadt Rottweil wird einschließlich der drei Brücken Hochbrücke, Viadukt und König-Karl-Brücke.
Dabei sei aber zu beachten, dass bei einer Umwidmung die Stadt künftig für die bauliche Erhaltung der drei Brücken aufkommen muss. „Die entsprechenden Kosten dafür werden
erheblich sein. Dieses ‚Geschenk‘ vom Land kann nur unter Bedingungen von Seiten der Stadt Rottweil angenommen werden“, schreiben die Freien Wähler weiter.
Sie haben an Rottweils Oberbürgermeister Ralf Broß einen Antrag gestellt. Der da lautet: „Um überhaupt in die Diskussion zur Reduzierung des Durchgangs- beziehungsweise des Parksuchverkehrs in der Kernstadt eintreten zu können sind in einem aller ersten Schritt die Modalitäten für die Umwidmung mit dem Land festzulegen. Hierzu wird von den Freien Wähler Rottweil beantragt, die Stadtverwaltung möge zeitnah mit dem Land (Regierungspräsidium Freiburg) in die Verhandlungen gehen.“
Die Stadt solle dabei den folgenden Forderungskatalog aufstellen:
- Das Land übernimmt die Sanierung entsprechend einem Neubau mit einer angestrebten Nutzungsdauer von 30 Jahren
- Im Zuge der Sanierung sollte der Höhenunterschied zwischen Gehweg und Fahrbahn angeglichen werden, damit später die volle Brückenbreite für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden kann.
Zudem verlangen sie folgende Baumaßnahmen:
- den Bau eines Kreisverkehrs am Knoten Hausener Straße – Heerstraße/Feldbergstraße
- den Anschluss der Bundesstraße B 27 (Südumgehung) an die Hausener Straße
Denn die Umwidmung der L423 werde sich nicht nur auf die Kernstadt beziehen, sondern auch im weiteren Verlauf auf die Hausener Straße bis zur B 27 (Südumgehung). Dieser Streckenabschnitt sei bereits jetzt in Stoßzeiten überlastet. In der Zukunft werde dort der Verkehr noch weiter zunehmen – der Neubaugebiete Spitalhöhe und Hausen wegen, zudem wegen des Neubaus der Edith-Stein-Schule.
Die NRWZ hat die Stadtverwaltung zu ihrer Haltung zu dem Antrag der Freien Wähler gefragt. Und wollte wissen, ob eine Diskussion über die Umwidmung der Straße üverhaupt anstehe.
Tobias Hermann, Pressesprecher der Stadtverwaltung Rottweil, antwortete:
Hochbrücktorstraße und Untere Hauptstraße sind Teil einer Landesstraße. Damit liegt die Straßenbaulast beim Land. Je nach Ausgestaltung einer zusätzlichen Verkehrsberuhigung ist damit zu rechnen, dass die Straßenbaulast und damit die Unterhaltspflicht der Brücken auf die Kommune übergehen könnte. Der Gemeinderat hat die Stadt Rottweil damit beauftragt, ein Mobilitätskonzept für die Innenstadt zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage wird das Gremium in seiner neuen Legislaturperiode sicherlich auch darüber zu entscheiden haben, welche Form der Verkehrsberuhigung in der Innenstadt künftig gewünscht und sinnvoll ist.