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    Petition und Erwiderung im Wortlaut

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    In einer Petition auf Change.org ist eine Petition gegen die geplanten maximal fünf Windkraftanlagen im Bereich Feurenmoos zu finden. Darin wird ein sofortiger Stopp der Pläne gefordert. Die Petition enthält neun Punkte, die nach Ansicht des oder der Autoren gegen die Anlagen sprechen. Die NRWZ hat die Stadtwerke Tübingen (swt), die in dem Gebiet die Anlagen errichten wollen, gebeten, zu diesen Punkten Stellung zu beziehen.

    Schramberg. Der Sprecher der Stadtwerke Ulrich Schermaul hat zu jedem der neun Punkte Antworten gegeben. Wir veröffentlichen  die neun Punkte aus der Petition und die dazu gehörigen Antworten der swt.

    1. Gefahr für die Wasserversorgung auf dem Sulgen

    Petition: Auf dem Sulgen befindet sich ein Wasserturm, der die Region mit Trinkwasser aus eigenen Quellen versorgt. Der Bau der Windräder könnte die Grundwasserschichten beeinträchtigen und die Versorgung gefährden. Besonders besorgniserregend ist der Einsatz von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in den Rotorblättern der Windkraftanlagen. Diese Stoffe kontaminieren das Grundwasser und verursachen damit langfristige Umwelt- und Gesundheitsprobleme. Die Wasserversorgung der Region ist eine lebensnotwendige Ressource, die unter keinen Umständen gefährdet werden darf.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Am 20. Dezember findet die Vorantragskonferenz für das Windparkprojekt Feurenmoos statt. In diesem Zuge werden alle wasserschutzrechtlichen Themen mit den relevanten Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Mit dem aktuellen Windpark-Layout befindet sich kein Windenergieanlagen-Standort in einem Wasserschutzgebiet.

    2. Gefährdung durch PFAS

    Petition: Die in den Rotorblättern eingesetzten PFAS, eine Ewigkeitschemikalie, sind nicht abbaubar und können Böden und Gewässer langfristig belasten und reichern sich im Körper an. Ohne klare Schutzmaßnahmen besteht ein erhebliches Risiko für die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Verminderte Wirkung von Impfungen, verringerte Fruchtbarkeit, höhere Cholesterinwerte, höheres Diabetesrisiko und eine erhöhte Krebsgefahr gehören zu den gesundheitlichen Risiken laut Verbraucherzentrale. Besonders alarmierend ist die Gefahr einer Kontamination des Grundwassers, das für die Region von entscheidender Bedeutung ist.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Zu diesem (vergleichsweise neuen Thema) liegen noch keine umfassenden fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen vor. Allerdings gibt es – wie bei vielen anderen Aspekten bei Windparkprojekten – gesetzlich festgelegte Grenzwerte, die in Windparks einzuhalten sind und selbstverständlich auch von den swt beziehungsweise dem Anlagenhersteller Enercon eingehalten werden.  

    3. Mangelnde Abstände zu Wohngebieten

    Petition: In der Stadt Rottweil gilt ein Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung – ein Maß, das hier weit unterschritten wird. Die geplante Nähe zu den Wohngebieten von Schramberg-Sulgen, Schönbronn, Eschbronn und Hardt würde eine erhebliche Belastung für die Anwohner bedeuten. Lärm, Schattenwurf und Infraschall könnten die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Menschen massiv beeinträchtigen.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Die Ausweisung des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg legt für die Projektentwicklung des Windparks Feurenmoos die notwendigen räumlichen Rahmenbedingungen fest. Die Vorranggebiete sowie die durch den Regionalverband angewandten Abstände und Kriterien können auf der Webseite des Regionalverbandes eingesehen oder beim Regionalverband nachgefragt werden. Die Planung der swt liegt zusätzlich noch weiter innerhalb der durch den Regionalverband abgesteckten Grenzen, um einen noch größeren Abstand zur Wohnbebauung zu ermöglichen.

    4. Gesundheitliche Risiken durch Lärm und Infraschall

    Petiton: Windkraftanlagen verursachen nicht nur hörbaren Lärm, sondern auch Infraschall, der unhörbar, aber nachweislich gesundheitsschädlich sein kann. Studien belegen, dass dieser Schall bis zu 10 Kilometer weit reichen kann und zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen Beschwerden führen kann. Besonders besorgniserregend ist, dass die geplanten Anlagen mit einer Nabenhöhe von 199 Metern und einer Gesamthöhe von 285 Metern zu den größten ihrer Art gehören. Die Belastung durch Lärm und Infraschall steigt mit der Höhe der Anlagen erheblich, und die veralteten gesetzlichen Regelungen bieten keinen ausreichenden Schutz vor diesen unsichtbaren Belastungen.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Tieffrequente Geräusche und Infraschall (Körperschall) sind bei Windenergieanlagen messtechnisch zwar nachweisbar, aber für den Menschen nicht hörbar. Die Frequenzen bei Infraschall liegen unterhalb der durch das menschliche Ohr wahrnehmbaren Frequenzen von 16 Hz. Der menschliche Hörbereich liegt zwischen 16 Hz – 20.000 Hz. Frequenzen darüber werden als Ultraschall bezeichnet.

    Infraschall ist in unserem Alltag gegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, unter anderem. technische Quellen in unserem Alltag sind Straßenverkehr, im Pkw selbst, Flugzeuge, Kühlschränke, Klimaanlagen, Industriearbeitsplätze etc.

    Durch die gesetzlichen Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind.

    Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns täglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 km/h fahrenden Mittelklasse Pkw übersteigen die einer Windenergieanlage um ein Vielfaches. Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind auch nach derzeitigem internationalem Kenntnisstand daher nicht plausibel.

    Weitere Informationen: 
    Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
    Studie des Landesgesundheitsamts Bayern
    Fachagentur Windenergie an Land
    Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (Vortrag Nr.7: Prof. Dr. Caroline Herr: „Macht Infraschall krank?“ Vortrag & Diskussion am 4. November 2015)

    5. Zerstörung von Natur und Tierwelt

    Petition: Das Feurenmoos ist ein einzigartiges Ökosystem, Heimat zahlreicher geschützter Tierarten und eine natürliche CO₂-Senke. Die Renaturierung von 1 cm Waldboden dauert 100 Jahre. Der Bau der Windkraftanlagen würde nicht nur große Flächen des Waldes, sondern auch wertvolle Moorflächen unwiederbringlich zerstören. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Artenschutzgesetz der EU. Besonders betroffen wären streng geschützte Arten wie der Rotmilan und Fledermäuse, die im Bereich der geplanten Standorte regelmäßig gesichtet werden. Windkraftanlagen gehören zu den Hauptursachen für den Tod zahlreicher dieser Tiere.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Windenergieanlagen stellen eine weitaus geringere Gefahr für Vögel und Fledermäuse dar, als dies oft behauptet wird. Bei diversen Vogelarten wurden vereinzelt sogar verstärkte Brutaktivitäten in der Nähe von Windenergieanlagen festgestellt. So stieg seit 1990 beispielsweise parallel zum Ausbau der Windenergie an Land die Seeadlerpopulation deutlich an, und das insbesondere innerhalb Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Brandenburgs – den Bundesländern mit den meisten Windenergieanlagen.

    Bei der Wahl von Standorten für Windenergieanlagen werden bedeutende Schutz- und Rastgebiete von Vögeln berücksichtigt. Das garantieren mehrmonatige naturschutzrechtliche Untersuchungen. Diese beinhalten zum Beispiel auch die Analyse der Raumnutzung sowie die Flugbewegungen der am Standort vorkommenden windkraftsensiblen Arten. Im Genehmigungsverfahren für Windparks müssen diese Fachgutachten eingereicht und von den zuständigen Naturschutzbehörden intensiv geprüft werden.

    Grundsätzlich wird bei jeder Standortplanung geprüft, ob windkraftrelevante Tierarten, wie Zug- und Brutvögel, Fledermäuse, Wildkatzen und Haselmäuse, vorkommen. Dabei wird sowohl Bezug genommen auf vorhandene Verbreitungs- und Artenvorkommensdaten der Fachbehörden als auch auf die leitfadenkonformen Kartierungen und Gutachten.

    Kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass erhebliche Beeinträchtigung zum Beispiel. für brütende oder ziehende Vögel besteht, werden die Windenergieanlagen nicht genehmigt oder sie müssen, wenn dies möglich ist, zum Beispiel zeitweise abgeschaltet werden. Die Praxis zeigt, dass die Kollisionsgefahr sehr gering ist. Die Rotoren der heute gebauten Anlagen drehen sich zudem weit langsamer und meist über den üblichen Flughöhen von Brutvögeln. Zugvogelarten halten meist mehr Abstand zu den Windrädern, werden jedoch nicht vertrieben.

    Quelle und weitere Informationen: wind-energie.de/Naturschutz

    Die  Anlagen und Zuwegungen werden möglichst auf und an bestehenden Wegen errichtet. Der Anteil an Todesfällen bei Vögeln durch Windkraftanlagen ist sehr gering, verglichen mit anderen Todesfall-Statistiken:

    Windkraftanlagen: 10.000–100.000 tote Vögel/Jahr (1–4 pro Anlage/Jahr).

    Glasflächen an Gebäuden: 100–115 Mio. tote Vögel/Jahr.

    Straßen-/Bahnverkehr: ca. 70 Mio. tote Vögel/Jahr.  

    Hauskatzen: 20–100 Mio. tote Vögel/Jahr. (https://www.nationalgeographic.de/umwelt/2024/03/windenergie-koennen-voegel-und-windraeder-koexistieren)

    6. Ineffizienz des Projekts

    Petition: Das Feurenmoos liegt in einer Region mit schwachen Windverhältnissen. Um dennoch Energie zu erzeugen, sollen hier die höchsten Windkraftanlagen Deutschlands errichtet werden. Doch selbst bei dieser gigantischen Bauweise bleibt der Ertrag aufgrund der geringen Windhöffigkeit äußerst gering. Zudem wird das Problem der fehlenden Speicherkapazitäten und des veralteten Stromnetzes durch neue Anlagen nicht gelöst – eine ineffiziente und schädliche Investition.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Standortes wird aktuell eine einjährige Windmessung durchgeführt. Laut dem LUBW-Windatlas besteht im Planungsgebiet mit 5,5-6,5 m/s eine mittlere Windgeschwindigkeit, die für Windkraftanlagen ausreichend ist. Ohne Effizienz und Wirtschaftlichkeit setzen Windkraftprojektierer wie die swt Projekte auch nicht um. Das Thema Netzausbau und Speichertechnologie ist eine übergeordnete Debatte mit Fragestellungen, die über reine Windparkprojekte hinaus bundesweit den deutschen Energieversorgungssektor und die nationale Netzinfrastruktur betreffen.

    7. Wertverlust von Immobilien und Grundstücken

    Die Errichtung der riesigen Windräder würde einen erheblichen Wertverlust von Immobilien und Grundstücken in der Umgebung nach sich ziehen. Viele potenzielle Käufer schreckt die Nähe zu Windkraftanlagen ab. Die betroffenen Eigentümer könnten dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Windenergieanlagen haben nachweislich keine negativen Preiseffekte auf Immobilien. In strukturschwachen Regionen schaffen sie sogar Werte.

    Bei der Errichtung von Windenergieanlagen werden gesetzliche Immissionswerte und Mindestabstände berücksichtigt, wodurch eine Minderung der Wohn- und Wertqualität der Umgebung verhindert wird. Der Wert einer Immobilie hängt vielmehr von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, grundlegend von Angebot und Nachfrage. Das bestätigt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, in dem darauf verwiesen wird, dass die konkrete Stärke einer Emissionsquelle nur einer unter vielen Faktoren ist, welcher die Belastung eines Schutzobjekts bestimmt.

    Nach Einschätzung der EBZ Business School in Bochum ist ein negativer Einfluss von Windenergieanlagen auf die Entwicklung von Immobilienpreisen nicht belegbar. Betrachtet man den Zuzug von Arbeitskräften in den ländlichen Raum sowie die regionale Wertschöpfung durch den Ausbau der Windenergie, so kann vielmehr unterstellt werden, dass diese insbesondere in strukturschwachen Regionen eher positiv auf die Entwicklung der Immobilienpreise wirkt.

    Weitere Informationen:
    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
    Informationen Eifel Energiegesellschaft
    regierung-mv.de/Landesregierung/em/Energie/Wind/Fragen-und-Antworten/ (Vortrag Nr. 5: Prof. Dr. Günter Vornholz: „Schaden Windenergieanlagen den Immobilienpreisen?“ Vortrag & Diskussion am 15. September 2015)

    8. Verlust von Lebensqualität und Tourismus

    Petition: Die geplanten Windräder würden das Landschaftsbild unwiderruflich verändern und den Charakter der Region zerstören. Dies betrifft nicht nur die Bewohner, sondern auch Besucher und Wanderer, die bislang die natürliche Schönheit des Feurenmoos genießen konnten. Der Bau der Windkraftanlagen würde das Erholungsgebiet entwerten und viele Menschen davon abhalten, die Region zu besuchen.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Kritiker befürchten, dass Windenergieanlagen durch den Eingriff in das Landschaftsbild zu abnehmenden Besucher- und Einwohnerzahlen führen oder sogar den Tourismus negativ beeinträchtigen würden. 

    Umfragen zeigen jedoch, dass Windenergieanlagen auch ein positives Image haben und zu einem sinnvollen Tourismus beitragen können. Sie stehen für Innovation, Zukunftsorientierung, Nachhaltigkeit und ökologischen Fortschritt. Inzwischen werden sogar Windparks aktiv in Tourismuskonzepte eingebunden (neue energie (09/2014): Das Ziel heißt: Erneuerbar. Tourismus und Windkraft sind kein Gegensatz, J.-R. Zimmermann, Berlin 2014, S. 29).

    Ob Windenergieanlagen positiv oder negativ gesehen werden, hängt vor allem von den zu Grunde liegenden Wertvorstellungen der jeweiligen Touristen ab. Befürworter von Windenergieanlagen nennen als Argumente den Umweltschutz, die Einstellung gegen Atomkraft und den Wunsch nach „sauberem“ Strom. Andere wiederum verweisen vor allem auf die Optik, die Kosten und den Naturschutz.

    Weitere Informationen:
    Studie aus Schleswig-Holstein zum Einfluss der Windenergie auf den Tourismus

    9. Risiko durch Windradbrände

    Petition: Windradbrände sind keine Seltenheit und stellen ein unkalkulierbares Risiko dar. In einem dichten Waldgebiet wie dem Feurenmoos könnten technische Defekte oder Blitzeinschläge zu katastrophalen Waldbränden führen. Die Deutsche Feuerwehr warnt, dass Brände in dieser Höhe praktisch nicht zu löschen sind. Die einzige Option sei ein „kontrolliertes Abbrennen“. Es braucht wenig Vorstellungskraft, um die möglichen Folgen eines solchen Brandes zu erkennen: Der umliegende Wald könnte in Flammen aufgehen, und angrenzende Wohngebiete wären erheblich gefährdet.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Brände von Windenergie-Anlagen sind äußerst selten. Nach einer aktuellen Veröffentlichung der Landesenergieagentur Hessen aus dem Jahr 2018 gab es in Deutschland an Land zwischen 2005 und 2015 insgesamt 62 Brandvorfälle (Vollbrände, Kleinbrände oder Schwelbrände). Bezogen auf den Gesamtanlagenbestand von über 17.500 Anlagen (2005), beziehungsweise mehr als 25.800 Anlagen (2015), liegt der Anteil von Brandereignissen an Windrädern pro Jahr in einem Bereich von lediglich 0,01 bis 0,04 Prozent.

    Die für die Konstruktion von Windenergie-Anlagen verwendeten Baustoffe bestehen größtenteils aus nicht brennbaren Materialien (Metalle und Stahlbeton). Jede einzelne Anlage wird rund um die Uhr von einer Leitwarte aus mittels aufgeschalteter Sensoren überwacht. Im Falle einer Störung wird die Anlage automatisch stillgesetzt und die zuständige Feuerwehr durch die Leitwarte verständigt. Die Einsatzkräfte rücken dann zum Standort aus, sichern das Umfeld der Windenergie-Anlage und Verhindern das Übergreifen des Brandes auf die Umgebung.

    Quelle: Bürgerforum Energieland Hessen. Faktencheck: Sicherheit von Windenergieanlagen. Kurzdokumentation.

    Weitere Informationen vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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    In einer Petition auf Change.org ist eine Petition gegen die geplanten maximal fünf Windkraftanlagen im Bereich Feurenmoos zu finden. Darin wird ein sofortiger Stopp der Pläne gefordert. Die Petition enthält neun Punkte, die nach Ansicht des oder der Autoren gegen die Anlagen sprechen. Die NRWZ hat die Stadtwerke Tübingen (swt), die in dem Gebiet die Anlagen errichten wollen, gebeten, zu diesen Punkten Stellung zu beziehen.

    Schramberg. Der Sprecher der Stadtwerke Ulrich Schermaul hat zu jedem der neun Punkte Antworten gegeben. Wir veröffentlichen  die neun Punkte aus der Petition und die dazu gehörigen Antworten der swt.

    1. Gefahr für die Wasserversorgung auf dem Sulgen

    Petition: Auf dem Sulgen befindet sich ein Wasserturm, der die Region mit Trinkwasser aus eigenen Quellen versorgt. Der Bau der Windräder könnte die Grundwasserschichten beeinträchtigen und die Versorgung gefährden. Besonders besorgniserregend ist der Einsatz von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in den Rotorblättern der Windkraftanlagen. Diese Stoffe kontaminieren das Grundwasser und verursachen damit langfristige Umwelt- und Gesundheitsprobleme. Die Wasserversorgung der Region ist eine lebensnotwendige Ressource, die unter keinen Umständen gefährdet werden darf.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Am 20. Dezember findet die Vorantragskonferenz für das Windparkprojekt Feurenmoos statt. In diesem Zuge werden alle wasserschutzrechtlichen Themen mit den relevanten Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Mit dem aktuellen Windpark-Layout befindet sich kein Windenergieanlagen-Standort in einem Wasserschutzgebiet.

    2. Gefährdung durch PFAS

    Petition: Die in den Rotorblättern eingesetzten PFAS, eine Ewigkeitschemikalie, sind nicht abbaubar und können Böden und Gewässer langfristig belasten und reichern sich im Körper an. Ohne klare Schutzmaßnahmen besteht ein erhebliches Risiko für die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Verminderte Wirkung von Impfungen, verringerte Fruchtbarkeit, höhere Cholesterinwerte, höheres Diabetesrisiko und eine erhöhte Krebsgefahr gehören zu den gesundheitlichen Risiken laut Verbraucherzentrale. Besonders alarmierend ist die Gefahr einer Kontamination des Grundwassers, das für die Region von entscheidender Bedeutung ist.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Zu diesem (vergleichsweise neuen Thema) liegen noch keine umfassenden fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen vor. Allerdings gibt es – wie bei vielen anderen Aspekten bei Windparkprojekten – gesetzlich festgelegte Grenzwerte, die in Windparks einzuhalten sind und selbstverständlich auch von den swt beziehungsweise dem Anlagenhersteller Enercon eingehalten werden.  

    3. Mangelnde Abstände zu Wohngebieten

    Petition: In der Stadt Rottweil gilt ein Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung – ein Maß, das hier weit unterschritten wird. Die geplante Nähe zu den Wohngebieten von Schramberg-Sulgen, Schönbronn, Eschbronn und Hardt würde eine erhebliche Belastung für die Anwohner bedeuten. Lärm, Schattenwurf und Infraschall könnten die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Menschen massiv beeinträchtigen.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Die Ausweisung des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg legt für die Projektentwicklung des Windparks Feurenmoos die notwendigen räumlichen Rahmenbedingungen fest. Die Vorranggebiete sowie die durch den Regionalverband angewandten Abstände und Kriterien können auf der Webseite des Regionalverbandes eingesehen oder beim Regionalverband nachgefragt werden. Die Planung der swt liegt zusätzlich noch weiter innerhalb der durch den Regionalverband abgesteckten Grenzen, um einen noch größeren Abstand zur Wohnbebauung zu ermöglichen.

    4. Gesundheitliche Risiken durch Lärm und Infraschall

    Petiton: Windkraftanlagen verursachen nicht nur hörbaren Lärm, sondern auch Infraschall, der unhörbar, aber nachweislich gesundheitsschädlich sein kann. Studien belegen, dass dieser Schall bis zu 10 Kilometer weit reichen kann und zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen Beschwerden führen kann. Besonders besorgniserregend ist, dass die geplanten Anlagen mit einer Nabenhöhe von 199 Metern und einer Gesamthöhe von 285 Metern zu den größten ihrer Art gehören. Die Belastung durch Lärm und Infraschall steigt mit der Höhe der Anlagen erheblich, und die veralteten gesetzlichen Regelungen bieten keinen ausreichenden Schutz vor diesen unsichtbaren Belastungen.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Tieffrequente Geräusche und Infraschall (Körperschall) sind bei Windenergieanlagen messtechnisch zwar nachweisbar, aber für den Menschen nicht hörbar. Die Frequenzen bei Infraschall liegen unterhalb der durch das menschliche Ohr wahrnehmbaren Frequenzen von 16 Hz. Der menschliche Hörbereich liegt zwischen 16 Hz – 20.000 Hz. Frequenzen darüber werden als Ultraschall bezeichnet.

    Infraschall ist in unserem Alltag gegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, unter anderem. technische Quellen in unserem Alltag sind Straßenverkehr, im Pkw selbst, Flugzeuge, Kühlschränke, Klimaanlagen, Industriearbeitsplätze etc.

    Durch die gesetzlichen Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind.

    Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns täglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 km/h fahrenden Mittelklasse Pkw übersteigen die einer Windenergieanlage um ein Vielfaches. Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind auch nach derzeitigem internationalem Kenntnisstand daher nicht plausibel.

    Weitere Informationen: 
    Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
    Studie des Landesgesundheitsamts Bayern
    Fachagentur Windenergie an Land
    Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (Vortrag Nr.7: Prof. Dr. Caroline Herr: „Macht Infraschall krank?“ Vortrag & Diskussion am 4. November 2015)

    5. Zerstörung von Natur und Tierwelt

    Petition: Das Feurenmoos ist ein einzigartiges Ökosystem, Heimat zahlreicher geschützter Tierarten und eine natürliche CO₂-Senke. Die Renaturierung von 1 cm Waldboden dauert 100 Jahre. Der Bau der Windkraftanlagen würde nicht nur große Flächen des Waldes, sondern auch wertvolle Moorflächen unwiederbringlich zerstören. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Artenschutzgesetz der EU. Besonders betroffen wären streng geschützte Arten wie der Rotmilan und Fledermäuse, die im Bereich der geplanten Standorte regelmäßig gesichtet werden. Windkraftanlagen gehören zu den Hauptursachen für den Tod zahlreicher dieser Tiere.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Windenergieanlagen stellen eine weitaus geringere Gefahr für Vögel und Fledermäuse dar, als dies oft behauptet wird. Bei diversen Vogelarten wurden vereinzelt sogar verstärkte Brutaktivitäten in der Nähe von Windenergieanlagen festgestellt. So stieg seit 1990 beispielsweise parallel zum Ausbau der Windenergie an Land die Seeadlerpopulation deutlich an, und das insbesondere innerhalb Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Brandenburgs – den Bundesländern mit den meisten Windenergieanlagen.

    Bei der Wahl von Standorten für Windenergieanlagen werden bedeutende Schutz- und Rastgebiete von Vögeln berücksichtigt. Das garantieren mehrmonatige naturschutzrechtliche Untersuchungen. Diese beinhalten zum Beispiel auch die Analyse der Raumnutzung sowie die Flugbewegungen der am Standort vorkommenden windkraftsensiblen Arten. Im Genehmigungsverfahren für Windparks müssen diese Fachgutachten eingereicht und von den zuständigen Naturschutzbehörden intensiv geprüft werden.

    Grundsätzlich wird bei jeder Standortplanung geprüft, ob windkraftrelevante Tierarten, wie Zug- und Brutvögel, Fledermäuse, Wildkatzen und Haselmäuse, vorkommen. Dabei wird sowohl Bezug genommen auf vorhandene Verbreitungs- und Artenvorkommensdaten der Fachbehörden als auch auf die leitfadenkonformen Kartierungen und Gutachten.

    Kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass erhebliche Beeinträchtigung zum Beispiel. für brütende oder ziehende Vögel besteht, werden die Windenergieanlagen nicht genehmigt oder sie müssen, wenn dies möglich ist, zum Beispiel zeitweise abgeschaltet werden. Die Praxis zeigt, dass die Kollisionsgefahr sehr gering ist. Die Rotoren der heute gebauten Anlagen drehen sich zudem weit langsamer und meist über den üblichen Flughöhen von Brutvögeln. Zugvogelarten halten meist mehr Abstand zu den Windrädern, werden jedoch nicht vertrieben.

    Quelle und weitere Informationen: wind-energie.de/Naturschutz

    Die  Anlagen und Zuwegungen werden möglichst auf und an bestehenden Wegen errichtet. Der Anteil an Todesfällen bei Vögeln durch Windkraftanlagen ist sehr gering, verglichen mit anderen Todesfall-Statistiken:

    Windkraftanlagen: 10.000–100.000 tote Vögel/Jahr (1–4 pro Anlage/Jahr).

    Glasflächen an Gebäuden: 100–115 Mio. tote Vögel/Jahr.

    Straßen-/Bahnverkehr: ca. 70 Mio. tote Vögel/Jahr.  

    Hauskatzen: 20–100 Mio. tote Vögel/Jahr. (https://www.nationalgeographic.de/umwelt/2024/03/windenergie-koennen-voegel-und-windraeder-koexistieren)

    6. Ineffizienz des Projekts

    Petition: Das Feurenmoos liegt in einer Region mit schwachen Windverhältnissen. Um dennoch Energie zu erzeugen, sollen hier die höchsten Windkraftanlagen Deutschlands errichtet werden. Doch selbst bei dieser gigantischen Bauweise bleibt der Ertrag aufgrund der geringen Windhöffigkeit äußerst gering. Zudem wird das Problem der fehlenden Speicherkapazitäten und des veralteten Stromnetzes durch neue Anlagen nicht gelöst – eine ineffiziente und schädliche Investition.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Standortes wird aktuell eine einjährige Windmessung durchgeführt. Laut dem LUBW-Windatlas besteht im Planungsgebiet mit 5,5-6,5 m/s eine mittlere Windgeschwindigkeit, die für Windkraftanlagen ausreichend ist. Ohne Effizienz und Wirtschaftlichkeit setzen Windkraftprojektierer wie die swt Projekte auch nicht um. Das Thema Netzausbau und Speichertechnologie ist eine übergeordnete Debatte mit Fragestellungen, die über reine Windparkprojekte hinaus bundesweit den deutschen Energieversorgungssektor und die nationale Netzinfrastruktur betreffen.

    7. Wertverlust von Immobilien und Grundstücken

    Die Errichtung der riesigen Windräder würde einen erheblichen Wertverlust von Immobilien und Grundstücken in der Umgebung nach sich ziehen. Viele potenzielle Käufer schreckt die Nähe zu Windkraftanlagen ab. Die betroffenen Eigentümer könnten dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Windenergieanlagen haben nachweislich keine negativen Preiseffekte auf Immobilien. In strukturschwachen Regionen schaffen sie sogar Werte.

    Bei der Errichtung von Windenergieanlagen werden gesetzliche Immissionswerte und Mindestabstände berücksichtigt, wodurch eine Minderung der Wohn- und Wertqualität der Umgebung verhindert wird. Der Wert einer Immobilie hängt vielmehr von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, grundlegend von Angebot und Nachfrage. Das bestätigt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, in dem darauf verwiesen wird, dass die konkrete Stärke einer Emissionsquelle nur einer unter vielen Faktoren ist, welcher die Belastung eines Schutzobjekts bestimmt.

    Nach Einschätzung der EBZ Business School in Bochum ist ein negativer Einfluss von Windenergieanlagen auf die Entwicklung von Immobilienpreisen nicht belegbar. Betrachtet man den Zuzug von Arbeitskräften in den ländlichen Raum sowie die regionale Wertschöpfung durch den Ausbau der Windenergie, so kann vielmehr unterstellt werden, dass diese insbesondere in strukturschwachen Regionen eher positiv auf die Entwicklung der Immobilienpreise wirkt.

    Weitere Informationen:
    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
    Informationen Eifel Energiegesellschaft
    regierung-mv.de/Landesregierung/em/Energie/Wind/Fragen-und-Antworten/ (Vortrag Nr. 5: Prof. Dr. Günter Vornholz: „Schaden Windenergieanlagen den Immobilienpreisen?“ Vortrag & Diskussion am 15. September 2015)

    8. Verlust von Lebensqualität und Tourismus

    Petition: Die geplanten Windräder würden das Landschaftsbild unwiderruflich verändern und den Charakter der Region zerstören. Dies betrifft nicht nur die Bewohner, sondern auch Besucher und Wanderer, die bislang die natürliche Schönheit des Feurenmoos genießen konnten. Der Bau der Windkraftanlagen würde das Erholungsgebiet entwerten und viele Menschen davon abhalten, die Region zu besuchen.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Kritiker befürchten, dass Windenergieanlagen durch den Eingriff in das Landschaftsbild zu abnehmenden Besucher- und Einwohnerzahlen führen oder sogar den Tourismus negativ beeinträchtigen würden. 

    Umfragen zeigen jedoch, dass Windenergieanlagen auch ein positives Image haben und zu einem sinnvollen Tourismus beitragen können. Sie stehen für Innovation, Zukunftsorientierung, Nachhaltigkeit und ökologischen Fortschritt. Inzwischen werden sogar Windparks aktiv in Tourismuskonzepte eingebunden (neue energie (09/2014): Das Ziel heißt: Erneuerbar. Tourismus und Windkraft sind kein Gegensatz, J.-R. Zimmermann, Berlin 2014, S. 29).

    Ob Windenergieanlagen positiv oder negativ gesehen werden, hängt vor allem von den zu Grunde liegenden Wertvorstellungen der jeweiligen Touristen ab. Befürworter von Windenergieanlagen nennen als Argumente den Umweltschutz, die Einstellung gegen Atomkraft und den Wunsch nach „sauberem“ Strom. Andere wiederum verweisen vor allem auf die Optik, die Kosten und den Naturschutz.

    Weitere Informationen:
    Studie aus Schleswig-Holstein zum Einfluss der Windenergie auf den Tourismus

    9. Risiko durch Windradbrände

    Petition: Windradbrände sind keine Seltenheit und stellen ein unkalkulierbares Risiko dar. In einem dichten Waldgebiet wie dem Feurenmoos könnten technische Defekte oder Blitzeinschläge zu katastrophalen Waldbränden führen. Die Deutsche Feuerwehr warnt, dass Brände in dieser Höhe praktisch nicht zu löschen sind. Die einzige Option sei ein „kontrolliertes Abbrennen“. Es braucht wenig Vorstellungskraft, um die möglichen Folgen eines solchen Brandes zu erkennen: Der umliegende Wald könnte in Flammen aufgehen, und angrenzende Wohngebiete wären erheblich gefährdet.

    Antwort der Stadtwerke Tübingen: Brände von Windenergie-Anlagen sind äußerst selten. Nach einer aktuellen Veröffentlichung der Landesenergieagentur Hessen aus dem Jahr 2018 gab es in Deutschland an Land zwischen 2005 und 2015 insgesamt 62 Brandvorfälle (Vollbrände, Kleinbrände oder Schwelbrände). Bezogen auf den Gesamtanlagenbestand von über 17.500 Anlagen (2005), beziehungsweise mehr als 25.800 Anlagen (2015), liegt der Anteil von Brandereignissen an Windrädern pro Jahr in einem Bereich von lediglich 0,01 bis 0,04 Prozent.

    Die für die Konstruktion von Windenergie-Anlagen verwendeten Baustoffe bestehen größtenteils aus nicht brennbaren Materialien (Metalle und Stahlbeton). Jede einzelne Anlage wird rund um die Uhr von einer Leitwarte aus mittels aufgeschalteter Sensoren überwacht. Im Falle einer Störung wird die Anlage automatisch stillgesetzt und die zuständige Feuerwehr durch die Leitwarte verständigt. Die Einsatzkräfte rücken dann zum Standort aus, sichern das Umfeld der Windenergie-Anlage und Verhindern das Übergreifen des Brandes auf die Umgebung.

    Quelle: Bürgerforum Energieland Hessen. Faktencheck: Sicherheit von Windenergieanlagen. Kurzdokumentation.

    Weitere Informationen vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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