Google-Abzocke? Handwerkskammer warnt vor Telefonfalle
Mutmaßliche Betrugsmasche trifft derzeit viele Handwerker
Die Handwerkskammer Konstanz (HWK) hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten vermehrt Beschwerden über die Geschäftspraktiken zweier Unternehmen für Firmenauskünfte erhalten. Beide – die HWK nennt die P.U.R. GmbH aus Emmerich und die Blue GmbH aus Kleve – würden beim Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität als so genannte „Telefonfallen“ geführt, das heißt, sie versuchten über Telefonanrufe hohe Geldsummen zu erschleichen, indem sie unbemerkt Verträge abschließen würden. Dabei lockten Sie Kunden mit Verweis auf Google-Dienstleistungen. Rechtsanwälte warnen und geben Tipps.
So gehen die mutmaßlichen Betrüger vor
Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter eines großen bekannten Unternehmens oder als dessen Dienstleister aus – meist Google – und behaupten, es gehe um einen bereits bestehenden Vertrag. Weiter wird vorgegeben, der Geschäftsaccount laufe aus, wenn dieser Vertrag nicht verlängert werde. „Im Laufe des Telefonats wird dann gefragt, ob das Gespräch aufgezeichnet werden dürfe. Wer dieser Frage zustimmt, bekommt in raschem Tempo Vertragsbedingungen vorgelesen, denen er oder sie mit ‚Ja‘ zustimmen muss“, berichtet die HWK. Diese Aufzeichnung würden die mutmaßlichen Betrüger dann nutzen, um einen Zahlungsanspruch zu behaupten und dem Betrogenen Rechnungen zu stellen. Sie kann auch vor Gericht als Vertragsnachweis geltend gemacht werden.
Was versprechen die Betreiber der Telefonfallen?
Bei der P.U.R. GmbH geht es laut HWK um einen Firmeneintrag auf der Website www.fa-24.com, der für 36 Monate 3570 Euro kostet. Die Blue GmbH wirbt demnach mit einem „Google Premium Vertrag“, der Google Ads oder das Google Unternehmensprofil optimieren soll. „Alle versprochenen Leistungen werden nicht genau definiert. Im Anschluss an das Telefongespräch wird eine Rechnung in Höhe von über 2200 Euro gestellt“, teilt die HWK mit.
„Nach dem Anruf kommt die Rechnung der Blue GmbH“, erklärt dazu eine Münchener Anwaltskanzlei. Demnach möchte der Dienstleister viel Geld haben für angebliche Leistungen wie „Google Business Erstellung“, „Google Business Optimierung und Verwaltung“, „Google my Business Reputation Management“, „Google Business Mini Homepage“, „Google Ads Setup“, „Google Ads Verwaltung“, „SEO Beratung“ und so weiter. Man reite die Google-Welle, um damit die Täuschung aus dem Telefonat aufrecht zu erhalten. „Es trifft hierbei – und das ist das bedauerliche – häufig kleine Gewerbetreibende, die so überrumpelt und dann mit horrenden Rechnungen überzogen werden“, so die Rechtsanwälte.
Die Münchner Kanzlei legt sich wie folgt zu dem Unternehmen fest: „Vorsicht vor BLUE GmbH Rechnung aus Kleve und Telefonabzocke„, titelt die Kanzlei und erklärt, dass das Unternehmen seit Jahren mit einer perfiden Masche versuche, Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen kostenpflichtig zu binden. Eine Kanzlei aus Düsseldorf, die sich nach eigenen Angaben ebenfalls auf die Abwehr von Abofallen spezialisiert hat, listet eine ganze Reihe einschlägiger Urteile. Das geht bis zu einem landgerichtlichen Urteil, das es einem Unternehmen namens „Firmenauskunft24“ verboten hat, kalt, also unangekündigt Firmen zu kontaktieren, zu denen bislang kein Geschäftskontakt bestanden hat. Allerdings ändern solche Unternehmen, die Branchenverzeichnisse führen, Einträge darin anbieten oder vermeintlich seriöse Business-Dienstleistungen wie Google-Einträge anbieten öfter ihre Firmierung, beginnen ihre Masche unter anderem Namen neu.
So kann man sich schützen
Am besten gar nicht erst in die Telefonfalle tappen: Experten raten, am Telefon keine Verträge abzuschließen. Wer doch in ein Gespräch verwickelt wurde, sollte auf keinen Fall einer Aufzeichnung zustimmen. Kommt einem das Gespräch verdächtig vor, sollte man es sofort beenden.
Schon in die Falle getappt? Das ist zu tun
„Leider gibt es bei betrügerischen Vertragsabschlüssen dieser Art kein generelles Widerrufsrecht“, sagt die HWK. Sinnvoll sei eine schriftliche Dokumentation des Gesprächsverlaufs. Hilfreich sei es auch, wenn es Zeugen des Telefonats gibt. „Wer einen solchen betrügerischen Anruf erhält, der sollte die mutmaßlichen Betrüger wegen bandenmäßigen Betrugs bei der Polizei beziehungsweise der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen“, lautet ein weiterer Tipp.
Von Anwaltsseite kommt die Einschätzung: „Widerruf oder gar Widerspruch der Rechnung von der Blue GmbH ist … das falsche Mittel. Verträge der Blue GmbH sind unserer Ansicht nach aber anfechtbar.“ Zudem gebe es zahlreiche weitere Anhaltspunkte, die einen solchen Vertrag angreifbar machten. Man berate gerne zu den Abwehrmöglichkeiten.
In laufenden Verfahren, in denen Kunden sich gegen Klagen von Verzeichnisanbietern wehren, kommt es derweil anscheinend öfter zu sogenannten Versäumnisurteilen. Denn die mutmaßlichen Betrüger erscheinen demnach oft unentschuldigt nicht vor Gericht. Und das bei von ihnen selbst angestrengter Klage.
Noch ein wichtiger Hinweis der Düsseldorfer Anwaltskanzlei: „Bitte denken Sie gut darüber nach, ob Sie mit der Firmenauskunft … eine Ratenzahlungsvereinbarung und/oder eine Vereinbarung über die Reduzierung der ursprünglich verlangten Zahlung vereinbaren sollen. Wenn Sie eine solche Vereinbarung treffen, schließen Sie nämlich einen neuen Vertrag, sodass die Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit der angeblichen Absprache am Telefon womöglich hinfällig werden. Dem neuen Vertrag haben Sie in Kenntnis aller Umstände ja dann ausdrücklich zugestimmt.“