Das Bundesverteidigungsministerium hat am Dienstagvormittag offiziell bestätigt, dass die Suhler Firma C.G. Haenel vom Vergabeverfahren für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr ausgeschlossen wurde. Auf Nachfrage der NRWZ hat eine Sprecherin dies ausdrücklich bestätigt.
„Nach Auswertung aller vorgelegten Unterlagen ist das Angebot der Firma C.G. Haenel vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen worden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums weiter. Das Ministerium habe C.G.Haenel darüber bereits in Kenntnis gesetzt. Das Ministerium beabsichtige, „den Zuschlag der Firma Heckler & Koch zu erteilen“.
Zur Begründung erklärt die Sprecherin, das Ministerium habe festgestellt, dass einer der Bieter möglicherweise Patente verletzt habe. Deshalb habe man das Verfahren wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt. „Daraufhin erfolgte eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei. Im Ergebnis liegt nach Feststellung der Gutachter eine Patentverletzung vor.“ Die Stellungnahme der Firma C.G. Haenel habe das Ministerium eingehend geprüft. „Unter Berücksichtigung aller vergaberechtlichen Aspekte ist man schlussendlich zum Ergebnis gekommen, dass das Angebot der Firma C.G Haenel wegen der Patentverletzungen auszuschließen ist.“ Die Wiederholung der Angebotswertung sei damit abgeschlossen.
Schon im Januar hatte in einem Bericht der FAZ der Hanel-Geschäftsführer Olaf Sauer eine Klage angekündigt, sollte das Bundesverteidigungsministerium seinem Unternehmen den Auftrag wieder entziehen.
Teil des Patentstreits waren laut dpa neben den besonderen Bohrlöchern auch das verwendete Magazin der Haenel-Waffe MK 556. Die NRWZ hatte bereits im Oktober 2020 darüber berichtet. Auf Nachfrage der NRWZ bestätigt die Sprecherin des Verteidigungsministeriums dies: „Im Ergebnis liegen nach der Feststellung der Gutachter Patentverletzungen bezüglich der Over-the-beach-Fähigkeit des Waffenverschlusssystems und bezüglich des Magazins vor.“
Auch HK ist informiert
Heckler-und- Koch-Sprecher Marco Seliger bestätigt im Gespräch mit der NRWZ ebenfalls die neue Entwicklung: „Wir sind heute vom Kunden informiert worden, dass beabsichtigt ist, uns den Zuschlag für das Gewehr HK 416 A8 zu erteilen.“ Seliger weist darauf hin, dass dieses Gewehr HK 416 bereits das Standardgewehr in Frankreich und Norwegen sei. Auch das US-Marine Corps sei damit ausgestattet, sowie Spezialkräfte verschiedener anderer Länder.
Die Thüringer sind sauer
In Thüringen habe die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums „Unverständnis und Bedauern“ ausgelöst, so insüdthiringen.de. Der Südthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann erklärte, er könne die Beweggründe einer juristisch sicheren Vergabe seitens des Ministeriums nachvollziehen. Er sei „dennoch wie alle Mitarbeiter der Firma Haenel sowie der gesamten Region zuallererst enttäuscht von der Entscheidung.“ Hauptmann sei sicher, dass sich der Rechtsstreit noch lange hinziehen werde. Er rechne nicht mehr mit einer Entscheidung „in der aktuellen Legislaturperiode“, zitiert ihn insüdthüringen.de.
Haenel hatte vor einigen Wochen in einer Stellungnahme zum Patentrechtstreit erklärt: „Ein Ausschluss des Unternehmens vom Vergabeverfahren wäre auf dieser Grundlage rechtswidrig.“
Wie die NRWZ dazu schon berichtet hat, könnte es aber gar nicht um das Patentrechtsverfahren an sich gehen, sondern darum, das Haenel bei der Ausschreibung den Patentrechtsstreit nicht erwähnt hat. Das wäre ein Verstoß gegen die Vergaberichtlinien und würde den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren bedeuten. Laut insüdthüringen.de erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Robert-Martin Montag denn auch: „Die Bundeswehr soll in Zukunft nicht mit der besten verfügbaren Waffe ausgerüstet werden, sondern mit einer Waffe der Firma mit den besten Anwälten.“
Wir werden weiter berichten.