Der Suhler Waffenhersteller Haenel hat in einem Patentstreit mit Heckler und Koch einen Teilerfolg erzielt. Az. 7 Ni 29/20 (EP). Das Bundespatentgericht in München hat gestern nach einer mündlichen Verhandlung ein Patent von Heckler und Koch „teilweise für nichtig erklärt“.
Laut Pressemitteilung des Gerichts geht es in dem Verfahren um ein Waffenverschlusssystem und „bezieht sich auf das Problem von in Waffen eindringenden Flüssigkeiten“. Diese „over-the-beach“ genannte Funktion erfüllen feinste Bohrungen, Sie sollen ermöglichen, dass die Waffe schnell wieder schussbereit ist, wenn sie zuvor unter Wasser war.
Haenel hatte gegen die Patentierung durch Heckler und Koch geklagt, „weil die für das Problem gefundene und unter Schutz gestellte Lösung nicht neu und erfinderisch sei“, wie das Gericht ausführt.
Hintergrund: Großauftrag der Bundeswehr
Am Ende der Verhandlung habe der 7. Senat des Gerichts das Urteil verkündet, das noch nicht rechtskräftig ist und gegen das Heckler und Koch in Berufung beim Bundesgerichtshof gehen kann. Laut dpa muss Heckler und Koch 60 Prozent der Prozesskosten tragen, 40 Prozent Haenel.
Dieser Patentstreit ist insofern bedeutsam, als Heckler und Koch dem Suhler Konkurrenten in der Auseinandersetzung mit dem Großauftrag der Bundeswehr für ein neues Sturmgewehr Patentrechtsverletzungen vorgeworfen hat. Haenel war daraufhin vom Vergabeverfahren für die 120.000 Gewehre ausgeschlossen worden. Laut MDR hat das Münchner Urteil „zunächst“ keine Auswirkungen auf das Vergabeverfahren.
Weder von Haenel noch von Heckler und Koch gibt es bisher offizielle Stellungnahmen zu diesem Urteil.