Neues Sturmgewehr: Oberlandesgericht weist Beschwerde zurück +++ aktualisiert

Artikel
Kommentare
Autor / Quelle
Weitere Artikel
Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat heute gegen 13 Uhr sein Urteil im Vergabestreit um 120.000  neue Sturmgewehre für die Bundeswehr verkündet und die sofortige Beschwerde von C.G. Haenel zurückgewiesen. Damit könnte der Weg frei sein, dass der Oberndorfer Konkurrent Heckler und Koch (HK) den Auftrag doch noch erhält.

In einer Stellungnahme von Heckler und Koch heißt es, „die zunächst vom Bund getroffene Entscheidung zugunsten unseres Wettbewerbers“, habe auf falschen Informationen beruht.

In einem  langwierigen Verfahren hatte zunächst  der Waffenhersteller C.G. Haenel aus Suhl den Zuschlag erhalten.  Sehr zum Ärger des Dauerlieferanten Heckler und Koch (HK).

Doch dann hatte die Bundeswehr einen Rückzieher gemacht. Wegen eines Patentstreits war Haenel vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden und HK  in Oberndorf sollte den Großauftrag erhalten. Das wiederum passte den Suhler nicht und sie legten Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf ein. Da das OLG die letzte Instanz war,  muss nun nur noch der Bundestag für den Auftrag an HK stimmen.

 

… oder das HK 416 aus Oberndorf? Archiv-Foto: him

 

Bei dem Patent geht es um kleine Löcher im Gewehr, die ein schnelles Abfließen von Wasser bewirken, wenn das Gewehr unter Wasser gerät. Für dieses „over the beach“-Verfahren hat HK ein Patent. Dieses soll Haenel verletzt haben. Haenel wiederum bezweifelt die Gültigkeit des Patents und klagt deshalb beim Bundespatentgericht. Pikant: Der Geschäftsführer von Haenel war früher bei HK in Oberndorf  tätig.

HK: Unser Patent verletzt

HK erklärt dazu, Haenel habe der Bundeswehr eine Waffe angeboten, „die eines unserer Patente verletzt. Dies wurde auch durch Sachverständigengutachten der Bundeswehr Anfang 2021 bestätigt“. Auch in dem parallel von HK geführten Patenverletzungsverfahren gegen den Wettbewerber bei dem zivil vertriebenen Gewehr CR223 sei das Landgericht Düsseldorf Ende 2021 zu dem Ergebnis gekommen, „dass unser Patent verletzt wird“.

In Oberndorf ist man sich nun sicher, den Auftrag zu erhalten: „Der Bund hatte uns bereits am 2. März 2021 mitgeteilt, dass er nach Ablauf der Widerspruchsfristen beabsichtigt, uns den Zuschlag für das neue Sturmgewehr zu erteilen. Dem steht juristisch nun nichts mehr im Weg“  Das HK416A8 sei als Gewinner aus dem Ausschreibungsverfahren hervorgegangen.

HK habe sich in mehr als sechs Jahrzehnten „als verlässlicher Partner der Bundeswehr“ erwiesen.  Das HK416 habe sich „bei fast allen Spezialkräften der Nato im Einsatz bewährt“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

 

 

Diskutieren Sie mit!

Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

Beiträge

Das interessiert diese Woche

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat heute gegen 13 Uhr sein Urteil im Vergabestreit um 120.000  neue Sturmgewehre für die Bundeswehr verkündet und die sofortige Beschwerde von C.G. Haenel zurückgewiesen. Damit könnte der Weg frei sein, dass der Oberndorfer Konkurrent Heckler und Koch (HK) den Auftrag doch noch erhält.

In einer Stellungnahme von Heckler und Koch heißt es, „die zunächst vom Bund getroffene Entscheidung zugunsten unseres Wettbewerbers“, habe auf falschen Informationen beruht.

In einem  langwierigen Verfahren hatte zunächst  der Waffenhersteller C.G. Haenel aus Suhl den Zuschlag erhalten.  Sehr zum Ärger des Dauerlieferanten Heckler und Koch (HK).

Doch dann hatte die Bundeswehr einen Rückzieher gemacht. Wegen eines Patentstreits war Haenel vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden und HK  in Oberndorf sollte den Großauftrag erhalten. Das wiederum passte den Suhler nicht und sie legten Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf ein. Da das OLG die letzte Instanz war,  muss nun nur noch der Bundestag für den Auftrag an HK stimmen.

 

… oder das HK 416 aus Oberndorf? Archiv-Foto: him

 

Bei dem Patent geht es um kleine Löcher im Gewehr, die ein schnelles Abfließen von Wasser bewirken, wenn das Gewehr unter Wasser gerät. Für dieses „over the beach“-Verfahren hat HK ein Patent. Dieses soll Haenel verletzt haben. Haenel wiederum bezweifelt die Gültigkeit des Patents und klagt deshalb beim Bundespatentgericht. Pikant: Der Geschäftsführer von Haenel war früher bei HK in Oberndorf  tätig.

HK: Unser Patent verletzt

HK erklärt dazu, Haenel habe der Bundeswehr eine Waffe angeboten, „die eines unserer Patente verletzt. Dies wurde auch durch Sachverständigengutachten der Bundeswehr Anfang 2021 bestätigt“. Auch in dem parallel von HK geführten Patenverletzungsverfahren gegen den Wettbewerber bei dem zivil vertriebenen Gewehr CR223 sei das Landgericht Düsseldorf Ende 2021 zu dem Ergebnis gekommen, „dass unser Patent verletzt wird“.

In Oberndorf ist man sich nun sicher, den Auftrag zu erhalten: „Der Bund hatte uns bereits am 2. März 2021 mitgeteilt, dass er nach Ablauf der Widerspruchsfristen beabsichtigt, uns den Zuschlag für das neue Sturmgewehr zu erteilen. Dem steht juristisch nun nichts mehr im Weg“  Das HK416A8 sei als Gewinner aus dem Ausschreibungsverfahren hervorgegangen.

HK habe sich in mehr als sechs Jahrzehnten „als verlässlicher Partner der Bundeswehr“ erwiesen.  Das HK416 habe sich „bei fast allen Spezialkräften der Nato im Einsatz bewährt“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

 

 

[adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

Das interessiert diese Woche

[adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]