Marinelli gegen HK: Klage abgewiesen

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Oberndorf/Rottweil. Der frühere Geschäftsführer von Heckler und Koch (HK) Nicola Marinelli ist mit seiner Klage auf Schadensersatz vor dem Landgericht Rottweil gescheitert. Er hatte 2017 geklagt, weil er in seinem Vertrag eine Klausel hatte, dass ihm diese Summe zustehe, falls er seinen Job bei einem Eigentümerwechsel verliere. Später hatte er eine Schadensersatzklage nachgeschoben, weil die Sache mit dem Eigentümerwechsel „schon vor langer Zeit erledigt worden war“, wie Richter Dirk Hornikel in der mündlichen Verhandlung am 21. Juli berichtete.

Im  Juli hatte es sich immer wieder um die Frage gedreht, ab wann Marinelli wusste, dass der damalige Hauptgesellschafter Andreas Heeschen auch als Geschäftsführer fungierte. Heeschen war zur Verhandlung als Zeuge gekommen und hatte umfangreich  über die Vertragsverhandlungen mit Marinelli berichtet.

Marinelli hatte erklärt, er wäre gar nicht zu HK gewechselt und bei Rheinmetall geblieben, wenn er von Heeschens Doppelrolle gewusst hätte.

Viele Ungereimtheiten

Nachdem die Urteilsverkündung zweimal verschoben wurde, hat am Freitag nun Richter Hornikel sein Urteil verkündet. Er hat es damit begründet, dass Marinelli nach eigenen Angaben am 31. Mai 2015 Heeschen zur Rede gestellt habe, weil dieser als Geschäftsführer fungiere. Er habe trotzdem seinen Posten bei HK angetreten. Nach seiner Logik hätte er das gar nicht tun dürfen, so Richter Hornikel.

Auch habe er erst auf Schadensersatz geklagt, als ihn das Unternehmen ein halbes Jahr später schon wieder  gefeuert hatte. Ein letzter Grund für die Klageabweisung war für den Richter, dass Marinelli einen Schaden  hätte nachweisen müssen, der ihm  durch den Job bei HK entstanden sei – was nicht erfolgt sei.

Am Ende der Verhandlung im Juli war die Tendenz  schon klar. Deshalb hatte Marinellis Anwalt Verhandlungsbereitschaft mit HK  signalisiert. Die Beklagte dies aber strikt abgelehnt. Nun könnte Marinelli noch in Berufung beim Oberlandesgericht in Stuttgart gehen.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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Nachdem die Urteilsverkündung zweimal verschoben wurde, hat am Freitag nun Richter Hornikel sein Urteil verkündet. Er hat es damit begründet, dass Marinelli nach eigenen Angaben am 31. Mai 2015 Heeschen zur Rede gestellt habe, weil dieser als Geschäftsführer fungiere. Er habe trotzdem seinen Posten bei HK angetreten. Nach seiner Logik hätte er das gar nicht tun dürfen, so Richter Hornikel.

Auch habe er erst auf Schadensersatz geklagt, als ihn das Unternehmen ein halbes Jahr später schon wieder  gefeuert hatte. Ein letzter Grund für die Klageabweisung war für den Richter, dass Marinelli einen Schaden  hätte nachweisen müssen, der ihm  durch den Job bei HK entstanden sei – was nicht erfolgt sei.

Am Ende der Verhandlung im Juli war die Tendenz  schon klar. Deshalb hatte Marinellis Anwalt Verhandlungsbereitschaft mit HK  signalisiert. Die Beklagte dies aber strikt abgelehnt. Nun könnte Marinelli noch in Berufung beim Oberlandesgericht in Stuttgart gehen.

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