Im Landgericht Rottweil trafen sich gestern erstmals seit Jahren zwei ehemalige Geschäftsführerkollegen von Heckler und Koch wieder. In einem seit 2017 dauernden Zivilprozess war der früherere Mehrheitseigner und zeitweilige Geschäftsführer Andreas Heeschen als Zeuge geladen.
Dienstagnachmittag 13.50 Uhr, Rottweil Landgericht. Auf den Bedienstetenparkplatz rollt eine dunkle Limousine mit Züricher Kennzeichen. Der Fahrer unterhält sich angeregt mit seinem Fahrgast, der hinter getönten Scheiben verborgen bleibt. Im Erdgeschosss des Landgerichts haben sich vor Saal 013 mehrere Justizbeamte aufgebaut. Einer wünscht die Presseausweise zu sehen. Im relativ kleinen Sitzungssaal haben bereits einige Medienvertreter Platz genommen.
Auf der Klägerseite stehen ein Rechtsanwalt und der Kurzzeit-Chef von Heckler und Koch Nicolas Marinelli. Die Beklagte, eben die Firma Heckler und Koch, vertreten zwei Rechtsanwältinnen. Marinelli, im dunkelgrauen Anzug, schütteres graumeliertes Haar, weißes Bärtchen am Kinn, berät sich mit seinem Anwalt. Er will noch Geld von HK und klagt auf Schadensersatz. Das Unternehmen hatte ihn nämlich nach nur einem halben Jahr in Oberndorf Ende 2015 bereits wieder entlassen.
Ladehemmungen
Mit ein paar Minuten Verspätung kommt Richter Dirk Hornikel herein, in Begleitung von Andreas Heeschen. Auf diesen Moment haben die Prozessbeteiligten lange gewartet. Seit 2017 nämlich läuft das Verfahren bereits. Aber Heeschen als wichtiger Zeuge habe nicht geladen werden können, hieß es ein ums andere Mal. Und als Heeschen schließlich geladen war, machte Corona einen Strich durch die Rechnung. Diesmal, so Hornikel, sei er „über ein Büro in Köln“ geladen worden.
Heeschen war viele Jahre Mehrheitsgesellschafter des Oberndorfer Waffenkonzerns. Bis schließlich der französische Milliardär Nicolas Walewski über seine Firma CDE Heeschens Anteile zu großen Teilen übernahm.
Heeschen, im dunkelblauen Anzug, leicht abgeschabter Aktenkoffer neben sich, nimmt am Zeugentisch Platz. Er dreht sich um, mustert die Pressevertreter. Richter Hornikel hat das Verfahren erst vor kurzem übernommen. Nach Klärung der Personalien Heeschens – „60 Jahre, von Beruf Kaufmann“ – möchte Richter Hornikel klären, wo man gerade in dem langen Verfahren stehe. Beweisthema des heutigen Tages seien Gespräche, die Heeschen mit Marinelli 2015 im Vorfeld seiner Bestellung als Geschäftsführer bei Heckler und Koch geführt habe. Marinelli fordert nämlich Schadensersatz vom Unternehmen.
Schadensersatz statt Sonderzahlung
Eine andere Geschichte mit einer Sonderzahlungsklausel bei einem Wechsel des Mehrheitseigentümers sei „schon vor langer Zeit erledigt worden“, berichtete Richter Hornikel. Diese Erledigungserklärung will nun Marinelli widerrufen. Das aber gehe nicht, so Hornikel, wenn beide Seiten dem zugestimmt hätten. Bei der Zeugenvernehmung werde er sich auf das Schadensersatzthema beschränken.
Das Verfahren habe einen langen Vorlauf. Auch über Rechtshilfeersuchen habe man versucht, Antworten von Heeschen zu erhalten. An diesen Fragen werde er sich orientieren. „Wir können Herrn Heeschen heute fragen, was wir immer schon von ihm wissen wollten.“
In den nächsten zweieinhalb Stunden versuchen zunächst Richter Hornikel, dann auch Marinellis Anwalt und Marinelli selbst aus Heeschen herauszulocken, wann er Marinelli mitgeteilt hat, dass er, Heeschen, selbst HK-Geschäftsführer ist und das zumindest eine Zeit lang auch noch bleiben werde.
Kandidatensuche
Heeschen berichtet, dass es mit dem damaligen Geschäftsführer Ende des Jahres 2014 eine „Auseinandersetzung“ gegeben habe und er sich auf die Suche nach einem CEO, also Vorstandvorsitzenden, gemacht habe. Was denn da gewesen sei, will Hornikel wissen. „Anzeichen für einen Burn-out“ habe es bei diesem Geschäftsführer gegeben, so Heeschen und “Verfehlungen“. Im November habe er die Firma Egon Zehnder beauftragt, nach einem neuen CEO für HK zu suchen.
Aus drei bis sechs Kandidaten sei dann die Wahl auf Marinelli gefallen. „Das war ein ganz normaler Prozess.“ Anfang März 2015 habe Marinelli den Vertrag unterschrieben und Ende Mai, Anfang Juni habe man eine Pressemitteilung formuliert. „Das war nicht so ganz einfach“, erinnert sich Zeuge Heeschen.
Richter Hornikel will erfahren, wie oft sich Heeschen vor Vertragsunterzeichnung mit Marinelli getroffen hat und wo. An zwei oder drei Begegnungen erinnere er sich, in Düsseldorf und in Stuttgart am Flughafen im Mövenpick-Hotel. “Dort habe ich damals öfter übernachtet.“
Da Marinelli zuvor bei Rheinmetall ähnliche Aufgaben gehabt habe, seien mehr Treffen nicht nötig gewesen. Ziel sei gewesen, das Marinelli Leiter des Unternehmens werde: „Das ist er ja geworden.“
Aber wann?
Denn Heeschen hatte den bisherigen HK-Chef im Februar 2015 gefeuert und sich selbst am 18. Februar kurzerhand zum Geschäftsführer gemacht. Tags drauf traf er sich mit Marinelli. Ob er ihm bei dieser Gelegenheit gesagt habe, was seine neue Rolle sei, will Richter Hornikel wissen. Heeschen überlegt: „Ich würde mich sehr wundern, wenn das nicht Thema gewesen wäre“, antwortet er. Er verstehe aber nicht, „wo da der Casus knacksus“ sei.
Für ihn sei allerdings klar gewesen, dass er zunächst die Leitung im strategischen Bereich behalte, Marinelli das operative Geschäft übernehme und ein weiterer Geschäftsführer für die Finanzen verantwortlich bleibe. „Wir wollten uns erst besser kennen lernen.“ Außerdem sei damals das „Thema G 36“ losgegangen, „und der ganze Zirkus, den Frau von der Leyen damals veranstaltet hat.“ Schritt für Schritt habe er die Aufgaben an Marinelli übergeben wollen.
„Wär‘ ich doch in Düsseldorf geblieben…“
Immer wieder dreht es sich um die Frage, wann Marinelli erfahren habe, dass Heeschen sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer ist. Marinelli argumentiert nämlich, wenn er das vor Vertragsunterzeichnung gewusst hätte, wäre er gar nicht nach Oberndorf gekommen, sondern bei Rheinmetall in Düsseldorf geblieben.
Heeschen ist überzeugt, Marinelli müsse gewusst haben, dass er Geschäftsführer sei. Es habe in der Zeitung gestanden, er habe es bei einer Betriebsversammlung berichtet und es sei bei Sitzungen ebenfalls klar gewesen. Hornikel fragt, ob er sich an ein Gespräch mit Marinelli erinnere, in dem dieser ihn erbost darauf angesprochen habe: „Sie sind Geschäftsführer und ich weiß nichts davon?“ Nach langem Nachdenken erwidert Heeschen: „Davon ist auszugehen, dass es ein solches Gespräch gab.“
Im Folgenden versucht auch Marinellis Anwalt Heeschen in die Enge zu treiben. Doch Heeschen bleibt dabei, er könne nicht sagen, ob und wann er Marinelli über seine eigene Rolle informiert habe.
Marinelli habe früher die Gesamtverantwortung haben wollen, aber da habe er nein gesagt, so Heeschen. Marinelli schaltet sich ein und spricht mit hoher Stimme davon, dass erst nach Vertragsunterzeichnung von Heeschens Rolle als Geschäftsführer erfahren habe. „Da konnte ich nicht mehr zurück, ich hatte schon gekündigt. Ich fand das nicht so doll.“
Ein Anruf in Oberndorf…
Marinellis Anwalt kommt auf die lange Verfahrensdauer zu sprechen, die auch mit den vergeblichen Ladungen durch das Gericht für Heeschen zusammenhänge. Heckler und Koch habe immer seine Anschrift gewusst, so Heeschen. „Ich war sehr erstaunt und stinkesauer, als ich aus der Presse erfahren habe, ich würde die deutsche Gerichtsbarkeit unterlaufen, weil ich Gerichtstermine nicht einhielte.“ Hornikel hakt nach: „HK war bekannt, wie man Sie erreichen kann?“ – „Ja, natürlich.“ Marinelli fragt sich: „Welches Interesse hatte die Beklagte, Herrn Heeschen hier zu sehen oder nicht zu sehen?“
Hornikel findet, Spekulationen darüber, wer wann was warum gemacht habe, seien „irrelevant“.
Wo ist der Schaden?
So geht es noch eine Weile weiter, bis Hornikel den Parteien rät, es wäre „fair“, wenn sich die beiden Parteien an einen Tisch setzten und nach einer Lösung suchten. Allerdings deutet er auch an, dass Marinelli wohl wenig Chancen auf Schadensersatz haben werde. Er müsse als Kläger beweisen, dass ihm durch seine Tätigkeit bei HK ein Schaden entstanden sei. Das aber sei bisher noch nicht geschehen. Klar also, dass Marinelli und sein Anwalt Gesprächsbereitschaft signalisierten – und die Vertreterinnen von HK das strikt abgelehnt haben.
Richter Hornikel nennt als Verkündungstermin den 24. September um 14 Uhr, Saal 114 Landgericht Rottweil.