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    NRWZ.deSchrambergKern-Liebers tritt bei Südwestmetall aus +++ aktualisiert

    Kern-Liebers tritt bei Südwestmetall aus +++ aktualisiert

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    Schramberg. Kern-Lieber verlässt den Arbeitgeberverband Südwestmetall. Das hat der Vorsitzende der Geschäftsführung am Donnerstagnachmittag der Belegschaft mitgeteilt.

    Mit dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband sind die mit der IG Metall geschlossenen Tarifverträge nur noch bis zum 30.  September 2024 einzuhalten. Speckert und die IG-Metall befinden sich seit Monaten im Dauerstreit wegen der sogenannten Trafo-Bausteine, die Kern-Liebers-Chef Speckert nicht zahlen will. Ein Arbeitsgerichtsurteil zugunsten der Gewerkschaft hat Speckert nicht akzeptiert und ist in die nächste Instanz gegangen.

    Die Mehrheit der IG-Metallmitglieder hat zudem bei zwei Abstimmungen Verhandlungen über einen Ergänzungstarifvertrag abgelehnt, weil sie seit Jahrzehnten immer wieder hätten Zugeständnisse bei Lohn und Arbeitszeit machen mussten, ohne dass die Geschäftsleitung eine nachhaltige Verbesserung erreicht hätte. Zuletzt hatte Speckert angekündigt, er werde bis zu 400 Arbeitsplätze am Standort Schramberg abbauen.

    Die NRWZ hat sowohl Dr. Speckert als auch Die IG Metall am Abend um Stellungnahmen gebeten, wir werden diese anfügen, sobald sie bei uns eingehen.

    Kern-Liebers fordert Streichung eines Satzes

    Statt einer Stellungnahme zu diesem Schritt hat die NRWZ am Montagnachmittag eine Mail erreicht, in der ein Mitarbeiter des Unternehmens uns aufgefordert hat, einen Satz zu tilgen, indem es um diesen Schritt ging und die Haltung von Dr. Speckert dazu in der Vergangenheit. Dort heißt es unter anderem:

    Herr Dr. Speckert hat in der Vergangenheit keine derartige Aussage getätigt bzw. kein dementsprechendes Verhalten an den Tag gelegt, insbesondere auch nicht gegenüber der NRWZ.

    Man verlange, dass dieser Satz „unverzüglich, längstens aber bis einschließlich zum 17.05.2023, in allen Onlineauftritten entfernt und eine solche Aussage künftig unterlassen wird.“

    Andernfalls werde man  „leider weitergehende Maßnahmen prüfen müssen“ und behalte sich sämtliche Rechte vor.

    Wir haben den beanstandeten Satz gelöscht und dem Unternehmen erneut angeboten, eine Stellungnahme zum  Austritt aus dem Arbeitgeberverband zu veröffentlichen. Bisher vergebens.

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    6 Kommentare

    6 Kommentare
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    Marvin
    Marvin
    1 Jahr her

    @NRWZ: Wenn man die Probleme im eigenen Laden (KL) nicht im Griff hat schlägt man um sich. In diesem Fall auf die NRWZ

    Stefan Weidle
    Stefan Weidle
    1 Jahr her

    Ich habe schon zu Lehrzeiten in den 80/90ern bei den damaligen Mauser-Werken, eines sehr deutlich gelernt. Wenn der „Alte“ zur Betriebsversammlung hereinschlappt und dir an den Kopf knallt „spurt und schweigt, sonst mach ich den Laden zu und bis dahin gibt es nur noch Klatsche, also linker Weg, rechter Weg“, dann musst du der Bude so schnell wie du nur irgend kannst den Rücken kehren, da müssen an dem Tag gleich direkt die ersten Bewegungen raus, bevor die 400 Anderen auch auf die Idee kommen und weil der Laden nach so einer Vorlage erfahrungsgemäß sowieso abgewickelt wird, da hapert es dann nämlich an echter Innovationskraft in Management und Eigentümerschaft und nicht an den paar Privilegien für die Belegschaft. Herr Dr. Speckert und Vordenker haben ja scheinbar außer jährlich zu wiederholendem Verzicht, nichts essenzielles mehr auf der Pfanne. Beim KL sind viele heiß begehrte Fachkräfte, da bleiben nicht viele auf der Straße und wenn dann nicht lange. Hört sich schlimm an? Nein, realistisch! Je schneller die gehen, die es sich heute schon heraussuchen können, um so länger haben die noch Zeit, die aufgrund von Erwerbsalter und Karriereposition, auf die Schnelle nur schwer, oder gar keine vergleichbare Aufgabe mehr finden. Um so länger braucht man die noch fürs laufende Geschäft und vielleicht reicht es ja gerade noch zur Rente, mit „Aua ich hab Rücken“ und Abfindung/Sozialplan, und so. Jetzt handeln, schnell sein, nicht verzagen, nicht aussitzen, wenn es so losgeht, war es das mit dem Standort und nach der „Show“, fängt beim KL auch keiner mehr an der noch minimal bei Trost ist, egal ob als Lehrling, oder Ingenieur. Dafür suchen viel zu viele namhafte Unternehmen in der Raumschaft, händeringend Fachkräfte von dem Kaliber, wie sie beim KL gerade gepiesackt werden.

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    1 Jahr her
    1. Wurden die zugrundeliegenden Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt? (§ 5 TVG) Dann gelten sie für alle Mitarbeiter, egal ob IG-Metallmitglieder oder nicht!
    2. Wenn ein Betrieb sich über viele Jahre hinweg nicht in der Lage sieht, die geschlossenen Tarifverträge vollumfänglich einzuhalten, dies auch für die Zukunft nicht zu erwarten ist, dann ist es nur konsequent, wenn man die Tarifgemeinschaft verlässt! Man kann, wie es so schön heißt, nicht nur „nicht halb schwanger sein“, sondern auch nicht „halb verheiratet“.
    3. Die daraus sich ergebenden Konsequenzen, die Herr Himmelheber teilweise schon erwähnt hat, gerade auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers auf dem Arbeitsmarkt, dies in Zeiten den Fachkräftemangels, müssen dann eben auf Seiten des Arbeitgebers, auch und gerade von den Gesellschaftern, abgewogen werden gegen die erwarteten wirtschaftlichen Vorteile eines Austritts.
    4. Das Tarifvertragssystem ist ja nicht als Naturgesetz vom Himmel gefallen, sondern Ergebnis von Vernunft: Die Konflikte um Arbeitsbedingungen – nicht nur Entgelt – werden dadurch aus den Betrieben heraus in Organisationen verlagert. Man stelle sich eine Arbeitswelt vor ohne solche Tarifverträge. Salopp formuliert: Ständig wäre irgendwo Rabatz, gar Streiks, Stichwort Lieferketten. (Man schaue Jahrzehnte zurück auf Frankreich – oder Italien. Ständig war da Theater auch durch miteinander konkurrierende Gewerkschaften, Stichwort Einheitsgewerkschaft. So kann keine Ökonomie gedeihen.) Unvernünftige, auch zunächst für die Betriebe, später auch für die Arbeitnehmer, gar schädliche, weil zu teure Vereinbarungen, wären häufiger, ausgelöst etwa durch Erpressungspotentiale, wieder Stichwort Lieferketten. Bei allem regelmäßigen Feldgeschrei vor den Kulissen, die Gewerkschaften verfügen längst auch über Fachabteilungen mit wissenschaftlicher Ausbildung, die wissen was noch machbar ist und wo die Betriebe in Schwierigkeiten geraten könnten. Verteilt werden kann eigentlich immer nur der Produktivitätszuwachs! Wie immer kann man dabei nicht alle mitnehmen, vielleicht auch nur deshalb, weil sie in der Vergangenheit ihre „Hausaufgaben“ nicht (vollständig) gemacht haben. Die müssen dann eben den schützenden Geleitzug verlassen….
    Schuttigbiss
    Schuttigbiss
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    1 Jahr her

    Stimmt nicht ganz so. Auch bei allgemein Verbindlich ist es vorm AG nur für IGM Mitglieder einklagbar.

    Schuttigbiss
    Schuttigbiss
    1 Jahr her

    Das stimmt so nicht. Bei einem Austritt aus dem Arbeitgeberverband wirken die bis dato geltende Tarifverträge nach. Das heißt für IGM Mitglieder gilt der dwerzeitige Manteltarif, Lohn und Gehaltstarif …… Erst wenn der Betrieb mit der Gewerkschaft einen neuen Vertrag abschließt gibt es Änderungen. Bis dahin gibt es auch nicht die neuen zukünftigen (!!!!) Lohnerhöhungen. Ob sich da ein Betrieb was gutes tut muss er selbst wissen. Ansonsten stimmt die Aussage im Bericht so nicht!!! @ Himmelheber bitte besser recherchieren!

    Schuttigbiss
    Schuttigbiss
    Antwort auf  Schuttigbiss
    1 Jahr her

    @ Himmelheber:
    Da gibt es ein BAG Urteil:“Verbandstarifverträge gelten für Gewerkschaftsmitglieder und die Mitglieder der Arbeitgeberverbände. Tritt der Arbeitgeber aus dem Verband aus, weil er nicht mehr an die Tarifverträge gebunden sein möchte, gelten diese erst einmal in Form der Nachbindung weiter. Ziel der Nachbindung ist es, dass sich der Arbeitgeber nicht durch einen schnellen Verbandswechsel oder Austritt der Tarifbindung, die er einmal eingegangen ist, entziehen kann. Der Eintritt in die Gewerkschaft durch den Arbeitnehmer führt dazu, dass ihm auch nachwirkende Tarifverträge zugutekommen.“
    Das bedeutet wenn der Tarifvertrag ausläuft muss der Arbeitgeber neu verhandeln oder der „alte Tarifvertrag läuft weiter“.

    Etwas was die Arbeitgeber vergessen, bei den neuen Verhandlungen muss alles verhandelt werden. Das beginnt beim Entgelt geht über Urlaub, Krankheit etc. Der Manteltarif und die anderen Werke sind ja nicht alleine auf das Entgelt beschränkt. Und das kostet alles Zeit und damit auch Geld. Aber die Herren von KL werden sich das schon überlegt haben. Ob damit noch Nachwuchs rekrutiert werden kann und die Transformation besser gelingt wird die Zukunft zeigen.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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