Die schon im vergangenen Jahr angekündigten Verhandlungen zwischen der Geschäftsleitung dem Betriebsrat und der IG Metall haben am Mittwochvormittag begonnen. In einem Flugblatt hatte die Gewerkschaft die Verhandlungen angekündigt und an die bisherige Klärungsgespräche erinnert.
Dabei sei deutlich geworden, “dass die Arbeitgeberseite auf eine längere Laufzeit des Ergänzungstarifvertrages bis Juni 2022 besteht.“ Das bedeute eine Reduzierung der aufgeführten Zahlungen: Im Geschäftsjahr 2019/2020 soll das Urlaubsgeld, im Geschäftsjahr 2020/2021 sollen das T-ZUG, das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld und ebenso im Geschäftsjahr 2021/2022 T-ZUG, Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld) und Urlaubsgeld gekürzt werden.
Bei einer IG Metall Mitgliederversammlung hätten die Mitglieder der Verhandlungskommission das Verhandlungsmandat für diese Punkte erteilt. „Die IG Metall wird über diese Themen mit der Geschäftsleitung verhandeln. Ziel ist es, eine tragfähige Lösung für die Beschäftigten zu finden.“
Wichtig sei den Mitgliedern gewesen, dass im Gegenzug die Arbeitgeberseite eine Beschäftigungssicherung anbietet. Weitere wichtige Elemente könnten unter anderem Investitionen, Ausbildung und Weiterbildung sein, heißt es in dem Flugblatt.
Der zweite Bevollmächtigte der IG-Metall Georg Faigle berichtet auf Nachfrage der NRWZ, die Geschäftsleitung habe die konjunkturelle Lage und die Rahmenbedingungen geschildert. Es sei „ein konstruktuives Gespräch“ gewesen. Man habe vereinbart, sich am 18. März erneut zusammen zu setzen.