OBERNDORF-VILLINGEN – Im Verfahren um eine außerordentliche Kündigung für den Stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden des Oberndorfer Rüstungsunternehmens Heckler und Koch, Martin Stussak, gab es bis heute, 26. Juli keine gütliche Einigung. Deshalb sahen sich die Parteien erneut vor dem Arbeitsgericht.
Diesmal allerdings geht es der Geschäftsleitung darum, Stussak vom Betriebsrat ausschließen zu lassen. Der Vorwurf: Störung des Betriebsfriedens und Störung des guten Verhältnisses von Betriebsrat und Geschäftsleitung.
Beim Gütetermin, so der Sprecher des Gerichts Oliver Schmitt, habe die Klägerseite insgesamt elf Vorwürfe gegen Stussak vorgetragen, über die beim Termin mehr oder weniger ausführlich diskutiert wurde. Bei diesen Vorkommnissen soll sich Stussak unangemessen verhalten haben. Ein Vorwurf lautete beispielsweise, der Betriebsrat habe in der Belegschaft „auf Stussaks Agitation hin“ die Belegschaft befragt und dabei sei ein Mitarbeiter bedroht worden, berichtet Richter Schmitt.
Lenkt Stussak den Betriebsrat?
In einem anderen Fall soll ein Vorgesetzter bei Heckler und Koch die Tochter von Stussak gemobbt haben. Stussak soll gegen diesen Vorgesetzten in seiner Rolle als stellvertretender Betriebsratsvorsitzender vorgegangen sein, ohne die Mobbingvorwürfe belegen zu können.
Da beim Waffenhersteller viele Bereiche per Video überwacht werden, sei auch der Eingang des Betriebsratsbüro im Blickfeld einer Kamera gewesen. Stussak habe verlangt die Aufnahmen sehen zu können. Als das zunächst verweigert wurde, habe Stussak den Mitarbeiter bedroht. Daraufhin habe die Geschäftsleitung eine Abmahnung geschrieben und ihm vorgehalten, aber nicht übergeben. Daraufhin soll Stussak den Personalleiter angezeigt haben.
Das Unternehmen sei der Überzeugung, der 13-köpfige Betriebsrat werde von Stussak „gelenkt“, so Schmitt.
Angebot reichte nicht aus
Da der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung nicht zugestimmt hatte, hatte die Heckler-und-Koch-Geschäftsleitung ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht beantragt (wir haben berichtet). Die damals angestrebte außergerichtliche Einigung zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei nicht zustande gekommen, so Gerichtssprecher Schmitt. „Das Angebot war wohl nicht gut genug.“
Stussak wolle sowohl seinen Arbeitsplatz als auch den Betriebsratsposten. Deshalb werde es nun zu einem Kammertermin am 12 November kommen kündigt Schmitt an.
Eine Nachfrage bei Unternehmenssprecher Florian Bokermann zum aktuellen Verfahren und zum gescheiterten Einigungsgespräch blieb ohne Antwort. Man wolle zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben, so Bokermann zur NRWZ.