Der frühere Mehrheitsgesellschafter und zeitweilige Chef von Heckler und Koch in Oberndorf, Andreas Heeschen hat vor dem Landgericht in Stuttgart eine Niederlage erlitten. Er ist mit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom August 2022 gescheitert, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.
Stuttgart/Oberndorf. Das Gericht habe weder „Einberufungsmängel“ noch die Beschlussunfähigkeit der Versammlung gesehen, zitiert die Zeitung eine Gerichtssprecherin. Heeschen habe für das Geschäftsjahr 2021 eine Mindestdividende von vier Prozent je Anteilschein gefordert.
Die Hauptversammlung hatte aber keine Ausschüttung für das Jahr 2021 beschlossen. Für das Geschäftsjahr 2022 allerdings hat die Aktionärsversammlung eine Dividende von vier Prozent je Aktie beschlossen, der Mindestdividende, die das Aktienrecht vorsehe, so die FAZ. Vom Unternehmen war dazu am Donnerstag nichts zu erfahren, man sei noch in Betriebsferien, teilte die Telefonzentrale mit.
Heeschen befindet sich seit Jahren im Dauerstreit mit seinem ehemaligen Unternehmen, mal gewinnt der Millionär, mal verliert er.
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