Im Oberndorfer Unternehmen Heckler und Koch (HK) setzt der Vorstand weiter darauf, das Ausschreibungsverfahren zum neuen Sturmgewehr für die Bundeswehr doch noch zu gewinnen. Dabei gehe es weniger um den 250-Millionen-Euro-Auftrag und den Umsatz an sich, sondern mehr um das Prestige, so der Vorstandschef von HK, Jens Bodo Koch, kürzlich bei einem Pressetermin in Stuttgart.
Am Freitag wird Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Verteidigungsausschuss des Bundestags zum missglückten Vergabevorschlag ihres Ministeriums Stellung beziehen. Bekanntlich hatte das Beschaffungsamt gegen alle Erwartungen den HK-Konkurrenten C.G. Haenel aus Suhl als Bewerber mit dem wirtschaftlichsten Angebot auserkoren. Dagegen hatte es massiven Protest aus dem Bundestag gegeben. Heckler und Koch hatte mit einer Rüge geantwortet. Dabei gehe es um eine Patentrechtsverletzung von Haenel, so das Unternehmen, das beim Landgericht Düsseldorf deswegen Klage eingereicht hat.
C.G. Haenel habe ein „Over-the-Beach“-Patent von Heckler & Koch verletzt, so der Vorwurf. HK hat demnach bestimmte Bohrlöcher in die Waffe gebohrt, damit Wasser schneller wieder ablaufen kann, wenn das Gewehr unter Wasser gerät. Diese Bohrungen sollen sich am Haenel-Modell wiederfinden. Die Klage (Aktenzeichen 4AO 68/20) sei dem Beklagten zugestellt, so die Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf, Dr. Elisabeth Stöve, auf Nachfrage der NRWZ.
Die Klage wird „null“ geprüft
Der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer habe sich den Vorgang auf Wiedervorlage kurz vor Weihnachten gelegt. Gerichtssprecherin Stöve rechnet damit, dass das Hauptsacheverfahren frühestens im Sommer 2021 richtig beginnen werde. „Solche Verfahren dauern in der Regel zehn Monate“, so Stöve. Sollten Kläger oder Beklagte in die nächste Instanz gehen, sei ein Ende des Verfahrens nicht abzuschätzen.
Die Zustellung der Klage an den Beklagten sage nichts darüber aus, ob die Klage aus Sicht des Gerichts berechtigt ist. „Das wird null geprüft“, betont Stöve. Das Gericht prüfe lediglich, ob die Kosten bezahlt sind und Formalien stimmen.
Die Bundestagsabgeordneten dürften den Ausgang dieses Verfahrens schon wegen der ungewissen Dauer bei der Vergabeentscheidung für das neue Sturmgewehr nicht abwarten wollen.
Das Magazinproblem
In einem zweiten Patentrechtverletzungsfall soll es um ein Magazin gehen. Für das Sturmgewehr vom Typ MK 556, so ist zu hören, verwende Haenel ein Magazin, das einem Produkt von MagPul aus den USA sehr stark ähnelt. Besonders das Sichtfenster sei eine Besonderheit des Magpul-Magazins, heißt es. Eine Anfrage der NRWZ bei MagPul blieb bisher unbeantwortet.
Eine NRWZ-Anfrage vom Montag an Haenel ist zwar dort gelesen worden, bis Mitwochfrüh aber ebenfalls nicht beantwortet worden.
Die NRWZ hatte bei Haenel-Geschäftsführer Olaf Sauer angefragt, ob es zutreffe, dass es beim zweiten Patentrechteverletzungsverfahren „um ein Magazin von MagPul (geht), das dem am MK 556 verwendeten verblüffend ähnlich sieht.“ Wir wollten eine Bestätigung für die Information, dass es eine Patentrechtklage in den USA gegen C.G. Haenel in dieser Sache gibt, und wie der Stand bei dieser Auseinandersetzung ist.