Eine Aktionärin hat gegen drei Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung von Heckler und Koch Anfechtungsklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Eine entsprechende Information hat die Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage der NRWZ bestätigt.
Die 31. Kammer für Handelssachen bearbeite unter dem Aktenzeichen Az 31 O 3/20 KfH die Anfechtungsklage, so Elena Gihr, Richterin am Landgericht. Dabei möchte die Aktionärin die Rechtmäßigkeit des Beschlusses über die Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder geprüft haben. Hierzu hatte die Hauptversammlung mit den Stimmen des seitherigen Mehrheitsaktionärs Andreas Heeschen die Vergütung für den Vorsitzenden auf 100.000 Euro, seine Stellvertreter auf 75.000 Euro und für die anderen Mitglieder auf 50.000 Euro pro Jahr festgesetzt.
Der zweite angefochtene Beschluss betrifft eine Satzungsänderung, wonach der Aufsichtsrat künftig aus vier, anstatt wie bislang aus drei Mitgliedern bestehen soll. Diese Änderung haben die Aktionäre mehrheitlich beschlossen, um Heeschen den Einzug in den Aufsichtsrat zu ermöglichen. Aber auch dieser Beschluss, nämlich die Wahl Heeschens wird angefochten.
Bei der Klägerin soll es sich um eine Vertreterin der Compagnie de Développement de l‘Eau (CDE) aus Luxemburg handeln. Diese CDE wird dem Investor Nicolas Walewski zugeordnet. Solange die Klage nicht entschieden ist, können die Beschlüsse nicht vollzogen werden -und Heeschen auch nicht in den Aufsichtsrat einziehen.
Der französische Milliardär war lange gut freund mit Heeschen. Heeschen hat 10,7 Millionen seiner Heckler und Koch Aktien an Walewski verpfändet, wie bei der Hauptversammlung bekannt wurde. Heeschen möchte , so war zu lesen, seine Anteile an HK gerne an die CDE/Walewski verkaufen. Weil dieser aber über Schachtelfirmen in Steueroasen verfügt, lässt die Bundesregierung seit mehr als anderthalb Jahren den Bundesnachrichtendienst dessen Zuverlässigkeit überprüfen.
Eine Anfrage der NRWZ an das Bundeswirtschaftsministerium zum Komplex Heckler-und-Koch Verkauf beantwortete das Ministerium lapidar: „Zu etwaigen Investitionsprüfungen können wir aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ganz grundsätzlich keine Auskunft geben.“
Nun beschäftigt sich das Landgericht Stuttgart mit den Hauptversammlungsbeschlüssen. Laut Richterin Gihr wurde der Streitwert vom Gericht vorläufig auf 250.000 Euro festgesetzt. „Eine Klageerwiderung liegt noch nicht vor.“
Vorstand von Heckler und Koch hält sich raus
Marco Seliger, Sprecher von Heckler-und-Koch hat in einer Stellungnahme zu den Streitigkeiten der Aktionärsgruppen untereinander erklärt: „Persönliche Präferenzen beziehungsweise Ansichten zu Aktionären zu äußern, steht dem Vorstand von H&K nicht zu.“ Über die persönlichen Vermögensverhältnisse sowie über persönliche Ausgaben von Herrn Heeschen könne die Gesellschaft nichts sagen.
Auch zu den Untersuchungen des Bundesnachrichtendienstes im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erklärt Seliger lediglich: „Zum Stand der Überprüfung eines möglichen Eigentümerwechsels können wir weder beurteilen, ob das BMWi hier seine Zustimmung erteilt, noch wann dies erfolgen wird.“