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    Heckler & Koch: „Wir bedanken uns beim Verteidigungsministerium“

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    Feierstimmung mutmaßlich in Oberndorf, beim Waffenhersteller Heckler & Koch. Die als unselig empfundene Entscheidung des Bundes-Verteidigungsministerums, einen Großauftrag für das neue Bundeswehr-Sturmgewehr an den thüringischen Hersteller C.G. Haenel zu vergeben, ist offenbar vom Tisch. Das berichtete die FAZ am frühen Abend. Die Reaktion aus Oberndorf: ein Dank.

    „Heckler & Koch ist seit 60 Jahren ein zuverlässiger, seriöser und enger Ausrüstungspartner der Bundeswehr“, nimmt ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage der NRWZ Stellung. „Unsere Soldaten sowie unsere Nato-Partner können sich auf die Qualität unserer Waffen verlassen“, sagt er weiter. Und man ist wieder im Rennen. Das Bundes-Verteidigungsministerium hat Medienberichten zufolge die geplante Vergabe eines Großauftrags für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr an Haenel zurückgezogen.

    Hintergrund seien mögliche Patentrechtsverletzungen durch das Unternehmen zulasten des Mitbewerbers Heckler & Koch, heißt es weiter. Die Oberndorfer hatten Beschwerde gegen den Zuschlag für C.G Haenel eingelegt. Die Vergabestelle des Bundes wolle nun „in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten“, hieß es aus dem Ministerium.

    Heckler & Koch zeigt sich mit dieser Wendung sehr zufrieden. Gerne bleibe man ein Partner der Bundeswehr, „das gilt heute ebenso wie für die Zukunft“, so der Unternehmenssprecher. Er ergänzt: „Insofern ist Heckler & Koch dem Verteidigungsministerium ausgesprochen dankbar, die Vergabeentscheidung für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr vor dem Hintergrund unserer Rügepunkte noch einmal überprüfen zu wollen.“

    Die Bundeswehr hatte sich zunächst gegen den Kauf eines Sturmgewehrs von Heckler & Koch entschieden. Das war Anfang Oktober bekannt geworden. Nachdem dann das Bundesverteidigungsministerium offiziell mitgeteilt hatte, man werde  die neuen Sturmgewehre in Suhl bei C.G. Haenel und nicht in Oberndorf  kaufen, kündigte man an, die Entscheidung juristisch prüfen lassen zu wollen. Und man bedauere sie, sagte damals der Vorstandsvorsitzende Jens Bodo Koch laut einer Pressemitteilung. „Gleichzeitig sind wir aber von der Qualität sowohl des HK416 als auch des HK433 absolut überzeugt. Diese Qualität ist uns auch im Rahmen dieser Ausschreibung von der Bundeswehr bestätigt worden. Wir müssen mit unseren Produkten keinen Wettbewerb scheuen.“

    Das von Heckler & Koch unterbreitete Angebot für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr basierte auf den breiten Erfahrungen des Unternehmens mit Aufträgen dieser Größe, auf einer realistischen und gewissenhaften Kostenkalkulation für ein Hightech-Produkt und auf der Verantwortung der Firma für den Erhalt von 950 Arbeitsplätzen am Standort Oberndorf, so das Unternehmen weiter. „Der Dreiklang aus Tradition, Knowhow und unternehmerischer Verantwortung hat dazu geführt, dass Heckler & Koch-Produkte seit mehr als 70 Jahren weltweit gefragt sind.“

    Am Freitag hatte das Bundes-Verteidigungsministerum eine Mitteilung zum „Sachstand“ veröffentlicht. „Auf Grundlage des am 30. September 2020 bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt eingegangenen Nachprüfungsantrags der Firma Heckler und Koch hat die Vergabestelle des Bundes (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung Kenntnis erlangt“, hieß es da.

    Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen hätten zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel zulasten des Bieters Heckler & Koch nicht auszuschließen sei, heißt es in der Mitteilung weiter. Vor diesem Hintergrund sei die Vergabestelle des Bundes angehalten gewesen, das Informationsschreiben an die Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel aufzuheben.

    Die Vergabestelle des Bundes wolle damit in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten.

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    Marco Blank
    Marco Blank
    4 Jahre her

    Wie viel Schmiergeld hat H&K denn überweisen müssen? Hat Kauder sich wenigstens nicht durchgehend nummerierte 50er geben lassen?

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Hintergrund seien mögliche Patentrechtsverletzungen durch das Unternehmen zulasten des Mitbewerbers Heckler & Koch, heißt es weiter. Die Oberndorfer hatten Beschwerde gegen den Zuschlag für C.G Haenel eingelegt. Die Vergabestelle des Bundes wolle nun „in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten“, hieß es aus dem Ministerium.

    Heckler & Koch zeigt sich mit dieser Wendung sehr zufrieden. Gerne bleibe man ein Partner der Bundeswehr, „das gilt heute ebenso wie für die Zukunft“, so der Unternehmenssprecher. Er ergänzt: „Insofern ist Heckler & Koch dem Verteidigungsministerium ausgesprochen dankbar, die Vergabeentscheidung für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr vor dem Hintergrund unserer Rügepunkte noch einmal überprüfen zu wollen.“

    Die Bundeswehr hatte sich zunächst gegen den Kauf eines Sturmgewehrs von Heckler & Koch entschieden. Das war Anfang Oktober bekannt geworden. Nachdem dann das Bundesverteidigungsministerium offiziell mitgeteilt hatte, man werde  die neuen Sturmgewehre in Suhl bei C.G. Haenel und nicht in Oberndorf  kaufen, kündigte man an, die Entscheidung juristisch prüfen lassen zu wollen. Und man bedauere sie, sagte damals der Vorstandsvorsitzende Jens Bodo Koch laut einer Pressemitteilung. „Gleichzeitig sind wir aber von der Qualität sowohl des HK416 als auch des HK433 absolut überzeugt. Diese Qualität ist uns auch im Rahmen dieser Ausschreibung von der Bundeswehr bestätigt worden. Wir müssen mit unseren Produkten keinen Wettbewerb scheuen.“

    Das von Heckler & Koch unterbreitete Angebot für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr basierte auf den breiten Erfahrungen des Unternehmens mit Aufträgen dieser Größe, auf einer realistischen und gewissenhaften Kostenkalkulation für ein Hightech-Produkt und auf der Verantwortung der Firma für den Erhalt von 950 Arbeitsplätzen am Standort Oberndorf, so das Unternehmen weiter. „Der Dreiklang aus Tradition, Knowhow und unternehmerischer Verantwortung hat dazu geführt, dass Heckler & Koch-Produkte seit mehr als 70 Jahren weltweit gefragt sind.“

    Am Freitag hatte das Bundes-Verteidigungsministerum eine Mitteilung zum „Sachstand“ veröffentlicht. „Auf Grundlage des am 30. September 2020 bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt eingegangenen Nachprüfungsantrags der Firma Heckler und Koch hat die Vergabestelle des Bundes (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung Kenntnis erlangt“, hieß es da.

    Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen hätten zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel zulasten des Bieters Heckler & Koch nicht auszuschließen sei, heißt es in der Mitteilung weiter. Vor diesem Hintergrund sei die Vergabestelle des Bundes angehalten gewesen, das Informationsschreiben an die Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel aufzuheben.

    Die Vergabestelle des Bundes wolle damit in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten.

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