Heckler & Koch: Gesellschafterstreit beendet

Bundesgerichtshof weist Nicht-Zulassungsbeschwerde zurück

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11. Februar die Nicht-Zulassungsbeschwerde von Andreas Heeschen zurückgewiesen. „Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2023 nun rechtskräftig“, teilt das Oberndorfer Rüstungsunternehmen in einer Pressmitteilung mit.

Oberndorf Karlsruhe. Infolgedessen seien die 13.925.498 umstrittenen Aktien dinglich auf die Compagnie De Developpment De L’Eau S.A. (CDE) übergegangen.


Mit der nun geschaffenen Rechtsklarheit entfalle eine bislang offene gesellschaftsrechtliche Fragestellung, „die jedoch zu keinem Zeitpunkt direkten Einfluss auf das operative Geschäft von Heckler & Koch hatte“, wie das Unternehmen abschließend versichert.

Der Geschäftsmann Heeschen war jahrelang Mehrheitsaktionär und einige Zeit auch Vorstandsvorsitzender von Heckler und Koch. Er hatte dann seine Anteile an den Milliardär Nicolas Walewski abgetreten, der seinerseits die CDE kontrolliert. im Nachgang hatte es jahrelangen juristischen Streit um einen Teil dieser Aktien gegeben.

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NRWZ-Redaktion Schramberg

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