Der Felgenhersteller BBS wird sein Werk nach Aichhalden verlegen. Dazu planen Aichhalden und Schiltach schon seit längerem, ein interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen. Es soll im Bereich hinter den Werken von Simon/Betek entstehen. Schon seit geeraumer Zeit haben sich die kommunalpolitischen Gremien mit dem Vorhaben im Zusammenhang mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes befaßt. Doch bisher waren die Hintergründe nicht klar.
Die Stadt Schiltach und die Gemeinde Aichhalden haben dieser Tage nun darüber informiert, dass sie die „Zusammenarbeit um einen Zweckverband für ein gemeinsames kommunales Gewerbegebiet gründen zu können, intensivieren werden.“ Gleichzeitig solle eine entsprechende Flächenausweisung im Flächennutzungsplan vorangetrieben werden.
Hintergrund sei, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Kommunen, dass die BBS automotive ihren Betriebsstandorts Schiltach–Hinterlehengericht nach Aichhalden verlagern möchte. „Die BBS automotive hat in ihrem Strategiepapier BBS 2024 festgelegt, dass ein neuer Standort für den Betrieb in der Region gesucht werden soll“, erklärt dazu Klaus Wohlfarth, Geschäftsführender Gesellschafter der KW automotive und neuer Eigentümer der BBS.
Als Gründe für die Verlagerung führte Wohlfarth in den vorangegangenen Gesprächen mit der Gemeinde Aichhalden und der Stadt Schiltach an, es gehe ihm um eine „signifikante Steigerung und Flexibilisierung der Produktion“. Die sei am bisherigen–Standort in Hinterlehengericht nicht möglich. Die Sanierung im Bestand wäre sehr aufwendig. BBS bräuchte ein neues energieeffizientes und ökologisches Gebäude, so Wohlfarth. „Erweiterungsflächen sind in der Tallage nicht vorhanden.“ Schließlich strebe er mehr Effizienz durch Einsatz neuester Maschinentechnologie und damit „eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs“ an.
Schiltach bleibt Partner
„Die Firma BBS möchte einen Standort in der Region möglichst nah am bisherigen Standort in Schiltach, um den Mitarbeitern eine möglichst gute Perspektive zu bieten“, betonte BBS–Eigentümer Wohlfarth. Als sehr positiv sehe er es auch an, dass die Stadt Schiltach über ein interkommunales Gewerbegebiet weiterhin mit dem Unternehmen verbunden wäre, da der Name der Stadt im Firmenname enthalten sei.
Im Juni habe das erste Treffen zwischen der Gemeinde Aichhalden und der Geschäftsleitung der BBS stattgefunden, berichten die Kommunen weiter. Das nächste Gespräch fand am 18. November im Rathaus Aichhalden statt. Teilnehmer waren Klaus Wohlfahrth, Jürgen Klingelmeyer, Managing Director der BBS automotive, Thomas Haas, Bürgermeister der Stadt Schiltach, und Michael Lehrer, Bürgermeister der Gemeinde
Aichhalden. „Im Focus stand die Fläche Barthleshof im Anschluss an das neue Gebiet Koppengässle“, berichtet Bürgermeister Lehrer aus dem Verlauf des Treffens.
Stromversorgung gesichert
Etwa fünf Hektar Fläche seien bereits im Besitz der Gemeinde Aichhalden und befänden sich derzeit in der zehnten punktuellen Fortschreibung des Bebauungsplans. „Diese Fläche in Aichhalden, die bereits über eine ausreichende und solide Stromanbindung verfügt, soll als Interkommunales Gewerbegebiet zusammen mit der Stadt Schiltach erschlossen werden“, bekräftigt Bürgermeister Lehrer.
Keine Zukunft in Hinterlehengericht
Die Stadt Schiltach verfügt ihrerseits über keine nennenswerten Entwicklungsflächen mehr. „Es ist deshalb schade, dass die Firma BBS für ihre weitere Entwicklung keine Zukunft in Hinterlehengericht sehen kann. Ich bin aber gleichzeitig froh, dass das Unternehmen in einem gemeinsamen Gewerbegebiet mit Aichhalden eine neue Heimat finden kann. Gut ist auch, dass die Mitarbeiter aus der Region dann weiterhin ihre Arbeitsplätze in der Gegend haben können“, erklärt Bürgermeister Haas abschließend zu dem Vorhaben.
Was mit den Betriebsgebäuden in Hinterlehengericht geschehen wird, wenn BBS auszieht, ist noch offen. Laut Schwarzwälder Bote sind die Gebäude der früheren Firma Junghans Stahl aus Schramberg von BBS nur gemietet.
Interkommunales Gewerbegebiet
Zimmern und Rottweil, Schramberg und Dunningen haben bereits interkommunale Gewerbegebiete. Zum einen auf der Stettener Höhe, zum anderen zwischen Seedorf und Waldmössingen. Solche Gebiete können Kommunen ausweisen, wenn in einer Kommune zwar Firmen, aber keine Flächen zur Verfügung stehen. Die andere Kommune hätte zwar Platz, aber nicht die ansiedlungswilligen Unternehmen.
Die Kommunen schließen dann einen Vertrag, in dem die Aufteilung der eines Tages zu erzielenden Gewerbesteuer geregelt wird. So haben schließlich beide Kommunen etwas davon.