Die Energieversorgung Rottweil (ENRW) wird die Preise für Gas deutlich anheben – für Vielverbraucher auf fast auf das Doppelte, für Kleinverbraucher immer noch um rund 50 Prozent. Entsprechend informierte der Versorger seine Kundinnen und Kunden am Mittwoch. Die Gasversorgung sei derweil aktuell sicher.
Das Schreiben datiert auf den 17. Mai und es verheißt nichts Gutes: „ENRW passt die Preise für die Tarife Hierbleiber Gas und ENRW Bio Erdgas zum 1. Juli an“, ist es überschrieben. Hintergrund sei eine Preissteigerung im Einkauf von Gas seit dem 1. Januar 2021 um mehr als das Sechsfache.
Die Preise im Einzelnen
- In der Verbrauchsstufe 1 (0 bis 2500 KWh / Jahr) steigt der Preis um 5,35 Cent pro Kilowattstunde auf 15,73.
- In Stufe 2 (2501 bis 7000 KWh / Jahr) um 5,35 Cent pro KWh auf 12,11.
- In der Stufe 3 (7001 bis 30.000 KWh / Jahr) um 5,35 Cent pro KWh auf 11,65.
- In der Stufe 4 (30.001 bis 70.000 KWh / Jahr) um 5,35 Cent pro KWh auf 11,36.
- In der Stufe 5 (ab 70.001 KWh / Jahr) um 5,36 Cent auf 11,20.
- Der Anteil Biogas wird in allen Verbrauchsstufen mit 24,04 Cent pro KWh berechnet. Das sind 11,31 mehr als bisher.
- Der Grundpreis bleibt weiter stabil.
- Die neuen Preise sollen ab 1. Juli 2022 gelten.
Das Unternehmen verspricht dabei, bei allen Verbrauchsstufen eine Bestabrechnung vornehmen zu wollen. „Wir stufen Sie automatisch in die für Sie günstigste Verbrauchsstufe ein“, heißt es. Der neue Preis gelte zudem nur für Bestandskunden.
Auch kündigt das Unternehmen an, den monatlichen Abschlag für die einzelnen Kundinnen und Kunden ab 15. Juli 2022 entsprechend anpassen, also erhöhen zu wollen. In der anstehenden Jahresrechnung werde über die neuen Abschlagszahlungen informiert. Damit wolle das Unternehmen verhindern, dass es zu hohen Nachzahlungsforderungen komme.
Sonderkündigung – unter Umständen keine gute Idee
Die ENRW erklärt auch: Grundsätzlich stehe den Kundinnen und Kundinnen nun das Recht zu, den Gasliefervertrag wegen der Preiserhöhung zu kündigen. Eine Kündigungsfrist sei nicht einzuhalten. Wirksam werde die Kündigung zum 1. Juli. Ob das eine gute Idee ist, muss jeder aber selbst für seinen individuellen Fall recherchieren. Dem Anschein nach kommen die Bestandskunden im Hierbleiber-Tarif der ENRW noch recht günstig davon. So erklärt das Vergleichsportal Check 24: „Der durchschnittliche Gaspreis erreicht im März erneut einen Rekord. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh zahlt im Schnitt 3305 Euro im Jahr für Gas. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 16,5 Cent pro kWh.“ Im Bestandskundentarif der ENRW liegt dieser Preis um 4,85 Cent niedriger.
Die Begründung der ENRW
Die Energiepreise am Großhandelsmarkt hätten schon 2021 einen „historischen Höchststand“ erreicht, so der Energieversorger in seinem Kundenschreiben. „Seit Jahresberginn und dem zwischenzeitlich ausgebrochenen Krieg in der Ukraine haben sich die Großhandelspreise für Erdgas um weitere 300 Prozent erhöht“, heißt es weiter. Das bedeute, dass sich die Preise für Erdgas seit dem 1. Januar 2021 mehr als versechsfacht hätten.
Immerhin habe man einen Teil des Preisanstiegs dank einer „vorausschauenden und langfristigen Beschaffung“ abmildern können, so die ENRW. Man sei aber nicht in der Lage, die Mehrkosten insgesamt abzufangen.
Die ENRW hat dazu auch ein Erklärvideo produziert:
„Versorgungssicherheit ist gewährleistet“
Wegen des Kriegs in der Ukraine hat die Bundesregierung hat am 30. März die erste Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Das bedeutet laut ENRW „In der Frühwarnstufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen.“ Noch greife der Staat aber nicht ein, so der Energieversorger. Vielmehr ergriffen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber „marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten“. Dazu gehörten etwa „die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie“.
Die ENRW erklärt auch: „Die Versorgungssicherheit mit Gas ist derzeit gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpasslage.“
Info: Das Unternehmen hat hier Spartipps und weitere Informationen zusammengestellt.