Die Energieversorgung Rottweil (ENRW) erhöht den Gaspreis in ihrem Treue-Tarif „hierbleiber“ auf 1. Januar. Zugleich sinkt der Strompreis im Beispielfall für kleinere und mittlere Haushalte. Das geht aus einem Kundenschreiben hervor. Zugleich möchte das Unternehmen neue Tarife für die Ersatzversorgung einführen – wenn es als Grundversorger einspringt. Bestandskunden sollen beim Gas besser gestellt werden als Neukunden.
Zwei Schreiben erhielt in der vergangenen Woche, wer Kunde des örtlichen Versorgers ist. Das eine ist betitelt mit „ENRW passt die Preise für den Tarif ENRW hierbleiber Gas zum 1. Januar 2022 an“ und verheißt nichts Gutes. Oder verkündet vielmehr das Erwartete: nämlich steigende Kosten.
So begründet das Unternehmen das: Als regionaler Energielieferant kaufe die ENRW das Erdgas am Großhandelsmarkt ein. Die Preise im Gas-Großhandel seien im Jahresverlauf massiv gestiegen. „Die Ursache für diese Entwicklung liegt an mehreren preistreibenden Faktoren: Der ungewöhnlich lange letzte Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie spielen hier eine Rolle“, so der Versorger. Zudem müssten wegen einer schwachen Windeinspeisung mehr Gaskraftwerke Strom erzeugen.
Neben den Großhandelspreisen wirke sich auch der von der Bundesregierung eingeführte, jährlich steigende nationale CO2-Preis auf die Endkundenpreise für Heizenergie aus. Der CO2-Preis werde wie geplant von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2 steigen. „Für Erdgas bedeutet das einen Anstieg von 0,55 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 0,65 Cent/kWh (brutto) für 2022. Die Bundesregierung möchte mit dem CO2-Preis Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen.
Gaspreis steigt
Die ENRW erhöht in allen ihren fünf Gas-Verbrauchsstufen um 0,94 Cent/kWh. Beispiel: Zahlten Kunden in Stufe 1 bei einem Jahresverbrauch von bis zu 2500 Kilowattstunden noch 9,44 Cent brutto pro kWh, werden es ab 1. Januar 2022 10,38 sein. In Stufe 2 von 2501 bis 7000 Kilowattstunden steigt der Preis einer jeden von 5,82 Cent auf 6,76.
Der Energieversorger hält in seinem ausführlichen Kundenschreiben, das am 16. November versandt worden ist, entgegen, dass sich „die Preise am Spotmarkt, wo Energieversorger kurzfristig einkaufen, seit Jahresbeginn verdreifacht und am Terminmarkt, wo Energieversorger langfristig beschaffen, mehr als verdoppelt“ hätten. Die Ursachen: der ungewöhnlich lange jüngste Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas durch die konjunkturelle Erholung nach den ersten Lockdowns der Corona-Pandemie.
Man habe aber „aufgrund vorausschauender und langfristiger Beschaffung“ die aktuell starken Preisanstiege an der Gasbörse „deutlich abmildern“ können, so die ENRW in ihrem Brief an die Kunden.
Übrigens: Die genannten Tarife sollen nur die Bestandskunden erhalten. „Neukunden müssen deutlich höhere Preise in Kauf nehmen“, so das Unternehmen. Hier hat die ENRW angekündigt, Tarife für die Ersatzversorgung einführen zu wollen. Diese greifen, wenn das Unternehmen als Grundversorger für den Ausfall eines anderen, etwa durch Insolvenz, einspringt. Wenn es die Belieferung von Kunden, die einen Vertrag mit einem anderen Versorger haben, bei dessen Zusammenbruch beispielsweise übernimmt.
Der monatliche Abschlag der Bestandskunden soll zum 15. Januar entsprechend angepasst werden.
Strompreis sinkt im Öko-Single-Tarif
Neben der Ankündigung des steigenden Gaspreises haben einige Kunden der ENRW mit gleichem Datum ein zweites Schreiben erhalten – eine deutlich positivere Nachricht. Hier betrifft es den Tarif ENRW Öko-Single, der sich an kleinere Haushalte bis etwa 4200 kWh Jahresverbrauch richtet. Diese Kunden erfahren: „Ihr Strompreis sinkt.“ Als Kunde des Rottweiler Unternehmens könne man trotz steigender Großhandelspreise von einer „vorausschauenden und langfristigen Beschaffung“ profitieren.“
Im Einzelnen: Der Grundpreis bleibt unverändert. Der Arbeitspreis reduziert sich dagegen 0,75 Cent (brutto) pro Kilowattstunde. „Im Jahr sind das bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 Kilowattstunden rund 26 Euro (brutto)“, rechnet die ENRW vor. Immerhin. Der monatliche Abschlag ändere sich im Beispielfall nicht.