Wirtschaft

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Jährliche Prüfung der Beschäftigungspflicht bis 31. März

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Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Darauf weist die Agentur für Arbeit in einer Pressemitteilung hin.

Region. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de zur Verfügung.

Weitere Hinweise sind auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/schwer-behinderte-menschen zu finden.

Fragen zum Anzeigeverfahren beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur von Montag bis Freitag zwischen 9.30 und 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 823-7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen.

Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.

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Pressemitteilung (pm)

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