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    NRWZ.deService-Thema„Woran erkennt man eigentlich einen seriösen Schlüsseldienst, Herr Albrecht?"

    „Woran erkennt man eigentlich einen seriösen Schlüsseldienst, Herr Albrecht?“

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    Dieter Albrecht. Foto: pm

    Nachrichten über Abzocke bei Schlüsseldiensten gibt es zuhauf. Immer wieder wird die Notsituation von Menschen, die sich etwa ausgeschlossen haben, von zwielichtigen Dienstleistern ausgenutzt. Dann kostet eine einfache Türöffnung – Dauer: nur wenige Sekunden – mehrere hundert Euro. Danach sind die Opfer oft schlauer. Aber kann man so einen Nepp nicht im Vorfeld ausschließen? Um das zu erfahren, haben wir einen Profi gefragt. Und zwar: „Woran erkennt man eigentlich einen seriösen Schlüsseldienst, Herr Albrecht?“

    Dieter E. Albrecht, Schlüsselnotdienstleister in Rottweil: „Folgendes sollten Sie beachten wenn Sie einen Schlüsselnotdienst beauftragen:

    • Verlangen Sie eine Garantie der zerstörungsfreien Öffnung (nur bei zugefallenen, nicht verriegelten Türen möglich) – also, dass kein Zylinder herausgebohrt, gefräst oder gezogen wird und der Beschlag ganz bleibt.
    • Schildern Sie dem Schlüsseldienst genau, was passiert ist. Ist die Tür nur zugefallen oder ist sie abgeschlossen? Welche Art von Schloss ist betroffen – zum Beispiel ein Sicherheitsschloss? So kann der Notdienst genau kalkulieren.
    • Lassen Sie sich einen verbindlichen Festpreis auf den Cent genau bestätigen, inklusive An- und Abfahrt, der Arbeit vor Ort, Zuschlägen und sonstiger Kosten – fragen Sie hier sehr genau nach. Lassen Sie sich nicht auf unbestimmte Angaben ein. Achtung: Natürlich entfällt eine Festpreis-Garantie, wenn Sie oder Dritte durch Eigenversuche und Manipulation Schäden an Schließzylinder, Schloss, Tür oder Türrahmen angerichtet haben.
    • Definieren Sie, was genau gemacht werden soll. Legen Sie in Ihrem Auftrag fest, dass nur die verschlossene Tür wieder geöffnet werden soll. Eine Auswechslung des ganzen Schlosses ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Führen Sie das Gespräch unter Zeugen. So können Sie getroffene Vereinbarungen im Nachhinein beweisen.
      Vereinbaren Sie ein ‚Erfolgsgehalt‘. Sollte die zugefallene, nicht verriegelte Tür mit zerstörungsfreien Öffnungsmethoden zu bleiben, muss garantiert sein, dass der Monteur / die Firma kostenlos wieder abfährt oder eine völlig kostenfreie Dienstleistung als Alternative zur Öffnung anbietet.
    • Beauftragen Sie nur eine Firma – sonst zahlen Sie doppelt, denn einmal gegebene Notdienstaufträge sind nicht mehr stornierbar und Sie müssen die volle bestellte Leistung bezahlen.
    • Vorsicht vor Billigangeboten, dies sind meist nur Lockvogelangebote von Neppern. Das böse Erwachen kommt hinterher, wenn die Türe geöffnet wurde, vielmals mit Schäden, weil es angeblich nicht anders möglich war. Hier fallen oft unnötige Materialkosten an. Beispielsweise kann ein Schließanlagenzylinder Ihres Hauses alleine schon mehr als 300 Euro kosten, was bei zerstörungsfreien Methoden überhaupt nicht nötig wäre. Dann werden später noch die Mehrwertsteuer, die Rüstzeit, die Anfahrzeit, die Abfahrzeit, die Notdienstzulage, die Pkw-Kosten, die Spezialwerkzeugkosten und, und, und … aufgeschlagen, so dass wir von Rechnungen wissen, welche gar über 1000 Euro ausmachten. Tipp: Schlüsseldienste dürfen Zuschläge nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangen. ‚Sofortzuschläge‘, ‚Bereitstellungszuschläge‘ und ‚Spezialwerkzeugkosten‘ sind laut Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2006 (Az.: 31 C 63/98-44) nicht erlaubt.
    • Vertrauen Sie auf unsere Erfolgsgarantie der zerstörungsfreien Öffnung zum verbindlichen Endpreis mit Bestpreis-Garantie. Türen können verriegelt sein, ohne dass sie abgeschlossen wurden. Dies ist etwa bei selbstverriegelnden Fallen-Riegel-Schlössern, elektronischen Motorschlössern und so weiter der Fall. Dann ist der Aufwand nicht zum Festpreis mit einer Garantie der zerstörungsfreien Öffnung abschätzbar. Es gibt zwar noch einige Öffnungstechniken, mit denen wir trotzdem rund 50 Prozent dieser Spezialschlösser öffnen können, doch in einigen Fällen ist das Entfernen des Schließzylinders und der damit verbundene, kostenpflichtige Mehraufwand nicht zu vermeiden.
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    • Verlangen Sie eine Garantie der zerstörungsfreien Öffnung (nur bei zugefallenen, nicht verriegelten Türen möglich) – also, dass kein Zylinder herausgebohrt, gefräst oder gezogen wird und der Beschlag ganz bleibt.
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    • Beauftragen Sie nur eine Firma – sonst zahlen Sie doppelt, denn einmal gegebene Notdienstaufträge sind nicht mehr stornierbar und Sie müssen die volle bestellte Leistung bezahlen.
    • Vorsicht vor Billigangeboten, dies sind meist nur Lockvogelangebote von Neppern. Das böse Erwachen kommt hinterher, wenn die Türe geöffnet wurde, vielmals mit Schäden, weil es angeblich nicht anders möglich war. Hier fallen oft unnötige Materialkosten an. Beispielsweise kann ein Schließanlagenzylinder Ihres Hauses alleine schon mehr als 300 Euro kosten, was bei zerstörungsfreien Methoden überhaupt nicht nötig wäre. Dann werden später noch die Mehrwertsteuer, die Rüstzeit, die Anfahrzeit, die Abfahrzeit, die Notdienstzulage, die Pkw-Kosten, die Spezialwerkzeugkosten und, und, und … aufgeschlagen, so dass wir von Rechnungen wissen, welche gar über 1000 Euro ausmachten. Tipp: Schlüsseldienste dürfen Zuschläge nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangen. ‚Sofortzuschläge‘, ‚Bereitstellungszuschläge‘ und ‚Spezialwerkzeugkosten‘ sind laut Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2006 (Az.: 31 C 63/98-44) nicht erlaubt.
    • Vertrauen Sie auf unsere Erfolgsgarantie der zerstörungsfreien Öffnung zum verbindlichen Endpreis mit Bestpreis-Garantie. Türen können verriegelt sein, ohne dass sie abgeschlossen wurden. Dies ist etwa bei selbstverriegelnden Fallen-Riegel-Schlössern, elektronischen Motorschlössern und so weiter der Fall. Dann ist der Aufwand nicht zum Festpreis mit einer Garantie der zerstörungsfreien Öffnung abschätzbar. Es gibt zwar noch einige Öffnungstechniken, mit denen wir trotzdem rund 50 Prozent dieser Spezialschlösser öffnen können, doch in einigen Fällen ist das Entfernen des Schließzylinders und der damit verbundene, kostenpflichtige Mehraufwand nicht zu vermeiden.
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