Wir sehen im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie rundherum, dass Länder Ihre Grenzen geschlossen haben – und nur sehr spezifischen Gruppen von Reisenden die Einreise erlauben. Dazu gehören jedoch oft nicht die Personen, die bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie ein Visum beantragt und auch bekommen haben. Auch wenn zum Beispiel am Visum steht „Gültig für eine Einreise bis zum 01. 02.2021” macht der/die Grenzschutzbeamte/-in bei der Passkontrolle klar, dass eine Einreise nicht erlaubt wird, wenn nicht schon die Fluggesellschaft den Check-In für den Flug verweigert.
Die Grenzschutzbehörden aller Länder behalten sich schließlich immer vor, die Einreise trotz gültigem Visums (oder einer anderen Art von Einreiseerlaubnis) zu untersagen, wenn sie befürchten, dass der/die Reisende eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung eines Landes darstellt – und genau das ist mit den Corona-Einreisebeschränkungen der Fall. Das Visum – oder die betreffende (Ein-)Reiseerlaubnis, wie das ESTA für die USA oder die eTA für Kanada – ist zwar gültig, aber die Grenzschutzbehörden erlassen Verordnungen, die besagen, dass Ausländer/-innen trotz des gültigen Visums nicht einreisen dürfen.
Ausnahmefälle, in denen die Einreise doch erlaubt wird
Meist sind von diesen Einreiseverboten die eigenen Staatsangehörigen und Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (die ja sowieso kein Visum für die Einreise benötigen) und oft auch deren engste Familienangehörigen ausgenommen. Ob engste Familienangehörige einreisen dürfen und wer zu diesem Kreis gehört, ist von Land zu Land unterschiedlich, aber oft streng und eng eingegrenzt. Australien und Neuseeland – Länder, die die Corona-Pandemie gut im Griff haben – sind sehr streng in der Definition der “engsten Familienangehörigen”. Man kann nur ein Visum Australien erhalten, wenn man entweder der/die Partner/-in einer Person ist, die ihren ständigen, legalen Wohnsitz in Australien hat, ein Kind, das Unterhaltsanspruch gegenüber so einer Person hat oder ein Elternteil eines unterhaltsberechtigten Kinds ist, das in Australien wohnt. Ein unterhaltsberechtigtes Kind ist für die australischen Behörden entweder ein Kind das jünger als 21 Jahre alt und unverheiratet ist oder aber ein behindertes Kind (das dann auch älter sein kann). Das bedeutet, dass Großeltern, etc. kein Visum für Australien erhalten können und daher nicht nach Australien reisen können, auch nicht zur Geburt eines Enkelkinds, dass Angehörige nicht für eine Hochzeitsfeier nach Australien reisen dürfen, etc. . Eine Ausnahme wird manchmal aus humanitären Gründen gemacht, um Personen die Teilnahme an einem Begräbnis zu ermöglichen oder Abschied von sterbenden Freund/-innen oder Verwandten nehmen zu können. Selbstverständlich erhalten auch Personen ein Visum, deren Reise im Interesse von Australien selbst ist, wie medizinische Spezialisten oder Lieferanten von (medizinisch) wichtigen Gütern.
Zusätzliche Anforderungen bei der Einreise
Zusätzlich oder anstelle der strengen Kriterien, wer einreisen darf, werden manchmal weitere Anforderungen an die Einreise selbst gestellt, wie z. B. die Vorlage eines negativen PCR-Tests und/oder eine verpflichtete Quarantäne bei der Einreise. Neuseeland aber auch Kambodscha, Australien oder Südkorea sind typische Beispiele dieser Maßnahmen und diese Länder sind in der Corona-Bekämpfung im Allgemeinen auch sehr erfolgreich. Für Neuseeland gilt z. B. dass Reisende, nachdem sie eine Ausnahmegenehmigung (hier gelten ähnliche Einschränkungen wie in Australien) erhalten haben, mit der sie ein Visum Neuseeland beantragen und erhalten konnten, verpflichtet direkt nach der Einreise 14 Tage in einer von den neuseeländischen Behörden festgelegten Quarantäne-Einrichtung bleiben müssen. So hat Neuseeland es geschafft, keine Covid-19-Infektionen mehr im Land zu haben. Es gibt zwar Infizierte und Erkrankte, aber diese Infektionen und Erkrankungen kommen ausschließlich bei Ausländer/-innen vor, die sich in Quarantäne befinden. Diese Personen können erst Kontakt mit der neuseeländischen Bevölkerung aufnehmen, wenn sie nicht mehr ansteckend sind. Das funktioniert offensichtlich sehr gut.
Länder, die bei der Einreise weniger restriktiv sind
Andere Länder hingegen sind weniger restriktiv, wenn es um die Einreise geht. So kann man nach Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne weitere Restriktionen nach Kenia einreisen. Bisher braucht man dafür noch nicht einmal ein Visum für Kenia zu beantragen, da dieses auch an der Grenze, als Visum-on-Arrival erhalten werden kann. Kenia wird jedoch das Visum-on-Arrival ab dem 1. Januar 2021 abschaffen, sodass Reisende zwar bereits vor dem Abflug ein Visum beantragen und erhalten müssen, bleibt ansonsten aber – genauso wie Ägypten – völlig problemlos für die Einreise. Für die Erteilung des Visums werden nämlich sowohl durch die Behörden von Kenia als auch von Ägypten kaum weitere Bedingungen gestellt. Und im Fall dieser Länder dürfen deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige dann mit dem erteilten Visum auch problemlos einreisen (mit als einziger Einschränkung, dass ein negativer PCR-Test vorgelegt wird), was in vielen anderen Ländern unmöglich ist.
Diese vielen, per Land unterschiedlichen Regelungen, können es sinnvoll machen eine professionelle Visumagentur für die Beantragung eines Visums oder einer anderen (Ein-)Reiseerlaubnis zu beauftragen. Diese Spezialist/-innen wissen meistens was gegenwärtig der Stand der Dinge ist und welche Regelungen gelten und können daher gut beraten, und damit manchmal auch Geld ersparen.