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    Stromproduzent statt nur Stromverbraucher

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    Fast jeder zweite Immobilienbesitzer überlegt oder plant bereits konkret, bei der Stromversorgung künftig auf selbstproduzierten Strom zu setzen. Ob finanzielle Ersparnis, günstiger grüner Strom für das Elektroauto oder mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz – die Beweggründe sind vielfältig. Ein Modernisierungsexperte zeigt, wie Eigentümer Schritt für Schritt unabhängiger vom Netz werden können und erklärt, worauf es dabei ankommt. Dies ist eines der Themen dieses Bauen & Wohnen-Spezials.

    Eine Sonderveröffentlichung mit freundlicher Unterstützung durch:

    Die Coronavirus-Pandemie bringt laut einer Studie ein steigendes Interesse an Wohneigentum mit sich. Foto: Pixabay

    Studie: Wohneigentum durch Corona noch erstrebenswerter

    Die Coronavirus-Pandemie bringt ein steigendes Interesse an Wohneigentum mit sich. Nach einer aktuellen Untersuchung von Wüstenrot* unter den Eindrücken der Coronapandemie trägt sich derzeit eine große Mehrheit von 80 Prozent der Mieterinnen und Mieter unter 45 Jahren mit dem Gedanken, Wohneigentum zu erwerben.

    Aus dieser Mietergruppe planen rund 13 Prozent den Immobilienerwerb bereits im Jahr 2022, weitere knapp 25 Prozent in den nächsten zwei bis drei Jahren. Am häufigsten streben die jüngeren Mieterinnen und Mieter Wohneigentum innerhalb der nächsten vier bis zehn Jahre an; diesen Zeitraum nannte knapp jede oder jeder Dritte. Dieser zeitliche Horizont entspricht im Übrigen den klassischen Vorsparzeiträumen für Bausparen.

    Ländliche Standorte und Kleinstädte bevorzugt

    Eine deutliche Mehrheit von zwei Dritteln der Befragten, die Wohneigentum erwerben möchten, strebt einen Standort in einer Landgemeinde bis 5.000 Einwohner oder in einer kleineren Stadt bis 50.000 Einwohner an. In eine Großstadt mit über 100.000 Einwohnern zieht es nur knapp jede oder jeden Fünften. In einer Vorgängeruntersuchung im Sommer 2020 ergab sich bereits ein fast identisches Bild.

    In einem beschaulicheren Umfeld zu wohnen steht in der Bevölkerung also hoch im Kurs, woran die Erfahrungen aus der Coronakrise ihren deutlichen Anteil haben. Begründet wurden diese Standortpräferenzen insbesondere mit dem Wunsch nach Ruhe und Abstand zu den nächsten Nachbarn, was für 30 Prozent der Referenzgruppe der wesentliche Aspekt ist, gefolgt von den Motiven viel Grün, viel Natur, wenig Verkehr und geringe Schadstoffbelastung mit 18 Prozent.

    Den Befragten, die Wohneigentum anstreben, sind bei Standort- und Objektauswahl und bei der Möglichkeit der Mehrfachnennung eine Reihe von Aspekten besonders wichtig. Mehr als jede respektive jeder Zweite von ihnen gab an: „Ich benötige Platz um mich herum“. Konkret: Es sollte sich mindestens um eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenendhaus handeln. Hohe Präferenz genießen auch Garten oder Terrasse beziehungsweise ein großer Balkon, was für 44 Prozent der Befragten besonders wichtig ist. Für immerhin jede sechste befragte Person ist ein gesonderter Raum für Home-Office sehr erstrebenswert.

    Hauseigentümer wissen um die Vorzüge

    Im Rahmen der Studie wurden zugleich auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bezüglich der persönlichen Bedeutung der Immobilie befragt. Eine überwältigende Mehrheit von über 90 Prozent schätzt es seit Aufkommen der Coronavirus-Pandemie ganz besonders, ein eigenes Haus zu haben. Drei von vier Befragten stimmen dieser Aussage sogar „voll und ganz“ zu. Eine ebenso deutliche Mehrheit würde sich heute, wenn sie die Wahl hätte, wieder für Wohneigentum entscheiden. Damit wurden die hohen Zustimmungswerte zu diesen Fragen aus einer Vorgängerbefragung im ersten Coronajahr 2020 insgesamt klar bestätigt.

    Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Bausparkasse AG: „Die repräsentativen Ergebnisse unserer Studie untermauern auch für das Wohnen, dass die Coronapandemie weit und nachhaltig in das Leben der Menschen hineinwirkt. Mehr Platz für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Familie und ein Umfeld jenseits urbaner Enge werden zunehmend wichtig und erstrebenswert. Am konsequentesten kann sich diese Wünsche erfüllen, wer sich seine eigenen vier Wände baut oder kauft.“

    * Vom 29.10. bis 12.11.2021 führte die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH im Auftrag der Wüstenrot Bausparkasse AG eine bundesweite repräsentative Umfrage bei gut 2.000 Bundesbürgerinnen und -bürgern zu Themen des Wohnens unter den Vorzeichen des zweiten Jahres der Coronapandemie durch.

    Foto: Zukunft Altbau

    Energetische Sanierung bei der Steuererklärung 2021 geltend machen

    Wer sein Haus kürzlich energetisch saniert hat, kann die Kosten bei der Steuererklärung für 2021 steuerlich geltend machen. Die Steuerlast sinkt dann über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, bis zu 40.000 Euro. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

    Förderfähig sind unter anderem Wärmedämmungen, Wärmeschutzfenster oder neue Heizungen. Bedingung ist, dass die Umbauten nicht vor 2021 begonnen wurden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und die Eigentümer darin wohnen. Auch müssen technische Vorgaben eingehalten werden. Zu beachten gilt: Ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme kann nicht staatlich gefördert und steuerlich begünstigt werden. Die individuellen Bedingungen sind vorab immer mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abzustimmen.

    Wichtig ist: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die bereits Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Förderbank KfW für die Umbaumaßnahmen erhalten haben, können die Kosten nicht bei der Steuererklärung geltend machen. Wer aber eine umfangreiche energetische Sanierung durchführt und damit den Maximalbetrag der förderfähigen Kosten bei BAFA und KfW überschreitet, kann einzelne Sanierungsmaßnahmen steuerlich ansetzen. Kombinieren ist also erlaubt, kumulieren nicht.

    Die steuerliche Begünstigung bietet eine gute finanzielle Unterstützung, wenn Sanierungswillige erst nach der energetischen Sanierung bemerken, dass ihnen mit der nicht genutzten BAFA- oder KfW-Förderung viel Geld entgangen ist. Auch wer keine für staatliche Fördergelder unerlässliche Gebäudeenergieberatung in seinem Haus durchführen lassen konnte oder wollte, kann die Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Für Personen, die Anfang dieses Jahres vom KfW-Förderstopp betroffen waren, wird die steuerliche Begünstigung für die Steuererklärung erst im nächsten Jahr interessant.

    „In der Regel lohnen sich die Zuschuss- oder Tilgungszuschüsse mehr als die steuerliche Förderung“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Wer sich trotzdem für letzteres entscheidet, sollte dies immer mit einem Steuerberater abstimmen. So vermeidet man unschöne Überraschungen.“ Wer etwa nur wenig Steuern zahlt, bekommt vom Finanzamt auch wenig zurück und kann daher keine hohen Sanierungskosten geltend machen. Daher sollten sich Sanierungswillige möglichst frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Art der staatlichen Unterstützung sie in Anspruch nehmen möchten.

    Sanierungskosten über drei Jahre geltend machen
    Die steuerliche Begünstigung gilt nur für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Förderfähig sind Lüftungsanlagen, Wärmedämmungen von Fassade, Dach und Geschossdecken und die Erneuerung der Fenster. Wird die bestehende Heizungsanlage optimiert oder getauscht, sind die Kosten dafür ebenfalls ansetzbar. Auch der Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung gilt als geförderte Einzelmaßnahme, ebenso wie die Hälfte der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung. Immer gilt: für Teile des Gebäudes, die nicht zum Wohnen genutzt werden, also beispielsweise ein Arbeitszimmer, kann der Steuervorteil nicht in Anspruch genommen werden.

    Die Sanierungskosten werden drei Jahre lang bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr werden sechs Prozent von bis zu 200.000 Euro abgeschrieben. Insgesamt lassen sich daher über die drei Jahre bis zu 40.000 Euro pro Wohnobjekt von der Steuerschuld abziehen. Die Kosten für eine förderfähige Energieberatung gelten ebenfalls als Aufwendungen für energetische Sanierungen. Sie sind mit der Steuererklärung zur Hälfte abzugsfähig. Wichtig ist, dass der Energieberater vom BAFA oder der KfW zugelassen ist.

    Anforderungen beachten
    Bedingung für die steuerliche Begünstigung ist, dass bei der Sanierung die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude eingehalten werden. Bei der Wärmedämmung von Außenwänden etwa darf die Wärmedurchlässigkeit, der sogenannte U-Wert, nicht über 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)) liegen. Bei Fenstern gilt ein Maximalwert von 0,95 W/(m2K). Zu den Fördervoraussetzungen zählt auch, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer nur Sanierungen in selbst genutzten Immobilien geltend machen dürfen.

    Zudem müssen Fachunternehmen die Umbauten durchführen und eine entsprechende Rechnung stellen. Sie stellen anschließend auch die Bescheinigung für das Finanzamt aus. Vorlagen dafür stellt das Bundesfinanzministerium kostenfrei zum Download bereit. Werden mehrere Maßnahmen kombiniert, muss ein Energieberater oder eine Energieberaterin hinzugezogen werden; eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt ist auch hier erforderlich. Übrigens: Der Gegenwert von Eigenleistungen sowie die dazugehörigen Materialien können weder gefördert noch steuerlich geltend gemacht werden.

    Die Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen steigt: Rund jeder zweite Immobilienbesitzer überlegt oder plant, auf Eigenstrom zu setzen. (Foto: Enpal / Schwäbisch Hall)

    Strom: Selbstversorgung schützt Klima und spart Geld        

    Gut jeder zweite Eigentümer einer Immobilie plant oder überlegt, seinen Strom selbst zu erzeugen. Das hat das Kölner Marktforschungsinstitut Sirius Campus im Auftrag von Schwäbisch Hall ermittelt. Laut dem Sirius-Klima-Monitor ist die auf lange Sicht mögliche Ersparnis ein Hauptgrund dafür: Strom aus der eigenen Solaranlage senkt die laufenden Ausgaben für Strom um ein Drittel und mehr. Die langfristige Ersparnis ist den meisten sogar wichtiger als die einmalige Förderung der Anschaffung durch einen zinsgünstigen KfW-Kredit. Ein weiterer Grund: das E-Auto mit günstigem und grünem Strom zu laden.         

    Die Solarbranche selbst sieht als weiteren Grund für die steigende Nachfrage den zunehmenden Wunsch der Verbraucher nach Unabhängigkeit vom Netz. Heutzutage ermöglichen technische Komponenten rund um die Solarmodule einen immer höheren Grad der Selbstversorgung. Thomas Billmann, Modernisierungsberater bei Schwäbisch Hall zeigt, wie Immobilienbesitzer Schritt für Schritt unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz werden können.          

    Schritt 1: Bis zu 30 Prozent Selbstversorgung mit Strom         
    Solarmodule lassen sich auf dem Hausdach, dem Carport, am Balkon oder an der Fassade installieren. Eine wichtige Kenngröße ist „Kilowattpeak“: Damit wird die Spitzenleistung bezeichnet, die eine Anlage unter standardisierten Idealbedingungen erreichen kann. Pro Kilowattpeak installierter Leistung braucht es Module für sechs bis acht Quadratmeter, deren Anschaffung und Installation zwischen 1.000 und 1.800 Euro kosten.                 

    „Die Sonne scheint zwar kostenlos, aber zeitlich begrenzt. Der Strom kann somit nicht rund um die Uhr vom Solarmodul in die Steckdose fließen“, erklärt Thomas Billmann. In der Regel werden maximal dreißig Prozent des Stroms selbst verbraucht, der große Rest wird ins Stromnetz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Die Höhe der Vergütung pro Kilowatt liegt ab Anmeldung bei der Bundesnetzagentur für zwanzig Jahre fest.                  

    Laut Verbraucherzentrale kostet Strom vom eigenen Dach bei einer Anlagengröße von fünf bis zehn Kilowattpeak zwischen elf und 13 Cent pro Kilowattstunde, ist also deutlich günstiger als Strom aus dem Netz: Ende April kostete die Kilowattstunde Strom vom lokalen Versorger um die 40 Cent für Neuverträge. Nach Angaben von Solarwatt, einem Anbieter für Fotovoltaik-Systeme, amortisiert sich eine Solaranlage bereits nach rund zehn Jahren. Je nach Art der Anlage produziert diese aber mindestens zwei bis gut drei Jahrzehnte lang Strom.         

    Schritt 2: Bis zu 40 Prozent Selbstversorgung mit Strom                  
    Über Zeitschaltuhren lassen sich Stromfresser wie Waschmaschine und Trockner dann einschalten, wenn reichlich Strom selbst erzeugt wird, also zum Beispiel mittags. Die Solaranlage kann auch mit Energiemanagementsystemen kombiniert werden: Dann werden die Energieströme automatisch gesteuert. Sobald die Sonne kräftig scheint, startet etwa das Laden des Elektroautos.                

    Schritt 3: Bis zu 70 Prozent Selbstversorgung mit Strom            
    Die Solaranlage kann mit einem Batteriespeicher kombiniert werden. Diese Lösung finden Hauseigentümer besonders attraktiv, ermittelte der Klima-Monitor. Denn dann steht hauseigener Solarstrom auch nachts zur Verfügung. Eine Faustformel lautet: 1:1. „Das heißt, für eine Solaranlage mit einer Nennleistung von sechs Kilowatt braucht es auch eine Speicherkapazität von sechs Kilowattstunden“, so der Experte. Pro Kilowatt installierter Speicherkapazität fallen Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 1.200 Euro an. Je mehr Strom selbst verbraucht werden kann, desto rascher amortisiert sich der Kauf.                

    Die Größe des Speichers ist zudem am Bedarf auszurichten. Speichert die Batterie zu wenig Strom, muss dieser teuer aus dem Netz zugekauft werden. Speichert sie zu viel, entgehen Vergütungen für die Einspeisung. Die Batterie sollte einen Haushalt mindestens vom Abend bis zum nächsten Morgen versorgen. Dann muss Strom nur bei längeren Schlechtwetterperioden zugekauft werden.                

    Letzter Schritt: Bis zu 100 Prozent Selbstversorgung mit Strom        
    Mehrere Speicherhersteller erlauben es, Mitglied einer Solargemeinschaft zu werden. Dann wird der eigene Speicher mit andernorts installierten Speichern vernetzt. Ist eine Batterie voll, wandert der Strom in den aufnahmebereiten Speicher eines anderen Mitglieds. Fehlt einem Mitglied Strom, bezieht es diesen aus Speichern anderer Mitglieder. Die Gemeinschaft ermöglicht so, unabhängig von klassischen Energieversorgern zu werden.                 

    Vor dem Kauf: Beraten lassen        
    Die Leistungsfähigkeit einer Solaranlage hängt von vielen Faktoren ab: von ihrer Technik, aber auch von Sonneneinstrahlung, Verschattung und auf Dauer auch Verschmutzung. „Das passende Modell lässt sich durch eine fundierte Beratung finden“, so Modernisierungsexperte Billmann. Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit eine kostenfreie Energieberatung, allerdings nur stationär in ihren Räumen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung durch anerkannte Energie-Effizienz-Experten. Auch seriöse Fachbetriebe kommen vor Ort, bevor sie einen Kostenvoranschlag für die Installation eines Fotovoltaik-Systems erstellen.             

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    Fast jeder zweite Immobilienbesitzer überlegt oder plant bereits konkret, bei der Stromversorgung künftig auf selbstproduzierten Strom zu setzen. Ob finanzielle Ersparnis, günstiger grüner Strom für das Elektroauto oder mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz – die Beweggründe sind vielfältig. Ein Modernisierungsexperte zeigt, wie Eigentümer Schritt für Schritt unabhängiger vom Netz werden können und erklärt, worauf es dabei ankommt. Dies ist eines der Themen dieses Bauen & Wohnen-Spezials.

    Eine Sonderveröffentlichung mit freundlicher Unterstützung durch:

    Die Coronavirus-Pandemie bringt laut einer Studie ein steigendes Interesse an Wohneigentum mit sich. Foto: Pixabay

    Studie: Wohneigentum durch Corona noch erstrebenswerter

    Die Coronavirus-Pandemie bringt ein steigendes Interesse an Wohneigentum mit sich. Nach einer aktuellen Untersuchung von Wüstenrot* unter den Eindrücken der Coronapandemie trägt sich derzeit eine große Mehrheit von 80 Prozent der Mieterinnen und Mieter unter 45 Jahren mit dem Gedanken, Wohneigentum zu erwerben.

    Aus dieser Mietergruppe planen rund 13 Prozent den Immobilienerwerb bereits im Jahr 2022, weitere knapp 25 Prozent in den nächsten zwei bis drei Jahren. Am häufigsten streben die jüngeren Mieterinnen und Mieter Wohneigentum innerhalb der nächsten vier bis zehn Jahre an; diesen Zeitraum nannte knapp jede oder jeder Dritte. Dieser zeitliche Horizont entspricht im Übrigen den klassischen Vorsparzeiträumen für Bausparen.

    Ländliche Standorte und Kleinstädte bevorzugt

    Eine deutliche Mehrheit von zwei Dritteln der Befragten, die Wohneigentum erwerben möchten, strebt einen Standort in einer Landgemeinde bis 5.000 Einwohner oder in einer kleineren Stadt bis 50.000 Einwohner an. In eine Großstadt mit über 100.000 Einwohnern zieht es nur knapp jede oder jeden Fünften. In einer Vorgängeruntersuchung im Sommer 2020 ergab sich bereits ein fast identisches Bild.

    In einem beschaulicheren Umfeld zu wohnen steht in der Bevölkerung also hoch im Kurs, woran die Erfahrungen aus der Coronakrise ihren deutlichen Anteil haben. Begründet wurden diese Standortpräferenzen insbesondere mit dem Wunsch nach Ruhe und Abstand zu den nächsten Nachbarn, was für 30 Prozent der Referenzgruppe der wesentliche Aspekt ist, gefolgt von den Motiven viel Grün, viel Natur, wenig Verkehr und geringe Schadstoffbelastung mit 18 Prozent.

    Den Befragten, die Wohneigentum anstreben, sind bei Standort- und Objektauswahl und bei der Möglichkeit der Mehrfachnennung eine Reihe von Aspekten besonders wichtig. Mehr als jede respektive jeder Zweite von ihnen gab an: „Ich benötige Platz um mich herum“. Konkret: Es sollte sich mindestens um eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenendhaus handeln. Hohe Präferenz genießen auch Garten oder Terrasse beziehungsweise ein großer Balkon, was für 44 Prozent der Befragten besonders wichtig ist. Für immerhin jede sechste befragte Person ist ein gesonderter Raum für Home-Office sehr erstrebenswert.

    Hauseigentümer wissen um die Vorzüge

    Im Rahmen der Studie wurden zugleich auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bezüglich der persönlichen Bedeutung der Immobilie befragt. Eine überwältigende Mehrheit von über 90 Prozent schätzt es seit Aufkommen der Coronavirus-Pandemie ganz besonders, ein eigenes Haus zu haben. Drei von vier Befragten stimmen dieser Aussage sogar „voll und ganz“ zu. Eine ebenso deutliche Mehrheit würde sich heute, wenn sie die Wahl hätte, wieder für Wohneigentum entscheiden. Damit wurden die hohen Zustimmungswerte zu diesen Fragen aus einer Vorgängerbefragung im ersten Coronajahr 2020 insgesamt klar bestätigt.

    Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Bausparkasse AG: „Die repräsentativen Ergebnisse unserer Studie untermauern auch für das Wohnen, dass die Coronapandemie weit und nachhaltig in das Leben der Menschen hineinwirkt. Mehr Platz für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Familie und ein Umfeld jenseits urbaner Enge werden zunehmend wichtig und erstrebenswert. Am konsequentesten kann sich diese Wünsche erfüllen, wer sich seine eigenen vier Wände baut oder kauft.“

    * Vom 29.10. bis 12.11.2021 führte die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH im Auftrag der Wüstenrot Bausparkasse AG eine bundesweite repräsentative Umfrage bei gut 2.000 Bundesbürgerinnen und -bürgern zu Themen des Wohnens unter den Vorzeichen des zweiten Jahres der Coronapandemie durch.

    Foto: Zukunft Altbau

    Energetische Sanierung bei der Steuererklärung 2021 geltend machen

    Wer sein Haus kürzlich energetisch saniert hat, kann die Kosten bei der Steuererklärung für 2021 steuerlich geltend machen. Die Steuerlast sinkt dann über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, bis zu 40.000 Euro. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

    Förderfähig sind unter anderem Wärmedämmungen, Wärmeschutzfenster oder neue Heizungen. Bedingung ist, dass die Umbauten nicht vor 2021 begonnen wurden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und die Eigentümer darin wohnen. Auch müssen technische Vorgaben eingehalten werden. Zu beachten gilt: Ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme kann nicht staatlich gefördert und steuerlich begünstigt werden. Die individuellen Bedingungen sind vorab immer mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abzustimmen.

    Wichtig ist: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die bereits Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Förderbank KfW für die Umbaumaßnahmen erhalten haben, können die Kosten nicht bei der Steuererklärung geltend machen. Wer aber eine umfangreiche energetische Sanierung durchführt und damit den Maximalbetrag der förderfähigen Kosten bei BAFA und KfW überschreitet, kann einzelne Sanierungsmaßnahmen steuerlich ansetzen. Kombinieren ist also erlaubt, kumulieren nicht.

    Die steuerliche Begünstigung bietet eine gute finanzielle Unterstützung, wenn Sanierungswillige erst nach der energetischen Sanierung bemerken, dass ihnen mit der nicht genutzten BAFA- oder KfW-Förderung viel Geld entgangen ist. Auch wer keine für staatliche Fördergelder unerlässliche Gebäudeenergieberatung in seinem Haus durchführen lassen konnte oder wollte, kann die Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Für Personen, die Anfang dieses Jahres vom KfW-Förderstopp betroffen waren, wird die steuerliche Begünstigung für die Steuererklärung erst im nächsten Jahr interessant.

    „In der Regel lohnen sich die Zuschuss- oder Tilgungszuschüsse mehr als die steuerliche Förderung“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Wer sich trotzdem für letzteres entscheidet, sollte dies immer mit einem Steuerberater abstimmen. So vermeidet man unschöne Überraschungen.“ Wer etwa nur wenig Steuern zahlt, bekommt vom Finanzamt auch wenig zurück und kann daher keine hohen Sanierungskosten geltend machen. Daher sollten sich Sanierungswillige möglichst frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Art der staatlichen Unterstützung sie in Anspruch nehmen möchten.

    Sanierungskosten über drei Jahre geltend machen
    Die steuerliche Begünstigung gilt nur für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Förderfähig sind Lüftungsanlagen, Wärmedämmungen von Fassade, Dach und Geschossdecken und die Erneuerung der Fenster. Wird die bestehende Heizungsanlage optimiert oder getauscht, sind die Kosten dafür ebenfalls ansetzbar. Auch der Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung gilt als geförderte Einzelmaßnahme, ebenso wie die Hälfte der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung. Immer gilt: für Teile des Gebäudes, die nicht zum Wohnen genutzt werden, also beispielsweise ein Arbeitszimmer, kann der Steuervorteil nicht in Anspruch genommen werden.

    Die Sanierungskosten werden drei Jahre lang bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr werden sechs Prozent von bis zu 200.000 Euro abgeschrieben. Insgesamt lassen sich daher über die drei Jahre bis zu 40.000 Euro pro Wohnobjekt von der Steuerschuld abziehen. Die Kosten für eine förderfähige Energieberatung gelten ebenfalls als Aufwendungen für energetische Sanierungen. Sie sind mit der Steuererklärung zur Hälfte abzugsfähig. Wichtig ist, dass der Energieberater vom BAFA oder der KfW zugelassen ist.

    Anforderungen beachten
    Bedingung für die steuerliche Begünstigung ist, dass bei der Sanierung die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude eingehalten werden. Bei der Wärmedämmung von Außenwänden etwa darf die Wärmedurchlässigkeit, der sogenannte U-Wert, nicht über 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)) liegen. Bei Fenstern gilt ein Maximalwert von 0,95 W/(m2K). Zu den Fördervoraussetzungen zählt auch, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer nur Sanierungen in selbst genutzten Immobilien geltend machen dürfen.

    Zudem müssen Fachunternehmen die Umbauten durchführen und eine entsprechende Rechnung stellen. Sie stellen anschließend auch die Bescheinigung für das Finanzamt aus. Vorlagen dafür stellt das Bundesfinanzministerium kostenfrei zum Download bereit. Werden mehrere Maßnahmen kombiniert, muss ein Energieberater oder eine Energieberaterin hinzugezogen werden; eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt ist auch hier erforderlich. Übrigens: Der Gegenwert von Eigenleistungen sowie die dazugehörigen Materialien können weder gefördert noch steuerlich geltend gemacht werden.

    Die Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen steigt: Rund jeder zweite Immobilienbesitzer überlegt oder plant, auf Eigenstrom zu setzen. (Foto: Enpal / Schwäbisch Hall)

    Strom: Selbstversorgung schützt Klima und spart Geld        

    Gut jeder zweite Eigentümer einer Immobilie plant oder überlegt, seinen Strom selbst zu erzeugen. Das hat das Kölner Marktforschungsinstitut Sirius Campus im Auftrag von Schwäbisch Hall ermittelt. Laut dem Sirius-Klima-Monitor ist die auf lange Sicht mögliche Ersparnis ein Hauptgrund dafür: Strom aus der eigenen Solaranlage senkt die laufenden Ausgaben für Strom um ein Drittel und mehr. Die langfristige Ersparnis ist den meisten sogar wichtiger als die einmalige Förderung der Anschaffung durch einen zinsgünstigen KfW-Kredit. Ein weiterer Grund: das E-Auto mit günstigem und grünem Strom zu laden.         

    Die Solarbranche selbst sieht als weiteren Grund für die steigende Nachfrage den zunehmenden Wunsch der Verbraucher nach Unabhängigkeit vom Netz. Heutzutage ermöglichen technische Komponenten rund um die Solarmodule einen immer höheren Grad der Selbstversorgung. Thomas Billmann, Modernisierungsberater bei Schwäbisch Hall zeigt, wie Immobilienbesitzer Schritt für Schritt unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz werden können.          

    Schritt 1: Bis zu 30 Prozent Selbstversorgung mit Strom         
    Solarmodule lassen sich auf dem Hausdach, dem Carport, am Balkon oder an der Fassade installieren. Eine wichtige Kenngröße ist „Kilowattpeak“: Damit wird die Spitzenleistung bezeichnet, die eine Anlage unter standardisierten Idealbedingungen erreichen kann. Pro Kilowattpeak installierter Leistung braucht es Module für sechs bis acht Quadratmeter, deren Anschaffung und Installation zwischen 1.000 und 1.800 Euro kosten.                 

    „Die Sonne scheint zwar kostenlos, aber zeitlich begrenzt. Der Strom kann somit nicht rund um die Uhr vom Solarmodul in die Steckdose fließen“, erklärt Thomas Billmann. In der Regel werden maximal dreißig Prozent des Stroms selbst verbraucht, der große Rest wird ins Stromnetz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Die Höhe der Vergütung pro Kilowatt liegt ab Anmeldung bei der Bundesnetzagentur für zwanzig Jahre fest.                  

    Laut Verbraucherzentrale kostet Strom vom eigenen Dach bei einer Anlagengröße von fünf bis zehn Kilowattpeak zwischen elf und 13 Cent pro Kilowattstunde, ist also deutlich günstiger als Strom aus dem Netz: Ende April kostete die Kilowattstunde Strom vom lokalen Versorger um die 40 Cent für Neuverträge. Nach Angaben von Solarwatt, einem Anbieter für Fotovoltaik-Systeme, amortisiert sich eine Solaranlage bereits nach rund zehn Jahren. Je nach Art der Anlage produziert diese aber mindestens zwei bis gut drei Jahrzehnte lang Strom.         

    Schritt 2: Bis zu 40 Prozent Selbstversorgung mit Strom                  
    Über Zeitschaltuhren lassen sich Stromfresser wie Waschmaschine und Trockner dann einschalten, wenn reichlich Strom selbst erzeugt wird, also zum Beispiel mittags. Die Solaranlage kann auch mit Energiemanagementsystemen kombiniert werden: Dann werden die Energieströme automatisch gesteuert. Sobald die Sonne kräftig scheint, startet etwa das Laden des Elektroautos.                

    Schritt 3: Bis zu 70 Prozent Selbstversorgung mit Strom            
    Die Solaranlage kann mit einem Batteriespeicher kombiniert werden. Diese Lösung finden Hauseigentümer besonders attraktiv, ermittelte der Klima-Monitor. Denn dann steht hauseigener Solarstrom auch nachts zur Verfügung. Eine Faustformel lautet: 1:1. „Das heißt, für eine Solaranlage mit einer Nennleistung von sechs Kilowatt braucht es auch eine Speicherkapazität von sechs Kilowattstunden“, so der Experte. Pro Kilowatt installierter Speicherkapazität fallen Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 1.200 Euro an. Je mehr Strom selbst verbraucht werden kann, desto rascher amortisiert sich der Kauf.                

    Die Größe des Speichers ist zudem am Bedarf auszurichten. Speichert die Batterie zu wenig Strom, muss dieser teuer aus dem Netz zugekauft werden. Speichert sie zu viel, entgehen Vergütungen für die Einspeisung. Die Batterie sollte einen Haushalt mindestens vom Abend bis zum nächsten Morgen versorgen. Dann muss Strom nur bei längeren Schlechtwetterperioden zugekauft werden.                

    Letzter Schritt: Bis zu 100 Prozent Selbstversorgung mit Strom        
    Mehrere Speicherhersteller erlauben es, Mitglied einer Solargemeinschaft zu werden. Dann wird der eigene Speicher mit andernorts installierten Speichern vernetzt. Ist eine Batterie voll, wandert der Strom in den aufnahmebereiten Speicher eines anderen Mitglieds. Fehlt einem Mitglied Strom, bezieht es diesen aus Speichern anderer Mitglieder. Die Gemeinschaft ermöglicht so, unabhängig von klassischen Energieversorgern zu werden.                 

    Vor dem Kauf: Beraten lassen        
    Die Leistungsfähigkeit einer Solaranlage hängt von vielen Faktoren ab: von ihrer Technik, aber auch von Sonneneinstrahlung, Verschattung und auf Dauer auch Verschmutzung. „Das passende Modell lässt sich durch eine fundierte Beratung finden“, so Modernisierungsexperte Billmann. Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit eine kostenfreie Energieberatung, allerdings nur stationär in ihren Räumen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung durch anerkannte Energie-Effizienz-Experten. Auch seriöse Fachbetriebe kommen vor Ort, bevor sie einen Kostenvoranschlag für die Installation eines Fotovoltaik-Systems erstellen.             

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