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    Rechtzeitig Vorsorge treffen für die letzte Entscheidung

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    Rottweil (pm) – Der Tod ist für viele ein Thema, über das man nicht gerne spricht. Und doch ist es ein sehr wichtiges Thema – für jeden einzelnen, aber auch für die Angehörigen. Zu zwei Informationsveranstaltungen über „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ sowie „Erben und Vererben“ laden das Stiftungszentrum Stuttgart, die Caritas Schwarzwald-Alb-Donau und die Rottweiler Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatungskanzlei WSS AKTIV BERATEN in den Sonnensaal des Mehrgenerationenhauses Kapuziner ein. 

    Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich nach einem Unfall nicht mehr ansprechbar bin? Und wer entscheidet über medizinische oder lebensverlängernde Maßnahmen, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten die Besucher bei der ersten Veranstaltung am Dienstag, 27. September, um 18 Uhr. „Nicht erst im höheren Alter, sondern schon in jungen Jahren sollte man sich Gedanken über eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung machen“, sagt Winfried E. Schmid von WSS AKTIV BERATEN, Steuerberater und zertifizierter Testamentsvollstrecker. 

    Vorsorgevollmacht schafft Klarheit

    Durch einen Unfall oder einen anderen Schicksalsschlag können auch junge Menschen in eine Situation geraten, in der andere die Entscheidungen treffen müssen. Mit einer Vorsorgevollmacht ist sichergestellt, dass eine vertrauenswürdige Person bevollmächtigt wird, im Sinne des Betroffenen zu handeln. Mit dieser Generalvollmacht werden aber auch die Angehörigen entlastet, weil es manchmal zu Differenzen aufgrund unterschiedlicher Ansichten kommt. Insbesondere betrifft dies lebensverlängernde Maßnahmen. 

    „Mit einer Patientenverfügung ist der Wille der betreffenden Person genau geregelt, das hilft den Angehörigen sehr bei ihrer Entscheidung“, betont Monika Hipp von der Caritas Schwarzwald-Alb-Donau. Die Caritas bietet dazu ein Dokument „Christliche Patientenvorsorge“ an, darin werden die Themen auch unter christlich-ethischen Aspekten behandelt. „Bei uns erhalten Menschen, die sich aus ihrem Glauben heraus beispielsweise mit der Frage einer Organspende schwer tun, eine Beratung unter Berücksichtigung ethischer Aspekte“, so Monika Hipp.

    Konkret angesprochen werden beim Informationsabend über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung unter anderen die Themen: Zweck und Inhalt, gesetzlicher Rahmen, Geltungsbereich und Reichweite, Form und Ausgestaltung, Kosten, Missbrauchsvorsorge und christliche Patientenvorsorge.

    Fokus auf Erben und Vererben

    Im zweiten Teil der Veranstaltungsreihe am Mittwoch, 12. Oktober, um 18 Uhr steht das Thema „Erben und Vererben“ im Mittelpunkt. Weil sich viele Menschen nicht mit dem Ende ihres Lebens beschäftigen möchten, erstellen sie kein Testament. In diesem Falle greift die gesetzliche Erbfolge und die Aufteilung liegt dann in den Händen der Familienangehörigen, die häufig ganz unterschiedliche Interessen verfolgen. Nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag ist eine vom Gesetz abweichende Regelung möglich. „Mittlerweile werden immer häufiger auch größere Vermögen vererbt. Damit diese im Sinne des Verstorbenen weitergegeben werden, ist eine testamentarische Verfügung unerlässlich“, betont Winfried E. Schmid. 

    Er kennt aus seiner langjährigen beruflichen Praxis viele Fälle, bei denen es in Familien zu schweren Zerwürfnissen kam, weil weder ein Testament noch eine andere erbrechtliche Verfügung vorhanden war. Neben der Entscheidung über Leben und Tod verweist der Experte auf den Bereich der Vermögensvorsorge – auch hier komme es ohne eindeutige Regelung häufig zu Konflikten.

    Zentrale Fragen, die an diesem Abend beantwortet werden, sind: Wie erstelle ich ein Testament und in welcher Form? Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Wann und in welcher Höhe wird Erbschaftssteuer fällig? Weitere Themen sind die Einbringung des Vermögens in eine Stiftung, Praxisbeispiele für stifterisches Engagement und Beispiele sozialer Nachlass. 

    Möglichkeiten einer Stiftung

    Gerade bei größeren Vermögen oder kinderlosen Ehepaaren steht immer wieder die Frage im Raum, ob höhere Geldbeträge oder Immobilien in eine Stiftung eingebracht werden können. Deshalb wird im Rahmen des Informationsabends auch dieses Thema angesprochen. „Viele Menschen, denen es gut geht, möchten der Gesellschaft gerne etwas zurückgeben“, sagt Schmid und verweist auf unterschiedliche Formen wie die gemeinnützige Stiftung, die Familienstiftung, die Verbrauchsstiftung oder die Treuhandstiftung. Die Caritas-Stiftung Lebenswerk Zukunft in der Diözese Rottenburg-Stuttgart verwaltet mehrere Stiftungen, sie unterstützt auch in Rottweil bei Armut, Wohnungslosigkeit oder Kinderarmut und hilft bedürftigen Menschen im Alter, erläutert Monika Hipp.  

    Die Referenten der Veranstaltungsreihe sind Ulrike Irion und Angelika Hipp (Caritas), Dr. Martin Renner (Stiftungszentrum Stuttgart), Prof. Jürgen Werner (Spezialist für Vereine und Stiftungen) sowie Mike Kohler und Simon W. Schmid (WSS AKTIV BERATEN). Die Moderation hat Winfried E. Schmid.

    Info: Interessierte Besucher sollten sich bis 19. September telefonisch unter 0741/174140 oder online unter info@aktivberaten.eu anmelden. Der Eintritt ist frei.

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    Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich nach einem Unfall nicht mehr ansprechbar bin? Und wer entscheidet über medizinische oder lebensverlängernde Maßnahmen, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten die Besucher bei der ersten Veranstaltung am Dienstag, 27. September, um 18 Uhr. „Nicht erst im höheren Alter, sondern schon in jungen Jahren sollte man sich Gedanken über eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung machen“, sagt Winfried E. Schmid von WSS AKTIV BERATEN, Steuerberater und zertifizierter Testamentsvollstrecker. 

    Vorsorgevollmacht schafft Klarheit

    Durch einen Unfall oder einen anderen Schicksalsschlag können auch junge Menschen in eine Situation geraten, in der andere die Entscheidungen treffen müssen. Mit einer Vorsorgevollmacht ist sichergestellt, dass eine vertrauenswürdige Person bevollmächtigt wird, im Sinne des Betroffenen zu handeln. Mit dieser Generalvollmacht werden aber auch die Angehörigen entlastet, weil es manchmal zu Differenzen aufgrund unterschiedlicher Ansichten kommt. Insbesondere betrifft dies lebensverlängernde Maßnahmen. 

    „Mit einer Patientenverfügung ist der Wille der betreffenden Person genau geregelt, das hilft den Angehörigen sehr bei ihrer Entscheidung“, betont Monika Hipp von der Caritas Schwarzwald-Alb-Donau. Die Caritas bietet dazu ein Dokument „Christliche Patientenvorsorge“ an, darin werden die Themen auch unter christlich-ethischen Aspekten behandelt. „Bei uns erhalten Menschen, die sich aus ihrem Glauben heraus beispielsweise mit der Frage einer Organspende schwer tun, eine Beratung unter Berücksichtigung ethischer Aspekte“, so Monika Hipp.

    Konkret angesprochen werden beim Informationsabend über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung unter anderen die Themen: Zweck und Inhalt, gesetzlicher Rahmen, Geltungsbereich und Reichweite, Form und Ausgestaltung, Kosten, Missbrauchsvorsorge und christliche Patientenvorsorge.

    Fokus auf Erben und Vererben

    Im zweiten Teil der Veranstaltungsreihe am Mittwoch, 12. Oktober, um 18 Uhr steht das Thema „Erben und Vererben“ im Mittelpunkt. Weil sich viele Menschen nicht mit dem Ende ihres Lebens beschäftigen möchten, erstellen sie kein Testament. In diesem Falle greift die gesetzliche Erbfolge und die Aufteilung liegt dann in den Händen der Familienangehörigen, die häufig ganz unterschiedliche Interessen verfolgen. Nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag ist eine vom Gesetz abweichende Regelung möglich. „Mittlerweile werden immer häufiger auch größere Vermögen vererbt. Damit diese im Sinne des Verstorbenen weitergegeben werden, ist eine testamentarische Verfügung unerlässlich“, betont Winfried E. Schmid. 

    Er kennt aus seiner langjährigen beruflichen Praxis viele Fälle, bei denen es in Familien zu schweren Zerwürfnissen kam, weil weder ein Testament noch eine andere erbrechtliche Verfügung vorhanden war. Neben der Entscheidung über Leben und Tod verweist der Experte auf den Bereich der Vermögensvorsorge – auch hier komme es ohne eindeutige Regelung häufig zu Konflikten.

    Zentrale Fragen, die an diesem Abend beantwortet werden, sind: Wie erstelle ich ein Testament und in welcher Form? Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Wann und in welcher Höhe wird Erbschaftssteuer fällig? Weitere Themen sind die Einbringung des Vermögens in eine Stiftung, Praxisbeispiele für stifterisches Engagement und Beispiele sozialer Nachlass. 

    Möglichkeiten einer Stiftung

    Gerade bei größeren Vermögen oder kinderlosen Ehepaaren steht immer wieder die Frage im Raum, ob höhere Geldbeträge oder Immobilien in eine Stiftung eingebracht werden können. Deshalb wird im Rahmen des Informationsabends auch dieses Thema angesprochen. „Viele Menschen, denen es gut geht, möchten der Gesellschaft gerne etwas zurückgeben“, sagt Schmid und verweist auf unterschiedliche Formen wie die gemeinnützige Stiftung, die Familienstiftung, die Verbrauchsstiftung oder die Treuhandstiftung. Die Caritas-Stiftung Lebenswerk Zukunft in der Diözese Rottenburg-Stuttgart verwaltet mehrere Stiftungen, sie unterstützt auch in Rottweil bei Armut, Wohnungslosigkeit oder Kinderarmut und hilft bedürftigen Menschen im Alter, erläutert Monika Hipp.  

    Die Referenten der Veranstaltungsreihe sind Ulrike Irion und Angelika Hipp (Caritas), Dr. Martin Renner (Stiftungszentrum Stuttgart), Prof. Jürgen Werner (Spezialist für Vereine und Stiftungen) sowie Mike Kohler und Simon W. Schmid (WSS AKTIV BERATEN). Die Moderation hat Winfried E. Schmid.

    Info: Interessierte Besucher sollten sich bis 19. September telefonisch unter 0741/174140 oder online unter info@aktivberaten.eu anmelden. Der Eintritt ist frei.

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