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    NRWZ.deService-ThemaNicht ins Rutschen kommen: Winterreifen jetzt aufziehen lassen

    Nicht ins Rutschen kommen: Winterreifen jetzt aufziehen lassen

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    Sobald die Tage kürzer und die Nächte kälter werden, steht der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen an. Zwar ist es in der kalten Jahreszeit milder geworden, doch bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee sowie Schneematsch sind laut Straßenverkehrsordnung nach wie vor Reifen mit entsprechender Kennzeichnung vorgeschrieben. Kommt der Fahrzeugbesitzer dieser Winterreifenpflicht nicht nach, gibt es ein Bußgeld und einen Punkt im Verkehrsstrafenregister.

    Eine gesetzliche Vorschrift, bis wann der Reifenwechsel vollzogen werden muss, existiert übrigens nicht – Autofahrer können je nach Witterungsverhältnis situativ entscheiden. Im Zweifelsfall muss ein Fahrzeug mit Sommerreifen stehen gelassen werden.

    Fehlentscheidungen können richtig teuer werden. „Viele wissen nicht, dass Bußgeld und Punkte gleich doppelt anfallen, wenn Fahrzeughalter und -fahrer nicht identisch sind. Daher sollten auch Unternehmen, deren Mitarbeiter mit Firmenwagen unterwegs sind, die Winterreifenpflicht ernst nehmen“, empfiehlt etwa Versicherungskaufmann Thiess Johannssen.

    Beim Kauf von Allwetter- oder Winterreifen müssen Käufer darauf achten, dass die Reifen nicht nur das M+S-Zeichen auf der Flanke tragen. Denn seit Januar 2018 ist zusätzlich das Alpine-Symbol (eine Schneeflocke vor einem Berg) vorgeschrieben. Wer momentan noch Winterreifen ohne dieses Symbol besitzt, kann diese jedoch bis September 2024 verwenden – wenn die Profiltiefe mehr als vier Millimeter beträgt.

    Passiert bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ein Unfall mit Sommerreifen, bleibt der Haftpflichtschutz für Autofahrer bestehen. Kann allerdings nachgewiesen werden, dass der Fahrzeughalter der Winterreifenpflicht nicht nachgekommen ist und somit grob fahrlässig gehandelt hat, werden in der Kaskoversicherung Zahlungen zurückgewiesen – das wird dann meist sehr teuer. Wer noch keinen Termin zum Reifenwechsel hat, sollte sich zeitnah mit seiner Autowerkstatt in Verbindung setzen.

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    Eine gesetzliche Vorschrift, bis wann der Reifenwechsel vollzogen werden muss, existiert übrigens nicht – Autofahrer können je nach Witterungsverhältnis situativ entscheiden. Im Zweifelsfall muss ein Fahrzeug mit Sommerreifen stehen gelassen werden.

    Fehlentscheidungen können richtig teuer werden. „Viele wissen nicht, dass Bußgeld und Punkte gleich doppelt anfallen, wenn Fahrzeughalter und -fahrer nicht identisch sind. Daher sollten auch Unternehmen, deren Mitarbeiter mit Firmenwagen unterwegs sind, die Winterreifenpflicht ernst nehmen“, empfiehlt etwa Versicherungskaufmann Thiess Johannssen.

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    Passiert bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ein Unfall mit Sommerreifen, bleibt der Haftpflichtschutz für Autofahrer bestehen. Kann allerdings nachgewiesen werden, dass der Fahrzeughalter der Winterreifenpflicht nicht nachgekommen ist und somit grob fahrlässig gehandelt hat, werden in der Kaskoversicherung Zahlungen zurückgewiesen – das wird dann meist sehr teuer. Wer noch keinen Termin zum Reifenwechsel hat, sollte sich zeitnah mit seiner Autowerkstatt in Verbindung setzen.

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