Für Diebe ist bald Hochsaison: Wenn es früher dunkel wird, steigt die Zahl der Einbrüche. Doch Hausbewohner können sich und ihr Heim vor Einbrechern schützen. Welche Maßnahmen rund um den Einbruchschutz empfehlenswert sind und welche Versicherung im Fall der Fälle einspringt, weiß Romy Schmidt, Versicherungsexpertin der IDEAL Versicherung. Und wenn es doch passiert ist, erleichtern Belege und Fotos die Erstattung, so die R+V Versicherung.
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Welche Schutzmaßnahmen sind sinnvoll?
Bis zu 90 Prozent der Einbrüche in Privathaushalte können laut Angaben der Polizei-Initiative „Zuhause sicher“ verhindert werden, wenn diese durch mechanische Sicherheitstechnik geschützt sind. Die einbruchhemmende Haustechnik soll es dem Täter so schwer wie möglich machen – im besten Fall wird ihm der Einbruch dann zu riskant und er gibt auf. Außerdem sollten sich im Garten oder in der Einfahrt keine Leitern, Bäume oder andere Gegenstände befinden, die als Kletterhilfe in obere Stockwerke dienen könnten. Und anstatt die Rollläden als Einbruchschutz während des Urlaubs herunterzulassen, empfehlen sich Zeitschaltuhren, die in regelmäßigen Abständen das Licht in den Zimmern ein- und ausschalten. So wirkt das Haus bewohnt. Eine gute Anlaufstelle bei Fragen rund um den Einbruchschutz sind die örtlichen polizeilichen Beratungsstellen. Sie informieren über notwendige Sicherheitsmaßnahmen und empfehlen geeignete Fachbetriebe für Haustechnik in der Umgebung.
Präventionstipp:
Wenn Sie verreisen, posten Sie nicht im Internet, dass Sie fort sind, und informieren Sie darüber auch nicht in Ihrem Anrufbeantworter-Spruch.
Gibt es finanzielle Unterstützung bei der Nachrüstung?
Einbruchschutz wird vom Staat bezuschusst. Hausbesitzer können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Förderantrag einreichen. Abhängig vom investierten Betrag unterstützt die KfW Bankengruppe eine Nachrüstung zwischen 500 und 15.000 Euro mit bis zu 1.600 Euro. Wichtig ist, dass der Mieter oder Hausbesitzer den Antrag stellt, bevor er mit der Nachrüstung beginnt. Die KfW bezuschusst Schutzmaßnahmen nur dann, wenn sie bestimmten technischen Mindestanforderungen entsprechen und von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Wirksame, förderfähige Sicherungsmaßnahmen für die Eingangstür sind zum Beispiel einige Querriegelschlösser, die über die volle Breite der Tür montiert werden, oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel. Beim Einbau neuer Fenster sollten Hausbesitzer auf DIN-geprüfte, einbruchhemmende Ausführungen setzen, für die es ebenfalls Zuschüsse gibt. Ist kein Umbau möglich, können auch absperrbare Zusatzsicherungen angebracht werden.
Welche Versicherung zahlt bei Einbruch?
Die Hausratversicherung ersetzt das gestohlene Inventar in Höhe des Wiederbeschaffungspreises. Darüber hinaus kommt die Versicherung auch für die Reparaturkosten bei Schäden an Inventar, Fenstern oder Türen auf. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Betroffene den Einbruch umgehend melden – sowohl der Polizei als auch der Versicherung. Letztere benötigt dann eine sogenannte „Stehlgutliste“, in der die Einbruchsopfer alle gestohlenen und beschädigten Gegenstände einschließlich des Kaufpreises und dem Zeitpunkt des Kaufs dokumentieren. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings, dass Bewohner nie vergessen, sämtliche Fenster und Türen zu schließen, bevor sie ihr Zuhause verlassen. Auch die Eingangstür sollten sie absperren, nicht nur zuziehen. Wer diese Grundregeln nicht beachtet und grob fahrlässig handelt, gefährdet möglicherweise seinen Versicherungsschutz.
Nach Einbruch: Belege und Fotos erleichtern Erstattung
Wohnung durchwühlt, Laptop gestohlen, Schmuck weg: Wer nach einem Einbruch Kassenzettel und Fotos der gestohlenen Wertgegenstände vorlegen kann, kommt meist schneller an sein Geld, erläutert das Infocenter der R+V Versicherung.
Rund 75.000 Mal haben Einbrecher im Corona-Jahr 2020 zugeschlagen – deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Doch mit den geringen Infektionszahlen bekommen die Kriminellen wieder mehr Gelegenheit, ihrer „Arbeit“ nachzugehen. Weil sie die Begegnung mit den Bewohnern scheuen, schlagen Einbrecher am liebsten zu, wenn voraussichtlich niemand zuhause ist – tagsüber während der Arbeit oder in der Urlaubszeit.
Beweispflicht liegt bei Versicherten
Grundsätzlich gilt: Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt nach einem Wohnungseinbruch in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. Die Bestohlenen müssen jedoch beweisen, dass sie die entwendeten Wertsachen tatsächlich besessen haben. „Wenn sie beispielsweise einen Kassenbon vorlegen, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert“, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Sie rät zudem, Wertsachen als zusätzlichen Nachweis zu fotografieren.
Fotos, Quittungen und Kassenbons sollten an einem sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen liegen – natürlich ohne Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. „Wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen“, warnt R+V-Expertin Günter.
Zertifikate anfertigen lassen
Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen sind die Versicherten in der Beweispflicht. „Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen“, so Nicole Günter. Bei Münzen oder Schmuck kann das beispielsweise ein Juwelier übernehmen. Den Wert alter Möbel, Bilder oder Porzellan können Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Alle wichtigen Gegenstände fotografieren, in einer Liste dokumentieren und sicher verwahren – am besten an mehreren Stellen.
- Wer die Originalbelege oder Kopien bei Freunden, Verwandten oder im Bankschließfach hinterlegt, sichert sich auch für den Brandfall ab.
- Bei besonders teuren Gegenständen springt die Versicherung oftmals nur ein, wenn diese in einem Tresor aufbewahrt wurden. Wer keinen Tresor hat, kann wertvolle Gegenstände auch in einem Bankschließfach deponieren.
- Rechnungen für Wertgegenstände immer aufheben, auch wenn die Garantie bereits abgelaufen ist.
- Apps für Smartphones und Tablets fotografieren nicht nur Kassenzettel ab, sie scannen auch den Barcode und speichern alle wichtigen Informationen vom Kaufdatum über Preis des Artikels bis zum Ablauf der Garantie.
- Vorsicht bei Bargeld: Die Hausratversicherung deckt zwar auch den Diebstahl von Bargeld ab, das nicht im Tresor liegt – allerdings nur bis etwa 1.500 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Versicherungsvertrag ab.