(Anzteige). Eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr ist überhöhte Geschwindigkeit. Blitzer und Radarfallen sollen Rasern daher Einhalt gebieten. Und obwohl es verboten ist, nutzt fast die Hälfte aller Autofahrer spezielle Radarwarngeräte oder Blitzer-Apps auf Smartphone oder Navigationsgerät. Experten der ARAG beleuchten die Rechtslage und weisen auf eine kuriose Grauzone hin.
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Blitzer-Apps & Co.: Das sagt das Gesetz
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) formuliert es deutlich: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“ (Paragraf 23, Absatz 1c). Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass es 75 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten kann, wenn sich Fahrer nicht an das Verbot halten. Angst um das Einkassieren ihres Handys müssen Autofahrer hingegen nicht haben, das wäre unverhältnismäßig. Allerdings könnte die Polizei betriebsbereite Radarwarngeräte beschlagnahmen und anordnen, die App auf dem Smartphone zu löschen.
Das sagen die Autofahrer
Ob die Geldstrafe zu niedrig oder der Punkt in Flensburg zu harmlos ist – fast die Hälfte aller Autofahrer (siehe unten) nutzt laut Bitkom Radarwarngeräte oder Blitzer-Warnungen auf dem Smartphone oder Navi, wenn sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Dabei setzen 27 Prozent auf eine Blitzer-Warn-App auf dem Handy, 14 Prozent nutzen ein spezielles Radarwarngerät und 13 Prozent verlassen sich auf die Blitzer-Warn-Funktion in ihrem Navigationsgerät.
Das sagt die Grauzone
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die StVO sich explizit auf diejenigen bezieht, die ein Fahrzeug führen – also die Autofahrer. Daher gilt das Verbot nicht für Beifahrer. Er darf Warnungen zu Blitzern und Radarfallen mündlich an den Fahrer weitergeben. Zudem ist es dem Fahrer sehr wohl erlaubt, sich vor der Fahrt oder während einer Rast über Radarfallen oder Blitzer auf Smartphone oder Navi zu informieren. Auch Warnungen über Blitzer im Radio sind laut ARAG-Experten erlaubt, da die Warnung unabhängig vom aktuellen Standort des Fahrers erfolgt. Während die Warnung anderer Autofahrer z. B. mit Handzeichen erlaubt ist, ist die Lichthupe als Warnsignal vor Blitzern tabu.
Das sagt das Gericht
Autofahrer haben laut Experten die Möglichkeit, ihre Verkehrsmessung auf Richtigkeit zu überprüfen und dazu auch die Rohdaten der Messung anzufordern, wenn sie wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden sind. In einem konkreten Fall wollte sich ein Autofahrer nicht auf die Geschwindigkeitsmessung durch ein standardisiertes Messverfahren verlassen und verlangte Einblick in die Rohmessdaten, die sich zunächst nicht in der Bußgeldakte befanden. Erst das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein faires Verfahren nur möglich sei, wenn der Autofahrer Zugang zu allen relevanten Informationen habe, auch wenn sie nicht zur Bußgeldakte genommen wurden. Nur so könne er diese Informationen eigenständig auf Entlastungsmomente hin untersuchen. (Az.: 2 BvR 1616/18).
Das sagt Google Maps
Noch gibt es in Deutschland keine Blitzer-Warn-Funktion bei Google Maps, sie ist lediglich in einigen anderen Ländern freigeschaltet. Doch die Rechtsexperten weisen darauf hin, dass eine Nutzung des Online-Kartendienstes wohl verboten werden müsste, wenn die Funktion vorhanden und individuell ein- und ausschaltbar wäre.
Übrigens: In den meisten europäischen Ländern ist der Einsatz von Blitzer-Apps und Co. ebenfalls verboten. Und die Experten weisen auf deutlich drastischere Strafen hin, wenn Autofahrer damit erwischt werden.
Blitzerwarner werden Standard – trotz Verbots
Schneller fahren als die Polizei erlaubt – aber rechtzeitig vor einer Radarkontrolle runterbremsen. Das wünschen sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer und so versuchen 9 von 10 (89 Prozent) sich unterwegs über Blitzer zu informieren, auch wenn vieles davon in Deutschland verboten ist. Denn hierzulande ist während der Fahrt nur die allgemeine Information über Radarkontrollen erlaubt wie durch Radio-Meldungen, die 7 von 10 (70 Prozent) zumindest gelegentlich nutzen.
Technische Möglichkeiten, die den Standort des Fahrzeugs nutzen und ortsbezogen vor stationären oder mobilen Blitzern eine Warnung geben, sind dagegen laut Straßenverkehrsordnung verboten – werden aber trotzdem von der Hälfte (49 Prozent) verwendet. So setzt ein Viertel der Autofahrerinnen und Autofahrer (27 Prozent) eine Blitzer-Warn-App auf dem Smartphone ein, 14 Prozent nutzen ein spezielles Radarwarngerät und 13 Prozent eine Blitzer-Warnung auf ihrem Navigationsgerät. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 785 Personen in Deutschland, die Auto- oder Motorrad fahren, im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Polizei und Ordnungsamt wollen sich nun mal nicht austricksen lassen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
In Deutschland droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg für die Nutzung verbotener Radarwarnung während der Fahrt, ausschließlich dafür nutzbare Geräte können beschlagnahmt werden. Und wer in den Sommerferien mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt über die Rechtslage vor Ort informieren. In den meisten europäischen Ländern dürfen Blitzer-Warner nicht genutzt werden, in vielen ist sogar das Mitführen spezieller Warngeräte verboten – und die Strafen sind teilweise um ein Vielfaches höher als in Deutschland.
Im Übrigen sagt nur ein Viertel (26 Prozent) derjenigen, die Blitzer-Warn-Apps, spezielle Radarwarngeräte oder Blitzer-Warnungen auf dem Navigationsgerät nutzen, dass die Warnung zuverlässig funktioniert. Ein Drittel (36 Prozent) verwendet diese Art der Blitzer-Warnung dennoch bei jeder Fahrt. Und rund die Hälfte (46 Prozent) hat durch die Nutzung der Blitzer-Warnung schon Strafzettel vermieden.