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    NRWZ.deService-ThemaFahrschulen dürfen wieder öffnen

    Fahrschulen dürfen wieder öffnen

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    Der Fahrschulbetrieb darf seit dem heutigen Montag, 11. Mai, wieder aufgenommen werden – und zwar Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis. Das meldete das Verkehrsministerium Baden-Württemberg .

    Die Behörde war nach eigenen Angaben schon seit Wochen in engem Austausch mit den Fahrlehrverbänden zur Frage, wie die Wiedereröffnung der Fahrschulen ausgestaltet werden kann. Die Fahrschulen haben dafür einen Hygieneschutzplan vorgelegt, der eine gute Grundlage für diese Festlegungen sei, heißt es aus dem Verkehrsministerium.

    Für die Fahrschulen gelten in Sachen Infektionsschutz dieselben Anforderungen wie für Bildungseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen. Für den Theorieunterricht bedeutet das:

    • Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen ist einzuhalten und die Gruppengrößen sind hieran auszurichten.
    • Die erforderlichen Hygienemaßnahmen müssen durchgeführt werden und entsprechende Ausstattung ist erforderlich (z.B. ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände sowie ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher müssen zur Verfügung stehen).
    • Alle Räumlichkeiten müssen mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet werden.
    • Tägliche Reinigung der Einrichtung, Handkontaktflächen müssen regelmäßig gereinigt werden.

    Für den praktischen Fahrschulunterricht bedeutet das:

    • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
    • Im Fahrzeug dürfen sich nur Fahrlehrer und Fahrschüler befinden; die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet.
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    Der Fahrschulbetrieb darf seit dem heutigen Montag, 11. Mai, wieder aufgenommen werden – und zwar Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis. Das meldete das Verkehrsministerium Baden-Württemberg .

    Die Behörde war nach eigenen Angaben schon seit Wochen in engem Austausch mit den Fahrlehrverbänden zur Frage, wie die Wiedereröffnung der Fahrschulen ausgestaltet werden kann. Die Fahrschulen haben dafür einen Hygieneschutzplan vorgelegt, der eine gute Grundlage für diese Festlegungen sei, heißt es aus dem Verkehrsministerium.

    Für die Fahrschulen gelten in Sachen Infektionsschutz dieselben Anforderungen wie für Bildungseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen. Für den Theorieunterricht bedeutet das:

    • Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen ist einzuhalten und die Gruppengrößen sind hieran auszurichten.
    • Die erforderlichen Hygienemaßnahmen müssen durchgeführt werden und entsprechende Ausstattung ist erforderlich (z.B. ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände sowie ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher müssen zur Verfügung stehen).
    • Alle Räumlichkeiten müssen mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet werden.
    • Tägliche Reinigung der Einrichtung, Handkontaktflächen müssen regelmäßig gereinigt werden.

    Für den praktischen Fahrschulunterricht bedeutet das:

    • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
    • Im Fahrzeug dürfen sich nur Fahrlehrer und Fahrschüler befinden; die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet.
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