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    Einfamilienhaus – aber richtig

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    Ist der Traum vom Einfamilienhaus noch zeitgemäß? Umfragen zeigen, die Deutschen wohnen am liebsten in den eigenen vier Wänden, umgeben von einem Garten. Was das eigene Zuhause vielen Deutschen bedeutet und was das für das Klima heißt, weiß Berater Oliver Adler. Dieses Thema und mehr in unserem Special „Bauen & Wohnen“.


    Eine Sonderveröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von:


    Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

    Mit gutem Gewissen in Wohneigentum investieren

    Mehr als die Hälfte der Immobilieninteressenten, die aktuell eine Immobilie bauen oder kaufen möchten, planen ein Einfamilienhaus. Das ist das Ergebnis einer Studie von infas quo im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

    Fundament der Altersvorsorge

    Mietfrei wohnen – darin sehen viele den größten Vorteil der eigenen vier Wände. Anders als bei Mietzahlungen fließen die Kreditraten fürs Haus in den Vermögensaufbau und liefern damit das Fundament der Altersvorsorge schlechthin. „Die niedrigen Zinsen und verschiedene staatliche Förderungen machen das eigene Haus auch wirtschaftlich lukrativ. Hinzu kommt die Sicherheit vor Mieterhöhungen oder Kündigungen, gerade im Alter“, erklärt Immobilienexperte Oliver Adler.

    Die finanzielle Entlastung durch mietfreies Wohnen im eigenen Haus wird besonders im Alter zum Vorteil und schützt vor Altersarmut. Laut Statistischem Bundesamt beträgt die durchschnittliche Mietersparnis fast 700 EUR im Monat. Außerdem kann ein Haus im Alter verkauft werden oder man tauscht es gegen eine monatliche Rentenzahlung ein. Der bleibende Wert einer Immobilie spielt zugleich für die nächste Generation eine immer größere Rolle.

    Den ökologischen Fußabdruck klein halten

    Was bedeutet das Einfamilienhaus für den Klimaschutz? Je mehr Wohnfläche, desto mehr Energie verbrauchen Hausbesitzer in der Regel. Trotz des durchschnittlich größeren Flächenverbrauchs eines Hauses gegenüber einer Wohnung ist der ökologische Mehrwert eines durchschnittlichen Hausgartens bei der Artenvielfalt gegenüber einer Ackerfläche unbestritten. „Einfamilienhäuser lassen sich heute flächen- und ressourcenschonend bauen, zum Beispiel als Doppel- oder Reihenhäuser, in Holz- oder Holzständerbauweise“, so Adler. „Durch mitgeplante Umnutzungsmöglichkeiten und eine lange Lebensdauer sind sie eine nachhaltige Wohnlösung.“

    Hausbesitzer können ihren CO₂-Fußabdruck gezielt reduzieren. Die Möglichkeiten reichen von einer energieeffizienten Bauweise und dem Einsatz von ökologischen Baustoffen beim Neubau bis zur energetischen Sanierung von gebrauchten Häusern in bestehenden Wohnsiedlungen.

    Wohneigentum macht glücklich!

    Laut einer Studie der Universität Hohenheim sind Immobilienbesitzer glücklicher als Mieter. Freiheit, Ruhe und Platz, vor allem für die Kinder, sind Faktoren, die die Lebensqualität steigern. Auch die Qualität der Nachbarschaft wird von Wohneigentümern besser bewertet. Hinzu kommt: Während Mietvorschriften wenig Spielraum lassen, haben Eigentümer freiere Hand, sich in ihrem Zuhause zu verwirklichen.

    Alles eine Frage der Lebensphase

    Die Entscheidung für Wohneigentum und vor allem für das Einfamilienhaus ist nicht in allen Lebenslagen, aber für bestimmte Phasen die richtige. Gerade für junge Familien mit Kindern ist das eigene Haus attraktiv. Sind die Kinder erwachsen, können Eltern dieses altersgerecht umbauen, verkaufen oder vererben. Auch solche Zukunftspläne fließen in die Entscheidung angehender Immobilienbesitzer mit ein.

    Foto: pm

    Energetische Sanierungsmaßnahmen erstmals steuerlich geltend machen

    Zukunft Altbau: So lässt sich Geld sparen

    Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können daher in diesem Jahr bei ihrer Steuererklärung für 2020 erstmals einen Teil der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

    Bei Einzelmaßnahmen wie einer Wärmedämmung oder dem Tausch von Fenstern und Heizung kann die Steuerlast über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, maximal 40.000 Euro, gemindert werden. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind es 50 Prozent der angefallenen Kosten. Wichtig ist, dass die Umbauten nicht vor 2020 begonnen wurden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden. Auch muss beachtet werden, dass Maßnahmen, für die man bereits Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten hat, nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

    Die Möglichkeit zur steuerlichen Begünstigung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Sie gilt nur für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Förderfähig sind Lüftungsanlagen, Wärmedämmungen von Fassade, Dach und Geschossdecken und die Erneuerung der Fenster. Wird die bestehende Heizungsanlage optimiert oder getauscht, sind die Kosten dafür ebenfalls absetzbar. Auch der Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung gilt als geförderte Einzelmaßnahme.

    Wer die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen will, muss die Sanierungskosten drei Jahre lang bei der Einkommenssteuererklärung angeben: Im ersten und zweiten Jahr werden jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr sechs Prozent von bis zu 200.000 Euro abgeschrieben. Insgesamt lassen sich so über die drei Jahre maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt von der Steuerschuld abziehen. Kosten für Energieberater gelten ebenfalls als Aufwendungen für energetische Sanierungen. Sie sind mit der Steuererklärung des Folgejahres ab sofort zur Hälfte abzugsfähig. Wichtig ist, dass der Energieberater vom BAFA oder der KfW zugelassen ist.

    Voraussetzung ist, dass bei allen Maßnahmen technische Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude eingehalten werden müssen. Bei der Wärmedämmung von Außenwänden etwa darf die Wärmedurchlässigkeit, der sogenannte U-Wert, nicht über 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)) liegen. Bei Fenstern gilt ein Maximalwert von 0,95 W/(m2K). Zu den Förderbedingungen zählt auch, dass Hauseigentümer nur Sanierungen in selbstgenutzten Immobilien geltend machen dürfen. Zudem müssen Fachunternehmen die Umbauten durchführen. Sie stellen anschließend auch die Bescheinigung für das Finanzamt aus. Vorlagen dafür stellt das Bundesfinanzministerium kostenfrei zum Download bereit. Werden mehrere Maßnahmen kombiniert, muss ein Energieberater oder eine Energieberaterin hinzugenommen werden; eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt ist auch hier erforderlich.

    Auf eine weitere Bedingung sollten Hauseigentümer besonders achten: Die Sanierungskosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn für Sanierungsmaßnahmen bereits Fördermittel des BAFA oder der KfW in Anspruch genommen wurden. Daher sollten sich Sanierungswillige möglichst frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Art der staatlichen Unterstützung sie in Anspruch nehmen wollen. Energieberater unterstützen bei einem Vergleich zwischen Förderzahlungen und steuerlicher Einsparung und helfen bei der Entscheidungsfindung. „In den meisten Fällen lohnen sich eher die Zuschuss- oder Tilgungszuschüsse. Wer sich dagegen für die steuerliche Förderung entscheidet, sollte dies immer mit einem Steuerberater abstimmen. So kann man unschöne Überraschungen wie den Wegfall der Förderung vermeiden“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau.

    Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.

    Zum Rollladen- und Sonnenschutztag am 20. März informieren Handwerksbetriebe bundesweit zu den verschiedenen Sonnenschutzprodukten. Foto: txn

    Rollladen- und Sonnenschutztag 2021

    Zuhause den Sommer genießen

    Bereits im vergangenen Jahr hat ein Großteil der Deutschen wegen der Corona-Pandemie auf Urlaubsreisen verzichtet – und auch dieses Jahr werden viele deswegen zu Hause bleiben. Es lohnt sich also, Garten, Balkon und Terrasse in ein Wohlfühlparadies zu verwandeln.

    Um den Sommer richtig genießen zu können, ist es wichtig, Sonne und Schatten optimal aufeinander abzustimmen. Dabei helfen im Außenbereich Sonnenschutzprodukte wie Markisen und Sonnensegel. Das Überhitzen der Wohnräume vermeiden Rollläden, Jalousien oder Plissees.

    Wer sich über den aktuellen Stand der Technik informieren und die vielfältigen Möglichkeiten kennenlernen möchte, sollte sich den 20. März im Kalender markieren. Denn pünktlich zum Frühlingsanfang findet auch in diesem Jahr der bundesweite Rollladen- und Sonnenschutztag statt. Fachbetriebe präsentieren dann nicht nur Sonnenschutzprodukte, sondern informieren auch über Motorisierung und Steuerung von Markise, Sonnensegel und anderen Produkten. Beratungen finden selbstverständlich mit Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand statt. Die Sonnenschutz-Profis setzen individuelle Wünsche im eigenen Zuhause fachgerecht um, sind Ansprechpartner bei allen Fragen und übernehmen auch die Wartung der Produkte.

    Foto: pm

    Hausbau: Drei Regeln für die Finanzierung

    Wie finanziere ich das Eigenheim mit geringem Risiko?

    Die Corona-Pandemie hat vielen die Vorteile der eigenen vier Wände bewusst gemacht. Ebenso beständig wie der Traum vom Eigenheim ist die Frage nach dem notwendigen Eigenkapital für den Immobilienkauf oder Hausbau. Drei Regeln, die das Risiko bei der Finanzierung minimieren. „Bauherren sind optimistisch. Die vergangenen Monate haben 42 Prozent von ihnen sogar in ihren Vorhaben bestärkt, zu bauen“, berichtet Ralf Oberländer, Baufinanzierungexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

    Regel 1: Möglichst viel Eigenkapital einbringen

    Grundsätzlich gilt: Je mehr Eigenkapital Käufer oder Bauherren aufbringen, desto niedriger sind Kredit und Zinskosten. Das Mindestmaß an Eigenkapital sollte bei 20 Prozent des Immobilienpreises plus Kaufnebenkosten liegen. Was kann eingebracht werden? Ganz klar: Bargeld, Festgeld, Tagesgeld oder sonstige Sparkonten, Bausparverträge, Wertpapiere, Lebensversicherungen und Fondssparpläne.

    Weniger offensichtlich, aber ebenso effektiv, sind Privatdarlehen, Erbschaften und Schenkungen aus dem Familien- oder Bekanntenkreis. Laut einer Studie des DIW haben 10 % aller Erwachsenen in den letzten 15 Jahren geerbt oder eine größere Schenkung erhalten. Diese beliefen sich im Schnitt auf 85.000 bis 89.000 Euro: Für Bauherren oder Käufer kann das den Eigenkapitalanteil deutlich steigern. Expertentipp von Ralf Oberländer: „Erwerben Bauherren Grundstück und Baumaterialien vor dem Bau, gehen auch diese als Eigenkapital in die Finanzierung ein.“

    Regel 2: Finanziell und auf der Baustelle absichern

    Bauherren reduzieren das Risiko zudem durch ausreichend kalkulierte Puffer – nicht nur für Kosten am Bau, sondern auch für den Alltag: Die unvorhergesehene Autoreparatur, das kaputte Smartphone oder ein Zahnarztbesuch. Dafür sollten Bauherren oder Käufer drei bis sechs Monatsgehälter in der Hinterhand haben. Ein anderer Puffer kann für Eltern das Baukindergeld sein: Es geht zwar nicht direkt in die Finanzierung ein, kann als Rücklage aber wie Eigenkapital eingesetzt werden.
    Auch die Immobilie selbst sichert die Finanzierung ab. „Im Durchschnitt veranschlagen Banken rund 75 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise des Neubauwerts zur Deckung möglicher Zahlungsausfälle“, erklärt Oberländer. Wichtig, wenn man die eigene Immobilie als Sicherheit für die Baufinanzierung der Kinder einsetzt: frühzeitig mit dem Finanzierungsberater oder dem Notar sprechen, damit der Haussegen später nicht schief hängt. Bauherren sollten sich zusätzlich absichern: Unfälle und Schadensfälle auf der Baustelle deckt eine Bauherren-Haftpflicht ab.

    Regel 3: Förderungen in Anspruch nehmen

    „In puncto Förderung gilt: Das Labyrinth aus Vorschriften und Anträgen schreckt zwar ab, die Anstrengungen zahlen sich aber aus“, weiß Oberländer. Zuschüsse und Darlehen aus öffentlicher Hand senken den Kreditbedarf. So unterstützt die KfW energieeffizientes Bauen mit günstigen Bauzinsen. Da Wohneigentum eine sichere Form der Altersvorsorge ist, kann das Guthaben aus Wohn-Riester-Verträgen in die Finanzierung eingehen. Eine zusätzliche Unterstützung sind Wohn-Riester-Zulagen und Steuervorteile. Mancherorts locken auch Städte und Gemeinden mit Zuschüssen vor allem junge Familien in ihre Neubaugebiete.

    Foto: privat

    Solaranlagen-Check vor dem Sommer sichert Stromerträge

    Winterschäden rechtzeitig erkennen

    Winterliche Witterungen können an Photovoltaik- und Solarthermieanlagen Schäden und Verunreinigungen hinterlassen. Wer auf Sonnenenergie vom eigenen Dach setzt, sollte deshalb im Frühjahr einen Solaranlagen-Check durchführen lassen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Auch wenn die Schäden von Weitem nicht sichtbar sind, können Niederschlag, Stürme und Frost Mängel an den Anlagen verursacht haben. Nur wer sie rechtzeitig beseitigen lässt, kann in der sonnenreichen Jahreszeit mit maximalen Erträgen rechnen. Die Inspektion übernehmen Fachleute: Sie entfernen auch Schmutz und Laub und erkennen selbst kleinste Schäden. Ist ein Batteriespeicher im Haus, sollte dieser bei der Kontrolle ebenfalls überprüft werden.

    Entscheiden sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für eine Solaranlage, können sie sich ganzjährig über Energie vom eigenen Hausdach freuen. Photovoltaikanlagen liefern günstigen Strom, Solarthermieanlagen versorgen die Bewohner mit umweltfreundlicher Wärme. Die Hauptsaison für die solare Energieerzeugung ist der Sommer. Von März bis September erzeugen Solaranlagen rund 80 Prozent ihres Jahresertrags. Doch nur wenn die Anlage einwandfrei funktioniert, können die maximalen Erträge erzielt werden.

    Solaranlagen und Batteriespeicher selbst kontrollieren

    Hauseigentümer haben mehrere Möglichkeiten, Mängel an ihren Solarmodulen oder Kollektoren selbst zu erkennen. „Große Schäden und Verunreinigungen, beispielsweise durch Laub, Geäst oder Vogeldreck, sind mit bloßem Auge auch aus der Entfernung sichtbar“, erklärt Frank Hettler. „Anlagen-Betreiber sollten deshalb regelmäßig aus sicherer Entfernung selbst einen prüfenden Blick aufs Dach werfen. Bei Solarstromspeichern ist die Sichtprüfung einfach, da sich das Gerät im Haus befindet.“ Mindestens einmal im Jahr sollten Hauseigentümer den Speicher auf äußere Schäden untersuchen.

    Bei kleinen oder versteckten Schäden kann ein Überwachungssystem helfen, das in die meisten Solaranlagen eingebaut ist. Es zeigt über eine digitale Plattform oder eine App die Erträge der Anlage an. Liegen die Werte deutlich unter dem Ertrag des Vorjahres oder den Vergleichswerten aus dem Internet, kann das ein Indiz für eine Störung sein. Gleiches gilt für Batteriespeicher: Auch ihre Leistung lässt sich in einem Monitoring-System überwachen. Bei Solarthermieanlagen können die Erträge auch über den Wärmemengenzähler mit den Vorjahreswerten verglichen werden. Wer keinen Zähler besitzt, kann an sonnigen Tagen die Anlage per Hand prüfen. Dabei gilt: Die warme Leitung der Solarthermieanlage sollte sich wärmer anfühlen als die kalte. Zudem sollte die Pumpe normal laufen – dann hört man sie meist leise surren. Fallen Hauseigentümern oder Handwerkern Unregelmäßigkeiten auf, ist eine professionelle Inspektion ratsam.

    Fachhandwerker regelmäßig zur Inspektion rufen

    Selbst aufs Dach klettern oder Geräte auseinandernehmen, sollten Solaranlagen-Betreiber nicht. „Die Unfallgefahr ist viel zu hoch. Außerdem braucht es spezifisches Knowhow, um alle Schäden zu erkennen und Schmutz fachgerecht zu entfernen, ohne dabei die Solaranlage zu beschädigen“, sagt Martina Riel vom PV-Netzwerk Baden-Württemberg. Dafür gibt es Fachleute, die bei einer Inspektion die gesamte Solaranlage untersuchen. Bei der Solarthermie sind das neben den Kollektoren die Umwälzpumpe, die Regelung und der Frostschutz. Bei Photovoltaikanlagen überprüfen Fachhandwerker die Module, die elektrischen Anschlüsse, Verkabelungen, Verglasungen und den Wechselrichter.

    Die Kosten für den Solaranlagencheck lassen sich von der Steuer absetzen. Bei gleichbleibend hohen Erträgen und einem störungsfreien Betrieb reicht es, die Solaranlage alle vier bis fünf Jahre genauer unter die Lupe zu nehmen. Der optimale Zeitpunkt ist immer vor Beginn der sonnenreichen Jahreszeit. Wer die Betriebsüberwachung komplett abgeben möchte, kann auch einen Wartungsvertrag mit einem Handwerker abschließen. Die Überprüfung erfolgt dann automatisch immer wieder im vereinbarten Rhythmus.

    Den richtigen Platz für Batteriespeicher beachten

    Äußere Schäden kommen bei Solarstromspeichern selten vor. Beeinträchtigt werden kann die Leistung der Akkus jedoch durch die Temperatur der Umgebung. Wärmer als 20 Grad Celsius sollte es nicht sein. Auch Minusgrade beschleunigen die Alterung von Lithium-Ionen-Akkus. Garagen und warme Heizungsräume eignen sich daher für Batteriespeicher nicht. Das Datenblatt des Geräts zeigt, wie hoch die Temperatur des Raums sein darf, ohne die Leistung zu beeinflussen. Auch Energieberater helfen bei der fachgerechten Aufstellung.

    Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.

    Mehr Themen rund ums Bauen & Wohnen: https://www.nrwz.de/themen/bauenwohnen

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    Ist der Traum vom Einfamilienhaus noch zeitgemäß? Umfragen zeigen, die Deutschen wohnen am liebsten in den eigenen vier Wänden, umgeben von einem Garten. Was das eigene Zuhause vielen Deutschen bedeutet und was das für das Klima heißt, weiß Berater Oliver Adler. Dieses Thema und mehr in unserem Special „Bauen & Wohnen“.


    Eine Sonderveröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von:


    Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

    Mit gutem Gewissen in Wohneigentum investieren

    Mehr als die Hälfte der Immobilieninteressenten, die aktuell eine Immobilie bauen oder kaufen möchten, planen ein Einfamilienhaus. Das ist das Ergebnis einer Studie von infas quo im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

    Fundament der Altersvorsorge

    Mietfrei wohnen – darin sehen viele den größten Vorteil der eigenen vier Wände. Anders als bei Mietzahlungen fließen die Kreditraten fürs Haus in den Vermögensaufbau und liefern damit das Fundament der Altersvorsorge schlechthin. „Die niedrigen Zinsen und verschiedene staatliche Förderungen machen das eigene Haus auch wirtschaftlich lukrativ. Hinzu kommt die Sicherheit vor Mieterhöhungen oder Kündigungen, gerade im Alter“, erklärt Immobilienexperte Oliver Adler.

    Die finanzielle Entlastung durch mietfreies Wohnen im eigenen Haus wird besonders im Alter zum Vorteil und schützt vor Altersarmut. Laut Statistischem Bundesamt beträgt die durchschnittliche Mietersparnis fast 700 EUR im Monat. Außerdem kann ein Haus im Alter verkauft werden oder man tauscht es gegen eine monatliche Rentenzahlung ein. Der bleibende Wert einer Immobilie spielt zugleich für die nächste Generation eine immer größere Rolle.

    Den ökologischen Fußabdruck klein halten

    Was bedeutet das Einfamilienhaus für den Klimaschutz? Je mehr Wohnfläche, desto mehr Energie verbrauchen Hausbesitzer in der Regel. Trotz des durchschnittlich größeren Flächenverbrauchs eines Hauses gegenüber einer Wohnung ist der ökologische Mehrwert eines durchschnittlichen Hausgartens bei der Artenvielfalt gegenüber einer Ackerfläche unbestritten. „Einfamilienhäuser lassen sich heute flächen- und ressourcenschonend bauen, zum Beispiel als Doppel- oder Reihenhäuser, in Holz- oder Holzständerbauweise“, so Adler. „Durch mitgeplante Umnutzungsmöglichkeiten und eine lange Lebensdauer sind sie eine nachhaltige Wohnlösung.“

    Hausbesitzer können ihren CO₂-Fußabdruck gezielt reduzieren. Die Möglichkeiten reichen von einer energieeffizienten Bauweise und dem Einsatz von ökologischen Baustoffen beim Neubau bis zur energetischen Sanierung von gebrauchten Häusern in bestehenden Wohnsiedlungen.

    Wohneigentum macht glücklich!

    Laut einer Studie der Universität Hohenheim sind Immobilienbesitzer glücklicher als Mieter. Freiheit, Ruhe und Platz, vor allem für die Kinder, sind Faktoren, die die Lebensqualität steigern. Auch die Qualität der Nachbarschaft wird von Wohneigentümern besser bewertet. Hinzu kommt: Während Mietvorschriften wenig Spielraum lassen, haben Eigentümer freiere Hand, sich in ihrem Zuhause zu verwirklichen.

    Alles eine Frage der Lebensphase

    Die Entscheidung für Wohneigentum und vor allem für das Einfamilienhaus ist nicht in allen Lebenslagen, aber für bestimmte Phasen die richtige. Gerade für junge Familien mit Kindern ist das eigene Haus attraktiv. Sind die Kinder erwachsen, können Eltern dieses altersgerecht umbauen, verkaufen oder vererben. Auch solche Zukunftspläne fließen in die Entscheidung angehender Immobilienbesitzer mit ein.

    Foto: pm

    Energetische Sanierungsmaßnahmen erstmals steuerlich geltend machen

    Zukunft Altbau: So lässt sich Geld sparen

    Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können daher in diesem Jahr bei ihrer Steuererklärung für 2020 erstmals einen Teil der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

    Bei Einzelmaßnahmen wie einer Wärmedämmung oder dem Tausch von Fenstern und Heizung kann die Steuerlast über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, maximal 40.000 Euro, gemindert werden. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind es 50 Prozent der angefallenen Kosten. Wichtig ist, dass die Umbauten nicht vor 2020 begonnen wurden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden. Auch muss beachtet werden, dass Maßnahmen, für die man bereits Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten hat, nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

    Die Möglichkeit zur steuerlichen Begünstigung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Sie gilt nur für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Förderfähig sind Lüftungsanlagen, Wärmedämmungen von Fassade, Dach und Geschossdecken und die Erneuerung der Fenster. Wird die bestehende Heizungsanlage optimiert oder getauscht, sind die Kosten dafür ebenfalls absetzbar. Auch der Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung gilt als geförderte Einzelmaßnahme.

    Wer die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen will, muss die Sanierungskosten drei Jahre lang bei der Einkommenssteuererklärung angeben: Im ersten und zweiten Jahr werden jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr sechs Prozent von bis zu 200.000 Euro abgeschrieben. Insgesamt lassen sich so über die drei Jahre maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt von der Steuerschuld abziehen. Kosten für Energieberater gelten ebenfalls als Aufwendungen für energetische Sanierungen. Sie sind mit der Steuererklärung des Folgejahres ab sofort zur Hälfte abzugsfähig. Wichtig ist, dass der Energieberater vom BAFA oder der KfW zugelassen ist.

    Voraussetzung ist, dass bei allen Maßnahmen technische Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude eingehalten werden müssen. Bei der Wärmedämmung von Außenwänden etwa darf die Wärmedurchlässigkeit, der sogenannte U-Wert, nicht über 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)) liegen. Bei Fenstern gilt ein Maximalwert von 0,95 W/(m2K). Zu den Förderbedingungen zählt auch, dass Hauseigentümer nur Sanierungen in selbstgenutzten Immobilien geltend machen dürfen. Zudem müssen Fachunternehmen die Umbauten durchführen. Sie stellen anschließend auch die Bescheinigung für das Finanzamt aus. Vorlagen dafür stellt das Bundesfinanzministerium kostenfrei zum Download bereit. Werden mehrere Maßnahmen kombiniert, muss ein Energieberater oder eine Energieberaterin hinzugenommen werden; eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt ist auch hier erforderlich.

    Auf eine weitere Bedingung sollten Hauseigentümer besonders achten: Die Sanierungskosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn für Sanierungsmaßnahmen bereits Fördermittel des BAFA oder der KfW in Anspruch genommen wurden. Daher sollten sich Sanierungswillige möglichst frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Art der staatlichen Unterstützung sie in Anspruch nehmen wollen. Energieberater unterstützen bei einem Vergleich zwischen Förderzahlungen und steuerlicher Einsparung und helfen bei der Entscheidungsfindung. „In den meisten Fällen lohnen sich eher die Zuschuss- oder Tilgungszuschüsse. Wer sich dagegen für die steuerliche Förderung entscheidet, sollte dies immer mit einem Steuerberater abstimmen. So kann man unschöne Überraschungen wie den Wegfall der Förderung vermeiden“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau.

    Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.

    Zum Rollladen- und Sonnenschutztag am 20. März informieren Handwerksbetriebe bundesweit zu den verschiedenen Sonnenschutzprodukten. Foto: txn

    Rollladen- und Sonnenschutztag 2021

    Zuhause den Sommer genießen

    Bereits im vergangenen Jahr hat ein Großteil der Deutschen wegen der Corona-Pandemie auf Urlaubsreisen verzichtet – und auch dieses Jahr werden viele deswegen zu Hause bleiben. Es lohnt sich also, Garten, Balkon und Terrasse in ein Wohlfühlparadies zu verwandeln.

    Um den Sommer richtig genießen zu können, ist es wichtig, Sonne und Schatten optimal aufeinander abzustimmen. Dabei helfen im Außenbereich Sonnenschutzprodukte wie Markisen und Sonnensegel. Das Überhitzen der Wohnräume vermeiden Rollläden, Jalousien oder Plissees.

    Wer sich über den aktuellen Stand der Technik informieren und die vielfältigen Möglichkeiten kennenlernen möchte, sollte sich den 20. März im Kalender markieren. Denn pünktlich zum Frühlingsanfang findet auch in diesem Jahr der bundesweite Rollladen- und Sonnenschutztag statt. Fachbetriebe präsentieren dann nicht nur Sonnenschutzprodukte, sondern informieren auch über Motorisierung und Steuerung von Markise, Sonnensegel und anderen Produkten. Beratungen finden selbstverständlich mit Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand statt. Die Sonnenschutz-Profis setzen individuelle Wünsche im eigenen Zuhause fachgerecht um, sind Ansprechpartner bei allen Fragen und übernehmen auch die Wartung der Produkte.

    Foto: pm

    Hausbau: Drei Regeln für die Finanzierung

    Wie finanziere ich das Eigenheim mit geringem Risiko?

    Die Corona-Pandemie hat vielen die Vorteile der eigenen vier Wände bewusst gemacht. Ebenso beständig wie der Traum vom Eigenheim ist die Frage nach dem notwendigen Eigenkapital für den Immobilienkauf oder Hausbau. Drei Regeln, die das Risiko bei der Finanzierung minimieren. „Bauherren sind optimistisch. Die vergangenen Monate haben 42 Prozent von ihnen sogar in ihren Vorhaben bestärkt, zu bauen“, berichtet Ralf Oberländer, Baufinanzierungexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

    Regel 1: Möglichst viel Eigenkapital einbringen

    Grundsätzlich gilt: Je mehr Eigenkapital Käufer oder Bauherren aufbringen, desto niedriger sind Kredit und Zinskosten. Das Mindestmaß an Eigenkapital sollte bei 20 Prozent des Immobilienpreises plus Kaufnebenkosten liegen. Was kann eingebracht werden? Ganz klar: Bargeld, Festgeld, Tagesgeld oder sonstige Sparkonten, Bausparverträge, Wertpapiere, Lebensversicherungen und Fondssparpläne.

    Weniger offensichtlich, aber ebenso effektiv, sind Privatdarlehen, Erbschaften und Schenkungen aus dem Familien- oder Bekanntenkreis. Laut einer Studie des DIW haben 10 % aller Erwachsenen in den letzten 15 Jahren geerbt oder eine größere Schenkung erhalten. Diese beliefen sich im Schnitt auf 85.000 bis 89.000 Euro: Für Bauherren oder Käufer kann das den Eigenkapitalanteil deutlich steigern. Expertentipp von Ralf Oberländer: „Erwerben Bauherren Grundstück und Baumaterialien vor dem Bau, gehen auch diese als Eigenkapital in die Finanzierung ein.“

    Regel 2: Finanziell und auf der Baustelle absichern

    Bauherren reduzieren das Risiko zudem durch ausreichend kalkulierte Puffer – nicht nur für Kosten am Bau, sondern auch für den Alltag: Die unvorhergesehene Autoreparatur, das kaputte Smartphone oder ein Zahnarztbesuch. Dafür sollten Bauherren oder Käufer drei bis sechs Monatsgehälter in der Hinterhand haben. Ein anderer Puffer kann für Eltern das Baukindergeld sein: Es geht zwar nicht direkt in die Finanzierung ein, kann als Rücklage aber wie Eigenkapital eingesetzt werden.
    Auch die Immobilie selbst sichert die Finanzierung ab. „Im Durchschnitt veranschlagen Banken rund 75 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise des Neubauwerts zur Deckung möglicher Zahlungsausfälle“, erklärt Oberländer. Wichtig, wenn man die eigene Immobilie als Sicherheit für die Baufinanzierung der Kinder einsetzt: frühzeitig mit dem Finanzierungsberater oder dem Notar sprechen, damit der Haussegen später nicht schief hängt. Bauherren sollten sich zusätzlich absichern: Unfälle und Schadensfälle auf der Baustelle deckt eine Bauherren-Haftpflicht ab.

    Regel 3: Förderungen in Anspruch nehmen

    „In puncto Förderung gilt: Das Labyrinth aus Vorschriften und Anträgen schreckt zwar ab, die Anstrengungen zahlen sich aber aus“, weiß Oberländer. Zuschüsse und Darlehen aus öffentlicher Hand senken den Kreditbedarf. So unterstützt die KfW energieeffizientes Bauen mit günstigen Bauzinsen. Da Wohneigentum eine sichere Form der Altersvorsorge ist, kann das Guthaben aus Wohn-Riester-Verträgen in die Finanzierung eingehen. Eine zusätzliche Unterstützung sind Wohn-Riester-Zulagen und Steuervorteile. Mancherorts locken auch Städte und Gemeinden mit Zuschüssen vor allem junge Familien in ihre Neubaugebiete.

    Foto: privat

    Solaranlagen-Check vor dem Sommer sichert Stromerträge

    Winterschäden rechtzeitig erkennen

    Winterliche Witterungen können an Photovoltaik- und Solarthermieanlagen Schäden und Verunreinigungen hinterlassen. Wer auf Sonnenenergie vom eigenen Dach setzt, sollte deshalb im Frühjahr einen Solaranlagen-Check durchführen lassen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Auch wenn die Schäden von Weitem nicht sichtbar sind, können Niederschlag, Stürme und Frost Mängel an den Anlagen verursacht haben. Nur wer sie rechtzeitig beseitigen lässt, kann in der sonnenreichen Jahreszeit mit maximalen Erträgen rechnen. Die Inspektion übernehmen Fachleute: Sie entfernen auch Schmutz und Laub und erkennen selbst kleinste Schäden. Ist ein Batteriespeicher im Haus, sollte dieser bei der Kontrolle ebenfalls überprüft werden.

    Entscheiden sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für eine Solaranlage, können sie sich ganzjährig über Energie vom eigenen Hausdach freuen. Photovoltaikanlagen liefern günstigen Strom, Solarthermieanlagen versorgen die Bewohner mit umweltfreundlicher Wärme. Die Hauptsaison für die solare Energieerzeugung ist der Sommer. Von März bis September erzeugen Solaranlagen rund 80 Prozent ihres Jahresertrags. Doch nur wenn die Anlage einwandfrei funktioniert, können die maximalen Erträge erzielt werden.

    Solaranlagen und Batteriespeicher selbst kontrollieren

    Hauseigentümer haben mehrere Möglichkeiten, Mängel an ihren Solarmodulen oder Kollektoren selbst zu erkennen. „Große Schäden und Verunreinigungen, beispielsweise durch Laub, Geäst oder Vogeldreck, sind mit bloßem Auge auch aus der Entfernung sichtbar“, erklärt Frank Hettler. „Anlagen-Betreiber sollten deshalb regelmäßig aus sicherer Entfernung selbst einen prüfenden Blick aufs Dach werfen. Bei Solarstromspeichern ist die Sichtprüfung einfach, da sich das Gerät im Haus befindet.“ Mindestens einmal im Jahr sollten Hauseigentümer den Speicher auf äußere Schäden untersuchen.

    Bei kleinen oder versteckten Schäden kann ein Überwachungssystem helfen, das in die meisten Solaranlagen eingebaut ist. Es zeigt über eine digitale Plattform oder eine App die Erträge der Anlage an. Liegen die Werte deutlich unter dem Ertrag des Vorjahres oder den Vergleichswerten aus dem Internet, kann das ein Indiz für eine Störung sein. Gleiches gilt für Batteriespeicher: Auch ihre Leistung lässt sich in einem Monitoring-System überwachen. Bei Solarthermieanlagen können die Erträge auch über den Wärmemengenzähler mit den Vorjahreswerten verglichen werden. Wer keinen Zähler besitzt, kann an sonnigen Tagen die Anlage per Hand prüfen. Dabei gilt: Die warme Leitung der Solarthermieanlage sollte sich wärmer anfühlen als die kalte. Zudem sollte die Pumpe normal laufen – dann hört man sie meist leise surren. Fallen Hauseigentümern oder Handwerkern Unregelmäßigkeiten auf, ist eine professionelle Inspektion ratsam.

    Fachhandwerker regelmäßig zur Inspektion rufen

    Selbst aufs Dach klettern oder Geräte auseinandernehmen, sollten Solaranlagen-Betreiber nicht. „Die Unfallgefahr ist viel zu hoch. Außerdem braucht es spezifisches Knowhow, um alle Schäden zu erkennen und Schmutz fachgerecht zu entfernen, ohne dabei die Solaranlage zu beschädigen“, sagt Martina Riel vom PV-Netzwerk Baden-Württemberg. Dafür gibt es Fachleute, die bei einer Inspektion die gesamte Solaranlage untersuchen. Bei der Solarthermie sind das neben den Kollektoren die Umwälzpumpe, die Regelung und der Frostschutz. Bei Photovoltaikanlagen überprüfen Fachhandwerker die Module, die elektrischen Anschlüsse, Verkabelungen, Verglasungen und den Wechselrichter.

    Die Kosten für den Solaranlagencheck lassen sich von der Steuer absetzen. Bei gleichbleibend hohen Erträgen und einem störungsfreien Betrieb reicht es, die Solaranlage alle vier bis fünf Jahre genauer unter die Lupe zu nehmen. Der optimale Zeitpunkt ist immer vor Beginn der sonnenreichen Jahreszeit. Wer die Betriebsüberwachung komplett abgeben möchte, kann auch einen Wartungsvertrag mit einem Handwerker abschließen. Die Überprüfung erfolgt dann automatisch immer wieder im vereinbarten Rhythmus.

    Den richtigen Platz für Batteriespeicher beachten

    Äußere Schäden kommen bei Solarstromspeichern selten vor. Beeinträchtigt werden kann die Leistung der Akkus jedoch durch die Temperatur der Umgebung. Wärmer als 20 Grad Celsius sollte es nicht sein. Auch Minusgrade beschleunigen die Alterung von Lithium-Ionen-Akkus. Garagen und warme Heizungsräume eignen sich daher für Batteriespeicher nicht. Das Datenblatt des Geräts zeigt, wie hoch die Temperatur des Raums sein darf, ohne die Leistung zu beeinflussen. Auch Energieberater helfen bei der fachgerechten Aufstellung.

    Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.

    Mehr Themen rund ums Bauen & Wohnen: https://www.nrwz.de/themen/bauenwohnen

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